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Meißmtz-Zeitung Die dieS >r- ei^chllebl. Zutragen mit entsprechendem Auf« TilMltslU M AUiger ßr MMOe, SMebers «.L Spaltenzelle stellungen an. Dippoldiswalde Sonnabend den 6. April 1918 abends 84. Jahrgang Nr. 79 nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Inserat« wudgD 20 Pf., solche au» oder deren Raum berech net. Belanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 65 bez. 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80Pf. Einzel-Nummern 10Pf.AIlePostanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be- Aür dl« Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Larl Jehne in Dippoldiswalde. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und Unterhaltungsbeilage. Oonnv»»ü»g den l l. April 1918 vormittag« 11 Uhr öffentliche BezirksansschufMung im amtshauptmannschaftlichen Sitzungssaale. Tloisvkoi-- KunrlonUslon. Di- Anmeldungen zu den Fleischer - Kundenlisten sind bis zum 11. April 1S18 unter Abgabe der Kundenauswetse zu bewirken. Die Kundenlisten und die Ausweise hierzu sind von den Gemeindehörden geprüft spätestens bi» zum 1S. April 1S18 hierher einzusenden. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 5. April 1918. Brotgetreide-Selbstversorgung. Aus Grund der Bundesratsoerordnung vom 21. März 1918 — Retchsgesetzblatt S. 132 — dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die von der Befugnis der Selbstversorgung Gebrauch gemacht haben, für die Zeit vom 1. April bi» jUM 1ö. August 1918 zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf und Monat 6>/2 kg Brotgetreide eigener Ernte verwenden. ' Da die Mahlkarten im hiesigen Bezirke auf die Monate April und Mai noch nach dem Satze von 8 1/2 kg Brotgetreide monatlich ausgestellt worden sind, müssen die für jede Person des Selbstoersorgerhaushattes zuviel sreigegebenen 4 kg von der nächsten Mahlkarle abgezogen werden, sodatz für die Monate Juni und Juli zusammen nur 9 kg Brotgetreide für die Person sreigegeben werden können. Die Selbstversorger wollen sich bei ihrem Verbrauch hiernach richten. Das hiernach zuviel zurückbehaltene Getreide in Höhe von 9 kg für jede Person ist ungesäumt und spätesten« bis zum 18. April 1918 unter Aufsicht der Gemeinde behörde an den nächsten Kommissionär abzuliesern. Dippoldiswalde, ani 30. März 19 l 8. 86 8r. Der Kommunalverband. AsknmiUvI- unrk Aunsükonig-VvnüoNung. l. Auf den Zeitraum vom 16. März bis 15 April kommen in den nächsten Tagen unter Beachtung des in der Bekanntmachung vom I8./1.1918 Aurgesührten zur Ver teilung auf Abschnitt.... mungen der Bekanntmachung vom 28. Februar 1918. Gegebenenfalls ist bei den Ge meindebehörden darüber Auskunft zu erlangen. für Kinder im für über 4 Jahre alte Personen der entsprechenden Nährmittel 1. u. 2. 3. u. 4. Nährmittelkarte Lebensjahre de« Kommunal ¬ oerbandes Graupen 115 8 145 8 85 8 Grieß 155 x 190 8 NO 8 K Teigwaren 195 e 245 8 140 8 1. Sago oder Gerstrnmehl 115 x 145 8 85 8 Zwieback 124 8 124 8 62 8 dl Frankkasfee 125 e 125 8 125 8 O Hinsichtlich der Abgabe des Frankkafseee an Selbstversorger gelten die Bestim- ' ll. Welter wird in den nächsten Tagen 509 g Kunsthonig auf den Kopf der mit Aettkarten versehenen Bezirkreinwohnrr verteilt. Der Verkaufspreis für diesen vom Kommunalverband selbst Hergistellten Honig beträgt 50 Pfg. für 1 Psund. Die Ab- gäbe erfolgt nach näherer Bestimmung der Ortsbehörden. Dippoldiswalde, den 5. April 1918. 87 kr. DerKommunalverband. Wohnungsnachweis u. Wohnungszählung. Die seit Anfang ds. I». hier eingerichtete Wohnungsauskunftsstelle ist zu einem Lffffonülivdvn gomoinnübLigvr»wodnung»n»vd«vi» mit lAoiAv- «««ng ausgrstaltet worden, für den die Bestimmungen der unten abgedruckten Polizeioerordnung gelten. Künftig findet aller drei Monate, erstmalig am 15. April d». Jr., eine Zählung ver vorhandenen vermietbaren Wohnungen (vermietet, leerstehend oder gekündigt, Größe, Mietwert usw ) statt. Hierbei werden auch gleichzeitig die während des Kriege» vor übergehend aufgelösten und die infolge von Kriegstrauungen ne« gegründeten Haus- Haltungen, die noch keine selbständig« Wohnung inne haben, ermittelt. Den mit der Zählung und Ermittelung Beauftragten ist die für die Aufzeichnung erforderliche Mm- kunft unweigerlich zu erteilen. Dippoldiswalde, den 30. März 1918. Der Stadt«». Polizeiverordmmg, betreffend die Errichtung eines öffentlichen gemeinnützige« ^Sohnnngs- und Grundstiicksnachweises in Dippoldiswalde. MJn Dippoldiswalde wird im öffentlichen Interesse ein Wohnung«- und Grundstück» nachweis eingerichtet. Dir Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus (Polizeiwache). Hierzu wird folgendes bestimmt: . 1. Wer im Bezirke der Stadt Dippoldiswalde a) in seinem oder in einem seiner Nutznießung oder Verwaltung untrrsteh«bm» Grundstücke Wohnräume irgendwelcher Art (einschließlich möblierter Zimmsch zu vermieten hat und solche anderweit vermieten will oder b) ein in Dippoldiswalde gelegenes Grundstück zu verkaufen beabsichtigt, hat die« innerhalb einer Frist von 8 Tagen, nachdem er von dem Eintritt der v» mtetbarkeit oder Verkäuflichkeit Kenntnis erlangt hat, im Rathaus« unter Benutzung eines dort erhältlichen Vordrucke» schriftlich zu melden. Der Vordruck ist gewissenhaft auszufüllen. 2. Innerhalb der gleichen Frist ist die Nachweisstelle zu benachrichtigen, wenn die gemeldeten Wohnungen vermietet, über sie anderweit verfügt oder die Grundstück, v«- kauft sind, sowie dann, wenn die Absicht der Vermietung oder de» Verkaufes avfg» geben worden ist. , Geschieht die« nicht und erwachsen der Nachweisstelle dadurch Auslagen, lo ist der Vermieter bezw. Grundstücksbesitzer zur Erstattung derselben verpflichtet. 2» U*>»5z« entstehen den Beteiligten Kosten durch die Benutzung der Aachwei»st«lle nicht. 3 Eine Zusammenstellung der Angebote an vermietbaren Wohnungen und vndäuf- lichen Grundstücken sowie die Nachfrage nach solchen wird von der Nachweisstelle durch Aushang im Rathause öffentlich bekannt gemacht. 4. Die Tätigkeit der Nachweirstelle beschränkt sich auf die unter Punkt 3 erwähnt- öffentliche Bekanntgabe von Angebot und Nachfrage an die Vermieter und Miet« bezw. die Grundstücksbesitzer und -käufer. Die Abschlüsse der Miet- und Kaufs«« träge selbst bleiben dagegen eigene Angelegenheit der Beteiligten. 5. Nichtbeachtung der Bestimmungen unter 1 und 2 durch die Vermieter bezw. S«ud< stücksbesitzer wird mit Geldstrafe bi» zu 10 Mark für jeden Fall bestraft. Die Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dippoldiswalde, am 23. März 1918. Der Stadtrat. Fortbildungsschule Dippoldiswalde H^Die Aufnahme der Ostern 1918 zum Fortbildungsschulbesuche Verpflichteten findK Mittwoch den 10. April vormittags 9 Ahr in Zimmer 9 der Bürgerschule (2. Stockwerk) statt. Mitzubringen ist das Schulent lastungszeugnis. Schuldirektor Ebert. Bürgerschule Dippoldiswalde. Die Aufnahme der Elementaristen findet Dienstag den 9. April 1918 vormittag» 10 Ahr in der Turnhalle statt. Schuldirektor Eb«t. Die Gemeinde-Verb.-Sparkasse Schmiedeberg ist Montag» bi» Freitags vormittag» 8—1 und nachmittag» 3—5 Uhr, an Sonnabenden von 8 Uhr vormittags dis 2 Uhr nachmittags geöffnet. Die Einlagen werden vom Togo novk -Von LmLokIung di» -oo» Togo von- Aon Nüvdoodlung v«i-»i«»ü. Ml" Verwaltung miiuSclsichcrer Wertpapiere. Die Stücke zu 500, 200 und 100 Mark der 7. Kriegsanleihe "sindzelngegang« und können gegen Vorlegung der Abrechnung hier entnommen werden. 8odn»io6obving, an, 5. April 19-18. Die Sparkosfenverwattuug. Du zeichnest 3000Mark. - Warum nicht A^OO? Wer sooo Mart zeichnet, kann, wenn er nur Wils, auch noch hundert oder etniqe hundert Mark mehr zeichnen. Wenn jeder sich das rechtzeitig überlegt und danach handelt, kann das Ergebnis der s. Kriegsanleihe um eine volle Mtttt a r-e höher werden. Geh'mit gutem Beispiel voran und zeichne mehr, als ursprünglich in Deiner Absicht lag.