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574 Kaufluftige können die Hölzer auf Anmelden bei Herrn Oberförster Angermann in Georgengrün an den beiden letzten Tagen vor der Auktion in Augenschein nehmen. Königliches ForstverwalLungsamt Auerbach, de» 12. Juli 1862. A. Schumann. F- Toepelmann. Bekanntmachung. Auf Pöhlaer Revier ist kürzlich an mehreren bereit- zum Verkauf gelangten Stämmen eine Beschädigung — und -war altem Anscheine nach aus Bosheit — insofern verübt worden, als man 2 dis 2H Ellen weil aus, einander tiefe Einschnitte in da- Holz gesägt, nicht minder zahlreiche Eisenstücke in Vie Stämme geschlagen Hal. Der Beschädigte hat auf Ermittelung des ThäterL eine Belohnung von E tu H u«der t L hut er — - —- auSgesrtzt. Sachdienliche Spuren wolle man schleunigst anher anzeigen. Schwarzenberg, am 14. Juli 1862. Das Königliche Gerichtsamt daselbst, . Ä Hedrich. , e «ubkastatkm. Seiten beS unterzeichneten Gerichtsamte« soll ' den 2L Juli dieses Jahres in dem zum Vermögen de- Bäckermeister- Earl Gottlob R e u e h e r in HemrichÄojf eröffneten Ereditwesen das zur Maffe gehörige, aus einem Wohnhause, Scheune, EtallgebLude und Garten bestehend, Hausgrunvftück in HeinrichSort, Rr. L des BrandcatafterS und Nr. 5 de- Grund, und HypotbekenbucheS für HeinrichSort- so wie da- Fetdgrundftück Nr. I024I» des Flurbuchs und Rr. III des Grund- und HypoihenbuchS für OrtmannSdors, von denen erstere- am 16^ April 1861 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 9VV Tdlr. — . —-, letzteres aber auf I6V THlr. —. —. gewür, derl worden ist, anderweit noihwenbiger Weise versteigert werden: was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichts» stelle ausbängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, den 1V Mai 1862. Das Königliche Gerichts-Amt das. ' - - ... > ' Lobeck. , Stoß TageSgeMichte. - Viel Redens in den Zeitungen macht in diesen Tagen dec Plan des NaKonalvereins, ein deutsches Par lament zusammenzurufcn. Man schreibt über diesen Plan dem Franks. Journ. au« Berlin unterm 13. Juli: Die Nachricht, daß die demokratische Partei im Nationalverein tn der Generalversammlung die Frage wegen Berufung einrs deutschen Parlaments zur DiScusston bringen will, und daß ein dahin zielender Antrag, der beim Ausschuß einge bracht werden soll, circulirt, hat in der Presse die verschie denartigste Beurtheilung erfahren. Wie find heute im Stande, diesen Antrag seinem Wortlaut nach mitiheile» zu können. Derselbe lautet: ,,Die Unterzeichneten beantragen hierdurch, der Ausschuß de» Nationalverein« möge in kürzester Frist eine Versammlung deutscher Volksvertreter uach einem geeigneten Orte berufen, Dteje Versamm lung hat die Aufgabe, sich über diejenigen gesetzliche» Maßregeln zu berath-r, welche zur Erzielung einer freiheitlichen Mnignng Deutsch lands zu ergreifen sind. Die Wahl dieser VslkSvertrMr'terßdlgt. nach Maßgabe des Wahlgesetzes der deutsche» Reichsverfaffung vom Jahre 1849, wo möglich unter Leitung der vom Ausschüsse zu bestellenden Wahlcommiffare. — Motive t Die in Frankfurt a. M. beschlossenen Versammlungen jetziger und früherer Volksvertreter entbehren, trotz der günstigen Einwirkung, welche fie auf die Berathungen der einzel nen Ständeversammlungen anSüben werden, doch zu einer allgiltigeu Berathung der deutschen Angelegenheiten derjenigen Legitimation, weicht allein eine zu diesem Zweck veranstaltete Volkswahl gewähren kann. Die Beschlüsse einer vom deutschen Volk gewählten und mit einem bestimmte» Mandat betrauten Versammlung haben sicherlich ein größe re« volitische« Gewicht, al« die eine« ohne ein solche« Mandat frei willig zusammengetretenen Parlament-verein«, wobei außerdem zu be rücksichtige» >st, daß bei den in ben meiste» beutschen Staaten gegen wärtig giltigen Wahlgesetzen die Qualistcation eine« Abgeordneten nicht schlechtweg mit der eines Volktveltreter« verwechselt werden darf. Die Verbreitung des Nationalvereins über ganz Deutschland macht es dem Ausschuß möglich, die beantragte Versammlung von wirklichen Volksvertretern zu berufen, und steht zu hoffen, daß durch dieselbe für die Bestrebungen de« Nationalverein« ein neuer gedeihlicher Bo den gewonnen werde." Frankfurt, 13. Juli. Bei dem heutigen Schützenfeste sprach der Herzog von Koburg, welcher sich auch im Fest zuge befand, gelegentlich der Fahuenübergabe etwa folgend« Worte: „Geehrte Versammlung'. Wie ich vor kaum einem Jahre unter allgemeinem Jubel die Bildung des Schützen bundes verkündete, so gilt es jetzt nach vollendetem Werke, dem Bunde die Weihe, ihm sein Symbol zu geben. Der Krieger schwört bei seiner Fahne. Lassen Sie mich im Na men Ihrer Aller, im Namen der vielen Tausende, die von den Nordseedünen bis zu den schneebedeckten Alpen hergezo gen, geloben, böi dieser Fahne treu zu halten am Vater- tandr., So wethen-Ste denn dieses herrliche Banner, von Frauenhänden gewebt, Ihnen Allen und Ihrer Ehre anver traut, ein deutsches Banner, da- deutsche Männer vereinigt. Hoch, Hoch, Hoch! Ich übergebe hiermit die Fahne der freien Stadt Frankfurt, als der gegenwärtigen Feststadt. Sie über nehme die Fahne, fie halte fie treu und bewahre fie." Schweiz. Aus Bern meldet man unterm 9. Juli: Da- Ziel der neuen italienischen FreisFaaren-Expedition, für welche angeblich nur in der Lombardei 8000 junge Leute de- ersten Rufes gewärtig sind, ist nach heutigen Berichten