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Uhr Jubelsrin de»IKi»der,ott««- dienst««. B«tkaaL 1« «lasrwitz. Vorm. * Uhr ,^n,ott^r»eaß: Pastor Leonhardi «Vor der Predigt: kulrnm kao sur wännerchor von Klug«; nach der Predigt: 8»Iram kao ragom, für ge» milchten Thor v. O Zocher) Nach«. > Uhr Golte-dieuft sür di« lonfirmiert« Jugend: Derselbe. Evangelisch. refor»ierte Kircke. Stefnrmiertr Liech«, vormittag» >^tv Uhr deutsche Predigt: Pastor Oster. Deutsch-katholische Gemeinde. Watseuhaa-kirch«. Vorm Hlv Uhr Erbauung»stunde (Gottetdienst): Prediger Vielt- Andere Kirchen und Religlcnt-j gemeinden. Stusftsch« Liech«. Sonntag vorn», tl Uhr Liturgie und nachher Dedeum aus da» ^ohl Ihrer Majestäten de» König» und der Königin von Sachsen und der ganzen königlichen Familie — Sonnabend abend» 7 Uhr Gottesdienst LU 8»1»t»'. Sorrivoa tor tks vsob bopsinni»^ 16 tb. ^uus 1889. Drinit^- Kuucka^. Lslsbration ok tbe llol^ Lomwunion ut 8 u w — Loruinps aorvio« witb 6ol«dr»tion »t Ha. m. — Lrouaoog 'ritt» ^rmon at« p. m. — 8»turä»/ 2»oä. Viß-il ok 8. ^obu Laptist — Latin« 6»ilv »t 8 ». in. on WeUn^mi»^ anä lri<l»v «itb Pita»^. — Obaplain; koeä. Zodni 8mitb OUäoechai«, L. X 1'rvab/torlu» ^vurei». 8«rviov» 8unä»^ »t tt a. m. anä 8 p. m. — Lidl«! 6Um« kor Vonog luuU«, Akocknoack»/ at 8.80 p. m. — Lommruuon oa Urs Lrat 8uncl»zt ok Ur« montb. — Useci 7 Daei» lto»6«u, Liumtor ämorlea» Pdurod ok 81. «ob». 8nn <ia^ »t 11 a. m. Diern» 8«reiv« in Lorumsmoratio. ok Urs kounäing ok Ur» kozml 8»»on Uou»». 8vsei»l- Luaie aoU «srmon. — ltvv. rbali»- ksrro k. 0a»d«7, Last. Lap«ll« d«r separ. «»augelisch-lather. Et. Triuitati«g«uri»dr, «launstr.11. Vor« » Uhr Predigt: Pastor Haue- »tackel. Nachm ^8 Uhr Predigtgotte«» dienst. Lonner»tag abend« 8 Uhr Bibelftuade. Lapell« der apostolisch»» <Sem«i»d«, Gärlnergasse Nr . 8. Vviimllag» 10Uhr HauptgolteSblenft; nachm. » Uhr Ge- meiudepredigt: L Uhr «den d dien ft. Montag abend« sß9 Uhr Predigt für I jedermann. An die Einwohner von Dresden. DreSdeu, den 11. Juni 188V. 1«0 Bekanntmachung Bekanntmachung Die Königliche Polizeidirection ZU Schwalch. Zu der M die Tage vom j15. bis 19. d. Mtö. devorsteheuden Jubelfeier ^.Unseres Aürstenhause« steht ein so großer und außergewöhnlicher Berkehr in hiesiger Stadt zu erwarten, daß die unterzeichnete Behörde zu Genügung der idr obliegeuden Pflicht: Gewährung möglichsten Schutze» und persönlicher Sicherheit, wie Aufrechterhaltung der Ordnung im Verkehr sich veranlaßt gesehen hat, bez. im Einverständnisse mit dem hiesigen Stadtrathe verschiedene, insonderheit die einzelnen Festlichkeiten betreffende allgemeine Anordnungen zu geben und öffentlich zur Kachachtuug bekannt zu machen. Hierbei fühlt sie sich jedoch auch verpflicht t, an dir Bewohner der hiesigen Residenz, deren strenger Ordnungssinn und musterhaft« Haltung schon bei früheren Festlichkeiten in avzuerkeauendster Weise sich gezeigt hat, hiermit da» angelegentliche Ersuchen zu richten, auch bei diesem für da» Vaterland so bedeutungsvollen Feste die Behörde bei Erfüllung ihrer obenbezeichneten Aufgabe möglichst zu unterstützen und geeigneten Falles den Polizriorganen mittheilend und helfend zur Seite zu treten. Die Königliche Polizeidirection hegt daS feste Vertrauen, daß jeder Einwohner Angesichts der Tausende von Fremden, die in unseren Mauern weilen werden, Alle», so viel an ihm ist, thuu wird, daß Dresden während der ganzen Feier seinen allen Ruf als eine Stadt der Ordnung und guten Sitte nach jeder Richtung hin bewahre. die Truppenparade aus dem Alaunplatze betreffend. Anläßlich der Dienstag, den 18. Juni dss. I»., Vormittags IO Uhr, aus dem Alaunplatze stattfindeudeo Truppeu- parade wird hiermit von der unterzeichneten Behörde Nachstehendes angeordnet: 1. Wagen, welche im Besitze einer von der Königl. Kommandantur ausgestellten Vorsahrkarte sich befinden, werden aus den Alaunplatz -ugelaffen und haben ihren Weg dahin lediglich durch die Alaunstraße zu nehmen und sich recht» der Letzteren nach Anweisung der Militärchatneposten auszustellen. Die Ansatz« muß spätesten» bis ^lO Uhr Vormittags vollendet sein. Privatwagen ohne von der Königl. Kommandantur ausgestellte Borsahrkarte können überhaupt nicht bei der Parade, insonderheit auch nicht aus den BischosSweg zugelassen werden. s. Aus dem Alaunplatze darf nur im Schritt gefahren werden. 8. Biererzügr im Privatbesttz werden aus dem Paradeplatze nicht zugelaffen. 4. Die von der Königl. Kommandantur all-gestellten Borsahrkarten sind frei zu tragen und so zu halten, daß sie sür die Militär- und Gendarme rieposten leicht zu erkennen sind b. Der Bischos-weg von der KönigSbrückerstratze bis zur Forftstraße, die Nordstratze, die Förstereistratze von der Jordan- straße ab, die Sebncherstraße, der Trakt der Görlitzerstrabe von der Sebnitzerstrabe bi- zum Alaunplatz und die ganze Alaun- strotze von der Bautznerstratze au- sind sür den allgemeinen Wagen- und Reitverkehr von Vormittags 8 Uhr bis nach knde der Parade gesperrt. s. Die Strecke de- BischosSwege» von der Alaunstraße bi» zur Förstereistraße ist nur für Fußgänger bestimmt und wird von Ehaineposten begrenzt werden. Die Fahrstraße de- BischosSwegrS von der KönigSbrückerstratze bis zur Förstereistraße ist jedoch von Fußgängern frei zu halten, und lann aus rieser Strecke von denselben nur das Trcttoir benutzt werden. Der an der Einmündung der Alaunstraße gelegene Theil de- BischosSwege- ist bi- nach beendeter Parade vollkommen verkehr-frei zu halten. Auf dem reservirten Wagenplatze auf dem Alaunplatz« dürfen Fußgänger vor den dort ausgesahreuen Wagen sich nicht ausstellen. 7. DaS Ausstellen von Tischen, Stühlen, Bänken, Stellagen und dergleichen zwischen und hinter dem angesammclten Publi- kum ist verboten. 8. Bei der Rücksahrt der Wage, nach beendeter Parade dars die Alaunstraße, abgesehen von den Hosequipagen, nur von solchen Wagen benutzt werden, die mit einer ichwarz- und gelbgeränderten Vorfahrkarte versehen sind. Alle übrigen Wagen müssen die Abfahrt der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und den Abmarsch jämmtlicher Truppen abwarten und haben zur Rück- sahrl nur die Börlitzer-, Kamenzer- und KönigSbrückerstratze zu wählen. S. Bor beendigter Parade etwa absahrende Wagen haben nur die L örlitzerftratze zu benutzen. 10. Den Weisungen und Anordnungen der aufgestellten Militär- und Gendarmerleposten ist unweigerlich Folge zu leisten, und werden etwaige Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen nach 8 366 Nr. 1V des ReichSstrasgesetzbuchS zur Ahndung gezogen werden. Dresden, den 11. Juni 1889. Tie Königl. Polizei-Direction. A. Schwauß. l»2i Bekanntmachung, die DculmalscutlMung auf dem Thcaterplcche betreffend. Im Hinblick aus die Dienstag den 18. Juni diese- Jahre- Nachmittags 8 Uhr aus dem Theaterplatze ersolgende seierlich« Enthüllung de» Denkmal» weiland Seiner Majestät de» König» Johann wird im Interesse der Ordnung und der Sicherheit des Verkehr» von der unterzeichneten Behörde hiermit Folgendes angeorduet: 1. Der Festplah, dessen Begrenzungrliuie also zu ziehen ist: län » der Oftjeite des MuseumSgebäudeS, dann über die Sophienstraße bis zum ehemaligen Staattarchw- gcbäude, von da längs drS Königlichen Schlöffe- bi» zum sogenannten grünen Thore desselben, von da längs der katholischen Hoskirche bi- zur mittleren Fahrstraße de- Theaterplatze-, aus dieser Fahrstratze bi- zum Königlichen Hostheater, um den Wagenplatz hinter dem Königlichen Hostheater herum und am Zwiugerwall vorbei bi» wiederum zum Museum wird sür allen Verkehr von Nachmittag» 2 Uhr ab abgesperrt. Jngleichen wird der Zwinger ebensall» von gedachtem Zeitpunkte ab dem öffentlichen Verkehre entzogen. D Für den öffentlichen Wagen- und Reitverkehr werden bereits von Nachmittag» '^2 Uhr an die Sophienstraße vom ehemaligen Staat»arch,vgebäu»e au» nach dem Feftplatze zu, der Theaterpla?, der Schloßplatz, die AugustuSbrücke und die große Packhosstratze gesperrt. 8. Zutritt zu dem unter 1) gedachten Ftstplatze und zum Königlichen Hostheater haben nur solche Personen, welche mit «arten dazu versehen illd. Diese haben ihren Weg durch den Zwinger und zwar durch da» Zwingerthor an der Ostra-Allee zu nehmen. Wollen dieselben zum Festplatze mittels Wagens gelangen, so haben die Wagen von der Oftra-Allee bei Weber'» Hüiel entlang der PserdebapnUnie nach der Sophieukirche durch die vom Militär gebildeten Abgrenzungen hindurch an der Hauptmacht vvlüber und nach AuSsteigen der Herrjchistrn aus dem Theaterplatze nach dem Wagenplatz» hinter da» Königliche Houheater zu sahren. Droschken haben diejenigen Personen, welche Zutritt zu dem Feftplatze haben, am Zwingerthor bei der Oftra-Allee adzuseyea und dürseu die Abgrenzungslinie nicht d rchsahren, auch aus dem Wagenplatze de» Königlichen Hostheater- sich nicht ausstellen Die Zutritt-karten sind au-nahmSlo« so zu tragen, daß sie sür die ausgestellten Militär- und Gendarmerieposten leicht uud genau zu erkennen find. Von UL Uhr werden Wagen nicht mehr zugelassen. 8. Der Platz vor Helbig'« Restaurant und dem Hütel Bellevue bi- zur mittleren Fahrstraße de« Theaterplatze«, der Schloß- Platz, die Augnstutbrücke uud die grotze Freitreppe der Brühl'sche» Terrasse werden zur Ausstellung sür da« Publikum freigegcdeu. 8. Da« Ausstellen von Stellagen, Dienftman»«karren, provisorischen Tribüaen und dergleichen zwischen und hinter dem angesammelten Publikum, ingleicheo da« Ausklettern an den Laternenpsählen und an Häusern w ist nicht gestattet. 6. Den Weisungen und Anordnungen der anfgepellten Militär- und Gendarmerieposten ist unweigerlich Folge zu leisten, und werden etwaige Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen nach § »88 Nr io de« «eich«ftrafgesetzouch» zur Ahndung gezogen werden. »r««dea, de» 11. Juni 188». Die Königliche Polizeidirection. 1« L. Schvauß. den Straßenverkehr bei dem anläßlich der Wettiner Jubelfeier statt findende» Huldiguugsfestzuge betreffend. Zum Zwecke der Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit werden anläßlich de» Mittwoch den 19. Juni dieses Jahre» Vormittag- 1V Uhr stattfindenden großen HuldigungSsestzugeS von der unterzeichneten Behörde solgende Anordnungen getroffen: 1. Die Fahrbahnen derjenigen Straßen und Plätze, durch welche der Festzug sich bewegen wird, also der Lüttichaustratze von der MoSczinSkystratze bis zur Wieuerftraße, der Wieuerstratzr von der Lüttichaustraße bis zur Pragerstraße, der Pragerstraße, der Secstratze, de« Altmarktes, der König Johannstraße vom Altmarkte bis zur Moritzstratze, der Moritzstratze von der König Johaunstratze bi« zum Neumarkte, de- NeumartteS, der Augustu-stratze, de- vchloßvioyeS. der AugustuSbrücke ind von Vormittags 8H Uhr an, die Fahrbahnen aber des Neustädter Marktes, der Hauptstratze, des Albertplatze», der Bautznerstratze vom Albertplatze bi- zur Markgrafenstratze ind von Vormittags 9 Uhr, — der Markgrafenstratze, der Görlitzerstratze, des BischosSwegeS von der KönigSbrückerstratze bis zur Kamenzerstratze ind von Vormittags 9^ Uhr an für allen Fahr- und Reitverkehr gesperrt. Einer gleichen BerkehrSbeschränkung unterliegen alle diejenigen Seitenstraßen, welche zu der obenbezeichneten FestzugS - traße führen, jedoch nur an denjenigen Punkten, wo sie in die Feftzugsstraße eiamünden. Diese Sperrung dauert jo lange, bis die Mannschaften, welche dar Spalier bilden, abmarschiert sind. 8. Die Wagen derjenigen Herrschaften, welche zu den Tribünen der Behörde» aus dem Neumarkte fahren, haben ihren Weg entweder durch die Sporergaffe nach dem Jüdeuhofe, oder durch die Rampische-Straße bis zur Frauenkirche zu nehmen. 8. Dir Fahrbahnen der unter 1 genannten Straßen und Plätze sind iu der Altstadt von 9 Uhr und in der Neustadt von Uhr vom Publikum freizuhalten, da- Ausstellen aus den Trottoir» ist demselben jedoch, mit der unter 4 bemerkten Aus nahme gestattet. 4. Da» Trottoir aus dem Altmarkte längs de» Rathhause» von der Scheffelstraße bi» zur WilSdrufferstraße und da» Trottoir aus der AugustuSbrücke ist vom Publikum gänzlich sreizuhalten, ebenso ist demselben das Ausstellen vor den beiden Tribünen der Behörden aus dem Neumarkt« verbotet». b Da» von den Korporationen, deren Mitglieder durch weitze Binden kenntlich sind, gebildete Spalier dars nicht durch brochen werden. Nur die an Armbinden besonders erkennbaren Mitglieder der Ausschüsse, sowie diejenigen Personen, welche mit von der Königlichen Polizeidirection ausgestellten Passtrjcheinen versehen sind, werden durch diese» Spalier durchgelaffen werden. k. Diejenigen, welche in bestimmte Häuser der Feftzugsstraße oder auf Tribünen sich begeben wollen, haben die» bis 9 Uhr früh zu bewerkstelligen. 7. ES wird ernstlich davor gewarnt, Kinder, zumal kleine, welche eine gewiße Selbstständigkeit noch nicht besitzen, aus die vom Festzuge berührten beziehentlich sonst dem Gedränge besonders ausgesetzten Straßen mitzubriageu. 8. Auf allen Straßen und Plätzen, wo reger Futzverkehr stattfindet, darf nur im Schritt gefahren werden. 9. DaS Ausstellen von Wagen aller Art zur Ausnahme von Schaulustigen, sowie das Ausftellen von Stellagen , Dienst« maunSkareu, provisorischen Tribünen und dergleichen zwischen nnd hinter dem angesammelten Publikum, ist aus den von dem Festzuge berührten Haupt- und Nebenstraßen, sowie an den StratzenkreuzungSpunkten nicht gestattet. 10. DaS Mitzieheu des Publikum» vor, neben und hinter dem Festzuge ist streng verboten. Da- Publikum hat auch bei Begehung der bezüglichen Straßen sich stet- recht» zu halten. Rach Beendigung de- Zuge- wolle dasselbe, um alle» Gedränge zu vermeiden, thunlichst nach de» Seitenstraßen sich begeben. 11. Den Weisungen und Anordnungen der Königlichen und städtischen Polizeibeamten, sowie de- ausgestellten Militär- ist unweigerlich Folge zu leisten und werden etwaige Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen nach tz 868 Nr. 1V dc-Reich»- strasgesetzbuchS geahndet werden. Dresden, den 11. Juni l889. 1923 Die Königliche Polizei-Direction. V. Lchwaup. Bekanntmachung, das städtische ÄbcndfeftsMdMs» Feuerwerk betreffend. Anläßlich deS Feste», welches von der Stadt Dresden Mittwoch den 19. diese- Monat» Nachmittag» 7 Uhr gegeben wird, und an welche- sich eia römische- Feuerwerk schließt, sehen die unterzeichneten Behörden sich veranlaßt, zur Ausrechterhattung der allgemeinen Ordnung und im Jntereffe der Sicherheit de» Verkehr» solgende Anordnungen zu treffrar 1. Bereits von früh 6 Uhr ab wird behufs Vorbereitung de- Feste» der westliche Theil der Brühl scheu Terraffe von dem oberen The,le der großen Freitreppe ab bi» zu dem Borsprung der Terraffenmauer gegenüber dem Neubau de« Kuaft- akademiegebäude», und sodann von Nachmittag» 2 Uhr ab auch der östliche Theil der Vrühl'sche» Terraffe, «»schließlich de» Belvedere, sür den allgemeinen Verkehr gesperrt. S. Zutritt zu der Vrühl'sche» Terraffe haben nach Absperrung derselben nur Personen, welch« mit Einladung», bezithrat- lich Zulrittstarten v«rjehen find. 8. Ander« Wagen al» die Königlichen Hosequipagen und solche, deren Inhaber mit Borsahrkarten versehe» find, köuneu zur Auffahrt auf da- Königlich« B«lv«dört nicht zugelassen werden. 4. Für de» Wagea- und Reitverkehr werden vo» Nachmittag» 7H Uhr a» die wiesenthorftratze, die Albertbrücke, die Auguftu-brücke, der Echlotzplatz, die Terraffenuserstraß«, da- Terraffen-Thor an der Münzgaffr u»d die z»r Lrrrasseauserftraße sührenden Seitenstraßen, dies« jedoch nur bei ihren Au-mündungen in nur gedachte Straße gesperrt. 8. Verbote» ist da» Drängen und Borschieben de- Publikum», da- Ueberkletteru der Absperraugen und Schuyvorricht- u»gen, da- Ausklettern aus Straßenlaternen, Geländer, Hau-gestmse »«., da» Aufstelle» vo» Stellage», Tische», Stühlen, Karre», provisorischen Tribünen »c hinter und zwischr» dem ausgestellten Publikum, da» Bettete» der Wiese» »nd öffentliche» Anlagen und Gärten innerhalb ihrer Einsriedigung. 8 Da« Publikum wird im eigene« Jatrresse ernstlich vor drm allzanahe» Herantrete» «» die Gelinder der Brücken und der Terraffe und an die am Elbnser ausgestellte» BarriSren, sowie insonberbcu vor dem Nnlehne» a» selbig« gewarnt. Auch hüte man sich, Kinder, zumat kleinere, welch« rin« gtwiff« Selbftständigkrrt noch nicht besitzen, an Orte, wo größerer Menschen- andrang zu erwarten steht, mitzunehme». 7. Den Weisungen und Anordnungen der Königliche» und städtischen Polizeibeamten, sowie der ausgestellte» Militärposte» ist unweigerlich Folge zu leisten und werde» etwaige Zuwiderha»dl»»ge» gege» vorstehend« Bestrwm»»gr» »ach g »88 Nr. lv de« Nmchostrasgtsrtzbuche« zu Ahndu»g gezogen werdeu. Dre«deu, den 11. Juni 188» Zit Kttizlilhe MiMultin. Za Krth dn jayt iK KefiLnMt. j i»i L. vr. GtüßeU