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3j Klaftern weiche Klöppels Aefte, 7^ Schock Harles Abraumreißig, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt ;u machenden Bedingungen versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den He.rn Oberförster Freiherrn von Berlepsch in Bockau zu wenden oder auch ohne Weiteres in di« genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Schwarzenberg, den 14. Juni 1864. CurtiuS Oeser. Tagesgeschichte. Ein neuer Plan, die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage betreffend, ist in den jüngsten Tagen wieder aufgetaucht und macht jetzt die Runde durch alle Zeitungen. Die Sache selbst ist aber die: Rußland hat angeblich doch auch Erbansprüche auf Holstein. Diese angeblichen Ansprüche hat nun Rußland kürzlich dem Großherzog von Oldenburg abgetreten, und wie es jetzt allen Anschein gewinnt, so will Rußland dadurch nichts Geringeres erreichen, als daß über kurz oder lang die beiden Her- zogthümcr Schleswig und Holstein wieder an Dänemark gekettet werden. Und in Bezug darauf schreibt die „Augsb. Allg. Zeit." „Rußlands Bestrebungen werden darauf gerichtet sein, aus an geblichen Erbansprüchen und politischen Nützlichkeitsgründen eine zwingende Veranlassung zur Uebergabe der beiden Herzogthümer an den Prinzen Peter von Oldenburg, einen Vetter des Großherzogs von Oldenburg, wenn möglich sogar an diesen letztgenannten selbst, herzuleiten. Den Herzog Friedrich von Augustenburg denkt es da bei auf irgend eine Weise zu entschädigen. Nach Verlauf eines län geren oder kürzeren Zeitraumes hofft dann Rußland den König Christian IX., der nach dem Hinfall des Londoner Protokolls, und da er im dänischen Volke sich durchaus keines Halles zu erfreiren hat, auf seinem Thron ohnehin sich sehr unbehaglich und unsicher fühlen dürste, zu einem Verzicht zn Gunsten des in Schleswig-Hol stein bereits herrschenden Oldenburgers bewegen zu können, und so stände eines schönen Tages die dänische Monarchie in dem vollen Umfange, den sie vor dein Kriege von 1864 hatte, und zwar als der schönste Vasallenstagt Rußlands, wieder da." Wie viel Wahres an diesem neuen Plane ist, läßt sich ganz natürlich nicht feststcllen; allein daß Rußland irgend etwas im Schilde führt, was nicht zu Gunsten der Herzogthümer spricht, läßt sich aus vielen neuern Anzeichen schließen; und daß der russische Kaiser, der am 9. Juni in Potsdam eintraf, um einige Tage daselbst zu verweile», seinen Minister des Auswärtigen, Gortschakow, mtt- brachtc, der eine mehrstündige Unterredung mit dem preuß. Minister- ' Präsidenten von Bismarck hatte, hat sicher seine guten Gründe und hängt ohne Zweifel mit der schleswig-holsteinischen Frage eng zu sammen. Daß es aber auf der Conferenz in London gar nicht vorwärts will, dünkt uns kein gutes Zeichen zu sein, und es sollte nns gar nicht Wunder nehmen, wenn mit einem Male wieder eine ganz andere Wendung der Dinge einträtc. Ueberhaupt liegt jetzt einmal wieder der Gedanke ganz nahe, daß schließlich die Conferenz ganz andere Ergebnisse bringt, als man »och vor acht und vierzehn Tagen zü hoffen berechtiget mar. Herr von Bismarck scheint seit seiner Unterredung mit dem Erbherzog Friedrich wieder ganz andere Plane zu verfolgen; denn so viel sck>eint sicher zu sein, d aß Erbher zog Friedrich nicht in die Bismarckschen Plane cingegange» ist und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil er nicht darauf ein gehen konnte, und dicß hat Herrn von Bismarck wieder sichtlich ver stimmt und gegen den Erbherzog noch mehr eingenommen. Sollte also etwas Wahres an dem neuem Plane Rußlands sein, so wäre fast mit Gewißheit anzunehmen, daß ihn Preußen unterstützte. Die K. Z. schreibt über diese Anglegenheit: Die Erklärung der Petersburger Zeitung über die Cessio» an den Großherzog von Ol- denburg, die einen so eigrnthümlichen, in russischem Munde allzu deutschen Accent hat, wird noch immer viel besprochen. Die P. Z. will damit vielleicht verhüllen, daß der Großherzog der Candi dat Rußlands ist, was doch seit dem Dccember v. I. in allen politi schen Kreisen notorisch war. Rußland hat für den Fall, daß der londoner Vertrag vom 8. Mai nicht zur Ausführung kommen wür de, dem warschauer Protokoll gemäß seine Erbanfprüche erneuert und an Oldenburg abgetreten, mit der ausdrückliche» Verpflichtung, sie geltend zn machen. Diese Erbansprüche an den 1767 und 1773 abgetretenen Gottorp'schen Antheil können mit den Rechtsdeductio- nen der deutschen Gelehrten nicht ohne Weiteres beseitigt werden. Denn Rußland ist eine Macht, die augenblicklich zwar einige ander weitige Abhaltungen hat, aber doch rasch wieder erstarken kann, und überdies haben wir Grund, zu vermuthen, daß das HauS Gottorp auch seinerseits RechtSdeductionen. ins Feld führen wird, deren Wi derlegung unseren Gelehrten noch etwas zu schaffen machen könnte. In unseren Augen sind die russischen Erbansprüche zwar immer nichtig gewesen, weil die berühmte Cessio» des Großfürsten Paul auf alle männlichen Mitglieder des königlichen Hauses lautet. Jn- deß behauptet gegenwärtig die herzogliche Linie, das königliche Haus von Dänemark sei mit Friedrich vil. ausgestorben. Es habe über haupt nur zwei regierende Linien de« oldenburger Hauses gegeben, die königliche und die herzogliche, die ihre Erbverträge von 1616 und 1650 gerade in der Absicht geschloffen, um die nichtregiereuden Seitenlinien, die „abgetheilten Herren", namentlich auch die Augu stenburger, von der Regierungs-Nachfolge auszuschließen. Eine für das Gesainmthaus gültige Primogenitur gebe es gar nicht, und es sei eine reine Lächerlichkeit, auf die Abmachung von 1633, worin die Sonderburger Festsetzungen über das Erbfolgerecht bei ihren Gü tern machten, irgendwie staatsrechtliche Ansprüche auf die Herzog thümer Holstein und Schleswig zu gründen. Dem sei, wie ihm wolle, wenn in Rußlands Cesstons-Acten von dem königlichen Hause die Rede sei, so wäre darunter das damals in Dänemark regierende königliche Haus verstanden. . Es sei eine ungerechtfertigte Anma ßung, eine lächerliche Erfindung der Eitelkeit, wenn die abgetheil ten Sonderburger sich selbst eine jüngere königliche Linie zu nennen angefangen hätten. Die erste schwache Spur einer solchen selbst aufgebrachten Titulatur finde sich erst ganz spät, 1744. In diesem Jahre starb eine Prinzessin, die mit 300 Thalern Pension in Deutsch land gelebt, sich aber in ihrer Eitelkeit so viel abgcdarbt, um einen steinernen Sarkophag mit einer langen, prunkvollen Inschrift für ihre irdischen Ueberbleibsel anfertigen zu lassen, und da kam auch jene neue Titulatur vor. Die Sonderburger hätten späterhin aller- .dings versucht, sich möglichst an das königliche Haus „anzuschwän zeln", aber staatsrechtlich hätten sie nicht die geringste Bcfugniß, sich für Mitglieder des königlichen Hauses auszugeben. Rußland habe bei seiner Cesston an die Sonderburger gar nicht gedacht u. s. w. — Möglich, daß alle diese Ausführungen sich mit leichter Mühe widerlege» lassen. Wir sind stets weit davon entfernt gewesen, in dieser schwierigen Rechtsfrage uns mit unserm Laien-Urtheil vorzu drängen. Wir wollten nur bemerken, daß wir uns noch auf aller hand RechtSdeductionen von russisch-oldenburgischer Seite gefaßt zn machen haben. Und hinter den russischen Ansichten steht eine Mil lion Bayonnette. Obgleich Rußland schwerlich gewillt ist, jetzt we gen der schleswig-holsteinischen Erbfolge einen Krieg anzufangen, so ist cs gewiß ein Uebeistand, wenn Rußland die neue Ordnung nicht anerkennen und eine Ncchtsverwahrung dagegen einlegen sollte. An sich mag cs auch nicht so übel sein, wenn der Großherzog von Ol denburg seine eutiner Besitzungen mit dem Reste der Herzogthümer vereinigen, Oldenburg an Preußen u. s. w. abtrctcn könnte. Wenn Preußen an die Nordsee gelangte, so wäre das vortrefflich. Nach moralischen Eroberungen, sagen die Spötter, bleibt man hungrig. Seit Herzog Friedrich von Augustenburg so wenig Neiguug gezeigt hat, sich Preußen uuterzuordueu, nimmt man in Berlin wenigstens den Schein an, als ob man die oldenburger Plane wieder aufzu nehmen geneigt sei. Wir können aber im Ernste noch nicht recht daran glauben. So verlockend jene Pläne sein möge», so scheinen sie uns doch unausführbar. Auf ganz Schleswig-Holstein hat doch der Augustenburger jedenfalls ein besseres Recht, als der Oldenbur ger. Die Stimme der Herzogthümer, selbst die Stimme von ganz Deutschland hat. sich für ihn erklärt, und er ist der Fahnenträger der nationalen Hoffnungen geworden. Es ist ein offenbares Ge- Wnmiß, daß die deutschen Großmächte nicht aus Nechtsüberzeugung, sondern um dm nationalen Wünsche» genug zu thu», sich für den Herzog Friedrich (wenn auch mit dem Vorbehalte, seine Ansprüche zu prüfen) ausgesprochen haben. Wie könne» sie ihn denn plötzlich wieder fallen lassen? Oesterreich und die übrigen Staaten werden