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NINS, cin- zenberq, Wildenfels und Zwönitz. s Donnerstag, Len 10. November.^'"-«». Rar. 8ukdL8<Atlvi» (5668-89) ErbtheilungShalber sollen vom unterzeichneten König!. GerichtSamte kr. Franz. n Rieder- 21^ Mehnert. von Götz. renz er harte weiche Scheite, Klippel, Stöcke, Neste und : mit Au«nah«t »ntagS. Daubitz durch 'm wn einem >er Uebel» h ich bin l zu geben. 16. neS Fabrl- iei zu ha» r Arzt be tt fremden lbst, an eigenen ungen des chen Laie' Atteste, )em Herm zugegan- verschiede- r Freunde ei meiner inte, daß !r zu neh» der Kräu- gestehen, t, da ich n Erfolge en Liqueur , und bin theilen. 280^ iz 252Z belegt, und 2) die Feldparzelle Nr. 101». des Flurbuchs, Fol. 3 t des Grundbuchs für Auerhammer, 3 Acker 19 Qu.rRu» then Flächenraum enthaltend und mit 31,9» Steuereinheiten belegt, an unterzeichneter Königs. GerichtSamtSstelle unter den am Gerichtsbrett ersichtlichen und im Termine besonders bekannt zu machen den Bedingungen öffentlich versteigert werden, was andurch bekannt gemacht wird. Schneeberg, den 3. November 1864. Das Königl. Gerichtsamt. Dreßler. 55^ Schock weiches Reißig gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen versteigert' werdens Wer diese Hölzer vorher besehest will, hat sich deshalb an den Herrn Forstinspector Greiffenhah n in Obd rwie - senthal zu wenden. Königliches Forstverwaltungsamt Annaberg, am 7. November 1864. Erzgebimischer Volkssreund. ^Äge und Amtsblatt für die Gericht-Lmter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg lmd WildenM d'e Stadttäthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, ReuMtel, Schwär- um 11 Uhr Vormittags, die zum Nachlasse weil, des Bäckermeister- Christian Paulus Klotz zu Oberschlema gehörigen Grundstücke, als: 1) da- HauS«rundstück Nr. 48 des BraudkatasterS, Nr. 174». und 1741». deS Flurbuchs, Fol. 51 des Hypo» thekenbuchs für Oberschlema, 65 Qu.-Ruthen Flächenraum enthaltend und mit Fol. 50, »r Steuereinheiten Klftrn. harte „ Weiche vtertelUhrlich 1S Nar.M- J»s«r»ttN'«nn»bme für die «« Abend erscheinende Nummer bi« B»rmitt»g« N Mr. Rechte ab an Preußen und Oesterreich (eLcke)", der damals soviel Anstoß erregte, ist also in de» correctern, „er verzichtet (r-none«) auf die Rechte" — d. h. die Rechtsansprüche — verwandelt wordeg. Art. 4—7 betreffen die neue Grenzregulirung zwischen Jütland und Schleswig und die Abtretung der jütischen Enklaven in Schleswig. Letztere sind: der jütische Theil des Amtes Mögel-Tondern, der In seln Föhr, Sylt, Romöe rc. (dies rc. bedeutet wohl Pie ungenann ten kleinern Inseln) und die ganze Insel Amrum. Die neue Grenzlinie zwischen Schleswig und Dänemark ist et was günstiger als diejenige, welche z. B. von der Neuen Preußischen Zeitung als die wahrscheinliche bezeichnet ward. Sie geht in der Mitte ein Stück an der KönigSau hin, wie bisher, baucht sich aber im Westen üniMsten südlich ein^ indem dort das bisher in Schles wig enclavirte Amt Ripen mit Jütland in Verbindung gebracht, hier die Halbinsel Stenderup an Dänemark abgetreten wird. Art. 8 setzt den Antheil, den die drei Herzogthümer an der dä nischen Staatsschuld zn übernehmen haben, auf 29 Mill. TM in dänischer Münze (also nicht ganz 22 Mill. Thlr. Preuß. Cour.) fest. Diese Summe haben die Herzogthümer zu bezahlen binnen einem Jahr nach ihrer definitiven Organisatwn, und l)i« baarem Geld (75 Thlr. preußisch auf 100'r^bänisch), oder 2) in ObligattonM, welche zn der inner« dänischen Staatsschuld geh-- ich frischt aufen. «geselle Zu ersah» berg. Holzauction auf Oberwiesenthaler Forstrevier. Im Bachmannschen Gasthofe zu Neudorf sollen -En IV. November 1864 von früh 9 Uhr an, die nachstehend verzeichneten, in verschiedenen Abtheilungen des Oberwiesenthaler Forstreviers anfbereiteten Hölzer, als 1457 weiche Klötzer, - , ' zu erbor- a sich ge- arzenberg. ., 1000 zur AuS- jcnachdem »53-55) »e. Tagesgefchichte. Der Friedensvertrag zwischen den beiden deutschen Großmächten und Dänemark ist nunmehr im officiellen Worttext veröffentlicht worden. Das ganze ziemlich umfangreiche ActenMck abzudrucken, dazu fehlt uns der Raum; auch dürften uns sicher viele unsrer Leser kaum dafür danken, eben weil sie sich mit Durchlesüng solcher umfangreicher diplomatischer Arbeiten nicht gern befassen. Doch einen möglichst kurzen und dabei alles Wichtige entfaltenden Auszug au« demFrie- densvertrage können und dürfen wir unseren geehrten Lesern doch nicht vorenthalten. Hier folger: Art. 1 und 2 de- FriedenMrtrage« enthalten die gewöhnlichen Einleitungen solcher Verträgt daß inskünftig Friede und Freund schaft zwischen beiden Theilen sein soll, daß alle frühem Verträge, soweit sie dieser neue nicht aufhebt, wieder in Kraft treten sollen rc.. In Art. 3 „verzichtet" der König von Dänemark „zu Gunsten der Monarchen von Preußen und Oesterreich" auf all« seine Recht« auf die drei Herzogthümer und vrrpflichtet sich, all« Verfügungen anzüerkenneu, welche dieselbe» über diese Länder treff«« würden. Der iy den Friedenspräliminarien befindliche Ausdruck: „er tritt die