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Kemp M WchMH-FeNmz Rr. 42 Donnerstag den 2«. Februar «919 abends 88. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen. Zur Ausführung der Reichsverorimung über AkmßßsnbvsilL vom 13.^Januar IVIS (RGBl. E.3I) wird folgend« bestimmt: ». All« in § l der Verordnung aufg«führt«n Schußwaffen (Demi-re, Karabiner — Mammenwerser) sowie Munition aller Art zu Schußwaffen sind innerhalb l4 Tagen nach Erlaß dieser Au»fahtung»b«stimmungrn abzuliesern. Personen, di« nach Ablauf dieser Frist in da» sächsisch« Staat,g«bl«t zuzi«h«n, hab«n d«r Ablieferung,Pflicht unverzüglich nachzulommen. L Di« Ablt«f«unz hat in Dr««d«n an di« Polizetdir«ltion und deren Wachen, in 'en anderen Städten mit revidierter Städteordnung an die Stadträt« sPoltzeiäml«») und deren Polizeiwachen, in den übrige» Orten an die Gemeindebehörden zu erfolgen. Die letzteren habe» di« abg«liefrrten Stück« in Sammelsendungen an die Amt,Haupt- Mannschaften writerzugebrn. von den vehörden, an die die Abliefeiung nfolgt, sind mit fortlaufender Nummer versehen« Empfang,brstütigung«» auizustellrn, üd«r »te «in v«rz,ichntr zu sührrn ist, in da« zu j«d«r Nummer Name und Wohnung de» Ablie- sernden «ingiiragen werden muß. Di« abgelt«ferten Stücke, an denen die entsprechende Nummer in dauerhafter Weis, («omögltch mit Draht beseitigt) anzubringen ist, sind in einem gegen Einbruch und Diebstahl hinreichend geschützten Ami»raume aufzubewahren, bi» von der Landuzentralbehörd« weiter« Brrsügung getrosten wird. Im Falle von Unruhen sind di« Aufb«wahrung»räum« mit alten zu Gebote stehenden Mitteln gegen Plünderung zu schützen. Ein, Entschädigung für di« in behördliche Verwahrung ge nommenen Gegenständ« wird nicht gewährt. 3. von der Ablieferungspflicht sind befreit: hinsichtlich der Dienstwasten oder Jagdgewehr« nebst der dazu gehörigen Munition »j diesenigen^Perlonen, di« zur Führung^von Waffen traft ihre» Amte» oder ' Dienstes berechtigt sind (Polizetdeamte,.Forstschutzbeamte, Mllitärpersonen), b) die Inhaber von noch nicht abgelaufenen deutschen Jahr«-Jagdkart«n, die nach 88 3 und 4 de» Jagdgesetze» zur selbständigen Au,Übung der «lJagd berechtigten Personen hinsichtlich der Wassen und Munition, zu deren Besitz ihnen besonder« Genrhmigun« «t«Ut ist, ct) die Inhaber von Waffenscheinen der Krekhauptmannschasten, ej bi» auf wettere» Schützengesellschasten und Mtlitäroeriini, die die Genehmigung zum Besitz« von Wassen haben. Die Vorsteher dieser Vereine haben für unbedingt sicher« Ausbewahrung zu sorgen. Auch haben sie der unter Zister 2 bestimmten Ablleserungsbehöide binnen l4 Tagen Verzeich nisse derjenigen ihrer Mitglieder einzureichen, di« Wassen besitzen, hierbei auch die Zahl und Gattung dieser Wassen genau anzugeben. Endlich tann in besonderen Fällen vertrauenswürdigen Personen von den Polizei- behörden (in Dresden von der Poltzetdirettton, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung von den Stadträten — Polizetämtern —, in den übrigen Orten von den Amtrhauptmannschasten) ein Erlaubni»sch«n zum Besitz (nicht Tragen) von Wassen erteilt werden. Jnsbrsvndere können für Schußwassen, die samtliengeschichtlichen, künstlerischen »der historischen Wert haben, solche Erlaubnisscheine ausgestellt werden. 4. Die Ueberlassung von Schußwassen und Munition an Personen, die nicht unt« Zister 3 a—e fallen, ist bi- aus weiter« nicht nur den Wassenhändlern und Trödlern, sondern auch allen anderen Personen verboten. Lie Berechtigung zum Besitze von Schußwassen und Munition gemäß Zister 3 a—c ist vor der Ueberlassung durch Kauf, Tausch oder Schenkung sorgfältig zu prüfen, nötigenfalls durch Anfrage bei der Ort,- polizetbehörde. iS. Di« Hauretgentüm« odrr d««n gesetzliche vertriter sind vrrpslichtet, von drm Vorhandensein nicht angemrldeter Wassen tn^thren Grundstücken der Or»»poliz«tb«hörde Mitteilung zu machen. Die Polizeibehörden sind zu Haursuchungen berechtigt und verpflichtet, wenn der verdacht besteht, daß Wassen verheimlicht werden. Die militärischen Sicherhettsorgane sind hierbei zur Unterstützung der Polizei verpflichtet. 7. Auf die reich«- und lande,gesetzlichen Bestimmungen, die da» Wassenirag«, und da» Schießen unter Strafe stellen, «lro au,drückltch htngewtrsen. 8. Zuwiderhandlungen gegen Zister 4 und 5 dieser Verordnung werden, sofern nicht eine höhere Straf« verwirkt ist, mit Geldstrafe bi« zu «tnhundirtfünfztg Mart «d« Hast bestraft. Dre»den, am l4. Februar lSlS. Miutstertu« tz«s 2«»eru. Justizmiuisteriu«. Wtaistertu» für Militär»,seu. Verordnung, di» Vornahme der Wahle« zu den Äugest,Ut«n-Au,schüffe« «»d de» Arbeit,r- Ausschtisse« (Vergwertdräteu) ia den fächftfche« ivergbeztrken betreffend, vom 18. Februar 1414. Zur weiteren Aussührun, der Verordnung über Tarisverträge, Arbeiter- und Angestellten-Aus- schüsse und Schlichtung von Arbeitsjtreitigketten vom 23. Dezember 1418 (RGBl. S. 1456) wird folgende» bestimmt: l. Die Wahlen zu den Angestellten-Ausschüssen und den Arbeiter-Ausschüssen (B«rgwerksräten) haben im Berginspektionsbezirke Leipzig am 25. Februar 1419, in den übrigen sächsischen Berg- insp^ktionsbezirten am 4 März 1414 stattzufinden. II. Für die unter I. bezeichneten Wahlen gelten folgende Abweichungen von den unter dem 31. Januar 1414 (Nr. 28 der sächs. Staatszeitung vom 4. 2, 1414) veröffentlichten Ausführung^ Bestimmungen: . , 1. 8 v der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1418 und 8 2 der Wahlordnung werden dahin abgeändert, datz die dort bezeichneten Personen wahlberechtigt sind ohne Unterschied d« Staatsangehörigkeit. 2. Die Fristen In 8 b Abs. 1 und 2 der Wahlordnung werden dergestalt abgekürzt, bah r» ) da» Wahlausschreiben spätestens drei Tage vor dem letzten Tage der Stimmabgabe ,n erlassen ist, b) Einsprüche am Tage nach dem ersten Tage de» Aushang, anzubringen sind, c) Vorschlagslisten nur berücksichtigt werden, die spätestens am Tage nach dem ersten Loge des Aushang, eingehen, ferner die Frist in tz 8 Abs. 2 dergestalt, das die Worte „von höchsten» 2 Tagen" gestrichen, endlich die Frist in 8 4 dergestalt, daß die Worte „spätesten, 3 Tage" ersetzt werden durch die Worte „am Tage". , >M HI- Endlich ist in 8 5 Abs. 2 der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1418 der Druck fehler zu berichtigen, datz an Stelle der Worte „für Ausschüsse mit 50 oder mehr Mitgliedern" die Worte zu treten haben „für Ausschüsse mit 5 oder mehr Mitgliedern". Dresden, den 18. Februar 1414. Arbeits-Ministerium. Heldt. A Berwaltuugsbericht der Stadt Dippoldiswalde .auf das Jahr 1918 Erstattet von Bürgermeister vr. Hornig gelegentlich der Einweisung der neugewählten Stadtverordneten am 7. Februar 1919. (Schluß.) Damit find die durch Kriigraurgaben veranlaßten Anleiheschulden angewachsen auf 216200 M. bei der Stadlkasle, wobei die im vergangenen Jahre erfolgte Tilgung ein« Betrages von 1200 M. bereit» berücksich tigt ist, und auf 55000 M. bet der Mülierschulkasse. Andererseits sind wir in der ersrrulichen Lage gewesen, von drm zum Umbau de» Elektrizitätswerke» im Jahre 1015 aufgenommenen 30000 M. au» lausenden Mitteln 20000 M. abzustoßen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, daß dte Krieg,kreditbank für Sachsen, die bei Krieg»beginn zur Befriedigung de» infolge de» Krieges in Handel, Industrie und Gewerbe heroortretenden Kredit- bedürsnifses errichtet wurde und an der sich unsere Stadt durch Uebernahme von 10 Aktien zu j« 1000 M. und Einzahlung von 25 Prozent darauf beteiligt hat, durch Beschluß der Generalversammlung in Liquidation getreten ist, weil sich dte politischen und wirtschaftlichen Verhält nisse inzwischen derart verändert haben, daß die Bank ihren Aufgaben praktisch nicht mehr gerecht werden konnte. Es tst anzunehmen, daß ein Teil de» eingezahlten Betrage» von 2500 M. verloren ist, doch dürfte diese Einbuße welt gemacht sein durch den unzwetselhaften Segen, den die Bank während de» Kriege, in weitesten Kreisen gebracht hat. Bon den neuen Lasten, die da» Jahr lSl8 unserer Stadt gebracht hat, tst die beträchtlichste die Berpsttchtung zur Fürsorge sür die Erwerbslosen. Wir haben bi» zum heutigen Tage an^,92 Personen insgesamt 17 882,15 M. zur Auszahlung gebracht. Wenn von diesen Aufwendungen auch s/a vom Reich und Staat getragen werden und von der Stadt nur ein >/s zu übernehmen ist, so ergibt sich doch bet Fortdauer de» Darniederltegen» unserer wtrt- schastlichen Verhältnisse, mit dem wir leider rechnen müssen, eine derartige Belastung unserer Stadt und zahlreicher anderer Gemeinden, daß « wohl gerechlserttgt wäre, wenn von dem verbleibenden Va etwa dte Hälfte aus alle Ort« d« Bezirk« umg«lrgt «ürdr. L» wär« die» ein gerechter Ausgleich dafür, daß nicht wenige landwirtschaftlich« Ge- metnven in wirtschaftlicher Beziehung wenig durch v«n Krieg gelitten haben und auch setzt nicht die Lasten der Erwerbslosenfü, sorge empsinden. Der städtische Grundbesitz erfuhr eine wesentliche Ver mehrung durch den Erwerb de» Rysftt'schen Grundstücke» in der Nachbarschaft unserer Bürgerschule. Zur Ver äußerung von Gemeindeland tst e» nicht gekommen. Unter den geschäftlichen Unternehmungen der Stadt bietet namentlich die tn ihrem 6S. Geschäft»jahr stehende städtische Spar lass« Interesse unter dem Gesichtspunkt« der Krtegswtrlschast. Di« bekannte Tatsache, daß sich während »rr Krtegszrit dte Sparkassen überall eine» starken Zustrom» von Geldern zu erfreuen Haden, spiegelt sich auch tn der Einlage-Bewegung unserer Sparkasse wieder. Dte Einlagensumme de» Jahres 1917 mit 2 280 000 M. wurde v-n der des Jahres 1918 mit 3 168000 M. um nicht weniger al» rund 900 000 M. überstiegen. Lin ähnliche» Bild zeigt sich bei den Rückzahlungen: Sie sind von 1226000 M. tm Jahr« 1917 aas nur 1540000 M. ge- stiegen. So erfreulich an sich diese Erscheinung ist, so wird sie jedoch aller Voraussicht nach nicht von Dauer sein. Dte Gelder sind zu einem großen Teile Beirieds- gelder, dl« mangel» geeigneter Verwendung in Industrie, Handel und Gewerbe oder Landwirtschaft Unterkommen bet einem Spartnstltut suchen. Da» Elntrgergulhaben am Jahresschluß 1918 stellt sich ohne dte guige,chriebenrn Zinsen ooraurstchlltch aus 11500000 M. gegen rund 9 700 000 M. einschließlich der guigeschrtebenrn Zinsen am Ende de» Vorjahre». Da« Maß der von unseren Sparkassrnbeamlen geleisteten Arbeit spiegeln solgende Zahlen wieder: Der Gesamtumsatz der Sparkasse vrlrägt rund 13600 000 M, da» ist I Million mehr als 19i7. Dte Einzahlungen verteilen sich aus 16300 Posten, also 4 300 Posten mehr al, 19 l 7, wählend dte Zahl der Rück zahlungen mit 4 900 Posten um 800 zurückgegangen ist. Dte Mnarbeit im Dienste der Finanzierung oe» Krieg» umfaßte dte Werbung für dte 8. und 9. Kriegsanleihe, die sich in der früheren Weise vollzog. Da« Ergebnis belief sich für beide Anleihen zusammen aus 2 109300 M, wovon di« Sparkasse selbst mit 1800000 M. beieittgt war. Die Deckung der zur Erwttbung von Kriegsanleihen ent nommenen Einlagen rrsordrrle abermals die vorüber- gehende Aufnahme von Darlehen und zwar tn Höhr von 2181000 M, die jedoch am Jahresschlüsse wieder völlig getilgt waren. Der tn diesem Jahr« sür wohltätige und gemeinnützig« Zweck« zur Versügung stehende Rein- gewinn der Sparkasse au» drm Johr« 19 l 8 beträgt mit annähernd 45000 M. voraurstchtttch 5000 M. mehr al« der au» dem Jahre 1917. Bet der von der Sparkasse mitoerwaltrirn Geschäftsstelle de« Gemetnorgiroorrbunoe, stlrg der Umsatz von 21400000 M. aus 24 600000 vft, also rin ganz erheblich« Mrhrergebni». AU« tn Allem zetgt dte Entwicklung unserer Sparkasse im Jahre 19iS «tn rrsreultches Bild, von d«m wir nur Hosse« Dürfen, daß « von Dauer ist. Beim Elektrizitätswerk hält sich die Desamtstrom- abgabe mit 204 000 Kilowattstunden annähernd an dt« de» Vorjahre» mit 199000 Kilowattstunden. Davon ent fallen aus Licht 64 000, da» sind 6000 Kilowattstunden mehr, und 140000 auf Kraft, dar tst die gleiche Abgabe wie 1917. Die Zahl der Stromabnehmer sür Llchl stieg 1918, zweifellos al» Folge des Mangel» an «eleuchiung». stossen, um 220 aus 1010, für Kraft nur von 75 auf 80. Demgemäß hätte eigentlich dte allgemeine Strom abnahme tn weit höherer Weise steigen müssen. Wenn dies nicht geschah, so tst dt« ans die Rationierung der Abnehmer auf Grund der Vorschriften de» Reichstommisfar» sür die Kohtrnoerteilung, aus dt, Einschränkung der Straßen beleuchtung, den zetllgeren Ladenschluß, geringen Verkehr tn den Gastwirtschaften und nicht zuletzt auf dte Konkurrenz der Gasanschlüsse zu Beleuchtungszwrcken zurückzusutzren, dte leider al» Begletterschetnungen sür häufige Störungen in der Etromzusuhr von Llchienberg tn Kaus genommen werden mußten. Ueber diese Störungen Ist zu dertchten, Laß deren 1918 insgesamt 223 zu verzeichnen gewesen sind; davon erstreckten sich 7 über 10 Stunden Dauer, 18 Uber 1 Stunde, t2 über Vs Stunde, 65 über 5 Minuten und 121 über l Minuie. 92 fallen tn die Lichipertooe, 131 fanden am Tage statt. Dt« Ursachen dieser Störungen sind größtenteils au, Leitungsuntervrechungen zuruckzu- führen, di« sich wiederum al» Folg« der Herau»ziehung guter Meialt« au» den Leitungen kennzeichnen. Ueber da» finanzielle Ergebnis de» Elektrizitäiswerke» liegt noch keilt endgütitger Avschluß oor, jedoch tst sicher, daß der im Hausbauplan I9i8 oeranschlagt« Ueoerschuß wejentlich überschritten werden wird. Beim Wasserwerk betrug die entgeltliche Wasser abgabe 40 500 cbm gegen 44 300 cbm im Jahre 1917. Der Verbrauchsrückgang hat seine Ursache annehmbar in der Erhöhung des Preises ^von 15 aus 20 Ps. sür den Kubikmeter,.die sür 1918 beschlossen war, sowie darin, daß insolge^des seuchten Sommers weniger Wasser sür Gartenzwecke verwendet worden ist. Die^Wasseranschlüsse haben keine Erhöhung ttsahren. Am^ Rohrnetz machten sich weder Erweiterungen noch sonstig« Berändnnngm nob