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sr 1^62. Mittwoch, den 3. Dccember W« pe (4064) lach dem Saiger-, Blech-, Zinn- und ähnliche <4076) üyls ^Uvlivn Klöppel, «44 men werden. (4072-- UN rSstellung eselbe zur n, Pup- hee- und auch ist lgen und Svarcasse zu Kirchberg:. Jeden DonnerÄag, von M(SM «W12 Uhr. Die Sparcasse zu Neustädtei ist «glich Dorm. S—12 E Sonnabends SvarcaOntag für die Svarcasse inLößnie l beste- 'eise. Äia- -43) Königl. Forstverwaltungsamt Eibenstock, den 28. November 1862. 2m Kasthofe zum sächstfchen Hofe in Schönheide sollen Dienstag, den A Deeembee dieses Jahres von Bormittag» s Uhr an, 215 Stück weiche Stämme von 5 bis 8 Zoll Mittenstärke, 827 Stück 6 eü. weiche Klötzer 7 bis 25 Zoll oben stark, 719 Stück 4 bis 6 zoll, weiche Stangen, - 1104 Klftrn. Zell, weiche Scheite, Tabaks- WguNa ßMssrermd. L, zcr »MMntmaebunz. - Die in Gemäßheit des- Gesetzes vom 14. November 1835 8- 3 r von der Theilnahme an der Landesiptmobilrar- BrandverstcherungS - Anstalt zeither ausgeschlossenen Gbbäude.sakS.' i Pech-, Kalk-, Ziegelöstu, Machsdarrhänser, Schnielz-, Frisch-, Saiger-, Blech-, Zinn- und ähnliche Hünen, Kohlenschuppen bei Hammer- und Hüttenwerken und diejenigen Wohnungen, welch« sich mit den genannte Gebäudep uwer ewM. D^ , . und nach Z des Gesetzes vom 23. Aügust dieses JchileSs'da^JMMbiti^ betr., künftighin bei- 14 weiche Reißigklafteru, , j > 11Z Schock weiches Schlagreißigj . - vom Tchönheider Forstreviere, und zwar in den Holzschlägen am Goldbraunen, an der Zaitscher Rainung unweit der Schnarrtanner Straße und am Laubberge beic Schnarrtanne, / unier den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich versteigert werden und können die Hölzer auf den Holzschlägen an den bei- ven letzten Tagen vor der Auction auf Anmelden bei Herrn Oberförster Müller in Schönheide in Augenschein genam- Kühn. Frauenstein. Holz-Auetion Vom Auersberger Forstreviere sollen v ' Donnerstag, den 1t. Deeember diese« Jahre«, i m G a st h 0 s- ) u W 0 lfsg r - n - Die Jnhaher derartiger, im hiesigen. Verwaltungsbezirke gelegenen Gebäude werden hiermit aufgefordert, diese Ge bäude, insoweit dieselben nicht bereits einer Eonsignation und Würderung-unterlegen haben, längstens bis zum LS. Pecember dieses Jahres bei dem hiesigen Königlichen GenchtSamte anzumelden, unter der Verwarnung,'däß im Unterlassungsfälle jed« zu dieser An meldung Verpflichtete sich nicht nur der Vrtgütüng etwaiger an derartigen Objecten entstehender/Schäden herlpstkg macht, sondern auch überdies in eine nach Höhe des vierfachen Betrages der, der Landes-BrandverstcherungS-Hasse W zögerung der Anmeldung entzogenen Beittäge zu bemessende Geldstrafe verfällt.' ' KönMicheS GetichtSamt Kinberg, am 28. November 1862? " " 7 ' - -Zumpe. . 'Fischer. rzge^trsWer