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MMbirgischer Voll 'M Freitag, den 30. December. (6385-86) ,5546-48) ttaA W -7 Rebel. (6387) Rubrik II: „Carl Trangott Hahn in Elterlein ist Inhaber der Firma" . und Rubrik III.: » '.M W- UM - Wi E Tagesgeschichte Deutschland. Oesterreich. Wien, 25. Dec. Es sind jetzt vier Jahre, daß Herr v. Schmerling sein Rundschreiben erließ, welches jeden konsti tutionellen Oesterretcher mit den schönsten Hoffnungen erfüllte. Aber diese Hoffnungen habe» sich nicht erfüllt. Die Neue Freie Presse klagt, man wäre um nichts weiter gekommen, al» um die Erkennt- niß. die liberale Partei müsse sich endlich von Schmerling trennen. Das Blatt schreibt: „Der Staatsmann, der vor vier Jahren in ei nen« bedeutungsvollen Documente sich zu dem Satze bekannte: „Mit feinem Verständnisse die berechtigte öffentliche Meinung i« sich auf zunehmen, ist das Kennzeichen staatsmännischer Fähigkeit" —, der Minister, welcher diese Lehre den Statthaltern der kaiserlichen Re- gterung gab, muß, will er nicht sein eigenes GlaubenSbekenntniß verläugnen, sich selber gestehen, daß die berechtigte öffentliche Mei Heute sind auf Folium 31 deS hiesigen Handelsregisters in Folge Anzeige vom 17. December 1864 folgende Einträge ' bewirkt worden, und zwar Rubrik I: , „C. T. Hahn in Elterlein," Brei« »terteljährlich Rgr. — Jnseraten-Annahme für di, am Adeiw-i „Carl Theodor Hahn ist Procurist." Grünhain, den 28. December 1864. Das Königliche Gerichts-Amt , von Scheibner. DaS dem Böttchermeister Hermann, Ernst Leberecht Pabst zu Lößnitz gehörige, daselbst gelegene, im DrandverfichettmaS- kataster unter Nr. 292, im Flurbuche über Lößnitz, Abtheilung unter Nr. 278 und im Grund, und Hypothekenbuche übtt Laß- nitz auf dem Folinm 272 eingetragene, mit Berücksichtigung der darauf hastenden Oblasten aus 750 Thaler —- —- tarirte Haus grundstück, nebst Zubehör, soll « den 3. Januar 1865 > M im Justizamte allhier nothwendiger Weise versteigert werden. ES werden daher Alle, welche auf dieses Grundstück, dessen nähere Beschreibung im hiesigen Justizamte angeschlaM^ zu bieten gesonnen find, hierdurch geladen, an diesem Tage, vor 12 Uhr Mittags, iin Justizamte allhier sich einzusi-^— rugeben, ihre Zahlungsfähigkeit, soweit nöthig, nachzmveistn unv^'gewättti» z«'M) " u WWen haben wird, mit der Subhastätion werde verfahren werden. Der zehnte Theil der Erstehungssumme ist im SubhastationStermine, der dritte Theil, mit Einschluß jenes zehnten Thei les, bei Verlust deS letztem und des ErstehungSrechteS, drei Wochen später im AdjudicationStermkne und der Rest, für welchen daS Grundstück verpfändet bleibt, in vier bis zehn gleichen, jährlichen, vom Tage der Subhästation an nach jährlich fünf von Hundert zu verzinsenden Terminen zu bezahlen. Lößnitz, am 26. October 1864. Fürstl. Schönburg. Iustizamt Stein allda. . Bollert. nung ihm nicht mehr zur Seite steht, sondern sich gegen ihn kehrt." Die Ost-Deutsche Post beschäftigt sich mit dem neuen Minister Oesterreichs, Grafen Mensdorff, und kommt ebenfalls zu dem Er gebnisse, daß es so nicht weiter gehe. Sie meint: „Wir können «ns nicht rühmen, bisher ein Lebenszeichen unsere» auswärtige« Amtes ' gesehen zu haben, welches einen Schluß erlaubt auf den neuen Geist, , der dasselbe belebt. Wir sehen Herrn v.' BiSmarck, Herr« v. d. Pfordten, Herrn v. Beust sich regen; aber von der Regsamkeit de« Herm Grafen Mensdorff suchen wir vergebens nach einem sichtba ren Symptome." Wien, 27. Dec. Der König von Preußen sendete den kaiser lichen Kindern, Kronprinz Rudolph und Erzherzogin Gisela, eine» prachtvollen Christbaum ein, der am Christabend tn den kaiserlichen Appartement« aufgestellt wurde. Preußen, Auch der hiesige Korrespondent der „N Fr. Ust?' will aus „zuverlässiger Quelle" Folgende« wissen: Ich erfahre «Sm- das Abff-eken dar Winterbah« »«d da» TchneeauSwerfen auf öffentlich^ Westes Die Königliche Amtshauptmannschaft findet fich veranlaßt, die sSmmtlichen GutSherrschaften, Ge«veind<n pflichteten Privaten andurch anzuweisen und in Zeiten zu bedeuten, auf den innerhalb ihrer Flur gehörige Absteckung der Winterbahn, sowie eintretenden Falls für Herstellung und Erhaltung einer ungefährlichen un^MgWft- derten Passage durch AuSwerfen des Schnee-, bei Vermeidung einer Geldstrafe von fünf Thalern — - —- für Mett ein zelnen Unterlassungsfall oder yach Befinden militärischer Erecution, gebührende Sorge zu tragen. , , Die Polizeibehörden und polizeilichen Organe aber werden andurch veranlaßt, die Befolgung diese- Waffe- zu überwachen. Annaberg, den 27. December 1864. Königliche Amtshauptmannschaft. - vo« ELnßedel. Tage- Mfl Ämtstzsatt für die Gericht-ämter Grünhain, Johanntzeorgeustadl, SiLwaczemerst und WildenM; sowie für di^ Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, ^ärtenAein, Aohanngeorgenstadt, Lößnitz, StruMftl, SWiM zenberg, Wlldmfel» und Zwönitz. - svü. dt« Monte-«