Volltext Seite (XML)
1P4 Vorläufig wird bemerkt, daß die eine Hälkt« der Kaussumme bei der zu WalpurgiS Statt findenden Uebergabe baar zu bezahlen ist, die andere Hälfte aber gegen hypothekarische Sicherheit auf ven resp. Grundstücken stehen vletben kann« Königliches Gerichts-Amt Scheibenberg, , den 3. Februar zggz Willsch, Ger.»Amtmann. Zu dem Vermögen des Kaufmann Heinrich Otto Michaelis allhier ist auf erfolgte Jnsolvenzanzeige der EoneurSproceß zu eröffnen gewesen. AmtSwegen werden daher dessen sämmtliche, bekannte und unbekannte Gläubiger, sowie alle Diejenigen, welche au die Ganlmaffe aus irgend einem RechtSgrunde Ansprüche zu Haden glauben, andurch geladen, dm 15. März 1862 als dem a-beraumten Liquidationstermine, bei Strafe VeS Ausschlusses von der Masse, eventuell bei Verlust der Rechts» wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger ordentlicher GerichtSstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Gevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechts vertreter, Herrn Adv. MannSfeld in Schwarzenberg, hierüber, deö Vorzugs halber aber unter ßch binnen 6 Wochen zu verfahren, den 3. Mai 1862 der Bekanntmachung eines AuSschlkeßungSbescheibeS, der in Ansehung der Außenbleibenden Mittags XII Uhr für publi. kirt wird erachtet werden, sich zu versehen, hierauf den 17. Mai 1862 ° Vormittags 1V Uhr anderweit an Amtsstelle zu erscheinen- mit einander die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche entweder gar nicht erscheinen oder über die Ver» gleichSvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für eiuwilligend in den Beschluß der Mehrheit werden «rächtet werden; dasern aber ein Vergleich nicht zu ermitteln, den 31. Mai 1862 der Jnrotulation der Acten und , V , den 5. Juli 1862 . der Publikation beS LokationSbrscheideS, der den Außenbleibenden für publicirt wird erachtet werde«, sich zu gewärtigen. Auswärtige haben zur Annahme künftiger Ladungen Gevollmächtigte am hiesigen Ort« zu bestellen, und bemer ken wir dabei» daß z. Z. die Herren Sachwalter Stölzel und Ficker hier praetieiren. Lößnitz, am 17. October 1861. . Fürstlich Schön-urg'scheS Justizamt Stein daselbst. ' , Ficker. — —— — - , Döhler. (4iri-22) L ä i e t a 1 1 a ä u L K. Da die zu des BuchbindermeisterS Gottlieb Herrmann von Ryssel allhier Nachlaß gehörigen geringen Xetiva von den PassiviS bei Weitem überstiegen werben, die bekannten Gläubiger desselben aber beantragt Hahm, daß mit Er öffnung deS ConcurseS Anstand genommen werde und in dem am heutigen Tage abgehaltenen VerhörStermine unter sich einen Vergleich gettoffen, so haben wir zur Befestigung dieses Vergleichs nach Maaßgabe des Mandates vom 13. November 1776 unter I. , die Erlassung von Edictalien bAchlossen, und kommenden 10. Mat 1862 als Anmeldungstermin anberaumt. "c ' ES werden daher die «twanigen unbekannten Gläubiger ernannten von Ryssels, welche auS irgend einem RechtSgrunde Ansprüche an dessen Nachlaß zu haben vermeinen, hiermit öffentlich geladen, in Yem anbrraumten Tremine an hiesiger AmtSftelle in Person oder durch gehörig legitimirte, von Auswärtigen am hiesigen Orte zu bestellende, mit gerichtlich recognoöcirten Vollmachten versehene Bevollmächtigte, Kei Strafe der Ausschließung und bei Verlust ihrer Ansprüche, sowie der RrchtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, ihr« Ansprüche anzumel» Yen und zu bescheinigen, sowie sich über ihren Beitritt zu dem ihnen im Termin vorzuhallenden Pergleiche zu erklären, wenn eS aber bei solchem nicht verbleiben sollt«, mit dem alSbann zu bekellenden Eontradietor, sowie eventuell der Pri orität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann den 24. Juni 1862 der Jnrotulation der Acten und dM 1. Juli 1862 der Publikation eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet wer de« wird, sich zu gewärtigen. Justizamt Stein zu Lößnitz, den 1. December 1861. E.B. Ficker. >