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Erzbergers Steuerpläne. Ta- Reich Träger der Steuerhoheit. Tie Durchführung des neuen Steuerprogramms bedeutet eine vollständige Umkrempelung des gesam ten Steuerwesens. Die Gliedstaaten und die Gemein den müssen auf ihre ergiebigste Steuerquelle, die Ein« kommensteuer, zugunsten des Reiches verzichten und sich mit dem Anteil zufrieden geben, der ihnen durch das Reich zugewiesen wird. Auch die Steuer erhebung soll von jetzt ab Reichssache weroen, die Steuerbeamten werden Reichsbeamte. Die Heran bildung dieser „Finanz-Beamten" ist der Gegenstand eingehender Besprechungen des Neichsfinanzmtmsters mit den Hochschulprofessoren der Volkswirtschaft in Weimar gewesen. Bei dieser Gelegenheit hgt Reichsminister Erzber ger ausführlich sein Finanzprogramm entwickelt, und eine Reihe von Einzelheiten mitgeteilt, denen wir folgenoe Angaben über die neue Reichseinkommen- steuec entnehmen: > Tie Reichseinkommensteuer selbst wird nach verschiedenen Sätzen gestaffelt werden. Grundsatz ist. daß nur das Reich Einokmmensteuern er«' heben darf, daß weder die Gliedstaaten noch die Kommunen Zuschläge zur Einkommensteuer erheben dürfen. ES gibt In Zukunft nur eine einheitliche Besteuerung im ganzen Deutschen Reiche, die „Steuerinseln", die bisher bestanden, hören m Zukunft auf, und damit sind Wwanderungen de» Kapitals im Inlands aus steuerlichen Gründen zwecklos. Die einheitliche Erhebung der Reichseinkommen-- und der Reichsvermögenssteuer legt dem Reich einen Teil von Verpflichtungen auf, die bisher Sache der Einzelstaaten waren, in c.ster Reihe gehören hierher die Kulturaufgaben. Den Gliedstaaten verbleiben in der Hauptsache die Er- tragSsteuer sowie die Grund-, Gewerbe- und Gebäudesteu- ern. Auch auf die Reichsvergnügungssteuer wird zugunsten der Bundesstaaten verzichtet. Für diese Steuern, sowie für die Gebühren und die örtlichen Abgaben sollen vom Reiche für alle Bundesstaaten einheitliche Nvrmativbestimmungen ausgestellt werden. Die Gliedstaaten werden nach einem bestimmten Schlüs sel beteiligt an den Retchseinnahmen. Sie erhalten ferner einen Anteil von 20 Proz. bei der Erbschaftssteuer und von VO Proz. bet der Grundwechselsteuer. Außerdem haben sie in einem noch zn bestimmenden Prozentverhältnis an der Einkommen- und der Umsatzsteuer Anteil. Die neue Reichseinkommensteuer soll möglichst mit den direkten Steuern schon am 1. April 1920 in Kraft treten. Auch hier will man so viel wie möglich die Erfassung der Stevererträoe an der Quelle vornehmen, namentlich auch den Arbeitgeber ähnlich wie bet der JnvaliditätSver- sicheruna mit heranziehen. Da die Steuererhebung jetzt Reichssache wird, so werden die Steuerbeamtei. in Zukunft Reichsbeamte. Tie Gliederung der Finanzverwaltung. Vom 1. Oktober 1919 ab wird eine RrichSvcrmögenSver- waltung geschaffen, der u. a. die Truppenübungsplätze, Ka sernen usw. übergeben werden. Die oberste Stelle ist das RetchSstnanzministertum, dem die LandeSfinanzämter un terstehen Tresl sind zergliedert in drei Abteilungen: je eine für direkte und BerkehrSsteuern, für Zölle und für Ver mögensverwaltung. Der Unterbau ist das Finanzamt, eine für Preußen neue Einrichtung. Insgesamt werden voraus sichtlich 20 Finanzämter geschaffen, davon entfallen u. a. auf Bayern 2, auf die sieben thüringischen Staaten zusam men ein Finanzamt. Die Finanzämter sollen bereits am 1. Oktober 1919 in Tätigkeit treten. Aufgabe der Hochschulen soll es sein, so schnell wie möglich das vorhandene Beamten- matcrial entsprechend fortzubilden, die neuen Beamtenan- würtcr in besonderen Kursen zu erziehen und auszubilden. In der sehr umfangreichen Aussprache, die sich über das Thema „Die-Ausbildung der Finanzbeam- ten" anschloß, gab Reichsminister Erzberger aus An frage noch Auskünfte über die schwebenden Ft- nanzprobleme. Er wies darauf hin, daß wir bis 1. Mai 1921 20 Milliarden Goldmark der Entente zu bezahlen haben, was bet dem heutigen Werte 66 Milliarden Paptermark darstellen würden. Trotz die ser ungeheuren Höhe feien wir aber, so erklärte der Minister, imstande, den weitaus größten Teil dieser Summe zu regulieren, da die Beträge, die uns von der Entente angerechnet werden auf Grund unserer Leistungen schon jetzt einen sehr erheblichen Betrag der erwähnten Summe ausmachen. Gegen die Kapitalabwanderung. Bevorstehende Rotcn-Abstempelnng. Auf der bereits gemeldeten Zusammenkunft der Hochschullehrer in Weimar machte der Reichsfinanz- mtnistcr auch eingehende Mitteilungen über die wich tigsten Pläne zur Verhinderung der Steuerhinterzie hungen, die außerordentlich weitgehend sind. Tie ge planten Maßnahmen sollen in gleicher Weise zur Un terdrückung der Steuerdefraudation und zur Verhinde rung der Kapitalflucht ms Ausland bienen. Hierher gehört die bereits- angekündigte A b st e in p e l u n g der Wertpapiere mit der Maßgabe, daß die nicht zur Abstempelung eingereichten Stücke zugnnsten des Rei ches verfallen. Zu diesem Zwecke soll das gesamte Papier geld et «gezogen und statt dessen sollen Gut scheine ausgegeben werden. Man wird mit den Tausendmartscheinen beginnen und num- mernweisc zur Einziehung aufrufen. Tabu sollen alle Besitzer von Banknoten gezwungen we.^u, ihr Papiergeld aus den Bankdepots im In- und Aus lande herauszuziehen. Wie die Berliner Börsenzei tung weiter erfährt, sollen die Gutscheine (Zwischen scheine) wieder gegen neues Papiergeld eingetauscht werden Nach einer Haager Meldung ist auf daS Gerücht von der bevorstehenden Abstempelung bereits ein empfindlicher Kurssturz der rot gestempelten Tausendmarknoten in Amsterdam eingetreten. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die Pläne des Reichssinanzministers, den gesamten Notenum lauf einer Kontrolle z l unterziehen, wobei er hofft, ungeheure Summen von gehamstertem Geld aus dem Versteck zn locken. Schließlich kommt eine Kontrolle deS Auslandsbesitzcs deutscher Kapitalisten, in Betracht, die, wenn sie nach den Ideen Erzbergers zur Ausführung gelangt, für diejenigen, die ihren Bellt« bei der Steuerdeklaration nicht angcbcn, eine bisher noch nicht gekannte Form der Schädigung Vie ser finanziellen Tserteure darstellen wird. NeuL Maßnahmen zur Berhtttung der Kapitalsabnan- derung. Um zu verhindern, daß infolge völliger Frei gabe des Zahlungsverkehrs mit dem Auslande durch Aufhebung der Tevtsenordnung der Kapitalabwande rung und Steuerflucht Tor und Tür geöffnet wer den, wird außerdem, wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, vom NeichSfinanzmintsterium ein Gesetzentwurf über ergänzende Maßnahmen zur Ver hütung der Kapitalabwanderung der Nationalver« samnrlung ^zugehen. Ter Gesetzentwurf stellt sich drei Aufgaben: Er will der Amvanderung deutschen und ausländischen Geldes Vorbeugen, er will den Erwerb auslän discher Wertpapiere verhindern und er will schließlich die Kreditgewährung an das Ausland regeln. Ter Kapitalflucht durch die Geldabwande rung wird dadurch entgegengetreten, daß die Ver wendung von in- und ausländischen Zahlungsmit teln im Ausland nur durch die Vermittelung von Banken» Bankiers und Sparkassen vor sich gehen darf. Tie dieie Vermittlerrolle übernehmenden Banken müs sen vor Ausführung der Ueberweisung von dem Auf traggeber eine Erklärung in dreifacher Ausfertigung einfordern, die den Gegenstand des Geschäftes, die Bezeichnung der Zahlungsmittel, Währung und Be trag, die genaue Angabe des Empfängers und den Zweck des ganzen Geschäftes enthält. Diese Bestim mungen haben keine Gültigkeit für den Postanwei- sungs-, Postscheck-, Postnachnahme und Postauftrags verkehr. Für den Reiseverkehr nach dem Ausland und besondere Ausnahmefälle kann der Reichsminister der Finanzen besondere Bestimmungen erlassen. Ter Ankauf ausländischer Wertpapiere wird dadurch in einer den Interessen unserer Finanzwirtschaft ent sprechenden Weise reguliert, daß das Eingehen von Verbindlichkeiten in Reichs- oder ausländischer Wäh rung zum Zwecke des Ankaufs von Wertpapieren von der Genehmigung der Reichsbank abhängig gemacht wird, ebenso die Kreditgewährung. Die Durchführung des Friedens. Neue Bemühungen nm die Hcimbesörderung unserer Gefangenen. Tie deutsche Regierung hat Ministerpräsident Cle menceau erneut um baldige Mitteilung betreffs Zu sammensetzung und Zeitpunkt des Zusammentritts der Kommission zur Heimbefürderung der Kriegsgefange nen ersucht und darauf hingewiesen, daß Clemenceau bereits am 26. Mai dieses Jahres versprochen habe, die Vertreter der alliierten und assoziierten Mächte würden mit größter Bereitwilligkeit eine Kommission zu diesen: Zweck etnsetzen, sobald der Friede unter zeichnet ist Der Friede sei unterzeichnet und bereits von Deutschland ratifiziert, aber immer noch warte die deutsche Regierung vergeblich auf die Bildung der erwähnten Kommission. Ten neuesten Nachrichten zufolge soll Foch sich weigern, die deutschen Kriegsgefangenen nach der Heimat zurückzusenden, wenn die Stadt Berlin nicht die geforderte Million Geldstrafe für die Ermordung Manheims bezahlen will. Während der letzten vier undzwanzig Stunden sind keine Kriegsgefangenen mehr freigelassen worden. Ter Ausschuß für Obcrschlesien. Ter höchste Rat in Paris hat sich Montag mit der Ausführung des Friedensvertrages mit Deutsch land beschäftigt und mehrere Kommissionen ernannt. Er hat, dem Wortlaut des Friedensvertrages gemäß, eine Kommission aufgestellt, die Oberschlesicn in der Zeit verwalten soll, wenn die Behörden und deut schen Truppen es verlassen haben und die seiner endgültigen Zuteilung an Deutschland oder Polen vor ausgeht. Tie Kommission soll über die Freiheit der Volksabstimmung wachen Sie enthält Vertreter der vier großen Ntächte und wird durch eine interalliierte Kommisfton unterstützt. Ratifikation vcs Friedens durch Frankreich im September. Bei der Langsamkeit, mit der die Prüfung des Versailler Friedeusvertrages durch die Kammerkom mission vor sich geht, scheint es fraglich, ob diese Prüfung nicht den ganzen Monat August in Anspruch nehmen und daher die Ratifikation des Friedensver trages erst Anfang September stattfinden wird. Ter Zeitpunkt, zu dem die Kammerdebatte über den Ver trag beginnen wird, hängt davon ab, wie viel Zeit Barthon für die schriftliche Fassung seines Haupt berichtes benötigt. Es darf aber als sicher angenom men werden, daß der Vertrag von der großen Mehr heit der Kammer wie auch des Senates gebilligt wer den wird. , Die VerfaffungsberaLung. — Weimar, 21. Juli. Tie Grundrechte des Wirtschaftslebens. Die Nationalversammlung beschäftigte sich am Mon tag mit dem fünften Abschnitt dir Grundrechte und zwar des Wirtschaftslebens, der Artikel 148 bis 162 umfaßt. Der Abschnitt enthält Bestimmungen über Eigentum, über die Bodenverteilung, Vergesellschaftung, Schutz der Arbeitskraft und der geistigen Arbeit, Ar beitsverhältnisse, zwischenstaatlichen Arbeiterschutz und Arbeitspflicht. Artikel 162 behandelt schließlich das Rätesystem. Eine rege Aussprache entspann sich über Art. 150. Er gewährleistet das Eigentum; es kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung euteinct werden. Der Gebrauch des Eigentums soll zugleich Dienst für das Gcmeinbeste sein. Unter Annahme eines Antrages Dr. Beyerles, daß Enteignungen gegenüber Ländern, Gemeinden und Ver bänden nur gegen Entschädigung voraenommen werden können, wurde der Artikel 150 schließlich genehmigt. Bis auf Artikel 152 (Bodennutzung) und Artikel 162 (BetriebSräteshstem) wurden sämtliche Artikel des fünf ten Abschnittes in der Ausschußsassung gutgeheißcn. Wiel Unt« «rna Rel die fehl daß der Fri lig: gem lln i Dr. wur MW zu f zu ste sta Fr lich nen er lir BW W ur mit nah: Wirt Besc d. 3 Be nu tei str ur fe: Ge sen zu: me am mil die Sch der gen die zu VL Ru zu Er lanl terst lar wür der hau! hält Po wc üb h« erl de au dii re: «e! ar de' un 6«! di« ter A ' — Weimar, 22. Juli. Neubildung von Gliedstaaten. des die vert nich hink Int, aus die terst fort, Ak lex dei we Sä M, km ver Rei« Rei, Mr Je» Die zweite Beratung des Entwurfes einer Reichs» Verfassung wurde mit Art. 18 betr. territoriale GlieZ rerung des Reiches fortgesetzt, zu dem der bekannte! Kompromitzantrag der Regierungsparteien unG ;er Demokraten vorlag, wonach Gebietsänderungen oder! Neubildungen von Ländern innerhalb des Reiches de« Zustimmung der beteiligten Länder mit der Bestätb» lung durch Reichsgesetz bedürfen. Die Abstimmung der! Bevölkerung erfolgt, wenn ein Drittel der Wahlbjerqchtig.» :en des abzutrennenden Gebietes es verlangt. Die» Bestimmungen des Artikels 18 sollen erst zwei Jahr«» nach Verkündung der Retchsverfassung in Kraft treten» Zum.Beschluß einer GebietSSnd'crung sind mindestens» drei Fünftel der Stimmen aller Wahlberechtigten! erforderlich. j! Die Aussprache verlief sehr ruhig. Es beteilig«! ten sich an ihr die Abgeordneten Sollma n (Soz.)l! Kaas (Ztr.), Veith (Dem.), Philipp ^D. natl.)'I und der preußische Justizminister Heine. Letzter^! gab die wichtige Erklärung ab, Preußen ft. nicht! abgeneigt, im Interesse der Vereinheitlichung auch Preu-1 bische Gebietsteile herzugeben, und es verhandelt iw I solcher Absicht bereits mit dem Freistaat Hamburg und I den thüringischen Staaten. Nach langer Debatte, in di« I auch der durch seine Unterredung mit dem französischen l General Mangin bekannte hessische Justizminister B re n- I tano eingriff, wurde der Artikel 18 in der Kompromiß- I fassung mit 169 gegen 71 Stimmen bei 16 Enthal tungen angenommen. Nachdem man noch Art. 162, der für die Betriebsräte von grundlegender Bedeutung .ist, angenommen hatte, wurde die Sitzung abgebrochen. Tic Verfassung in zweiter Lesung verabschiedet. Tie Verfassung ist am Dienstag in zweiter Le sung verabschiedet worden. Es war eine mühevolle ! Arbeit, die nur durch mehrere Kompromihschlteßun- gen glücklich zu Ende geführt werden konnte. In der Nachmittags-Sitzung beschäftigte sich das Haus mit den Uebergangs- und Schlußbestimmungen. Artikel 164 ' bestimmt, daß in den nächsten 15 Jahren Mitglie der der Familien von Landesherren, die 1918 in Deutschland regiert haben, nicht zu Reichsprä sidenten gewählt werden können. Die Deutschna tionalen und die Deutsche Volkspartet wollten die ^Bestimmungen überhaupt gestrichen wissen. Die Un abhängigen dagegen verlangten, daß die Mitglieder solcher Familien, die in Deutschland regiert haben, überhaupt nicht zu Reichspräsidenten gewühlt wer den könnten. Mit einer Zufallsmehrheit von 123 gegen 117 Stimmen wurde der Antrag der Unabhän gigen genehmigt. Ein deutschnationaler Antrag auf Einfügung eines Artikels 169 a, wonach eine Eidesleistung rechts wirksam auch in der Weise erfolgen kann, daß der Schwörende unter Weglassung der religiösen Eides- form erklärt: „Ich schwöre... ." wurde angenommen, desgleichen ein Artikel 171a, wonach die Aufhebung der Orden und Ehrenzeichen auf die Kriegsehren- zcichen der Jahre 1914—1919 nicht angewendet wer den solle. Eine längere Aussprache entspann sich über Ar tikel 172, nach dem bis zum Zusammentritt des ersten Reichstages die Zusammenkunft der Nationalversamm lung als Reichstag gilt und der bisherige Reichs präsident bis zur endgültigen Wahl eines Nachfol gers Reichspräsident bleibt. Ein Antrag der Unab hängigen, daß der Reichstag am 18. Januar 1920 gewählt sein muß, wurde abgelehnt gegen die Stim men der Unabhängigen und der Deutschnationalen, Ler Artikel 172 selbst in der Ausschußsassung geneh migt. Tie vom Ausschüsse beantragten Entschl eßungen, die Regierung möge eine Reichsvermittelungs'telle ein richten, ferner die Frage prüfen, ob und »wieweit die kleinen Staaten unter einer Million Elnwohner beseitigt werden können, und endlich ein Gesetz über die Aufhebung der Militärjustiz mit der größten Be schleunigung einzubringen, wurden sämtlich angenom men. Damit war die zweite Lesung der Verfassungs vorlage erledigt. . Die Weimarer Programmreden. — Weimar, 23. Juli. Ministerpräsident Bauer über die neue Wirtschaftspolitik. Die heutige Vormittagssitzung der Nationalver sammlung brachte endlich die wiederholt verschobe nen großen Programmreden der neuen Regierung. Der Hauptteil der Rede Bauers beschäftigte sich mit der Wirtschaftspolitik. Ter Ministerpräsident kündigte die Vorlage eines Gesetzes über Arbeiterräte unk» W i r tsch afts räte an, das den Arbeiter aus seiner bisherigen Stellung, die ihn lediglich als Arbeitskraft bewertet, heraushebt und ihn zum Mitbestimmer im Produktionsprozeß machen soll. Die neue Regierung will aus dem von ihr übernommenen Arbeitspro- zramm des Kabinetts Scheidemann die Konsequenz stehen, indem sie den schon angekündigten Gesetz entwurf über die Sozialisierung der Ener» Aieerzeugung vorlcgen wird. Ein weiteres Ge- wtz; das die Braunkohlenerzeuguna sozia lisieren soll, wird in Kürze fertig sein. Ten beiden Vorlagen soll alsbald die Sozialisierung des übrigen Bergbaues folgen. Tas Kabinett hat die Zwangskartellierung aller Zweige des Wirtschaftslebens abgelehnt, die sozial demokratischen Mitglieder des Kabinetts vor allem des halb, weil sie in der Planwirtschaft die ern steste Gefahr für die völlige Durchsüyrung der So zialisierung sehen. Für die Wirtschaftspolitik! der jetzigen Regierung werden drei Gebote richtunggebend sein. 1. Sozialisierung soweit als möglich und« keinerlei neue Erschwerung für Vie künftige volle Sozialisierung. 2. Sicherstellung des Bedarfs der Minderbe mittelten an Nahrung und Kleidung. 3. Fernhaltung überflüssiger Luxuseinfuhr, die unsere Zahlungsmittel verschlechtern müßten, und