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Dresdner Journal : 04.01.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188701047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18870104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18870104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-01
- Tag 1887-01-04
-
Monat
1887-01
-
Jahr
1887
- Titel
- Dresdner Journal : 04.01.1887
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^2 Dienstag, den 4. Januar, abends. 1887. r» ^«« S«»,«L« : ^LUrlieU: .... 18 n»rlc jLdrttctt: 4 11»r^ 50?s lioxlr»» Nummern: 10 kk. -»-»»rtcAldä», a»vt«eU»a lieicd« tritt ko«t- uvä 8ivit,p«I»u»<!ft1»^ Kio«. LoUitoaixunxs^dNdreil, ?ar ä»u L»ua» «illvr ^o»p»It«u«n 2«n« UI«iv»r Lekrikt 20 Lt Vat«r Ui« 2«il» KO?k. Lei a. 2iL«r»«t» «otepr. Aakxrttl»^. rr,ed«laeo r 71^1 icü mit ^ainLtrwe ä»r 8oiu»- unä k°ei«rt»^« »dsoct». DresdnerMmM. Für die Gesamtleitung verantwortlich: Mtto r^anck, Professor der titteratur- und Kunstgeschichte. ^U»»ÜIU« rou LokUiullssauk»» »»»MUrt»» LetpitU: F> Lranckitetter, LomwisüooLr ä« Dreeäver ^ourv»l»; L«»»dur^ - NerlU» V>« - I.«lx»iU li««I Nr«l»»-?r»Lk1vi< ». U //a««»te»n -t ^oA/er, 3«U»-Vi«-K«»dLrU- kr»ss-r.«»?»tG-rr«kkart ». U. Uva cd«: Lto«e/ Kvl, L«»L« - I-rU» - rr«kkatt » » »NlttA««: Oa«ö« <e t?o.L«rUa: /nvat»cien<ia»»t, »rem«: L§c/Uott«,' »re«I«: I. Lta^Ar^'« L^rea« Ita-ath-, SSrllt»: (/ ^ae^/ot-er, N«»««r: 6. Lcheitieter,» U»Ue e. ».- Larct <» So. Ner»v,^ed«r, Ktoial. Lipeäitioo <is» Nreeäoer 7o«ra»Ii, Dreeäso, Lviozeretr«»« !7o >0. Amtlicher Teil. Dresden, 3. Januar. Se. Majestät der König haben dem Rechtsanwalt Justizrath Amandus August Hässner in Nossen den Charakter eines Oberjustiz- raths Allergnädigst zu verleihen geruht. Dresden, 4. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Intendan tur-Sekretär Ullrich das Ritterkreuz 2. Klasse deS Albrechts-Ordens und dem Kasernen-Inspektor der Garnison-Verwaltung zu Dresden Säuberlich, daS Berdienstkrcuz, anläßlich deren Uebertritts in den Ruhestand, zu verleihen. Dresden, 31. December. Se. Majestät der König haben den Landbau-Jnspector Karl Otto Trobsch in Dresden zum Landbuumeister Allergnädigst zu ernennen geruht. Dresden, 31. Dezember. Mit Allerhöchster Ge nehmigung Sr. Majestät des Königs ist die Leitung des Landbauamtes Dresden H dem Landbaumeister Carl Moritz Müller, die des Landbauamtes Dres den III dem Landbaumeister Hermann Heinrich Edmund Waldow und die des Landbauamtes Zwickau dem Landbaumeister Karl Otto Trobsch übertragen worden. Veiiannlnlachung. Nachdem in der für unbemittelte Fräuleins von Elterlein und eventuell von Stieglitz er richteten Stiftung eine Stelle zur Erledigung gekommen ist, so wird solches nach 8 9 der Stiftung mit der Aufforderung an Alle, welche Ansprüche an die Stif tung haben (worüber die Bekanntmachung vom 27. November 1860 in diesem Blatte das Nähere enthält), sich binnen acht Wochen von heute an bei dem unterzeichneten Ministerium zu melden, hierdurch be kannt gemacht. Dresden, den 28. Dezember 1886. Ministerium des Lultus und öffent lichen Unterrichts. v. Gerber. Fiedler. Nichtamtlicher Leit. HeLegraphrsche WcrcHvicHten. Rom, Montag, S. Januar. (W. T. B.) Dem Minister deS Auswärtigen, Grafen Robilant, ist von dem Sultan der OSmanieorden verliehen worden. London, DienStag, 4. Januar. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Gerüchtweise verlautet, infolge deS Eintritts GöschenS in daS Kabinett sei eine Kabinettsumbildung wahrscheinlich. Lord JddeS- leiqb uud CrosS würden auStreten, MarquiS von SaliSbury würde daS Ministerium des Auswär tigen, Northbrook das Ministerium für Indien übernehmen, und Smith, welcher die Führerschaft im Unterhaus? übernimmt, würde erster Lord des Schatzes werden. Bombay, Montag, 3. Januar. (W. T. B.) Prinz Friedrich Leopold von Preußen verläßt heute Ponnah und begiebt sich nach Nordostindien und zwar zunächst nach Allahabad. Dresden, 4. Januar. Die Gesetze über die Kranken- und Unfall versicherung der Arbeiter. In »Unsere Zeit" erschien vor Kurzem eine von H. v Scheel herrührende Arbeit über die „Sozial gesetzgebung deS Deutschen Reichs". Der Verfasser behandelt die Entwickelung unserer Sozialgesetzgebung seit der berühmten kaiserlichen Botschaft vom 17. No- Fenilleton. In der Fremde. Novelle von H Keller-Jordan. (Fortsetzung.) Diese leate die Karte des jungen Deutschen, die sie noch zwischen ihren Fingern hielt, in ihren Schoß. „vr. m«6. Walter Günther", laS das Mädchen laut und sah fragend in das Gesicht der Freundin. „Der junge Herr, der vor un- steht", sagte sie lächelnd, indem sich dieser verbeugte. „Der Herr reist auch bi» Vera Cruz", fügte sie dann hinzu „Sie haben vielleicht eiuen Schutz an ihm, liebe Leontine, falls Sie einmal eine» solchen bedürfen". Der junge Mann verbeugte sich abermals. über das Gesicht des jungen Arzte» flog eine dunkle Wolke. Unten im Salon läutete jetzt die Glocke zum Thee. Die Damen erhoben sich. DaS junge Mädchen legte zärtlich den Arm der ältern Freundin in den ihren und al» sie mit einer leichten Verbeugung an ihrem Landsmann vorüberschritt, blieb dieser wie angewurzelt und versuchte e», den Stolz, den da» Mädchen, nach dem, wa» er gehört hatte, offenbar besitzen mußte, in Emklang zu bringen mit den weichen Linien ihres Gesichte» und der leicht nach vorn gebogenen, fast demütigen Haltung ihrer tadellosen Gestalt. E» hatte mehrere Tage heftig gestürmt und die zischenden Meereswogen spülten ihren schäumenden Gischt iS über das Verdeck. Die Wolken häuften sich vember 1884. Er hebt auch die seitdem im Vergleich zur ungenügenden früheren Gewerbeordnung gemachten Fortschritte wirksam hervor Gebührende Gerechtigkeit widerfährt dem Gesetz über die obligatorische Einfüh- rnng der Fabrikinspcktoren in die Landesverwaltung, eine Einrichtung, deren segensreiche Wirkungen in Deutschland bekanntlich zuerst im Königreich Sachsen erprobt wurden. Dann wird des am 1. Juni 1871 erlassenen Hastpflichtgesetzes und der Bedeutung des am 2l. Ottober 1878 erlassenen Sozialistengesetzes, des Gesetzes über den Zolltarif vom 15. Juli 1879, sowie desjenigen über die Erhebung einer Berufs statistik im Jahr 1882, durch welche- den geplanten sozialen Rcsormmaßregeln die nötig statistische Unter lage gewährt wurde, eingehend gedacht. Von beson derem Interesse ist für unS das, was v. Scheel über die Bedeutung der beiden Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter sagt: Dieselbe ist nach ihm eine vierfache. Erstens liegt sie in der Menge von Personen, denen damit für den Fall der Krankheit und der Beschädigung durch Unfall wenigstens das notdürftige Einkommen gesichert ist, und in der bedeutenden Vergrößerung des Personenkreises gegen früher, wo diese Fürsorge fast ganz den freien Bereinigungen und den durch die Gewerbeordnung ermöglichten ortsstatutarychen ZwanaS- kassen für Krankenversicherung überlassen war Wie wenig vie letzteren ihre Aufgabe erfüllten, zeigt z. B die Erfahrung von Berlin, wo die Zwangsversicherung ortSstatutarifch durchgesührt war. Dort waren am Schlüsse des Jahres 1883 in den ZwangS- kasscn im ganzen nur 98 435 Mitglieder, während nach Ein führung des Krankenversichcrungsgefetzes in den OrtS-, Betriebs- und Jnnungskassen am Schlüsse des Jahre- 1885 2lS6S5 Mit glieder waren, d. h. die Zahl derer, auf welche sich die gesetz liche Fürsorge erstreckte, war mehr als doppelt. Die Aufwen dungen für ihre Krankenpflege betragen 2 882 541 M. Im großen Ganzen darf man annehmen, dag gegenüber dem früheren Zustande die Zahl der gegen durch Krankheit herbeigeführte Er werbslosigkeit Versicherten sich mindestens verdoppelt hat, was die industriellen Arbeiter betrifft, ganz abgesehen von der Aus dehnung des Gesetzes aus weitere Kreise, insbesondere die land wirtschaftlichen Arbeiter Ein zahlenmäßiger Vergleich der früher und jetzt gegen Unfall Versicherten läßt sich überhaupt nicht an stellen, weil das Haftpflichtgesetz nur eine bedingte, prinzipiell beschränkte Versicherung bot. Zweitens liegt die Bedeutung der in Rede stehenden Ge setze darin, daß jetzt bezüglich der Versicherung die Freizügig keit hergestellt ist, indem der Arbeitnehmer jetzt überall dieselben gesetzlich zur Aufnahme verpflichteten Kassen findet, in die er ohne Schmälerung früher erworbener Rechte eintreten kann. Drittens ist als prinzipiell Bedeutsames hervorzuheben, daß für alle die vielen Fälle, m denen sonst die öffentliche oder pri vate Mildthätigkeit, die Armenpflege, eintretcn mußte, jetzt ein selbsterworbencr Anspruch aus eine im Vorau» fixierte Leistung geboten ist, welche nichts mehr von dem Charakter der demüti genden Unterstützung hat Hier ist beiläufig daran zu erinnern, daß die Folge dieser Gesetze die verhältnismäßige Verminderung der öffentlichen Armenlast, die für Deutschland gegenwärtig aus etwa 72 Millionen M anzuschlagen sein dürste, sein muß, wenn man nicht etwa die übrigen Leistungen für die Armen in dem selben Verhältnis steigern will, wie der Armcnetat durch die Kranken- und Unfallkassen entlastet wird. Viertens besteht die Bedeutung der beiden Gesetze darin, daß mit ihnen der Anfang zu weiteren Schritten in derselben Richtung gemacht ist, und zwar werden diese Schritte sühren 1) zur Ausdehnung der Invalidenversicherung über die mit dem Unfallversicherungsgesctz begonnene Jnvalidensürsorge hinaus, 2) zur Witwen- und Waisenversorgung durch Versicherung, 3) zur Versicherung gegen die durch hohes Alter bedingte Er werbsunfähigkeit. Als ein weiteres Feld des Versicherungs wesens bleibt dann noch 4) der Schutz gegen die Folgen unver schuldeter Arbeitslosigkeit Erwerbsfähige'- übrig, von dem eS jedoch sehr zweifelhaft ist, ob und wie weit er einer gesetzlichen Regelung zugänglich ist. Was nun die in dem letzten Absätze erwähnten weiteren Schritte auf dem Wege der sozialen Ver sicherung betrifft, so hält der Verfasser, welcher zu nächst betont, daß für die sogenannten arbeitenden Klassen private Kapital- und RentenversicherungS- anstalten so gut wie gar nicht vorhanden sind, be ziehungsweise nicht ausreichend benutzt werden, eS ebenso für unzweifelhaft, daß für die zu l bis 3 be zeichneten Versicherungsgattungen bezüglich der Aus dehnung der Beteiligung und der Sicherheit der Leistungen nur obligatorische, öffentliche Kassen für die schwer am Firmament und jagten das große Un geheuer von Schiff wie eine Nußschale auf den auf gewühlten Wellen. Solche Tage sind für die Reisen den fast unerträglich. Teils von der kaum überwunde nen Seekrankheit aufs neue erfaßt, teils zum Sterben gelangweilt, treiben sie sich in ihren Kajüten, im Salon und im Lesekabinett herum. Sie sind unfähig zu jeder Beschäftigung; denn die Bewegung des Schiffes ist so stark, daß man nicht allein jeden Augenblick, den man unbeachtet läßt, riskiert, von seinem Platz geschleudert zu werden, nein, auch das Lesen ist unmöglich gewor- den; denn die Buchstaben tanzen wie Hieroglyphen vor unseren Augen. Wie erquickend ist aber dann die Lust, die man, wenn die Elemente sich beruhigt haben, wieder auf dem Verdeck einatmen kann, und mit wel cher Sehnsucht erwartet man den ersten Sonnenstrahl. Leontine Rosen saß, zusammengekauert in ihren Regenmantel gehüllt, auf dem Verdeck. Die Wolken hatten sich wieder zerteilt, aber dennoch schlug bis weilen eine Welle über das Schiff und bespritzte sie dann sogar bi« in ihr Gesicht. Wie wohl that ihr die Frische, nach den beängsti genden Tagen unten in der Kajüte, die sie, teil» selbst unwohl, teil- al- Pflegerin ihrer Freundin zugebracht. Sie batte die Kapuze über ihre vollen, goldblon den Flecyten gezogen und die vom Wind getriebenen vorderen Haare ringelten sich in Locken auf ihrer Stirn. So saß sie und beobachtete die Wolken, die immer lichter und lichter auSeinandergingen und zu weilen einen Hellen Schimmer warfen, der vermuthen ließ, daß die Sonne dennoch die Herrschaft gewinnen würde. E« war eine wunderbar herrliche Beleuchtung! Arbeiterversicherung voll genügen. Als wichtiger An fang zur öffentlichen Organisation der Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter stelle sich diejenige der Knappschaftskassen dar, wie sie namentlich in Preußen besteht, wenngleich die Reformbedürftigkeit ihrer Einrichtungen im Sinne einer noch größeren Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit zugegeben werden möge. AuS den Zahlen der Berufsstatistik vom 5. Juni 1882 geht hervor, daß die Jnvalidensürsorge (zu mal dieselbe durch die Unfallversicherung zum Teil schon erledigt wird), was die Zahl der Personen betrifft, eine leichte Aufgabe ist gegenüber der Siche rung eines arbeitslosen Einkommens oder wenigstens einer Zubuße zum Arbeitseinkommen für das Alter, falls man diese von der Frage der Erwerbsfähigkeit unabhängig macht. Die Frage der Witwen- und Waisenpension verliert an Größe, wenn man erwägt, daß die arbeitsfähigen Witwen für sich und ihre Kin der doch höchstens eine geringe Zubuße beanspruchen könnten, und daß die nicht arbeitsfähigen Arbeiter witwen schon jetzt zum großen Teil durch die öffent liche Armenpflege unterhalten werden, was ja auch bei den Invaliden der Fall Neben der Aufgabe der Altersversorgung treten die der Invaliden- und Witwenversicherung gewiß dem Umfange nach erheb lich zurück. Nachdem der Verfasser dann kurz die Frage be rührt, ob die Mittel durch ein Umlageverfahren, oder durch Kapitalansammlung für den einzelnen Versicher ten auizubringen sein werden, deutet er in folgenden Erwägungen die hauptsächlichsten Schwierigkeiten des weitern Fortschrcitens bei der gesetzlichen Regelung der Arbeiterversicherung an. Wird es der Volkswirtschaft überhaupt möglich sein, diese Lasten zu tragen? Jedenfalls soll die Ver sorgung besser werden und sich auf weitere Kreise er strecken als bisher, also müssen sich die Lasten erhöhen. Aber wenn die erste Frage bejaht wird: wie soll die Ver teilung der Lasten erfolgen? wie weit follen öffentliche Verbände, beziehungsweise der Staat, d. i. die Summe der Steuerzahler, wie weit die Arbeitgeber, wie weit die zu versichernden Arbeitnehmer herangezogen wer den? Wie soll eventuell der Arbeitnehmer in Zeiten der Erwerbslosigkeit die Beiträge aufbringen? Ferner entsteht bei der Versicherung durch Kapitalansammlung die Frage: wie werden diese großen Summen auf den Kapitalmarkt und den Zinsfuß wirken? Weiter: wenn auch den noch Arbeitsfähigen eine Altersrente gewährt wird, werden diese dann nicht durch über mäßig billiges Anbieten ihrer Arbeitskraft den andern Arbeiter schädigen können? Und endlich, wie soll man die den gleichen Zweck anstrebenden „freien" Kassen behandeln? Was dann noch die Versicherung gegen Erwerbs losigkeit betrifft, so dürfte das, was für diese von Seiten der öffentlichen Gewalt geschehen kann, haupt sächlich und in erster Linie die sichere Fundamentierung und Leitung der Volkswirtschaft sein, welche stoßweise Unterbrechungen der Erwerbsthätigkeit verhindert. Als ein auf die Verhütung der Erwerbslosigkeit des Ein zelnen speziell gerichtetes Mittel bietet sich dann aber noch besonders die zweckmäßige Organisation des Ar beitsnachweises dar. Nachdem der Verfasser so bis dahin einen Über blick über die neue deutsche Sozialgesetzgebung und die sich unmittelbar daran schließenden Fragen gewor fen, deutet er die weiteren Maßnahmen an, mit wel chen dem Zwecke der Sozialgesetzgebung werde gedient werden können. Er faßt dabei ins Auge: die Fort setzung der Arbeitcrschutzgesetzgebung, Maßnahmen zur Erleichterung der Kapitalbildung und dadurch des Auf steigens sogenannter kleiner Leute zu wirtschaftlicher Selbständigkeit. Weiter liege die Möglichkeit von Re ¬ formen in dieser Richtung auf dem Gebiete deS Steuer wesens. Hr. v. Scheel bezeichnet indes selbst diese Möglichkeiten als Probleme, die natürlich nicht alle auf einmal angegriffen und gelöst werden könnten, und betont z>m Schluß, daß wir uns freuen dürften, „auf dem Gebiete der Sozialgesetzgebung schon soweit vorgeschritten zu sein, wie es thatsächlich der Fall ist." Lagesgeschichte. Dresden, 4. Januar. Von Sr. Majestät dem Kaiser ist am gestrigen Tage an Herrn Oberstlieute nant v. Egidy, welcher in Vertretung des zur Gratu lation nach Berlin befohlenen Regimentskommandeurs die vom 2. Grenadierregiment Nr. 101 veranstalteten Feierlichkeiten aus Anlaß des 80 jährigen Dienstjubi läums Sr. Majestät geleitet hat, das nachstehende Telegramm eingegangen: Berlin PalaiS, S. Januar 1887, k Uhr 16 Mn. Abends. Herrn Oberstlieutenant von Egidy. Ich habe mich aufrichtig gefreut über den innigen Antheil, welchen mein Königlich Sächsisches S. Grenadier-Regiment Nr. 101 an der Feier meines 80 jährigen Dienstjubiläums ge nommen hat. Ich ersuche Sie hierfür dem Regiment meinen Königlichen Dank zu übermitteln. Wilhelm. * Berlin, 3. Januar. Anläßlich der Antwort, welche Se. Majestät der Kaiser auf die Ansprache Sr. Kaiser!, und Königl. Hoheit des Kronprinzen er teilte, erinnert man an die folgenden Worte, welche der damalige Prinz von Preußen sprach, als er 1858 in Stellvertretung seines Bruders die Regierung antrat: „Die Armee hat Preußens Größe geschaffen und dessen Wachstum erkämpft, ihre Vernachlässigung hat eine Katastrophe über sie und dadurch über den Staat ge bracht, die glorreich verwischt worden ist durch die zeitgemäße Reorganisation des Heeres, welche die Siege deS Befreiungs krieges bezeichneten. Eine vierzigjährige Erfahrung und zwei kurze Kriegsepisoden haben uns indessen auch jetzt aufmerksam gemacht, daß Manches, was sich nicht bewährt bat, zur Ab änderung Veranlassung geben wird. Dazu gehören ruhige politische Zustände und Geld, und es wäre ein schwer sich be strafender Fehler, wollte man mit einer wohlfeilen HeereSver- fassung prangen, die deshalb im Momente der Entscheidung den Erwartungen nicht entspräche. Preußens Heer muß mächtig und angesehen sein, um, wenn es gilt, ein schwer wiegendes politische- Gewrcht in die Wagschale legen zu können." Unter den am NeujahrStag eingetroffenen Ab ordnungen, welche bei Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit dem Kronprinzen Audienz erhielten, verbleibt uns noch die der Salz- wirker Brüderschaft die sogenannten „Halloren" zu er wähnen. Zur Feier des Mititärjublläums fand am Neujahrstage abends 5 Uhr im Königl. PalaiS eine Tafel von etwa 80 Gedecken statt, zu welchem Se. Kaiserl. und Königl. Hoheit der Kronprinz, Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm und Se. Königl. Hoheit der Fürst von Hohenzollern, sowie ferner General feldmarschall Graf Moltke und die aus Anlaß der NeujahrsgratulationLcour hier eingetroffenen, komman dierenden Generäle sämtlicher Armeekorps der Armee, soweit dieselben sich am Nachmittage noch in Berlin befanden, und die Militärbevollmächtigten Bayerns, Sachsens und Württembergs, sowie die General- und Flügeladjutanten deS Kaisers, sofern dieselben von ihren auswärtigen Kommandos zur Neujahrsgratulation hierhcrgekommen, erschienen waren. Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg von Sachsen hatte sich bereits nach der Gratulationscour verabschiedet und war um 1 Uhr nach Dresden zurückgekehrt. Se. Königl. Hoheit Prinz Heinrich kehrte im Laufe des gestrigen ^ageS nach Kiel zurück. Der Prinzregent von Braun schweig reist morgen dahin ab, während seine Ge mahlin heute schon die Heimreise antritt. Bald schwarz und dunkel, bald licht und glänzend. Und der Reflex brach sich in den noch immer nicht vollständig beruhigten Meereswellen! »Ein Bild des wirklichen Lebenskampfes, gnädiges Fräulein", sagte Walter Günther plötzlich, indem er auf seinem Marsch innehielt, der ihn schon verschiedene Male an dem Platze des jungen Mädchens vorüber geführt hatte, „zuweilen wollen die Wolken, wie die Verhältnisse unsere- Leben- den Himmel verdunkeln, aber dann bricht doch unerwartet die Sonne durch und lichtet alle» — ohne unser Verdienst." „Ohne unser Verdienst", wiederholte Leontine un willkürlich. „Vielleicht! Und doch haben wir es ost in unserer Hand, die Wolken zu zerteilen, wenn auch nicht gerade immer die Sonne zum Durchbruch kommt." „Aber doch ist gerade die Sonne das belebende Element, sie verleiht die Wärme, da» Gedeihen und den schimmernden Farbenschmuck. Ein frostiger Auf enthalt, wo sie niemals durchdringen will!" „Aber e» giebt auch Pflanzen, die im Schatten gedeihen," sagte das junge Mädchen ernst, indem sie sich erhob und daS Wasser von ihrem Mantel schüt telte, welches sich darin gesammelt hatte, „Pflanzen, die sich vom Sonnenschein entwöhnt und gelernt haben, ihn zu entbehren." Ein eigentümlicher Mädchen, dachte der Doktor und sah auf da» feine Profil, welches von langen dunklen Wimpern beschattet war. Eine von jenen Er scheinungen, die man nicht schnell beurteilen lernt, ich weiß noch nicht, waS ich auS ihr machen soll. Und doch, wie mild und wunderbar tief sind die Augen, dachte er weiter, al» sie ihr Antlitz voll zu ihm wandte und mit dem feinen Finger nach dem Horizont zeigte, an welchem sich jetzt ganz erkenntlich die Sonne in wunderbarem Goldgekräusel durchbrechen wollte. — „Sehen Sie, Herr Doktor, wie schön; es muß doch herrlich sein in dem Lande, welchem wir entgegensegeln — immer dieser vergoldete Sonnenschein und ein tief- blauer Himmel! Diese Gaben wenigstens sind doch unser aller Eigentum, so verschieden sich auch sonst die Menschengeschicke gestalten mögen!" „Und doch hat man mir gesagt, daß man sich im Süden nach den stürmischen nordischen Herbsttagen sehnen könnte und für einen grauen Himmel mit wir belnden Schneeflocken zeitweise all' den Reiz hingeben würde, der dort so entzückt," und der junge Mann sah träumerisch auf Leontine, die mit weit offenen Augen in die blaue See blickte. „O ja", sagte die Dame gedankenvoll, „ich glaube, wir können die Heimat so lieben, daß uns auch ihre Mängel teuer werden. Es ging mir einst so", setzte sie langsam hinzu, „mit meinem Onkel, einem ver wachsenen häßlichen Mann, der meine Kindheit mit seiner rührenden Sorgfalt beschützte, ich liebte ihn und sand ihn schöner, als alle Leute, die ich kannte. Da» sind Verirrungen der Begriffe, die ein starke» Em pfinden hervorzubringen vermag." „Ist der Onkel, von dem Sie soeben sprechen, der selbe, den Sie in Mexico finden werden, Fräulein Rosen?" fragte Günther nach einer Pause. „Derselbe. Er hat ein düstere», viel beschattetes Leben gehabt, ich wollte, ich könnte ihm etwas Glück bringen, ich hätte dann ein schönes Lebensziel!" Beide schwiegen und abermals blickte Walter Gün ther prüfend in das Gesicht, welches ihm, so einfach
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