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Weißentz-Zeitung > Sonnabend den 1. Juni 1918 abends 84. Jahrgang Rr.126 Ä Ministerium de» Innern. Der Kommunalverband. Nr. 2092 b Mob. II. <>» ausgegeben werden. Da an sich Reg. >V. 64. Der Kommunalverband. Dippoldiswalde, den 3l. Mai 1918 Die Sparkassenverwaltnng. statt. Kgl. Forstrevleroerwaltung Bärenfels, am I Juni 1918. 0,62 M. 0,35 M. preis: 0,54 0,28 Süße Kirschen Pretz-, Brenn- und, Marmelade-Kirschen preis: 0,40 0,20 In der Woche vom 3. Juni der Vorrat reicht auf 1 Eierkarte vr. GrShmann, Schulrat Kuhne und die städtische Spar kasse zu Dippoldiswalde. — Ungültigkeit der silbernen Zweimarkstücke. Die Reichsbank macht darauf aufmerksam, daß die silbernen Zweimarkstücke, die seit Beginn dieses Jahre» ihren ge-. setzltchen Umlaufwert verloren haben, nur roch bis zum 30. Juni diese« Jahres an allen öffentlichen Kassen zum vollen Werte angenommen und umgetauscht werden. Bon der Auberkurssetzung ausgenommen sind nur diejenigen Zweimarkstücke, die al» Denkmünzen geprägt wurden. Rabenau. Bürgermeister Wittig hier, Vertreter de« Gür -ie Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. 5. städtischen Wahlkreises in der 2. Kammer, ist bei seinem Uebeltritt in den Ruhestand der Titel und Rang ab» Kammerrat verliehen worden. Dresden. Die von Berliner Blättern gebracht« Nach richt von der Verlobung des sächsischen Kronpinzen (siehe unter Berlin weiter unten) wird von Dresdner zuständigen Stellen al» unzutresfenü bezeichnet. Struppen, 30. Mai. Drei au« Pirna stammend« Kinder, die hier verwandte besucht hatten, gingen aus dar nach Vogelgesang führenden Strotze unter den Kirsch» bäumen und sagten sich spielend hin und. her. Der Lbh» Pächter Frenzel von hier hetzte, angeblich weil er dl« fall» diese Mehrlieferung wie auch die bisherigen Mehrlieferungen aus die künftig« ver- sorgungszrit angerechnet. Dippoldiswalde, am 3l. Mai 1918. Der Kommunaloerband. ISo/o zu strecken, d. h. auf 85 Teile Roggenmehl sind 15 Teile Streckungrmeh! oder min destens 45 Teile goKovküo Kartosfel« zu nehmen. Bäcker, die mehr Mehl veo- brauchen, al» nach dieser Verordnung zulästig ist, machen sich strafbar und setzen sich überdies der Gefahr der Schließung ihres Betriebes au». Dippoldiswalde, am l.Juni 1918. Vertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat Mai d». Js. 1057 Einzahlungen im Be- trag« von 227593 Mark 77 Pf., dagegen wurden 364 Rückzahlungen im Betrage von 81762 Mark 43 Pf. geleistet. — Grenadier Martin Herklotz, Sohn des Kutschers H. bei Lohgerbermrlster Karl Ulbrich, früher Lehrling bei Friseur Hörl, erhielt die Friedrich-rlngusi-Medaitle in Bronze. — Für die Goldankous« stell« Dippoldiswalde al« HUfs- stelle für Dresden nehmen jederzeit Gaben an Obeijullizrat Anolski-oolrung. Vom 11. Juni d. I. ab ist das zum Brotbacken verwendete Roggenmehl statt mit lO v/o mit Die Gemeinde-Verb.-Sparkasse Schmiedeberg ist Montag» bis Freitags vormittags 8—1 und nachmittag» 3—5 Uhr, ' an Sonnabenden von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittag» geöffnet. Die Einlagen werden vom ^sgs nsok Aos- LinmrsAIung bi» -mm löge von ekvn NüoI«L«t,Ii»i,g vonwmwü. MU' Verwaltung mündelficherer Wertpapiere. Grasversteigerung auf Värenselser Revier. Die diesjährige Gras- und Grummetnutznng der früheren Öberforstmeisterwiese in Bärenfels soll Freitag den 7. Juni 1918 von nachmittag 4 Ahr an an die Meistbietenden an Ori und Stelle gegen sofortige Barzahlung und unter den sonstigen vorher bekanntzugebenden Bedingungen verkauft werden. Anschließend von >/2k Uhr ab findet im Gasthose zu Bärenfe!» die Versteigerung des Waldgrases Ä U A U Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 29. Mai 1918. 2 Eier nur aller 14 Tage 1 Li auszugrben ist, wird nötig«»- H Eier. bi« 9. Juni 1918 dürfen ausnahmsweise und soweit Inserat« »erd«, HÜ 20 Pf., solche aus unser« Amtshmiptmannschaft mit 15 Pf. die Spalqekl« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile SS bez. s SO Pf. - Tabellarisch« und komplizierte Inserate ' mit entsprechendem Auf- < TMeitW M Anzeiger fiir WMnMe, SchMeberg n. ll. NLW Amtsblatt Mr die Königliche AmLsharrptmannschssL, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde Mit' achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsdlatt' und Unterhaltungsbeilage. Für Kirsch«» werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- Großhandels-- Kleinhandels preis: je Psd. Aöchstpreise für Kirschen, l. naue Angabe über Alter, Geschlecht, Farbe, Abzeichen und besondere Kennzeichen do» Pferdes enthalten. Diese Vorschriften grlten für Pferde jede« Alter» (auch für Fohlen und für Pferde^ die zu Schlachtzwecken bestimmt sind) ohne Rücksicht darauf, ob die Pferde kriegsbranch- bar sind oder nicht, insbesondere auch bei Ankäufen durch Beauftragte militärisch« Dienstrllen nichtsächsischer Heeresverwaltungen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängni» bis zu einem Jahre oder Hast »der Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dippoldiswalde, den 27. Mai 1918. Nr. 2691 Mob. II. Königliche Amtshauptmannschast. Leiueuuöhzwiru. Die von den Ortsbehörden ausgrstellten Bezugsaurweise auf Letnrnnähzwirn sind sofort bei der zuständigen Bedarfrstelle (Kleinhändler) in die Kundrnliste einzutragen und abzustempeln. Die als Bedarfsstellen anerkannten Kleinhändler haben die noch eingehende« An meldungen umgehend hier anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 30. Mai 1918. Mltzeritz-Zettuna erscheint täglich mit Äus- nakme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis Vierteljahr- lich einschließl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich SO Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, 11. Die Erzeugerhöchstpreise treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung vom 8. Mat 1918 — Rr. 762^11 6 VIll — Nr. 107 der Sächsischen Staatszritung) vrr- öffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandels preise Höchstpreise im Sinne des Gesetzt» vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Kl. Die Preise gelten für da» Gebiet de» Königreich» Sachsen s 0 - Beim Herannahrn der wärmeren Jahreszeit wird auf die bestehende Gefahr der Entstehung von Waldbränden wiederholt hingewiesen und jedermann die äußerste Vorsicht im Umgänge mit Feuer, besonders in Waldungen oder in deren Nähe zur Pflicht gemacht. Dabei wird folgendes in Erinnerung gebracht: Das Zkgarren- und Zigarettenrauchen, sowie das Rauchen aus offenen Pfeifen ln Waldungen außerhalb der Fahrstraße ist verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere strafgefetzliche Bestimmungen Platz greisen, tnit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Halt geahndet. Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand in Waldungen herbeiführt, wird nach § 309 de» Relchsstrafgrsetzbuches mit Gefängnis bi» zu einem Jahr ober mit Geldstrafe bi» zu 900 M. bestraft. Bestraft wird auch unvorsichtige» Gebühren «it Feuer und verweigerte Hilfe- leistung bei einem Waldbrande, und zwar wird nach 8 368 Zisser 6 de» Reichs- strafgesetzbuches und 83 31, 32 des Forst- und Feldstrafgesetze» mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Hast bis zu zwei Wochen bestraft: 2) wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtrm Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich ihm nähert, b) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirst oder unvorsichtig hand habt, c) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes unbefugt Feuer anzündet oder unbefugter Weise angezündetes Feuer gehörig zu beaufsich tigen oder auszulöscheu unterläßt, ck) wer bei Waldbränden von der Polizeibehörde oder dem Waldbesitzer oder ihren Vertretern zur Hilse ausgefordert, keine Hilfe leistet, obgleich er der Aufforderung ohn^ eigenen erheblichen Nachteil genügen könnte. Dabei weist die Kgl. Amtshauptmannschast wirderholt auf ihre Bekanntmachung vom 6. Juli 1904 hin, wonach bet Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 M oder Haftstrafen bi» zu 14 Tagen Zündhölzer in Haushaltungen stets so aufzubewahren sind, datz Kinder nicht dazu gelangen können, und wonach an Kinder unter 12 Jahren Zündhölzrr nicht verkauft noch sonst abgegeben werden dürfen. Da» vielfach beobachtete Bbbrennen alten Graswuchses hat wiederholt zur Be schädigung angrenzender Waldbestände geführt. Es besteht die Gefahr, daß ein solcher Brand weitergreift. Der Urheber ist dann unter Umständen 'chadrnersatzpflichtig und strafbar (88 308, 309, 3686 de» Reich«strafgesetzbuchs, 8 31 des Forst-und Feldstraf- grsttze» vom 26/2. 09). Derartige Brände müssen, soweit sie überhaupt gefahrlos und zulässig sind, wenigsten» während der ganzen Brandzeit ausreichend beaufsichtigt werden. Die Orisbehörden haben darüber zu wachen, für tunlichste Verbreitung dieser Be- kanntmachung Sorge zu tragen und Zuwiderhandlungen unnachstchtlich zu bestrafen odpc bei her Kgl. Amtrhauptmannschaft anzuzeigen. Nr. I75S. Kgl. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 24. Mai 1918. Pferdeausfuhrverbot. Wer au» dem hiesigen Bezirk, Pferde «ach außerhalb Sachsen, verbringen oder verladen wist, bedarf nach dem Pf«edia«»fuhrverbot de» stellv. Generalkommandos XII vom 18. Mai 1918 (Nr. 116 der Sächsischen Etoatszeitung) in jedem Falle der durch Vermittlung der Kgl. Amtshauptmannschast rechtzeitig vorher einzuholenden Genehmi- gung der gen. Militärbehörde. Der Antrag mutz außer einrr kurzen Begründung ge- Für lAinAoi-dvmittolKs aus der Stadt Dippoldiswalde sind Anzüge, Joppe« und Hofe« in geringer Anzahl erngegangen. Anträge auf Freigabelcheine werden Dienstag den 4. Juni 1918, vormittags von 9—11 Uhr im Rathaus«, Zimmer Nr. 9, entgeg«ngenommen. Stadtrat Dippoldiswalde. (Bekleidung»!»«!!«) Sämtliche Stücke oer 7. Krtegsanletye können gegen Rückgabe der ausgestellte« Bescheinigungen in Empfang genommen werden.