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^mtsHrVall /»»> «/re /»öniAÜo/ren 6er»,'e/>t«ämte>» 6^ünk»a«n, «^o/tannAeoe'Aen «kackt, §o^wa»»rsn-«^A, unck «/»s/krMnter' 1/a,ten»tern unck L,ö«»»«tri «ouue cke> §tackt^at^e ^ue, Llten/Sen, 6^ün/««n, Karten«/«,», «^o^an»Aeo»^Aen» tackt, /tr>o/,Le^A, LossnrtL, ^Veustäcktek, Se^rvaprenLe^, /^s/ck«n/^f.« unck ^u-önetr. Eparcsssezu Kttchheni: Jeden Donnerstag, von früh 9 bis Mittag 12 Uhr. Di? Sparkasse zu Neu stadtel ist täqlich Vorm. 9—12 und Nachm. 2—6 Uhr geöffnet. üvkiLllNtlllLebuiIK. DaS Ministerium deS Innern hat, da-in Böhmen seit mehreren Wochen neue Erkrankungen an der Rinder pest nicht vorgekommen find und die in den k. k. österreichischen Staaten wegen der Viehtransporte getroffenen Vorkeh« rungen die Befürchtung beseitigen, daß düS Eonlagium durch Mittelträger in Sachsen Eingang finden könne, nunmehr für thunlich befunden, die in dieser Beziehung verfügten Beschränkungen rückstchtlich der Einsuhr und deS Eintrieb- lmgarischer Schweine nach Sachsen von jetzt ad wieder auszuheben. . ES werden daher iniowril die Vero-dnung vom 7 November, 23 November, 4. December, ingleichert Punkt 1 der Verordnung vom 19 Dtkember vorigen Jahres hierdurch wieder außer Kraft gesetzt. Dagegen bleiben die in diesen Verordnungen enthaltenen Be'chränkungen in Betreff des Einbringens von Rin kern und frisch,n Häuten aus den k k österreichischen Staaten nach Sachsen bis auf Weiteres noch ferner in Wirksamkeit. Dresden, am 4. Februar 1862. Ministerium des Annern Hehr von BeuN. Schmi-bel. 8. Aufgefnn-ener Kindesleichnam. Am 2. d. MtS ist in dem oberen, zu Pfeilhammer, Ger.-AmiSb-z. Schwarzenberg, gehörigen Teiche der Leich nam eines neugebornen KindeS männl chen Geschlechts ausgesunden worden. Bei der Resultatlosigkeit der zeitherigen Erörterungen wird dies behufs der Ermittelung der Mutter andurch .veröffentlicht Eibenstock, den 7. Februar 1862. Der Königliche Staatsanwalt. . Stoy. . Diebstahlsbekanntmachung. In der Zeit vom 13. bis zum 22. Januar dsS, IS. find aus einer, am hiesigen „Neumarkte" gelegenen Woh nung die sul» T verzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden, waS mit dem an Jedermann gerichteten Ersu chen, zur Entdeckung deS DiedeS und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände thunlichst mitzUwirken, hielburch veröffentlicht wird. Kirchberg, am 4. Februar 1862. - , Das Königliche GerichtSamt daselbst. Zumpe. ' Nehrhoff v. Holderberg. G Berzeichniß der gestohlenen Gegenstände. I) ein goldneS Armband, glatter Reifen und die Form eines EpbeublatteS darauf, 2) ein gegliederte- Armband, die inwendige Seile von Silber, 3) eine golkne ovale Broche, oben kleine Blümchen und ein Adler daraus, 4) «in glattes goldneS Kreuz, in der Mitte ein rotheS Steinchen, 5) ein goldner Ring mit 8 Steinchen, blau und weiß, «in Vergißmeinnicht darstellend, 6) ein goldner Ring, oben mit „Gl- ube, Liebe, Hoffnung" und zwar da- Kreuz schwarz, da- Herz rotb, und der Ank«r grün emaillirt, 7) ein goldner Ring, oben darauf 8. emgravüt, 8) ein kleiyep goldneS Glöckchen von einem Ohrringe, 9) ein Henkelducqten, woran sich noch 4 Duralen befand, woraus ein Knabe mit Schaaf war, Ist) ein Paar vergoldete Haarnadeln, die Kuppen in der Form ein«- Knoten, 11) ein blau» und weißkanirteS Papptästchen und 12) süns Stück neue, noch im Stück ungesäumte Taschrntüchy.