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86 visorisch übertragen worden find, so wird solches, unter Bezugnahme auf 8 15 d»S Gesetzes, die Errichtung »ine, Al« terSrentenbank betreffend, vom 6. November 1858, nach welchem die Einträge in den Einlagrbüchern der Versicherten, von dem Cassirer und dem Eontroleur mit -u zeichnen find, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 15. Januar 1862. Finanz-Ministerium. von Friefe« Bekanntmachung. Nachdem die Verzeichnisse der für die Handels- und Gewerbekammer Stimmberechtigten und Wählbaren im BrrwaltungSbezirke deS unterzeichneten Justizamtes, sowie innerhalb der am hiesigen Orte bestehenden Innungen aufge stellt worden find, so wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß dieselben an AmtSstelle zur Einstcht be reit liegen und daß etwaige Reklamationen spätestens binnen 3 Wochen mündlich oder schriftlich hier anzubringen find. Lößnitz, am 27. Januar 1862. Fürstl. Schönburg. Justiz-Amt Stein. Sicker. Dürr- mrä LruvbIrviL-VerliÄuk in dem Stein- und Zschockener Fürstlichen Forste, und zwar: Mittwoch, den S. Februar 1882, in de« Waldbistricte: Rath- und Raubberg, Bärengrund, Richterswinkel und Räderkoppe, Donnerstag, -en 8. Februar, auf der Mühlleite, Waldwiesenhang, KaiserSberg und — AhliS, und Freitag, ben 7. Februar, in Birken, in Kiefern und in Border, und Hinter-Aueholz / Die Zusammenkunft ist an allen drei Tagen in der Schubert'schen Schank- wirthschast zu Stein. Der BerkaufSanfang beginnt jedeSmal nach Verlauf der lOten Bormittagsstunde. Hartenstein, den 29. Januar 1862. Die Fürstliche Forstverwaltung. Sochor. Meyer. A u e t i o n. Im Parterrelocale deS unterzeichneten GerichlSamteS sollen Montags, -en 18 Februar 1882, von früh 9 Uhr an, verschiedene Gegenstände, namentlich Kleider, Wäsche, Betten, Porcellain, Spiegel, Schränke, Tische, Stühle, Gläser. Teller, einige Echmucksachen, 1 Kommode u. s. w., gegen Baarzahlung an den Meistbietenden verstei gert werden, waö man hierdurch zur allgemeinen Kenntniß dringt. Schwarzenberg, den 29. Januar 1862. König!. Sächs. Gerichtsamt allda. Hedrich. Lange. ÜLlAIwtivLvInUIK. Die Inhaber der im hiesigen GerichtSamtöbezirke, einschließlich der Stadt Schwarzenberg, bereit-, bestehen den kaufmännischen Geschäfte werden hiermit wegen rechtzeitiger Anmeldung ihrer Firmen zum Behuf« der Ein« tragung in das vom unterzeichneten Gerichtsamte zu führende Handelsregister auf die in Nr. 6 dieses Blattes enthal ten« Bekanntmachung des Königlichen Ministerium der Justiz noch besonders aufmerksam gemacht. Schwarzenberg, den 3V. Januar 1862. Mniglich Sächsisches Gerichts-Amt allda. Hedrich. Schmidt.