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TaBBiU M Azchtt str H-OisvOe, UMMg «L Mittwoch den 12. Dezember 1817 abends 83. Jahrgang Nr. 288 MS" Inserate werden mit 20 Pf., sulche aus unserer Amtshnuptmaunschast mit 15 Pf. die Cpaltzeile oder deren Naum berech- . net. Vekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 65 bez. 50 Pf. — Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile SO Pf. ÄNltÄlaH Mr die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde« Mit achtseltigem Illustrierten Llnterhaltungsvlutt" und Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die „Weiherltz-Zeitung» erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- uird Feiertage und wird am Spätnachmittag aurge- geben. Preis vierteljähr lich einMesjl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80 Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. Oeffeutliche Aufforderung zur Ergönzungsanmeldung zwecks Ein- tragimg iu die Nachweisung der Hilss- dienstpflichtigen. l. W Gemäß der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 werden die nachstehend aufgesührtrn Personen, soweit sie in der Amtshauptmannschaft Dippol diswalde wohnen, aufgesort, sich in der Zeit vom 10. bi» 18. Dezember 1917 bei der Gemeindebehörde Ihres Wohnsitzes Persönlich zu melden, um die für die Ein tragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen erforderlichen Angaben zu machen, l. alle männlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren find und das 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht a) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder b) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zurückgestellt lind. 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und dar 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohn sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung aus Grund der Verordnung vom I. März 19 l 7 oder aus Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswechsels bei der Gemeindebehörde oder beim Linberufungsausschub gemeldet haben und dies durch Vorlegung des abgestempelten Abreibslreifens der Meldekarte Nachweisen können. 2. Bon der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zum 13. Dezember schriftlich unter ordnungsmätziger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte bei der Ortr- behörde oder durch Abgabe der ausgesüllten Meldekarte in offenem, adressierten Um schläge bet einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der ausgesülltn und abgestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Abgabe der ausgesüllten Meldekarten bei der Ortsbehörde oder Postanstalt (Post- agentur) kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienst behörde, erfolgen. 3. Für die öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserungs-, Heilanstalten usw) mit Einschluß der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) untergebrachlen Melde- Neve v-Boots-Erfolge. Berlin, I I. Dezember. (Amtlich ) Eines unserer Unter- ferboote hat im Atlantischen Ozean neuerdings 3 Dampfer und einen Segler vernichtet, und zwar den englischen Dampfer „Elaera" mit Hafer, den englischen Schoner „Conovium" mit Grubenholz, sowie zwei größere bewaff nete Dampfer. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Berlin, I I. Dezember. (Nichtamtlich.) Welch beträcht liche» Artilleriematerial dem Feinde durch die Tätigkeit unserer O-Boote für immer entzogen werden, geht daraus hervor, dah eine» unserer kürzlich von einer Fernsahrt im Mittelmeer zurückgekehrten Boote auf seiner Reise nicht weniger als 10 Geschütze mit den versenkten Schiffen in die Tiefe schicken konnte. Soweit bisher bekannt ist, sind seit Beginn des O-Bootkrieges allein bis zum I. 10. d. I. nicht weniger als 1116 Geschütze mit feindlichen Handels- schiffen versenkt worden, während 29 Geschütz« von uns erbeutet werden konnten. Zu diesen bekannten Verlusten kommen auch noch die Linbutzen an Artillerie der sehr großen Anzahl unbekannter, vrrsenkter Dampfer. Außer den Geschützen versinkt mit den Dampfern natürlich auch die zu ihnen gehörige Munition. An Stell« all jener Echifs«ge!ch"tze und zugehöriger Munition hätten die Waffen- und Mumtionssobrtken der Gegner entsprechend mehr Material sür den Landkrieg Herstellen können. Schließlich wird zur Bedienung der Geschütze bettächttichrs, artilleristtsch ausgebildetes Personal benötigt, das an Land Verwendung finden würde, wenn es nicht auf den Handelsschiffen fahren müßte. Einzug der Engländer in Jerusalem. Amsterdam, l l. Dezember. Durch die Einnahme von Jerusalem können sich die Engländer wohl rühmen, einen moralischen Erfolg — ober auch nicht mehr — errungen zu haben. Nach den Berichten aus England zu urteilen, wird man die Einnahme als einen entscheidenden Schlag pflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Mel dung schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte bi» zum 18. Dezember 1917 entweder durch Ablieferung bei der Ortsbehörde oder durch Abgabe bei einer Postanstalt (Posjagentur) gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines Anstaltsleiters kann die für seinen Wohnort zuständig« Kriegsamtsstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. 4. Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden bei der Gemeindebehörde, die solche von hier anzufordern hat, unentgeltlich amgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pf. für das Stäck die Bekanntmachungen über die Mitteilung des Stellen- und Wohnungswechsels erhältlich, zu deren Aushang nach 8 12 der Bekanntmachung de« Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Arbeitgeber ver pflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilfsdienstpflichtige beschäftigt. Alte Meldekarten für Hilfsdienstpflichtige sind nicht mehr zu verwenden. 5. Die Gemeindebehörden haben die Meldekarten bis zum 19. Dezember 1917 d« Königlichen Amtshaup Mannschaft gesammelt einzureichen. 6. Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann durch den Einberufungsausschuh mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 M. und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10000 Mark wirb bestraft, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollssändige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinem Vertreter, der in einer Mel dung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sowie den Meldepflich- tigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Vertreter gegen über derartige Angaben macht Dippoldiswalde, den 8. Dezember 1917. Königliche Amtshauptmannschaft. WMt Sitzung Ser NMem-zM z« AMlMM kroUsL ckvo 14. vsrowdsr sdovcks S Ulin Im Ullmwgsrlmmvr äs» L»tüan»tm. Tagesordnung hängt im Rathause aus. Freigabe-Scheine werden Donnerstag den 13. d. M. vormittag» von 10—11 Ahr im Rathause ausgegeben. Berücksichtigt werden nur Kinder unter 6 Jahren, Personen über 65 Jahre, Kranke und stillende Mütter. Stadtrat Dippoldiswalde. zugunsten Englands feiern. Aller Bey beabsichtigt, heute offiziell seinen Einzug in Jerusalem zu halten, an dem die Kommandanten der französischen und italienischen Feldwachen und der Führer der französischen politischen Sondergesandtschast teilnehmen werden. Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der Armenaurschuß beschloß, auch in diesem Jahre eine sogenannte Kollektiv-Gratulation zu veranstalten. — Herr Stadtrat Schwind, bisher Feldwebel, wurde zum Beamtenstelloertreter befördert. — Für die Goldankausrstelle Dippoldiswalde als Hilfs stelle für Dresden nehmen jederzeit Gaben an Obeijustizrat Or. Grohmann, Schulrat Kuhne »nd die städtische Spar kasse zu Dippoldiswalde. — Seit gestern Dienstag liegt wieder ein undurch- dringlicher Nebel über der gesamten Gegend, der weiter oben im Gebirge bei der dabei herrschenden Kälte den schönsten Anrauw heroorgezaubert hat. Zurzeit schneit es leicht. — Der jetzt üble Geruch der Zeitungen ist gewiß jedem Leser ausgefallen, und wenn sich auch diese oder jene Zeitung etwas länger gut gehalten hat, sür die Dauer konnte sie keine Ausnahme machen, jetzt riechen sie eben alle wioerlich — und das läßt sich leider nicht ändern. Wie jetzt alles, so ist auch die Druckerschwärze nur ein Ersatz für Farbe, die f.üher aus Leinöl, Firniß und Ruß bestand. Jetzt setzt sie sich hauptsächlich aus Petroleum, Abfallölen und Asphalt zusammen, und dabei ist sie vier- mol teurer als in Friedenszeitcn. Der jetzige Mohlgeruch muß eben bezahlt werden. Frauenstein. Unteroffizier Paul Braun erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klosse und wurde zu gleicher Zeit zum Sergeanten besördcrt. Ers-Rel. Friseur Bruno Sobetzki wurde mit der Fried'Ich-August - Medailte ausgezeichnet. Ersterer ist ein Cohn, letzterer der Schwiegersohn de« Fabrik besitzers Bruno Braun hier. Kreischa. Der Vizefeldwebel und Flugzeugführer Fritz Schmidt von hier, Besitzer mehrerer Auszeichnungen, bei einer Fliegerabteilung im Westen, ist zum Ofsizierstell- Vertreter befördert worden. Dresden. Die Verwendung der drei sächsischen könig lichen Prinzen in militärischen Dienststellen im Felde hat sich neuerdings wieder geändert. Se. König!. Hoheit der Kronprinz ist zum Kommandeur eines aktiven Infanterie- Regiments ernannt worden. Se. König!. Hoheit der Prinz Friedrich Christian, Herzog von Sachsen, hat die Führung einer Kompanie in einem aktiven Infanterie-Regiment übernommen, während Se. König!. Hoheit der Prinz Ernst Heinrich, Herzog von Sachsens, einer Jnfanterie-Division zur Ausbildung bei einem Artillerie-Verbände zugeteilt worden ist. Sayda. Infolge Kohlenmangels muß die Abgab« von elektrischem Strome seitens der Kraftanlage Lichtrn- berg I. Erzg. auf einige Abendstunden beschränkt werden. Um die Lichtverlorgung während dieser Zeit sicher zu stellen, ist die Verwendung des Stromes zu Motorbetrieb streng untersagt worden. Meißen. Wegen wiederholter Verstöße gegen die Reichsgetretdeordnung, insbesondere unzulässiger Ver mahlung von Brotgetreide und Annahme von anderem Getreide ohne Mahlkarte, hat der Kommunalverband Meißen Stadt uud Land den Betrieb des Windmühlen- besitzers Otto Limke in Naundörfel auf Grund von 8 69 der Reichsgetreii-eardnusig geschlossen. Die Beteiligten haben außerde u ihre strafrechtliche Verfolgung zu ge wärtigen. Nossen. Die Stadtverordneten beschlossen den An schluß der Siadtgemeindc an den Elektrizitätsverband Gröba. Leipzig. Die Ctadtvermdnetenwahlen in der zweiten Abteilung endricn mit einem Siege der Kandidaten des Bereinigten Bürgerwahlkomitees (der Hausbesitzer- Partei).