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Erzgebirgischer Volkssreund. Ta»«- uns ÄMsktall für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Wildenfels; sowie für die Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schwar zenberg, Wildenfels und Zwönitz. ! Sonntag, den 11.September. >8»4. Preis vierteljährlich 15 Ngr — Jnseraten-Annabme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Bormittag« N Uhr. Bekanntmachung. Im Drechsler'fchen Gasthofe zu Wildenthal sollen Dienstag, den 2O September dieses Jahres, von Bormittag» 9 Uhr an, 233 Klaftern Stöcke, vom Auersberger Forstrevier in den Bezirken: mittlerer und Hinterer Auersberg, sowie Buckerberg, einzeln und partienweise gegen wfortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Äuction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher beleben will, hat sich an Herrn Forstinspector Wettengel in Eibenstock zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Bezirke zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Eibenstock, den 7. September 186-1. Kühn. Löwe Btkanntma chung. Auf Anordnung der Königlichen Hohen KreiSdirection zu Zwickau werden mit Rücksicht darauf, daß in neuerer Zeit wie derholt Fälle von Tollwuth bei den Hunden vorgekommen sind, ohnlängst sogar der Tod eines von einem dieser Krankheit ver dächtig gewesenen Hunde Gebissenen erfolgte, überdies aber auch überhaupt das überhand genommene freie Herumlaufen der Hunde mit mannichfachen Uebelständen verbunden ist, hiermit die Bestimmungen des wegen Einschränkung des HundehaltenS und der Vorkehrungen wider das freie Herumlaufen der Hunde erlassenen Mandates vom 2. April 1796 mit dem Bemerken, daß insbe sondere auch der in 8. 2 des gedachten Mandates getroffenen Vorschrift, wonach Niemand seinen Hund außerhalb seines Gehöftes oder seiner Behausung frei herumlaufen lassen darf, sondern, wenn er ihn auf die Straße oder Gaffe bringen will, entweder selbst oder durch dritte Personen die Aufsicht über ihn führen oder führen lassen soll, wobei Denjenigen, welche dieser lästigen Aufsicht überhoben sein wollen, unbenommen bleibt, derselben sich dadurch zu entledigen, daß sie den Hund an einem Bande, einer Leine oder einem Stricke führen oder auch mit einem Beißriemen oder Maulkorbe versehen lassen, strenger, als zeither geschehen, und nicht etwa blos unter Beschränkung auf einen gewissen Zeitraum nachzugehen ist, zu Vermeidung unnachsich tlicher Ahndung mit den in mehrgedachtem Mandate geordneten Strafen für jeden Zuwiderhandlungsfall eingeschärft. Zugleich bringt man diejenigen Bestimmungen, welche wegen sofortiger Tödtung und Verscharrung aller von einem tollen oder der Tollwuth verdächtigen Hunde gebissenen Hunde und Katzen in 8. >2 deS mehrgedachten Mandates enthalten sind, in Er innerung und ordnet noch an, daß in allen Fällen, in welchen von tollen Hunden gebissene Hausthiere, mit Ausnahme von Hun den und Katzen, die ohne Ausnahme sofort zu tödten sind, nicht getödtez, sondern der thierärztlichen Behandlung unterworfen werden, die biesfallsige Absperrung der fraglichen Thieie mindestens zwölf Wochen lang anzudauern hat. Johanngeorgmstadt, am 7. September 186-1. Das Königliche Gerichtsamt. In Jnterimsverwaltung: Schubert. —— . — - Berthold. Bekanntmachung. Nachdem Herr Karl Moritz Gärtner in Schneeberg als Agent der Dresdner Feuerversicherungs-Gesellschaft auch für den Gerichtsamtsbezirk Eibenstock bei demRathe der Stadt Schneeberg am 20. Juli dieses Jahres in Pflicht genommen worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Eibenstock, den 7. September 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Landrock. I. Bekanntmachung Erstatteter Anzeige zufolge sind in den Abendstunden deS 21. vorigen MonatS aus einer eine Treppe hoch gelegenen Kammer emes GutSgrbäudeS zu Lauterhofen 1) ein paar schwarze BuckSkinbeinkleider, an welchen ein paar neue rothe Bandhosen« träger befindlich , 2t ein schwarzseidener Frauenmantel, 3) ein Zwillichsack „6. F'. LeonLai-ckt in Klein" gezeichnet, 4) ein Schinken, 5) ein Schrot Speck, 6) zwei Blutwürste auf bis jetzt unermittelte Weise entwendet worden, was man behufs Wieder erlangung der gestohlenen Gegenstände und Ermittelung der Thäterschaft andurch zur öffentlichen Kenntnis bringt. Kirchberg, am 8. September 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Zumpe. /