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Erzgebtrgischer Volkssreund. Tage- unk» Amtsblatt für di.' GmchtSamter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Schwarzenberg nnd Wildenfels; so wie für die Stadttäthe A w, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lößnitz, NenMtel, Schwarzenberg, Wildenfels «nd ZwSnitz. s Donnerstag, den L.Dcckmber. -rü« vitrteljäbrlW 18 — Jnseraten-Ünnahme für die«« A-«nd «scheinend« Nummer Li» V»rmitt«^ 44-Muk - - Bekanntmachung. DaS der Dienstmagd Christiane Caroline Bonitz aus Weißbach am 18. Mär; 186 t unter Nr. 269 Vock un- ter;eichneten Gerichtöamte ausgestellte Gesindezeugnißbuch ist abhanden gekommen und der Bonitz heute ein neues dergleichen'ausge stellt worden. > ' . ' Zu Verhütung Mißbrauchs wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Wildenfels, den 30. November 1863. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. - ,... Scheidhauer. EielLUnäunK. Nachdem zu dem überschuldeten Nachlasse weiland des Conditor Friedrich Äugust Dörfel in Kirchberg auf erfolgt« Los sagung der Erben von demselben der ConcurSproceß eröffnet worden ist, werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger genau.' ten Dörfels, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechlsgrunde an dessen Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, hier mit geladen, .a,n» den 11. December 1863, welcher als Liquidationstermin anberaumt worden ist, bei Strafe des Ausschlusses von diesem Schuldenwesen, beziehendlich biji Ver lust der ihnen etwa zustehenden RechtSwohllhat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an Königlicher GerlchiSacktSsttüe all- hier persönlich oder durch gehörig legitimirte Sachwalter zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zü bescheinige«^ hierüber mit dein bestellten Concursvcrtreter, Herrn Advocat Emil Meyer in Kirchberg, und da nöthig, des Vorzugsrechtes halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und den 28. Januar 1864 ' der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides sich zu versehen, hiernächst in dem auf den 10. Februar 1864 anberaumten Verhörstermine Vormittags 10 Uhr anderweit persönlich oder durch gehörig, insbesondere zum Abschlusse von Vergleichen ermächtigte Beauftragte an GerichttsamSstelle sich einzufinden und die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen oder wegen Annahme deS vorzuschlagenden Vergleichs sich nicht sdrd nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit werden angesehen werden, sodann aber, dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte,j den 26. Februar 1864 der Jnrotulation der Acten zum Versprach und endlich dm 27. März 1864 der Publikation eines LokationSerkenntnisseS gewärtig zu sein. Im Uebrigcn haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei 5 Thlr. —- —- Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. - , c , Kirchberg, ain 20. October 1863. , Königliches Genchtsamt daselbst. ?, . ° . .... Zumpe. ' / " . (4519-21) L ä L e 1 a 1 I a ck u n K. Zum Nachlasse deS in Wildenfels gestorbenen Chausseewärter Karl Friedrich Ferdinand Opelt von Härtenödors ist nach er folgter Lossqgung der Erben der ConcurSproceß zu eröffnen gewesen. .- Es werden daher hiermit alle bekannten und unbekannten Gläubiger OpeltS, sowie überhaupt diejenigen, welche äuS ir gend einem Gründe Ausbrüche an die Concursmasse-Ju haben vermeinen, bei Strafe des Ausschlusses vom gegenwärtigen Schul denwesen und bei Verlust dtp NechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in tun vorigen Stand vorgeladep, ' - » - - den 4. Januar 1864 welcher als Liquidationstermin anberaumt worden ist, Vormittags vor dem unterzeichneten Gerichtsamte persönlich oder durch legi^ timme Bevollmächtigte sich einzufinden, ihre Forderungen anzumelben und zu bescheinigen, mit dem Conrurövertrettr, sowie Nktch Befinden unter sich rechtlich zü »erfahren und " r ' - . den 16. Februar 1864 ' -er Bekanntmachung eines PräclusivbeschrideS sich zu gewärtigen, hierauf in dem auf den 2. März 1864 ' - . «nberaumten Vechörstermine Vormittags zur Pflegung der Güte nnd, wo möglich, zuin Abschlusse eines Vergleiche- aw hiesiger Gerichtöstelle zu erscheinen, wobei die Außenbleibenden oder über Annahme deS Vergleichs sich nicht bestimmt Erklärenden mtS in den Beschluß der Mehrheit einwilligend werden geachtet werden, falls jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kömmen sollte, ick dem auf . " ''