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Beilage zur Weiheritz-Jeitung Nr. 106 Sonntag den 11. Mai 1919 85. Jahrgang , > - ! ! " .„ . , Der Huugerfrieden. N««HKrt- GevieiSfordernngen »er Entente. Etn Hungerfrteden von beispielloser Hörte, schlii» ! «er als wir ihn je befürchteten, Doll un» Deutschen aufgezwnnge« werde«. ES gibt einen wahrhaftige» Wettzb lut-Frieden, wie wir ihn angesichts der 14 Wil. sonsche» Punkte niemals zu befürchten brauchten. Wil son ist offenbar auf der ganzen Linie unterlegen. Denn von „Recht" ist in diesem Frieden keine Spur mehr zu finden. ES ist der Gewaltfrieden der rohe» sten Art, so wie ihn die Welt in den Seiten mora lischer Verantwortung der Herrscher und Völker gegen über der Gefamtmenschheit niemals gesehen hat. «S ist auch kein Friede«, der der Vernunft widev- > spricht, denn eine schärfere Herausforderung des RachogefühlS kann man sich eigentlich kaum denken. Es werden hier vom deutschen Vaterland« Gebiete abgerissen, deren Rückkehr ganz unvermeidlich ist. Nach einer Meldung des W. T. B. hat die En tente folgende unerhörte Gebietsforderungen im Friv- Vorverträge aufgestellt: Die territorialen Bestinnnungen des Friedensent wurfes enthalten, außer dem dauernden Verzicht auf Elsaß-Lothringen, den zehnjährigen Verzicht auf Kehl und den Verzicht auf alle Rheinbrücken bis zum rechten User. Ferner den Verzicht auf das Saargebidt, einschließlich erheblicher Teile der bay rischen Pfalz, auf fünfzehn Jahre mit endgültigem Verlust der Gebietshoheit, wenn die Saarberg- werke nach Ablauf dieser Frist nicht in Gold zu- rückgekauft iverden oder ein Plebiszit sür Frankreich entscheidet. Sodann den Verzicht auf Neukral-MoreSnek und Preußisch-Moresnet sowie die Kreiße Eupen und MalmedH zugunsten Belgiens. Weiter den Verzicht auf Obersch lesten, Po sen mit Lissa, Birnbaum, Schnetdemühl, auf West preußen mit Thorn, Grmrdenz und einem breiten Streifen bis zur Ostsee, von westlich Elbing bis west lich Putziger Nehrung, einschließlich der Fr et stabt Danzig zugunsten Polens. > , Schließlich die Abstimmung in Nord- und Mit- § telfchleswig nach drei Zonen: das nördliche Drit- ' tel im ganzen, die beiden südlichen «och Gemeinden ' mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Inhalt dos FrievensiNstrnmenteS. Der Band mit den Friedensbedingungen enthält in französischer und englischer Sprache auf 208 Set ten 440 Artikel, die in folgende fünfzehn Teile zer legt sind: Pakt der Gesellschaft der Nationen, Gren zen von Deutschland, europäische, politische Klauseln, deutsche Rechteu nd Interessen außerhalb Deutschlands, militärische, maritime und Luftklauseln, gegen Wil helm II., sowie gegen Persönlichkeiten, die gegen die Kriegsgebräuche gehandelt haben. Wiederherstellungen, finanzielle Klauseln, wirtschaftliche Klauseln, Luftschiff fahrt, weiter Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen, weiter Arbeit, sodann Bürgschaften der Ausführung; verschiedene Klauseln. Der Friedensvertrag liegt bis jetzt nur auszugslveise vor, und zwar sind zunächst die wichtigsten Teile des Vertragsentwurfs der Oeffent- lichkett übermittelt. Ter siebente Abschnitt des Raubvertrages Han- delt nach einer Neutermeldung von der Verant wortlichkeit und der Bestr afuna und sieht ein gerichtliches Verfahren gegen Kaiser Wilhelm vor. Der achte Abschnitt handelt von der Schaden vergütung und Wiedergutmachung, die durch das Deutsche Reich geleistet werden muß, und enthält be sondere Verfügungen bezüglich der von den Deutschen in früheren Kriegen weggenommenen Dokumente und Kriegstrophäen. Der neunte Abschnitt enthält finanzielle Klau seln, die hauptsächlich zum Zweck haben, die Verfü gungen des früheren Abschnittes in Wirksamkeit zu setzen. Der zehnte Abschnitt, der sehr lang und kom pliziert ist, enthält die wirtschaftlichen Bestim mungen. ! Tie Ausbeutung dcS SaargedivtS. Art. 45 entscheidet über das Schicksal des Saar gebietes: Als Ersatz für die Zerstörung der Koh lenbergwerke Nordfrankreichs und als Abschlagzahlung auf die von Deutschland als Kriegsentschädigung zu zahlende Summe überträgt Deutschland an Frankreich als vollständigen, absoluten und von allen Schulden lasten freien Besitz mit ausschließlichem Rechte der Ausbeute die im Saarbezirk belegenen Kohlengruben. ; Deutschland verzichtet zugunsten des Völkerbun- ! des, der hier als Fideikommissar betrachtet wird, auf die Regierung des oben bezeichneten Gebietes. Fünf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages wird die Bevölkerung berufen, die Oberhoheit bekannt zu geben, unter die sie gestellt zu werden wünscht. Mit der Inkraftsetzung des Vertrages erwirbt der französische Staat den vollen und unbeschränkten Besitz aller Kohlenlagerungen im Saarbecken und ist berechtigt, die Bergwerke auszu beuten oder nicht, das Aus beutungsrecht ohne vorherige Ermächtigung und For malität dritten Personen abzutreten, gleichgültig, ob es sich um bisherigen Besitz des preußischen, baye rischen oder anderer Staaten, von Gesellschaften oder ! Privatperson«« handel. i ««—«n. «MM- —, e o An der Nordosteck Ostpreußens soll die neue Grenze solgendermatze« verlaufe«: von Schmallening- ken stromabwärts den Hauptschiffahrtskanal der Memel und sodann den SkierwieHarm des Deltas entlang bis zum Ku rkschen Half; von dort «ine gerade Linie bis zum Treffpunkt OstnSer Kurische Nehrung mit der VerwaltungSgrenzkinie Ost etwa vier Kilometer südwest lich von Nidde«; von da längs dieser VerwaltungS- kinie bis zum westlichen Ufer der Kurtschen Nehrung. Das bedeutet den Verlust von Memel und Heydelrng, die au die assoziierten Mächte abgetreten werden sollen. Zoll- «nd Einf^hrbeMmmunge«. Deutschland verpflichtet sich, die Einfuhr aus sämtlichen alliierten und assoziierten Staaten mit keinerlei Zöllen oder Lasten einschließlich der inneren Steuern zu belege«, die Sätze übersteigen, welche irgend welchen anderen Staaten auferlegt werden. .Ferner darf es solche Einfuhr nur ver bieten oder beschranken, wenn dieselbe Maßregel sür alle anderen Staaten gilt. Deutschland verpflichtet sich ferner, die Einfuhr aus den alliierten und assoziierten Staaten nicht indirekt in diskriminierender Weise zu erschweren, ebenso gesteht Deutschland den alliierten und assoziierten Re gierungen das Recht der Meistbegünstigung bet der Ausfuhr szu. Alle Vorrechte i« Außen- und Transithandel, die autvmw- tisch den alliierten und assoziierten Ländern zu. Unsere Kriegsgefangene«. Ueber das Schicksal unserer Kriegsgefangene« heißt es im Auszug aus den Friedensbedingungea: Die Heimbesörderung der deutschen Gefangene« und der internierten Bürger soll durch eine Kommis sion behandell werden, die aus Vertreter« der M- liierten und der deutsche« Regierung in Zusammen arbeit mit örtlichen Kommission«« bestehen füll. Tie Teilung des Kolonialrauves. Der Dreierrat beschloß, über die deutsche« Ko lonien wie folgt zu verfügen: Bezüglich der Zukunft von Togoland und Ka merun werden Frankreich und Großbritannien dm» Völkerbund gemeinsame Vorschläge machen. Was die anderen Kolonien betrifft, st» welch«» die Mandate folgendermaßen verteilt werden: Deutsch-Ostafrika fällt an Großbritannien, Südwestafri ka an die Südafrikanische Union, die deutschen Samoainseln fallen an Neu-Seeland, die anderen deutschen Besitzungen im Stillen Ozean süd lich des Aeuauators an Australien mit Ausnahme von Nauru, für welch letzteres Großbritannien eia Mandat erhält, die deutschen Inseln im Stil len Ozean nördlich des Aeuguators fallen an Japan. Finanzielle Klauseln Im Friedensvertrage sind u. a. folgende finan zielle Bestimmungen enthalten: Der gesamte Besitz und alle Einnahmen Deutschlands sowie der deutsche« Gliedstaaten hasten an erster Stelle für Bezahlung der Kosten der Wiederherstellungen sowie aller anderen Lasten, die sich aus dem Vertrag rwer irgend welchen sonstigen Abmachungen zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten fett Ab schluß des Waffenstillstandes ergeben. Insbesondere darf die deutsche Regierung bis zum 1. Mai 1921 Gold nur ausführen oder darüber verfügen oder die Aus fuhr von Gold gestatten, wenn die Kommission für Wiederherstellungen im Namen der alliierten und assoziierten Mächte die Erlaubnis hierzu erteilt. Im einzelnen muß Deutschland die Unterhaltungskosten aller alliierten und assoziierten Heere im besetzten deutschen Gebiet seit dem 12. November 1918 be zahlen. Die finanzielle Versklavung. Deutschland verzichtet auf alle Rechte irgendwel cher Art für sich und seine Staatsangehörigen aus Verträgen betreffend Verwaltung und Kontrolle von Kommissionen, Agenturen, Staatsbanken sowie sonsti gen internationalen finanziellen und wirtschaftli chen Kontrollkörperschasten oder Verwaltungskörpern in sämtlichen alliierten und assoziierten Ländern so wie in Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einschließlich ihrer Besitzungen und im Gebiete des früheren Rußlands. Deutschland verpflichtet sich wei ter zugunsten der Entente in näher bezeichneter Weise, die mit der Türkei sowie mit der österreichisch-ungari schen Regierung abgeschlossenen Finanztransaktionen rückgängig zu machen und bestätigt seinen Verzicht auf die Rechte aus den Verträgen von Bukarest und Brest-Litowsk sowie aus den Zusatzverträgen. Deutsch land übertrügt den alliierten und assoziierten Regie rungen alle seine Forderungen an Oesterreich, Ungar«, Bulgarien und der Türkei. Teutsch-Oesterreichs Aufchlußverbot. Der sechste Abschnitt über Oesterreich enthält nur den einzigen Artikel, welcher lautet: Deutschland erkennt di« Unabhängigkeit Oesterreichs an «nd wird sie in den durch diesen Vertrag festgelegten Gren zen als unabänderlich strikte respektieren, sofern nicht der Rat der Gesellschaften der Natiouen einem andere« Verhalten zustimmt. * Kabinettsrat über den Frieden. Das Reichsministerinm ist Donnerstag vormittag in Berlin zu einer Sitzung zusammengetreten, die sich ausschließlich mit dem Friedensentwnrf der Entente beschäftigen soll. Dem Kabinett dienen als Grundlage seiner Beratungen, ivenn auch vielleicht noch nicht der vollständige deutsche Auszug aus dem Vertragsent wurf, der in kleinen Stücken nach Berlin telegra phiert wird, so doch die wichtigsten Teile des Ver trages. In der KabinettssitzuUg lverden auch die In struktionen beschlossen werden, die dem Grafen Brock- oorff-Rantzau von der Reichsregierung nach Versail les gesendet werden sollen. Der Reichshaltsausschuh der Nationawersanttu- kuna, d«-WSi dM Saale tzxD AMMuanzufintstzs-, i rrmns «nverufen war, yat sich sofort vertagt, da, , Wie der Borfitzende erklärt«, die niederdrückende Stim mung, unter der wir alle angesichts der drohenden Zerstückeluna Deutschland» stehen, es unmöglich mach«, ! augenblicklich in der Beratung des Etats sortzufahren. j Vrefiesttunueu. ' ! — Di« ganze deutsche Presse, von der äußerste« , Rechten bis zur äußersten Linien, veNritt ausiuchln»- w» dl« «qvyd vay «er yrrevensverrrag, ver mm ver , Entente vorgeschlageu ist, Mr Deutschland eine glatte Nnmögsichkett ; So schreibt do» .Berliner Tageblatt-: ! „Nieser Entwurf ist et« Dokument der ältesten, von i alle« VvlkerbuudStveen weltenweit entfernten, von keinem ! neuen Geist auch nur leise berührte«, Gewalt an die Stell» des Stecht» setzeaven Uuterjychungspolitik. Nicht» darf nuversucht bleibe», um mit kaltblütigen Einwer»- j duwgeu ««d praktische« Gegenvorschlägen diesen Vertrag umzugestalleu, der in seiner jetzigen Form gerade den wirklichen F«nvd« VeS Vüiversrieoen» uinutnehiubar er scheint." Die «Deutsche Tageszeitung" verwirft ebenfalls diese« GerechttgkvitSfrieden nach Entente-Muster «ad französischem Willen und erklärt: „Dieser „Friede" ist unannehmbar. Die Form«! lautet nicht mehr: Ablehnung und Hunger, oder Friede« > und Brot, sondern die Formel lautet nur: Frieden und Verelendung sür unabsehbare Zett, und dabei Hunger und Weltfklaventum oder keine Unterzeichnung de» Frie dens, und Darauf-ankommen-lassen, ob dre Entente wirk lich imstande ist, das LoS Deutschlands für kurze Zett noch trauriger zu gestatten, als es durch eine« solche« Friede« für immer werden muß." Die „Rassische Zeitung" weist den Entwurf aüS sftrseitigen Partewerschlag zurück: „Erst das Ergebnis der Verhandlungen über die jetzt z» machenden deutschen Gegenvorschläge, das viel leicht zum guten Teil von dem Geschick der deutschen Unterhändler «nd von dem Verhalten des ganzen deut schen Volkes abhänge« wird, wird de» Gegenstand der endgültigen Entscheidung bilden, die Regierung und Volksvertretung in voller Verantwortung und in voller Kenntnis aller Zusammenhänge zu fällen haben werden." Der stHialdemokratische „Vorwärts" schreibt: »Mir wissen noch nicht, ob diese ungeheuerliche Ver gewaltigung unseres Volkes von uns unterschrieben werden wird. Innerlich lehnen wir diesen Frieden entschieden abl Der wahr« Frieden ist nicht auszuhalten und wird auch diesen FrtedenSputschiSmuS, diese Sabotierung der RechtSidee überwinden." Die frankfurter Zeitung" faßt ihr Urteil fol gendermaßen zusammen: ,Mir sieben am Grabe des Recht» und es bleibt nur der Zweifel, ob es auch das Grab der deutschen Na- tion bedeutet. Niemals ist ein Mord in höflicherer Form, zynischerem Gleichmute begangen worden. Wir halten fest am Glauben, daß dieser furchtbare Angriff auf das deutsche Recht und Leben durch seine eigene Blindwütigkeit zerschelle» wird." Gegen -en Gewaltttteöea. Ei« Aufruf der ReiHSregieruug. I H Der Reichspräsident und die Reichsreaieruug wen den sich mit einem Aufruf an das deutsche Wolk, dem es u. a. heißt: -! „Gewalt ohne Matz und Grenzen svll dem deutsche« Volk angetan werden. Aus solchem ausgezwungenen Frie den müßte «euer Hatz zwischen den Völkern und im Nev« , lauf der Geschichte neue« Morden erwachsen. Di« Welt müßte jede Hoffnung aus einen die Völker befreiende« «nd heilenden, den Frieden sichernden Völkerbund bet« graben. Zerstückelung und Zerreißung des deutschen VoL< kes, Auslieferung der deutschen Arbeiterschaft an den freuw > den Kapitalismus zu menschenunwürdiger Lohnsklaverei, dauernde Fesselung der jungen deutschen Republik durch > den Imperialismus der Entente ist das Ziel dieses Gewalt» friedens. Die deutsche VolkSregterung wird den Frieden» Vorschlag de?: Vergewaltigung mit dem Vorschlag deS Friedens »es Rechts auf der Grundlage eines dau ernden Völkerfriedens beantworten. Angesichts der Gefahr der Vernichtung müssen das deutsche Volk und seine von ihm selbstgewählte Regierung zusammenstehen. Ohne Unterschied der Partei möge Deutsch land sich zusammenschließcn in dem einuiüttgen Wille«, das deutsche Volkstum und di« gewonnene Freiheit z« wahren. Jeder Gedanke, der ganze Wille der Ratio« gehören jetzt der Arbeit für die Erhaltung und Wiedev» aufrichtung unseres Vaterlandes. Die Regierung ruft all« Volksgenossen auf. in dieser schweren Stunde mit ihr auS- zuharren in wechselseitigem Vertrauen ans dem Wege ver Pflicht «nd im Glauben an den St«g der Vernunft «nd des Rechts." > Gleichzeitig wenden sich die Reichsregierung und di« Preußische Staatsregierung mit einer Kundgebung an den deutschen Oste», in der sie die Unmöglich keit dieses Friedens auf Grund der von der Entente gestellten Bedingungen betont und das Aeußerste zu tun verspricht, um diese Gefahren abzuwehren. Daz« fei jetzt mehr als je unbedingt nötig, daß das Volk nationale Disziplin halte und in Einheit und Ver trauen, im Glauben an die eigen« Kraft und sein gute- Recht zusammenstehe. ! Di« deutsch« Regierung fordert mündliche Aussprache. In dem sofort einberufenen FrieüenSauskchuh der deutschen Nationalversammlung verlieh zunächst der Präsident Fehrenbach seiner Entrüstung Ausdruck! über di« unerfüllbaren und unerträglichen Bedin gungen der Entente. Hierauf legte Ministerpräsident Scheidemann in längeren Ausführungen die Stel-, lung der Reichsregierung zu dem Friedensentwurf der Alliierten dar. An Hand der 14 Wilson-Punkte und der jetzigen Friedensdedtngungen stellte er die vollständige Abkehr WillonS voll seinem ursprüng lichen Programm fest. Zu der in» Wilsonschen Pro gramm geforderten wirtschaftlichen Unabhän gigkeit führte Ministerpräsident Schetdenrann in jct« 0« Wede folgendes aus: ! l. E I -Da« Dokument vo« Versailles wimmelt von war»