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285 Bekanntmachung. (6070) Grünhain, de» 2. December 1864. an Ort und Stelle unter den an unterzeichneter Königlicher GerichtSaMtSstelle ersichtlichen, im Termine besonders bekamt zu Ma chenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Jngleichen sollen sofort nach Beendigung der Subhastation und nach Befinden an den nachfolgenden Tagen da- vorhan dene Inventar, Vieh, Schiff und Geschirr, Erzeugnisse und Vortäthe gegen sofortige Baarzahlung zur Veräußerung an den Meist bietenden gebracht werden. Das Königliche Gerichts-Amt. von Gcheibner- wir bezahlen. (Bravo.)"Wir smdneü^MonateM Preußen ge gangen und in dieser Zeit sollte man sich doch kennen lerneri. Ver folgen wir diese Frist. Zuerst das Oberkommando. Mit Freuden begrüßte man die Einigung über das Oberkommando, was war aber die Folge davon? Nachdem die österreichischen Truppen den Weg bahnten, sollte man glauben, daß sie auch an der Schlußthat Theil nehmen sollten. Es kam bekanntlich anders. Unbegreiflich aber, für Alle sei, daß in demselben Augenblicke Oesterreich au» dem Zollver ein geschafft werden konnte. (Bravo.) Mit diesem Freund« sind wir gegangen. Es ist ein Ehrenpunkt für Oesterreich, daß es „nie" Frankreich ahnen ließ, es wolle auf Kosten des deutschen Vaterlandes eine französische Allianz erhalten. Aber wir kennen «ine solche Alli anz zwischen Preußen und Frankreich. Wenn Herr v. Bismarck dfe Verfassung in Oesterreich zu untergraben gedacht«, so ist ihm die» nicht gelungen, aber er hat alle Vortheil« d«r Allianz eingeheimst. Wien, S. Dec. Die Blätter verrathen eine mehr oder minder gereizt« Stimmung gegen Preußen und verlangen mit dem Abge- ordnete« Giskra, daß Oesterreich de« Annexions-Bestrebungen Preu ßens xntgegentrete. Am großmüthigste« ist noch die „Presse", wel che Preußen unter gewissen Bedingungen allenfalls erlauben «iss, sich Schleswig-Holstein anzueignen. Die „Presse" schreibt: „Hieße «S daß wir die Herzogthümer Schleswig und Holstein sw Preußms Donnerstag, der 8. DettMbtt, Erzgebirgischer Dollssreund. Mlge- und Amtsblatt für di- GmchtSämter Grünbatn, Iohanngeorgemtaol, SÄwarzenvktq und Wildenf-rs; fMk Ml die StadtrLthe Aue, Elterlein, Grünbain, Hattensteiu, Jobannstevrqenstadl, LGuiy, NeuWtel- Schwär- Mbera, Wildenfels und ZwKiiS. ! ,7 Preie vlerteljjbrlick ' ' Rar - Jnseraten-Annabwe für die am Abend erscheinen», Rnw-ner bi« Vermittaq« " Me Tagesgesehiehte. Deutschland. Oesterreich. Bei Gelegenheit der Adreßdcbatte im Abgeordne tenhaus zu Wien hat sich der Abg. Kuranda über die Allianz zwischen Oesterreich und Preußen also ausgesprochen: Die Zustim mung, welche die Rede des Ministers des Auswärtigen erhielt, be zieht sich auf einige allgemeine Sätze, denen Jeder zustimmen müsse. Aber als Ee. Exzellenz von der Nothwendigkeit der Fortdauer der preußischen Allianz sprach, habe lautlose Stille geherrscht. Er wolle die Gefahren dieser Allianz ausführen. Die preußische Allianz, wenn sie ein politisches System der Zukunft sein soll, was ist sie? Man ruft, Oesterreich und Preußen könne die Welt in die Schran ke» fordern; er wünsche, die preußische Allianz möchte auf reellerer Basis beruhen. In dieser Richtung existirt schon eine Grundver schiedenheit, Preußen sei agressip gemäß seiner Geschichte, Oesterreich konservativ nach seinen Traditionen, wie können diese Staaten zu sammengehen? Wir wollten Preußen hemmen, indessen hat es uns mitgeschleppt. Man sagte, di« preußische Allianz werde in Zukunft nützlich sein. Aber er sehe die Konstellation nicht derart an, daß «nS im Süden Gefahr droht. Brennend sei die Gefahr njcht, dfe uns Preußen baunen helfen will. Brennend aber ist der Preis, den un<i ^uetiov ErbtheilungShalber wird vom unterzeichneten Königlichen Gericht-amte a m L V. D e e e m b e r L 8 « 4, um 10 Uhr des Vormittags, das zum Nachlasse weil. deS GemeindevorkandeS und OrtSrichterS Christian Friedrich Schettler m Niederschlema gehörige, auf Folium 6t des dasigen Grund- und Hypothekenbuches eingetragene auS Wohn- und WirthschaftSgebüuden stimmt Hofraum »uk Nr. 18k. deS Flurbuchs für gedachten Ort und den Flurstücken sak Nr. 8, 8»., 18b., 18c., l9, 19a., l9b., l34, 157, 158, 159, 160, 161, »62, 163, 164, 165, 166, 353, 354, 355 und 356 bestehende, zusammen 63 Acker 91 Qu.-Ruthen Flächen- raum enthaltende, mis 709,»« Steuereinheiten behaftete Mit Rücksicht darauf, daß in neuerer Zeit wiederholt Fälle von Tollwuth bei Hunden vorgekommen sind ünv daß M reie Herumlaufen der Hunde in einer nachtheiligen Weise zugenmmnen hat, werden hiermit die Bestimmung«»» deS wegen Ein- chränkung des HundehaltenS rc erlaffenenen Mandat- vom 2. April 1796 mit dem Bemerken, daß insbesondere aüch der in K. 2 de» gedachten Mandat- getroffenen Vorschrift, wonach Niemand seinen Hund außerhalb de- Gehöfte- oder feiner Behau sung frei herum laufen lassen darf, fondern, wenn Hunde in'» Freie gebracht werden, dieselben an einer Leine zu führen »der mit einem vorschristmäßig construirten Maulkorb zu versehen find, zu Vermeidung gesetzlicher Ahndung mit den im angezogenen Man date geordneten Strafen für jeden Zuwiderhandlungsfall eingeschärft. Die OrtSgerichten, Polizeibiener und Ort-wächter haben, wie dieselben hiermit angewiesen werden, darüber zu wachen, daß obiger Vorschrift nachaegangen werd«. Auch werden die bezüglich der Hund-wuth bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, wonach alle von einem tollen oder der Tollwuth verdächtigen Hunde gebissenen Hunde und Katzen sofort zu tödten und zu verscharren und alle anderen von einem tollen Hunde gebissenen, der thirrürztlichen Behandlung unterwerfenden HauSthiere 12 Wochen lang einzusperren sind, hiermit auf- Neue ein-eschärft. Schneeberg, am 5. November 1864. , Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Dreßler. Franz.