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Erzgebirgischer Volkssreund. Tage- und Amtsblatt für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Schwarzenberg und Wildenfels; so wie für die Stadträthe Ane, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lößnitz, Neustädtel, Schwarzenberg, Wildenfels und Zwönitz. den 14. November. Preis vierteljährlich 15 Ngr. — Jnseralm-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Vormittag« N Uhr. ° Verfügung an die Justizämter, Stadträthe und Gerichte in den Schönburg'schen Receßherrschaften. Die bevorstehende Recrntenaushebung betr. In Beziehung auf die bevorstehende Recrutenaushebung wird den Gemeindeobrigkeilen deö hiesigen Bezirks zur Nachach- tung bekannt gemacht, daß nicht nur die im Jahre l843 geborenen, sondern auch die aus früheren Altersklassen nachzustellenden Mannschaften, als Familienernährer, deren Ernährerschaft sich beendet hat, Mindermäßige und wegen zeitlicher Untauglichkeit Zurück gestellten nach 8 6, 13 und 20 deS Gesetzes vom 1. September 1858, demnach aber nicht die in die Dienstreserve versetzten Mann schaften, bezüglich deren die am 1. dieses Monats zu bewirken gewesene Anmeldung bei ihrer OrtSobrigkeit genügt, an folgenden Tagen und Orten früh halb 9 Uhr vor der Aushebungs-Commission sich persönlich zu gestellen haben, als I. im Rathhause zu Hartenstein den 2 6. November die Mannschaften aus Vielau. Rosenthal, Niederhaßlau, Oberhaßlau, Mülsen St. Jacob und Mülsen St. Niclas, den 27. November die Mannschaften aus Hartenstein, Thierfeld, Beucha, Raum; II. im Rathhause zu Lößnitz den 28. November die Mannschaften aus Lößnitz, Langenbach mit Lerchenberg und Neudörfel, Wildbach, Stein, Strcitwald, Obcraffalter, Niederaffalter, Grüna, Alberoda mit Niederpfannenstiel, Niederlößnitz, Oberpfannenstiel; III. im Rathhause zu Lichtenstein den 30. November die Mannschaften aus Lichtenstein, Callnberg und Oberlungwitz, den 1. December die Mannschaften aus den übrigen Lichtenstciner Amtsdörfern und aus Hermsdorf; IV. im Rathhause zu Waldenburg den 3. December die Mannschaften der Stadt Waldenburg und der Dörfer Altstadt-Waldenburg, Altwaldenburg mit Eichlaide, BräunSdorf, Callenberg, Falken, Franken, Grumbach, Langenberg, LangenchurSdorf, MeinSdorf, Nicverwinkel und Schwaben, sowie Oberwiera, V. in Hahn's Restauration zu Glauchau den 5. December die ersten 120 bis 135 Mann aus Meerane; den 7. December die übrigen Mannschaften auS Meerane, so wie aus Ernstthal und den Dörfern deS Amtsbezirks Hinterglauchau; den 8. December die erste Hälfte der Mannschaften aus Glauchau, den 9. December die zweite Hälfte der Mannschaften auö Glauchau, den 10. December die Mann schaften aus Hohenstein, den Dörfern des Amtsbezirks Forderglauchau, sowie auö Thurm, Niedermülsen und Oberrothenbach. Zugleich ist zum ReclamationStermin der l'i. December in Hahns, zn Glauchau, Restauration anberaumt worden und haben sich Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde auf gänzliche Befreiung vom Militairdienste oder auf zeitweilige Zurückstellung Anspruch zu haben glauben, gel 'chten Tages Vormittags von 9 bis 12 Uhr bei Verlust deS Rekla mationsanspruchs vor der Aushebungs-Commission einzufindO, ihre zu erhebenden Reclamationsansprüche, soweit sich solche nicht bloS auf behauptete körperliche Untüchtigkeit begründen, durch obrigkeitliche Zeugnisse — hinsichtlich deren von den Obrigkeiten der Vorschrift §. 73 der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 genau nachzugehen ist — nachzuweisen, und dann ihrer Bescheidung sich zu versehen. Hierbei wird noch bemerkt, daß die Anmeldungslisten, bei deren Anfertigung insbesondere den Vor schriften in den 88. 24, 28, 33 bis 35 der angezogenen Ausführungsverordnung genau nachzugehen ist, nach 8. 36 dieser Ver ordnung spätestens den 13. November d. I. sammt den zugehörigen Geburtslisten, bez. Geburtö- und Gestellscheinen anher einzureichen sind. Hinsichtlich der bei den Aushebun gen 1857 bis 1862 als Ernährer zurück- und unter Controle gestellten, in den vorbemerkten Listen unter ä aufzuführenben Mann schaften ist darüber pflichtmäßige Anzeige zu erstatten, ob die Verhältnisse, welche ihre Befreiung herbeigeführt haben, unverändert fortbestehen und sie ihren Ernährerpflichten vollständig genügt haben. Bei den im Auslande geborenen Mannschaften ist nach 8- 32 de« mehrerwähnten Verordnung die Staatsangehörigkeit genau zu ermitteln und das Ergebniß anzuzeigen. Dafern sich unter den anzumeldendcn Mannschaften Individuen befinden, welche wegen begangener Verbrechen mit Zucht haus-, Arbeitshaus- oder Gefängnißstrafe belegt worden, oder welche als Vagabonden zu betrachten sind, oder sich in Untersuchung befinden, ist solches, bez. der Stand der anhängigen Untersuchung, in der letzten Spalte der Anmeldungöliste anzugeben, auch sind, nach Befinden, die Untersuchungsacten der AuShebungS-Commission spätestens bis zum ReclamationStage zur Einsicht vorzulegen. Glauchau, den 9. November 1863. Der Fürstlich und Gräflich Schönburg'sche Canzleidirector und Amtshauptmann Neumann. Tagesgeschichte. Der europäische Congreß, den mit einem Male ganz unerwartet der Kaiser Napoleon in seiner Thronrede fordert, und wozu er auch bereits die Einla dungen an die betreffenden Cabinete hat abgehen lassen, beschäf tiget jetzt alle Diplomaten und Politiker, so wie alle Zeitungen in hohem Grade. M Wird dieser europäische Kongreß zu Stande kommen? — Wir möchten stark daran zweifeln. Jedenfalls aber wußte es Kaiser Napoleon recht wohl, daß er nicht zu Stande kommen wird, und das ists vielleicht gerade, was er wünscht, damit er der Welt dann erklären kann: Ich wollte die brennenden poli tischen Fragen der Gegenwart durch einen allgemeinen Kongreß ausgletchen und beilegen lassen, man ist nicht daraus eingegangen. Gut, ich wasche deshalb meine Hände in Unschuld, nun mag — das Schwert entscheiden. Gesetzt aber, der von Napoleon angeregte Kongreß käme zusammen, würde erreicht werden, was erreicht werden soll? — Wir müssen qbermal« sagen: Wir möchten stark daran zweifeln. Denn ist eS glaublich, daß ein solcher Versuch den grwünschten Erfolg haben werde, nachdem nicht bloS die polnische, sondern