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Dresdner Journal : 31.01.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188701311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18870131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18870131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-01
- Tag 1887-01-31
-
Monat
1887-01
-
Jahr
1887
- Titel
- Dresdner Journal : 31.01.1887
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Lür die Gesamtleitung verantwortlich: Mito Banck, Professor der (Literatur- und Kunstgeschichte. Ner»a»xed»r r Kvuisl. Lupoäitroo clo, I>r«,6o«r 7ourr»»1», vroiäoo, 2viQ8«r»tr»»»» Ho 20. Änitlicher Leit. Se. Majestät der König haben Allergnädigst jge- ruht, dem Amtshauptmann von Bosse zu Meißen unter Ernennung zum Geheimen RegierungSrath die Stelle des 1. Rathes bei der Kreishauptmannschast zu Dresden zu übertragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, den Hilfsarbeiter bei der Kreishauptmannschast zu Zwickau, RegierungSrath Starke zum Amtshaupt mann in Marienberg zu ernennen. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der Amtshauptmann von Kirchbach zu Marienberg zur Amtshauptmannschast Meißen und der Regie- rungsrath von Witzleben, bisher bei der Amtshaupt mannschast Löbau, als Hilfsarbeiter zur Kreishaupt mannschaft Zwickau versetzt worden. Dresden, 31. Januar. Se. Majestät der König haben den Amtsrichter Paul Eduard Kaden in Zwickau zum Rath bei dem Landgericht Bautzen zu ernennen Allergnädigst geruht. Bekanntmachung. DaS Ministerium des Innern hat in Gemäßheit tz 47 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzblatt Seite 69) vom 1. Februar dieses Jahres ab an Stelle des Regie« rungSrath Starcke in Zwickau dem bisherigen Stellvertreter des Schieds gerichtsvorsitzenden, Reaierungsrath bei der Kreishauptmannschast Zwickau, l)r. Bonitz dort, das Amt eines Vorsitzenden der Schiedsgerichte für die Sektion II l der Sächsischen Baugewerks- Bcrufsgenossenschaft mit dem Sitze in Zwickau und die Section IV der Sächsischen Baugewerks- Berufsgenossenschaft mit dem Sitze in Chemnitz übertragen und zu dessen Stellvertreter den RegierungSrath bei der nämlichen Kreis hauptmannschaft von Wilucki ernannt. Dresden, am 31. Januar 1887. Ministerium des Innern. v. Rostitz - Wallwitz. Gersdorf. Verbot. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat auf Grund von § H des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemocratie vom 21. October 1878 die Rümmer 9 des laufenden lb.) Jahrgangs der periodischen Druckschrift: „Sächsisches Wochenblatt, Organ für Poli tik und Volkswirthschaft, Expedition, Druck und Verlag von Schönfeld und Harnisch, verantwortlicher Redacteur O. Harnisch, sämmtlich in Dresden," sowie zugleich das fernere Erscheinen dieser Druckschrift verboten. Dresden, den 31. Januar 1887. Königlich Sächsische Kreishauptmannschast von KoppenfelS. Plotz. Feuilleton. K. Hostheater. — Neustadt. — Am 29. Januar: „Der KönigSlieutenant.' Lustspiel in 4 Akten von Karl Gutzkow. Auch ohne Gast kann diese Komödie, wie dessen letzte Ausführung bewiesen hat, bei Vertretung der Titelrolle durch Hrn. Klein zu allgemein ansprechender Wirkung gebracht werden. Unter den jetzt lebenden deutschen Schauspielern hat allerdings Hr. Haase sei nem Thoranc eine geistige Vornehmheit und in sich zurückgedrängte, nur selten und in ganz individueller Weise hervorbrechende Gefühlsinnigkeit und Reizbar keit gegeben, die ebenso vollendet und technisch fein durchgearbeitet wahrscheinlich von keinem Nachfolger zu erreichen sein wird; um so weniger, da den Später« geborenen durch den Umschwung des Zeitgeistes der artige französische Charaktergestalten immer unzugäng licher werden. Doch auch in etwas derberen Strichen und Farben läßt sich schauspielerisch dieser Ausgabe Bübnenwirkung genug abgewinnen und Hr. Klein brachte dazu die nötige Geschicklichkeit und die stets für diefen Künstler gewinnende Energie der Arbeits kraft mit. Das Publikum zeichnete diefes achtbare Bestreben durch lebhaften Beifall au». Der Darsteller wird dem Ziele näher kommen und mehr erreichen, wenn er sich bemüht, fcheinbar weniger erreichen zu wollen, da» heißt, wenn er die Effekte dämpft und es über sich gewinnt, dabei das Theater möglichst zu vergessen. Frl. Diacono spielt den jungen Goethe, der ihr Uichlamtlilbrr Teil. Telegraphische Wachrichten. Berlin, 31. Januar. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Der Setzerstrike ist alS überwunden zu betrachten. Infolge Zuzugs find alle Setzerkästeu wiederbesetzt. Neustadt a. d. H., 39 Januar. (W. T. B.) Der heute hier stattgehabte Parteitag der National liberalen von Südwrstdeutschland welcher von über 4990 Personen besucht war, wurde von dem bis herigen Reichstagsabgeordneten Itr. Bürklin mit einem Rücklick auf dir Vorkommnisse vor der Auf lösung deS Reichstags eröffnet. Sodann ergriff Oberbürgermeister Miquel, stürmisch begrüßt, daS Wort. Der Redner wies auf die ernste Lage hin, in wel cher die Diplomatie den Leidenschaften des Volkes gegenüber machtlos sei und die Erhaltung des Frie dens nur auf der Stärke des deutschen Heeres beruhe. Deshalb sei von der Regierung die Militärvorlage eingebracht; die Mehrheit des Reichstags habe die Entscheidung erst verzögert und dann die Vorlage un genügend bewilligt; obwohl das Septennat sich bei hinreichender Sicherung der Rechte des Parlaments zweimal bewährt habe Durch Bruch des Abkommens, welches eine Lücke in der Verfassung ausfüllte, sei die Gefahr eines Konfliktes im Innern heraufbefchworen worden. Der Redner beleuchtete hierauf die Gründe, welche die Annahme der dreijährigen Bewilligung un möglich gemacht, und erklärte: Im Kampfe gegen daS nationale Interesse und die Sicherheit könne der Libe ralismus nicht wachsen, wird sind Verteidiger einer ruhig fortschreitenden Entwickelung des Vaterlandes; durch einen inneren Kampf werde Kaiser und Reich schwer geschädigt, wenn vor AuSfechtung eines solchen Kampfes ein Krieg ausbreche, sei die Gefahr doppelt groß. Die Opposition habe aus der Geschichte nichts gelernt, die Haltung des Zentrums sei unbegreiflich, da es sich nicht um eine politische konfessionelle Frage handle, sondern um die Wohlfahrt und Sicherheit des Vaterlandes, die alten Gegner verschleierten daS Wesen des Streits durch Schlagworte wie „Monopol," „Absolutismus", „Parlamentsrechte", „Gleichberechti gung der Konfessionen" u. a. Er appelliert nicht nur an die Jugend, sondern auch an Familienväter und ehemalige Soldaten. Man sollte dem Kaiser dankbar fein, da« Bott anfklürrn und Parieizwistigkeiten ver^ gessen. Das Volk solle Schiedsrichter sein zwischen denen, welche die Zwietracht schüren, welche die Ver fassung gefährden und denen, welche die Wehrkraft be festigen und für Kaiser und Reich einstehen wollen. vr. Bürklin proklamierte hierauf unter all gemeiner Zustimmung MiquSl als ReichStagSkan« didaten für den Wahlkreis Kaiserslautern - Kirch- heimbolanden und verlas ein auS Mannheim ein- getroffeneS BegrüßungStelegramm. Die Bersamm- luny beschloß, ein Huldigungötelegramm an Se. Majestät den Kaiser zu senden. * London, 31. Januar. Dem,,Frkf. Journ." wird von hier gemeldet: ES geht daS Gerücht, eS sei Emin Bey gelungen, sich einen Weg durch daS Gebiet deS Königs von Uganda zu bahnen. Emin Bey soll auf dem Wege nach der Osiküste Afrikas sein. Belfast, 30. Januar, abendS. (W. T. B.) Gestern abend und heute abend kam eS hieselbst zu ernsten Störungen der öffentlichen Ordnung, wobei aus einer größeren LolkSmuge gegen die Polizeiorgane mit Steinen geworfen und mit Re volvern geschossen wurde. Die Polizei machte von der Feuerwaffe Gebrauch und nahm etwa 50 Verhaftungen vor. Von den Ruhestörern find mehrere verwundet worden. gerade bei den Eigentümlichkeiten ihrer Begabung und Rollenrichtung sehr schwer werden muß, gegenwärtig immerhin viel besser, namentlich weniger soubretten- haft, als bei ihrer ersten Darstellung dieser Partie. O. B. Heimliche Liebe. Mur Goschichte au» d«n bayerischen Bergen von Friebr. Dolch. (Fortsetzung.» Der Jäger bejahte die Frage und die Malerin fuhr fort: „Gut, dann werde ich mich Euch anschließen, wenn Ihr eS erlaubt. Ich möchte sonst den Heimweg in der Dunkelheit verfehlen, da ich mit den Wegen und Pfaden hier in der Nachbarschaft noch nicht fo genau bekannt bin." Der Jäger sprach seine Bereitwilligkeit aus, sie nach dem Forsthause zu begleiten, und erkundigte sich dann in einem unbefangenen Tone, während er aber zugleich einen verstohlenen Blick zu der Alten kin überwarf, wo sie denn ihren gewöhnlichen Führer heute gelassen habe? „Ihr meint den Fischerjackel von Schlier-?' fragte die Dame nachlässig dagegen. „Nun, den hab' ich schon seit einiaen Tagen nicht mehr gesehen. Ich habe in letzterer Zeit kleinere Ausflüge und Spazier gänge immer allein und ohne Führer gemacht.' Während sie noch sprach , verdunkelte die Gestalt eines neuen Ankömmlings die Thüre und aufblickend sahen sie den Fischerjackel auf der Schwelle stehen. Der Bursche, der mit raschem Blickt die Anwesenden überflog, kam etwas außer Fassung, als er ein paar Dresden, 31. Januar. Das neue Landsturmgefetz für Österreich- Ungarn. Am 22. d. Mts. veröffentlichte das Reichsgesetz blatt die Vollzugsvorschriften zu dem bereits im letzten Sommer von beiden Parlamenten votierten Landsturm gesetze, dessen wichtigste Bestimmung dahin geht, daß jeder Staatsbürger vom vollendeten 19 bis 42. Lebens- lahre verpflichtet ist, im Kriegsfälle Militärdienst zu leisten, ganz abgesehen davon, ob derselbe seiner 12- jährigen Wehrpflicht genügt hat oder nicht. Das be treffende Gesetz ging nach mannigfachen Schwierigkeiten in den Parlamenten durch, Schwierigkeiten, welche nicht fo sehr dem Prinzipe selbst gelten, als dem Um stande, daß die Vorlage nicht Beruhigung darüber ge währte, bis zu welchem Ausmaße die Verwendung deS Landsturmes im Notfälle sich erstrecken würde. Es herrschte namentlich die Besorgnis, daß die Kriegs verwaltung einzig darauf auSgehe, die Dienstzeit von 12 auf 22 Jahre zu verlängern. Diesbezüglich haben die eben erschienenen Landsturmvorschriften einige Klar heit gebracht; sie gewähren zugleich ein beiläufiges Bild dessen, was die Kriegsverwaltung von der neuen Einrichtung erwartet. Angesichts der Wichtigkeit, welche der Wehrhaftigkeit jeder Großmacht bei der heutigen Lage innewohnt, dürfte es auch für weitere Kreise nicht ohne Interesse sein, die näheren Wirkungen der in das öffentliche Leben tief einschneidenden Neue rung kennen zu lernen. Bekanntlich beträgt die Gesamtdienstzeit in Prä senzstande, Reserve und Landwehr l 2 Jahre; sie beginnt mit dem 20. und endet mit dem 32. Lebensjahre. Unter solchen Umständen stellte sich die Kriegsstärke der österreichisch-ungarischen Armee auf über 1000 000, durch daS Landsturmgefetz wird aber das wehrpflich tige Alter bis zum 42. Lebensjahre ausgedehnt; es kom men noch 11 Altersklassen hinzu. Es ist also klar, daß, wenn der Staat im Bedarfsfälle nur die bereits gedientenLeute zum Landsturm einberuft, ihm nahezu die doppelte Zahl geschulter Mannschaften zur Verfügung steht. Der Staat hat auch das Recht, Landsturmmänner zur Ausfüllung von Lücken in den Linien- oder Landwehr truppen heranzuziehen. Diese Bestimmung ist die wichtigste des ganzen Gesetzes und man geht wohl nicht zu weit mit der Annahme, daß ihretwegen die Landsturmvorlage überhaupt geschaffen wurde. Denn e« wird keinem vernünftigen Menschen einsallen, zu glauben, die Kriegsverwattung gedenke aus ungeschulten Leuten Truppenkörper zu formieren und diese dem mörderischen Feuer der Repetiergewehre entgegenzu- stellcn. 8 I bezeichnet auch die Verwendung des Landsturmes und zwar: 1) Formierung von Abtei lungen al» Besatzung-- und Etappentruppen, zur Grenzbewachung und Landesverteidigung. 2) Beson dere Dienstleistungen, als technische Arbeiten, Train- wcsen, Krankenpflege. 3) Deckung der Abgänge beim Heere, der Kriegsmarine und der Landwehr Obwohl dieses im Gesetze nicht ausgesprochen wird, ist es kei nem Militär zweifelhaft, daß im Kriegsfälle die nächste Verwendung des Landsturmes bei Hilfsarbeiten erfolgen wird, besonders zum Sanitäts- und Trans porldienste. Die Bildung selbständiger Landsturm körper würde dann auch erfolgen, aber jedenfalls fo, daß ein erheblicher Prozentsatz militärisch geschulter Leute sich darunter befindet. Der Landsturm zerfällt in zwei Gruppen „Auf gebote" genannt. Das erste Aufgebot umfaßt die 19 ersten Alter»klassen und zwar die Pflichtigen von 19 bis 37 Jahren; das zweite Aufaebot jene von 38 bis einschließlich 42 Jahren. Zum Zwecke der Landsturm organisation wird die ganze Monarchie in Landsturm bezirke eingeteilt, welche mit den schon bestehenden Landwehrbataillonsbezirken Zusammenfällen. Ter Kommandant des letzteren führt auch den Befehl über den Landsturmbezirk. Bei Bedarf werden nun Aus zugs« und Terrttorialbataillone gebildet; zu ersteren werden sämtliche Pflichtigen und die im Bezirke anwesenden Landsturmmänner einberufen; zu den Territorialbataillonen hingegen werden alle vor- findlichen Landsturmmänner ohne Rücksicht auf ihre Zuständigkeit einberufen. Erstere stellen alfo regel rechte, e Truppenformationen dar. Das AuszugS- bataillon gliedert sich in 4 Feld- und 1 Ersatzkompagnie; das Terrttorialbataillon besteht aus 3 bis 6 Feld kompagnien. Die Stärke eines AuszugsbataillonS, welche bei einem Überschlage zunächst in Rechnung kommen, stellt sich auf über 1000 Mann, welche zu nächst dem ersten Aufgebote zu entnehmen sind. Die Territorialbataillone werden aus Mannschaften beider Aufgebote gleichmäßig gebildet. Sehr wichtig sind jene Bestimmungen, welche von dem Ersatz für das Heer und die Landwehr handeln. Das Gesetz bestimmt diesbezüglich, daß diese Er satzbeistellung nur dann erfolgen soll, wenn die vor handene Ersatzreserve nicht ausreicht und auch dann können nur Mannschaften des ersten Aufgebotes hierzu herangezogen werden, wobei mit der jüngsten Alters klasse begonnen werden soll. Schlimmsten Falles kann also ein Mann nur bis zu seinem 37. Jahre in die erste Linie eingeteilt werden. Es ist auch vorgesorgt, daß zuerst jene Leute berangezogen werden, welche auS was immer für Ursache nicht präsent gedient haben. Die Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung deS Landsturmes erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Vorräte, für welche schon in Friedenszeiten vorzusorgen ist. Jene einberufenen Landsturmmänner, welche eine Uniform nicht erhalten können, bedienen sich der eigenen Kleidung, müssen jedoch als Erkennungszeichen eine schwarzgelbe Armbinde am linken Oberarme tragen, durch welche sie auch unter völkerrechtlichen Schutz ge stellt werden. Überdies hat jeder Mann sein Leglti- mationsblatt wohlverwahrt zu tragen. Bei Chargen muß die Distinktion erkennbar sein. Offiziere, welche früher nicht gedient haben und nicht im Besitze einer Uni form sind, können ihre Kleider behalten, müssen aber min destens Joppe, Säbel mit Offiziersportepve, Distinktion»- zeichen und im Truppendienste auch die Feldbinde tragen Der Mann, welcher der eigenen Kleidung sich bedient, erhält eine Entschädigung von 10 Kreuzern täglich. Der Bedarf an Offizieren wird durch solche Personen gedeckt, welche im Heere alS Offiziere gedient (diese unterstehen ausnahmsweise bis zu ihrem 60 Jahre der Landsturmpflicht), durch ehemalige geeignete Unter offiziere und durch Personen aus dem Zwilstande, welche infolge ihrer Stellung und Bildung sich eignen. Letztere müssen sich jedoch zur Absolvierung eine» militärischen Kursus, beziehungsweise zur Ablegung einer Prüfung verpflichten. Die Ernennung der Land sturmoffiziere erfolgt durch den Kaiser. Bei Einbe rufung des Landsturmes, welche über Befehl des Kaisers und blos auf Kriegsdauer erfolgt, haben Mannschaften und Offiziere den Landsturmeid abzu legen. Derselben geht die Aufbietung voraus, welche vom Ministerium für Landesverteidigung im Wege der politischen Behörden und der Gemeindevorstehungen bekanntgegeben und in den Amtsblättern veröffentlicht wird. Diese Aufbietung dient als allgemeine Ver ständigung zur Bereitschaft; 24 Stunden nach Erhalt der Einberufung muß der Landsturmpflichtige ein rücken. Es ist klar, daß die Tauglichkeitsgrenze, für den Landsturm viel weiter gesteckt ist, als für das stehende Heer. Nur solche Gebrechen, welche sowohl die Ver wendung im Waffendienste als auch zu Hilfsarbeiten ausschließen, haben die Befreiung von der Landsturm pflicht zur Folge. Befreiungen aus fonstigen Gründen finden grundsätzlich nicht statt. Öffentliche, auf ihren Personen in der Hütte erblickte, die er hier nicht zu finden erwartet hatte. Verlegen blieb er einen Augen blick unter der Thüre stehen, dann aber begrüßte er die Malerin mit abgezogenem Hute und einem Kratz füße, warf dem Jäger auf dem Herde einen finstern Blick zu und trat zur Alten, die er leife nach Bürgel fragte. „Weiß net, wo sie iS", fügte die Alte kurz und frostig. „Mußt halt eben warten, bis sie kommt. Hat ja sie auch warten müssen, bis Du gekommen bist." Der Jäger lächelte bei diesen Worten verstohlen und Jäckel, dem daS nicht entgina, warf ihm einen grimmigen Blick zu. Die Anwesenheit des Jäger» brachte sein Blut m Wallung, aber da er sich eines Unrechtes gegen die Herrin der Alm bewußt und nicht sicher war, wie er selbst von ihr, die er so lange ver nachlässigt hatte, empfangen werden würde, so wagte er nicht, feindselig gegen den Jäger aufzutreten. Er setzte sich also in eine Ecke der Hütte und wartete stumm auf das Erscheinen Bürgels. „Girgl, geb' fort und such' die Bürgel", sagte nach einer Weile die Alte zu dem Gaisbuben, der seine Ausmerksamkeit in der letzten halben Stunde teils den erschienenen Gästen, teil» den noch übrigen Speise resten gewidmet hatte. „Sag' zu chr, e» wär' eine gar feine Gesellschaft nach und nach zusammen gekom men und sie sollt' doch auf ein paar Minuten herein- schau'n." Der GaiSbub' verschwand augenblicklich, aber e» verging Minute um Minute und der Abgesandte wollte noch immer nicht mit der Sennerin zurückkom« men Die Malerin verlangte eine Schale Milch, durchblätterte langsam ihr Skizzenbuch und unterhielt sich mit der Alten, die aber nur karge Antworten gab, Jäckel saß stumm und unbeweglich in seiner Ecke und hielt die Augen starr auf die Dame geheftet. Der Jäger aber nahm d:e Zither von der Wand, schritt wieder zum Herde zurück und fing dann an, allerlei lustige Tänze und Ländler zu spielen. Nach einer Weile leitete er zu Gesangsweisen über und begann zu singen: „A Jagerbursch bin i' Daheim net viel stolz, Aber drauß'n a Kinr Im frisch' grünen Holz Und was braucht denn a Jager? A Jager braucht nix, Als a schwarzaugetS Dirnl' Und an Hund und a Büchs. Und daS schwarzauget Dirnl', Dö» hab' i so gern; LS funkeln ihre Aug'n Wie zwei leuchtende Stern'." Hier wurde der Sänger einen Augenblick unter brochen, denn die Hüttenthüre ging auf und herein trat Bürgel, während hinter ihr der GaiSbub' sichtbar wurde. Die Züge des jungen Mädchens waren mar morbleich, aber finster, und auS ihren dunkeln Augen blitzte es unheilverkündend nach der Ecke, in der Jäckel saß und kaum nach der Geliebten hinzublicken wagte. Bürgel grüßte aber weder ihn, noch die Malerin, nahm auch sonst nicht die geringste Notiz von ihnen, sondern schntt gerade auf den Jäger zu, dem sie die Hand entgegevstreckte und sagte:
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