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V175. iLdrtick H»rk. »t MdrIiedi 4 40 ?k Harstve Kvnuosr»: 10 kt. La—rk»IS ä— Lmt««!»«» Lstol»«» tritt ko«t- «oä StvwpvIiaioU»^ l»ü»»u. Fnktl»älyi>»ss»»»LS1ir»» r pür 6so k»un» «iL»r 2«ilo tisiosr Ledrikt UV?f. vot»r äi« 2«U« 40 ?s. Lei HV«Ut,o- «»6 LiS«i»«t« ontipr. Xakiodl»^ l lUliok mit äa«uü>m« ä«r 8oiu»- uoä k«r»»pr«<:t» -^oietrlu»,: Ur. ItSb Montag, de« 1. August, abends. 1887. DreMerIomMl. Für die GrsamUettmig verantwortlich: Dtto Banck, Professor der (Literatur- und Kunstgeschichte. t»»»»— V», «MWArte» Oomnui-ioirL^ ä» vr»»ä»« ^ovrvol»; L»»d«A - N«rU» - Vl« >—1->r—I»»-Vr»»^1trt «. ».: La««n»t«« <4 SiU--Vt«-L«»dv, Vr«,-L«tp^, 7r«»tt»rt ». IL L»4 Zto—, ?vt» L«m4»» - LsrU» - vr—t»»« N »wtt^rt: 7>a-4« «t 6o./ I*rU»: S4rUt». S. StUÜ«r» ^a<A/o1a«r,' L»ruio-«r - 0 S^glrri«', L»U« ». I: /. <e vo. U»r»»»»»I»er r LS^l. Lrp«Utioi» ä« vrsxiosr vr«<1«», LMiLLssritr. »0. ksriuprvotd-^uolstüo«: Ur. 1>«4. Amtlicher Teil. Dresden, I August. Ihre K. u. K Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin von ToS- luna, sowie die Erzherzogin Luise und die Erz- hr,zöge Leopold und Joses sind gestern Nachmittag von Pillnitz über Pirna nach Salzburg abgereist. Dresden, l. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nachstehende Personal- Leränderungen im Sanitäts-Korp- zu genehmigen. Die erbetene Verabschiedung des Stabsarztes der Reserve vr. Simon des l. Bataillon- (I. Leipzig) 7. Landwehr-Regiments Nr. 106 aus Allerhöchsten Kriegsdiensten; die Versetzung de- Oberstabsarztes t. Klasse und Regimentsarztes des 9. Infanterie» Regiments Nr. 133 vr. Leo zum Schützen-(Füsilier-) Regimente „Prinz Georg" Nr. 108, unter Beauf tragung nut Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 3. Division Nr. 32; die Beförde- iung des Stabs- und BataillonSarztes des Pionier- BataillonS Nr. 12 I)r. Fischer zum Oberstabsarzt 2 Klasse und Regimentsarzt des 9. Infanterie-Regi ments Nr. 133; die Beförderung des Stabs- und BataillonSarztes im 5. Jnfanterie-Regimente „Prinz Friedrich August" Nr. 104 l)r. Brause zum Ober stabsarzt 2. Klasse und Regimentsarzt deS genannten Regiments; die Beförderung der Assistenzärzte 2. Klasse der Reserve vr. Krehl und vr. Roth des 1. Bataillons (t. Leipzig) 7. Landwehr-Regiment« N». 106 und Vr. Breyer des 1. Bataillons (Chemnitz) 10. Land wehr-Regiments Nr. 134 zu Assistenzärzten 1. Klasse der Reserve; die Beförderung der Unterärzte der Reserve vr. Döring deS 1. Bataillons (l. Leipzig) 7. Landwehr-Regiments Nr. 106, l)r. Klopfleisch und Monse des Reserve-Landwehr-BataillonS (I. Dresden) Nr. 108, zu Assistenzärzten 2. Klasse der Reserve. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der Amtsrichter Wilhelm Oskar Adolf Geuder in Dresden an das Amtsgericht Dippoldiswalde versetzt worden. Bekanntmachung, Festsetzung der Wittwen» und Waisengeldbei trüge der pensionirten Offiziere, Aerzte und Beamten re. nach Maßgabe des Reichs Gesetzes vom 17. Juni 1887, Reichs - Gesetz - Blatt, Seite 237 betreffend. Gemäß 8 7 deS Gesetzes vom 17. Juni 1887, be- trefsend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiser lichen Marine, sind die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes (1. Juli d. I.) pensionierten Offiziere, Aerzte, Beamten. Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten, Wall meister und Registratoren bei den Generalkommandos, welche weder verheirathet sind, noch unverheirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder unter 18 Jahren besitzen, von Entrichtung der Witt wen- und Waisengeldbeiträge befreit. Eine nach der Pensionirung geschlossene Ehe, sowie Kinder aus einer solchen kommen hierbei nicht in Bettacht. Im Hinblick hierauf ist behufs Regelung der Bei tragspflicht der vorhandenen Pensions-Empfänger durch ortspolizeiliche Bescheinigungen, welche als Rech- nungsausweise dienen, festzustellen: ob dieselben verheirathet sind, oder unverheirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder besitzen und zutreffenden Falls, wann die Kinder geboren sind, und ob die bestehende Ehe oder die Ehe, in welcher die vorhandenen Kinder geboren oder durch welche dieselben legitimirt sind, U! . . Feuilleton. Lelia Nnbiev. von H. Keller-Jordan (Fortle-nng.) „Wir wollen hier nicht erörtern, Frau Rubien, wie viel von dieser Handlung auf blinde Leidenschaft für diese Frau zu schreiben und wie viel auf eigenen Charakter. Aber er hat auch sein Wort gebrochen; indem er Ihren Namen genannt und somit ein Re- daktwnsgeheimniS verraten, kann er nicht länger Mit» arbeiter meiner Zeitung sein." „Hat Ihnen Herr v. Labinoff den Auftrag gegeben, mir den Inhalt der Briefes mitzuteilen?" fragte Lelia nach einigen Augenblicken zögernd. „Lr hat mich gebeten, der Sache aus den Grund zu gehen, um den Thäter zu ermitteln, denn er hat keine Ahnung davon, daß die sanfte Frau Andersen einer solchen Handlung fähig sei. übrigens schreibt er, daß er in einigen Tagen selbst hier sein würde, da oer Aufenthalt an der See doch für seine Mutter rauh und melancholisch würde." , Uno was gedenken Sie dann zu thun, Frau Rubien?" fragte er nach einigem Schweigen. ,Lch? Ich weiß e» nicht." Vr. Lassen trat bi» dicht an sie heran, über sein von Sorgen gekennzeichnete» Gesicht legte sich ein weicher, schmerzlicher Zug, der chm einen fremden Reiz verlieh „Sie müssen vor allen Dingen hier fort, Frau vor oder nach der letztmaligen Pensionirung ge schlossen ist. Demzufolge werden die vorhandenen Pensions empfänger, auch diejenigen, deren Pensionen zur Zeit wegen Bezugs eines neuen Diensteinkommens au- einer zur Pension nicht berechtigenden Stellung de» Reichs», StaatS- oder Kommunaldienste» ruhen, aus gefordert, die erforderlichen ortspoUzeilichen Bescheini gungen an da- Kriegs-Ministerium unverzüglich ein- zurnchen. Von denjenigen Betheiligten, deren Pen- ionSbezug nicht ruht, kann die Einreichung der Be- cheinigungen durch Vermittelung der mit der Aus zahlung der PenfionSgebührnisse betrauten Kaffen er- ölgen. Bis zur Beibringung der geforderten Bescheini gungen müssen die vom 1. Juli d. I. ab fälligen Wittwen- und Waisengeldbeittäge vorbehältlich der et waigen Rückerstattung von jedem Pensionsempfänger erhoben werden. Die Offiziere deS Beurlaubtenstander fallen nicht unter da» Gesetz, auch wenn sie lebenslängliche Pen sionen für Rechnung des Reichs beziehen. Die Anträge auf Befreiung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen — 8 26 des Gesetzes — haben dahin zu lauten: „Der Unterzeichnete beantragt hiermit auf Grund des Reichs-Gesetzes vom 17. Juni 1^-87 — R.-G.-Bl S. 237 — seine Freilassung von Ent richtung der Wittwen- und Waisengeldbeittäge, in dem er für seine etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in 88 8 flg des bezeichneten Gesetzes be stimmte Wittwen- und Waisengeld ausdrücklich ver zichtet, obwohl ihm bekannt ist, daß, falls dem An träge stattgegeben werden sollte, dieser Verzicht ein endgültiger und unwiderruflicher ist." Ort, Datum. Vor- und Zunamen. Charge, letzter Truppentheil rc. Die Anträge sind binnen drei Monaten noch dem Inkrafttreten dieses Gesetzes —di. bi» 30. Sep tember 1887 — unmittelbar oder durch Vermittelung der mit der Pensions-Zahlung beauftragten Kasse an das Kriegs-Ministerium gelangen zu lassen, welche- darüber entscheidet und dem Antragsteller weitere Mit- theilung zugehen läßt. Die nach 88 1 und 32 de- Gesetze- zur Entrich tung von Wittwen- und Waisengeld - Beiträgen Ver pflichteten, welche vom 1. Juli 1887 ab au- der Sächsischen Wittwen- und Waisen-Kasse au-scheiden wollen, haben ihre Austrittserklärung ebenfalls un mittelbar oder durch Vermittelung der mit der Pen sions-Zahlung beauftragten Kasse bis 30. Sep tember <887 abzugeben und an das Kriegs-Ministe rium einzureichen. Eine Ermäßigung der den Wittwen und Waisen aus dieser Kasse zustehenden Pension kann nicht bean tragt werden. Diejenigen in Pension stehenden Offiziere, Aerzte und Beamten, welche schon jetzt um deßwillen, weil sie pensionsberechtige Familienglieder nicht besitzen, von Entrichtung der Pensionsbeiträge zur Königlich Sächsischen Wittwen- und Waisen Kasse auf s. Z. ge stellten Antrag durch das Kriegs-Ministerium gänz liche oder theilweise Befreiung erhalten haben, sind von der Einsendung der vorerwähnten ortspolizeilichen Bescheinigung und damit auch von dem Anttage auf Befreiung von Wittwen- und Waisengeld - Beiträgen, und der Abgabe einer Austrittserklärung aus der Königlich Sächsischen Wittwen- und Waisen-Kasse ent bunden. Das Gesetz vom 17. Juni 1887 ist in Nr. 19 des Reichs-Gesetz-Blattes und Nr. 16 des Armee-Verordnungs-Blattes enthalten und können diese Blätter bei jeder Gemeinde-Behörde, beziehentlich jedem Landwehr-BezirkS-Commando eingesehen werden. Rubien, Sie müssen die Frau fliehen, die nicht auf hören würde, Sie zu verfolgen." „Fort?" wiederholte sie angstvoll, während sie einen traurigen Blick über den stillen Raum gleiten ließ, den die schmerzvollen Stunden, die sie hier ver- lebt, geheiligt hatten. Einen Augenblick war eS Richard Lassen, als wären die letzten 20 Jahre seine- Lebens nie gewesen. Ein heißes, seliges Gefühl durch strömte seine Brust, eS war ihm, als sollte er sein Knie beugen vor dem lichten Frauenbilde, dessen Schönheit er in durstigen Zügen trank und sie anflehen, sein zu sein — sein Eigen. ES war ihm, als müsse er sie an seiner Brust halten, — sie schützen vor dem Leben — und seinem Leidl Er sah zu ihr hin, ihr feines Profil leuchtete im glänzenden Sonnen gold, aber ihre Wimpern waren tief gesenkt Er preßte die Hand auf sein Herz, al- müsse er gewaltsam zurückdrängen, was sich da aufbäumen und überfluten wollte m namenlosem Glück! Es durfte ja nicht über die Lippen gehen, wa» da innen stürmte, eS durste nicht, wollte er der armen Einsamen da, die ein rauher Wind herüber geweht von jenseits der Oceans — ein Freund und Schützer bleiben Lag nicht all die bittere Enttäuschung Heiliber Jugendliebe in dem jungen Angesicht? War eS eine Möglichkeit, daß sie noch einmal glauben lernte! Roch einmal vertrauensvoll ihr Geschick in die Hand eine- Manne- geben? Und wenn selbst — was war daun?" Er fuhr mit der Hand über seine kalte Stirn. Sein Leben war ja zu allen Zeiten ein Leben der harten Arbeit gewesen Wie lächerlich müßte e» sich Alle Amtsblätter werden ersucht', diese Bekannt machung in der nächsten Nummer zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 30. Juli 1887. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Mehner. Bekanntmachung, betreffend die Bewilligung von Wittwen- und Waisengeld für Hinterbliebene von Angehörigen der Königlich Sächsischen Armee in Folge der rückwirkenden Kraft des Reichs-Gesetzes vom 17. Juni 1887 (R.-G.-Sl. S. 237). Nach 8 33 de» vorstehend bezeichneten Gesetze- er kalten die Wittwen und ehelichen oder durch nachge- folgte Ehe legitimirten Kinder derjenigen in der Zeit vom 1. April 1882 bi- einschließlich 30. Juni 1887 verstorbenen Offiziere, Aerzte im Offiziersrang, Be amten der Militär-Verwaltung, Zeugfeldwebel, Zeug sergeanten, Wallmeister und Registratoren bei den Generalkommandos, welche zur Zeit ihres Todes aus der Reick-kaffe entweder als Militärpersonen des Frie- den-stanoes oder al- Civilbeamte der Militär-Verwal tung Dienst-Einkommen oder Wartegeld oder im Pen- sion-verhältniß lebenslängliche Pensionen bezogen haben, vom 1. Juli 1887 ab gleichfalls Wittwen- und Waisengeld aus der Reichskasse nach Maßgabe der 88 v ff. Keinen Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld haben die Wittwen und Hinterbliebenen Kinder eine- PensionS-EmpfängerS aus einer solchen Ehe, welche erst nach der Versetzung des Verstorbenen in den Ruhestand oder erst nach der Stellung desselben zur Disposition geschlossen ist. Für die nicht blos auf bestimmte Zeit oder für die Dauer de- mobilen Verhältnisse- im aktiven Dienste wiederangestellt gewesenen Pensionsempfänger, z B. Bezirkskommandeure, gilt hierbei als Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand oder der Stellung zur Disposition da- Datum der Entbindung von der letz ten betreffenden Stellung. Hinterbliebene, welche hiernach glauben Anspruch Wittwen- und Waisengeld erheben zu können, des gleichen Vormünder oder sonst legitimirte Personen haben sich an das Kriegs-Ministerium zu wenden und unter kurzer, aber genauer Angabe de- Amts- oder Dienstcharakters und der letzten Dienststellung des Verstorbenen ihren Anträgen an Beweisstücken beizu fügen: 1) pfarr- oder standesamtliche Urkunden über die Geburt und die Eheschließung derjenigen Per sonen, aus deren ehelichem Verhältnisse An sprüche hergeleitet werden, über die Geburt der Kinder, welche am 1. Juli 1887 das 18. Lebens jahr noch nicht vollendet haben und über das Ableben deS Ehemannes oder Vaters; 2) ein ortspolizeilicheS oder ein von einem öffent lichen zur Führung eines Dienstsiegels be- rechtigten Beamten ausgestelltes Zeugniß da rüber, daß ») die Wittwe nach dem Tode des Ehemannes, von welchem sie ihr Recht herleitet, sich nicht wieder verheirathet hat, b) die Kinder leben und, soweit sich darunter Mädchen im Alter von mehr als 16 Jahren befinden, diese unverheirathet sind, o) die Betreffenden, sofern sie im Auslande leben, die Deutsche Staatsangehörigkeit be sitzen, 6) die Kinder nicht in eine militärische Er ziehungs-Anstalt ausgenommen sind, oder wenn die- der Fall, in welche Anstalt, feit wann, ob unentgeltlich oder zu welchem PensionS- bettaae; 3) Die Bestallung des Vormundes bei völlig ver waisten Kindern. Dauernde Verlegung des Wohnsitzes in der Zeit bis zur Entscheidung des Antrages ist dem Krieg-- Ministerium sofort anzuzeigen. Alle Amtsblätter werden ersucht, diese Bekannt machung in der nächsten Nummer zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 30. Juli 1887. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Mehner. Nichtamtlicher Teil. Telegraphische Wachrichten. Paris, 1. August. (Tel. d. DreSdn. Jouru.) ES heißt, die Herren Proust und Kerry d'EScland seien AerryS Zeugen, da Raynal und Perier ab wesend sind. St. Petersburg, 1. August. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Der „Börsenzeitung" zufolge wäre die Reichsbank im Verfolg deS gestern veröffentlichten UkaS über die Tilgung der Reichsbankschuld an temporär emittierten Kreditbilleten beauftragt, von den ihrem Portefeuille angehörigen Pfandbriefen der AdelSagrarbank 58 Millionen und von der StaatSrente der Jahre 1884, 1885 und 188- 125 Millionen zu realisieren. Dresden, 1. August. Ministerpräsident DepretiS. Selten hat eine Todeskunde in der politischen Welt eine so vielseitige Teilnahme gefunden, wie die Nachricht von dem Tode des am 29. v. MtS. nahe seinem Geburtsort Stradella in Piemont verschiedenen italienischen Ministerpräsidenten DepretiS. Er war nicht nur mit der politischen Entwickelung Italien- eng verflochten, sondern in den letzten Jahren war auch sein Einfluß auf die auswärtige Politik ein solcher, daß Deutschland und Osterreich-Ungarn Ur sache haben, ihm ein dankbares Andenken zu be wahren. Beginnen wir mit den wichtigsten Thatsachen auS seinem Lebenslauf Agostino DepretiS, am 31. Januar 1813 zu Mezzana bei Stradella geboren, studierte die Rechts wissenschaften, und nachdem er seine Studien beendigt, ließ er sich als Advokat in Stradella nieder. Man rühmt ihm nach, daß er in seinem Fache tüchtig ge wesen sei. Vielmehr aber als der Jurist trat bei ihm alsbald der italienische Patriot in den Vorder grund. Im Jahre 1849 wurde er zum Gouverneur von BreScia ernannt, bald darauf Mitglied des Par laments, in welchem er der Linken angehörte. Mit Garibaldi zog er 1860 nach Sizilien und wurde von diefem zum Prodiktator ernannt. Er kam mit Gari baldi in Konflikt, weil er die Beamten sofort dem König Viftor Emanuel den Eid der Treue leisten ließ und weil die Münzen das Königl. Bildnis trugen. Infolge dieses Konflikts legte er sein Amt nieder und verließ die Insel. Am 3. März 1862 übernahm er unter Ratazzi zum ersten Mal ein Ministerportefeuille, und zwar dasjenige der öffentlichen Arbeiten Im Jahre 1866 leitete er als Marineminister den Prozeß gegen den au-nehmen, wenn er begehren wollte, was nicht für ihn bestimmt, wozu die Vorsehung ihn nicht geschaffen! Ein Weib, ein solches, an seinem Herzen? Ein junge-, zarte», phantasievolles Weib an dieser vernarbten Brust, in welche das düstere Leben nie einen Sonnenstrahl wirklicher Poesie gesenkt. Und als jetzt sein Blick in den großen Spiegel seitwärts fiel und er sein eigenes vor der Zeit ver grämte« und versorgte« Antlitz sah, mit den ergrauen den Haaren über der durchfurchten Stirne, da schämte er sich fast de« schwachen Augenblickes und Richard Lasten war wieder der Alte, der Mann der Arbeit, der beinahe verächtlich den Luxus der Gefühle von sich schleuderte, über die sich zu erheben ihn das Leben gelehrt Lelia hatte während der Zeit regungslos am Fenster gestanden, ohae den Blick nur ein einziges Mal zu erheben. Es hatte durcheinander in ihren Gedanken gewühlt, was sollte sie thun? Diese stillen Räume verlassen, in denen sie sich scheu verborgen, al» sie verwundet und müde — wie ein angeschosseneS Reh — hätte sterben mögen? Hatte ihr Gatte sie nicht hier eingeführt, al» sie an einem nebeligen Herbstabende fremd, an seine Seite geschmiegt, zuerst diese Häusermaste Hamburg- vor sich sah? Sie hatte diese Räume lieben gelernt, wenn sie au- der Umgebung von Menschen, die so ganz ander« waren wie üe selbst — hier hinein geflüchtet! und jetzt sollte sie fort wegen de« wesenlosen Ge- rede» der Frau, die ihr längst schon alle» geraubt, wa« Wert für sie gehaot? Abermals in eine Welt, die sie nicht kannte. „Frau Rubien" unterbrach vr. Lasten endlich ihren Gedankengang, „ich bin eigentlich nur deshalb hierher gekommen, um Sie zu bitten, Frau Andersen gegen über sich zur Autorschaft Ihrer Legenden zu bekennen und dann wenn möglich, diese» Haus zu verlassen. Zu einer Wohnung werde ich Ihnen verhelfen. Für alle Fälle stehen Ihnen einstweilen die leeren Räume in unserem Hause zu Gebote." Er sagte da« in schlichten Motten, ohne die leiseste Bewegung seiner Stimme. „Ich danke Ihnen", antwortete Lelia, indem sich ihre dunkeln Augen zu ihm erhoben, ,,wa« den ersten Punkt anbelangt, so glaube ich, daß Sie Recht haben und ich werde mir bei passender Gelegenheit diese kleine Ge>>ugthuung gönnen — wa« aber Vie Wohnung anbelangt — so würde ich mich nur ungern von ihr trennen. E« ist engherzig, ich weiß eS, so an Räumen zu hängen, in denen man nicht einmal glücklich war, aber ich würde wie der gefangene Vogel sein, der außerhalb seines KäfigS scheu und angstvoll seine Fittige schlägt." „Ich will Sie zu keinem Entschluß drängen, Frau Rubien", sagte Lassen, indem er seinen Hut nahm und sich zum Gehen anschickte, ich überlaste Sie sich selbst und der Ruhe, deren Sie nach dieser unerquicklichen Stunde gewiß bedürfen. Verzeihen Sie mir, daß ich Sie quälen mußte, und erlauben Sie mir, Sie zuweilen aufsuchen zu dürfen." Lelia sagte nicht-, sie legte nur ihre Hand fest in die seine. Als vr. Lasten die Treppe hinunter ging, stand Melanit hinter der Gla-thüre ihrer Wohnung und schaute mit weit aufgeristenen Augen dem Herrn nach,