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'^,1 Dienstag, den 22. November: Rebel. von früh 10 Uhr an, an Bergamtsstelle allhier -1 p7,y Bekanntmachun, Für die Einwohnerschaft deS hiesigen Verwaltung- wird hiermit nachstehende Lößnitz, am 15 November 186-1. Fürstlich Schönburg'sches Justizamt Stein allda. Wildenfels, am 15. November 1861. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. B ekan n t m a ch u n g. Von den mit höherer Genehmigung zu maculiren gewesenen ältere« Acten, Büchern und sonstigen Schriften sollen nächstkommendtn - ' ' - , -ni - e » e v r u u g über die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe und über oie Mittel ihrer Verhütung: zur öffentlichen KennMiß gebracht: Roch immer Kuchen BetäübungSfälle, nicht selten mit tödtlichem Ausgange vor, welche durch ^eMge 'Vo^M WGch, Handlung der Stuben- und Backöfen hätten verhütet werden können und allein dadürch herbdlMhrt Mrv^ Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohnten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlend««ft »der Kohlendampf genannt, find unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb «ms» jähr licher, während der gewöhnliche Rauch sehrDbald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung-in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunst oder KohlmdamvfM ein Gemenge sehr verschiedener Lustarten und entsteht, wo Brennmaterialien un vollständig verbrennen (glimmen, schwärens daher bei ungenügendem Luftzüge und bei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Dies geschieht . 1) dei Kohlenbecken, wglMrch den langsamen Abzug des Rauche- und durch die über den glimmenden KohleN sich bil dende Aschendecke der Zutritt vo^ friMr Lust sehr behindert wird; , 2) in Stuben - und Backöfen, wenn durch da-Schließen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mst Ruß da- Abziehen der schädliche« Lust verhindert oder durch feste- Schließen der EinfeuerungSthüren und der Thüren »es AschenfalleS der Zutritt kalter Lust während des Brennen- abgehalten wird; 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welche- feucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge vpn Flachs, .feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sandkohlen, Kohlengruß und dergl.; ä)^m Anfänge de- Einfeuerns oder bei Neuem Aufschütten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht dir erforderliche Hitze erl«W haben. Die von innen gM^ztru Gtubenöfen, dir eine, Klappe im Rauchrohre habe«, sind am sorgfältigsten zu übrrwa- . chen, weil die Kohlendämpfe, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch erzeugen, nicht adziehe« können und so durch die EinfeucrungS- und Aschenfallöffnung in die Stube litten. > Aber auch die von außen geheizten Etubenöfen bringen Gefahr, wenn alle Oeffnungen gut geschloffen werden, «ährend «och Kohlen darin glimmen; die eingesperrten Kohlendämpfe treten dann durch, die Fugen des Ofen- in die Stuben, wir na mentlich bet den sogenannten Berliner Oefen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume eingebauten Backöfen statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Abzug auö dem Ofen nach außen so lang« nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wärme, die dadurch verloren gehen könnt«, ist namentlich bej eisernen Oesen nicht so beträchtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdies ein guter Schluß der EinfeuerungS - und Aschenthüren eben so die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe deS Rauchrohres, so sorge man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe ganz weg. Kohlenbecken find in geschlossenen Räumen immer schädlich, da sich alle von ihnen aufsteigenden Dächpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen, man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Augenbrennen erzeugt und den Athem beengt, bringt da- Einathmeu einer Lust, welche Kohlendunst oder Kohlendampf enthält, Eingenommenheit deS Kopfe-, Schwindel, Kopfweh, Umnebelung der Augen, Schlaf sucht, ein Gefühl von Beängstigung und allgemeinem Unwohlsein, wohl auch Uedelkrit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod,^auch der Tod selbst ein. Besonders gefährlich wird eine solche > Luft den Schlafenden. . . Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zimmer unwohl, so verlasse man eS sogleich, oder öffne die Fen- . ' ster, untersuche den Ofen, ob die Klappe geschloffen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche find u. s. w. Erkrankte oder Schelgtobte bringe man sogleich in die freie Luft oder wenigsten- in ein anderes Zimmer, oder öffne, wenn die- nicht schnell ge nug geschehen kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen; lüfte Halsbinden, Gürtel, Mieder und alle fest an liegende Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängenden Beinen, spritze kaltes Was ser auf Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt« trinke der Erkranke etwas starken, schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintodlen lasse man den Dunst oder Brode« von heißem, starken Kaffeeaufguß einathmen." Grünhain, den 11. November 1861. Königliches Gerichteamt daselbst, von Scheibner. Grzgebtrgischtt VolW Tage-»mV ÄmMalt für die Gerlcht-Lmter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwärzender- und Wildenfels; sowie für die Sfadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, LSßnttz, Renstüdttl, Schwär» zenberg, Wildenfels «nd Zwönitz. V«t« »i«t«lithrli» Id R-r. -