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Die „Weiheritz-Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschliehl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich SOPf. Einzel-Nummern lOPf.AllePostanstaltcn, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. Amtsblatt WeißtritzMung TaBBm «s Aeim str WoWM CjMekkrg Inserat« werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 65 bez. 50 Pf. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtteiligem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nl 281 Dienstag den 4. Dezember 1817 abends 83. J-Hrgang E - ^ Abgabe von Nährmitteln. § l. Nährmittel (Hülsenslüchte, aus solchen hergestelltes Mehl, Grietz, Graupen, Gersten- und HafernählMittel jeder Art sMeht, Flocken, Grütze usw s, Teigwaren, Kar« toffelpräparate und kochfertige Suppen) dürfen nur gegen Lebensmittel- oder besondere Nährmiitelmarken abgegeben werden. § 2. Für Kinder im I. und 2. Lebensjahre, sowie für Kinder im 3. und 4. Le bensjahre sind besondere Marken oder besonder» gekennzeichnete Lebensmittelmarken aus zugeben, um eine bevorzugte Versorgung derselben mit Nährmitteln zu ermöglichen. Personen in voller Selbstversorgung mit Fleisch oder mit Fett oder mit Gerste bez. Hafer und sämtliche Angehörige ihres Haushaltes erhalten keine Lebensmittelmarken für Nährmittel. 8 3. Der Kommunaloerband hat über die Ausgestaltung der Lebensmittelmarken und insbesondere darüber Bestimmungen zu treffen, s) an welche weiteren Personen (Selbsterzeuger von Gemüsen, Teilselbstoersorger usw) überhaupt keine Lebensmittelmarken für Nährmittel oder solche, die nur zum Be züge einer entsprechend herabgesetzten Menge ermächtigen, auszugeben sind, b) in welchem Umfange Kranken ein nach ärztlicher Vorschrift erforderlicher er höhter Bezug van Nährmitteln zugestanden wird, c) in welcher Weise der durch Verordnung vom 17. April 19! 7 Absatz 4 (1318 II6 VII) vorgeschriebene Markenzwang durchzuführen itt, ck) ob für Kinder von Selbstversorgern im Sinne von 8 2 Absatz 2 bis zum 4 Lebensjahre Marken zum Bezüge von Grieb oder Hafernährmitteln in beschränkter Menge ausgegeben werden sollen. 8 3. De Lebensmittelmarken sind für den Bezirk des ganzen Kommunalverbands auszugeben. Mit Genehmigung der Kretshauptmannschaft kann der Kommunaloerband Gemeinden, deren Verwaltung volle Gewähr für eine bestimmungsgemätze Verteilung der Nährmittel bietet, auf Verlangen die Ausgabe besonderer Marken für ihren Bezirk gestalten. Mehrere Kommunaloerbände oder Gemeinden können gemeinschaftlich für alle beteiligten Bezirke gültige Lebensmittelmarken ausgeben. 8 4. Die Kommunaloerbände oder die Gemeinden mit eigenen Lebensmittelmarken bestimmen, welche Mengen für einen gewissen Zeitraum oder aus die einzelne Marke abgegeben werden können. 8 5. Dies« Verordnung tritt am 1. Januar 1918 in Kraft. Bestehende Rege lungen der Kommunaloerbände und Gemeinden bleiben in Geltung, soweit sie vor stehenden Bestimmungen nicht widersprechen oder durch die Vorschriften der Kommu- naloerbände abgeändert werden. Dresden, am 29. November 1917. Ministerium des Innern. Aus der vom unterzeichneten Ministerium verwalteten Stiftung des verstorbenen Rittergutsbesitzers veksnomlerat Wilhelm Eduard Otto aus Raundorf ist infolge der Einberufung von zwei bisherigen Etiftgeld-Empsängern zum Heeresdienste nach träglich vom 1. April und vom 1. Oktober dieses Jahres ab je ein Stipendium von 300 M. jährlich unter dem Vorbehalte des Widerrufs für den Fall de» Wiederein trittes der bisherigen Empfänger in das Seminar zu verleihen. Die Stipendien dieser Stiftung sind bestimmt zur Unterstützung bedürftiger und würdiger Personen, die zur Ausbildung als Lehrer ein Seminar besuchen, dem Studium auf einer deutschen Universität obliegen oder eine höhere staatliche Lehranstalt für Laud- und Forstwirtschaft und Bergbau oder für technische Wissenschaften besuchen. Die Stipendienempfänger sind a) aus Angehörigen der Orte Naundorf bei Schmiedeberg, Sadisdorf, Johns bach, Schmiedeberg, Niederpöbel, Obercarsdorf und Kipsdorf und, b) dafern solche nicht oder in nicht ausreichender Anzahl vorhanden, au» An gehörigen der Städte Altenberg und Dippoldiswalde zu wählen. Auch können c) Nachkommen von Louis Eduard Hugo Helbig in Leipzig und von Robert Hermann Hugo Helbig in Chemnitz Berücksichtigung finden. Gesuche um Verleihung dieser Stipendien sind bei dem Rollator Rittergutsbe sitzer Oskar Bierling aus Naundorf, Post Schmiedeberg, bis zum 20. Dezember 1917 einzureichen. Dabei ist die Erfüllung der vorstehend angegebenen Stiftungsbestimniunge« in gehöriger Form unter Beifügung eines Sitten- und eines Vermögenszeugnisses nachz» weisen. Im übrigen wird auf die in dieser Zeitung unterm 19. Januar 1898 erlasfeu« Bekanntmachung verwiesen. Dresden, den 26. November 1917. Ministerium des Kultus und öfsentlichen Anterrichts. Aaklnüksn-VvnlrauF Mittwoch und Donnerstag den 5. und 6. d. M. vormittags von 9—12 Uhr im Bauschuppen an der Echulgasse. Preis 8 Pfennig für ein Pfund. Abgabe i« Mengen nicht unter 10 Pfund. Stadtrat Dippoldiswalde. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Lari Jehne vertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Kommenden Donnerstag findet der zweite Vortragsabend desGewerbeverein» statt. Als Redner wurde Herr Fabrikant Jantzen hier gewonnen, der uns erläutern wird, was Deutschland nach dem Kriege braucht, um eriitieren zu können; wa» wir alle, was jeder einzelne von uns haben mutz, soll nicht seine Lebenshaltung auf ein unerträgliche» Matz zurückgeschraubt, soll nicht unser Dasein al» da» eines Kulturvolkes in Frage gestellt werden. Es handelt sich um denselben Bortrag, den Herr Jantzen bereit« einmal vor einer beschränkten Zahl von Zuhörern hielt und der damals ungeteilten Beifall fand und allseitig den Wunsch zutage treten lieh, die Ausfüh rungen auch einem grohen Kreiie zugängig zu machen. Wir haben bereit» damals empsehiend auf den Dortrag hingewiesen und können heute nur noch unterstreichen: Jeder gehe hin, ganz gleich, welchen Standes er ist! Der zweite Teil des Abends bietet Heitere» durch das Auftreten pe» beliebten Herrn Arthur Boese. Der Eintrittspreis ist niedrig. Wer aber ein übriges tun will, tue es: der Ertrag soll die Weihnachtsf.eude in der Kinderbewahr- anstalt erhöhen. — Feldgraue Schauspieler in Dippoldis walde. Am Mittwoch den 12. Dezember abends V28 Uhr wird in der „Retchrkrone" eine ebenso eigenartige wie prächtig unterhaltsame Theateroorsiellung stattfinden, eine Aufführung durch feldgraue Berufsschaalpieler. Das „Theater der Feldgrauen" au» Dresden ist ein ganz eigen artige» Unternehmen. Seine Mitglieder sind Feldzugs- teilnehmer und andere Heeresangehörige, alle Berufsschau spieler und bi» vor Ihrer Einziehung zum Heer Eolomit- glteda angesehener Stadt und Kurtheater, u 0. aus Berlin, Dresden, Cassel, Stettin, Magdeburg, Hamburg, Bad Oeyn hausen, Zittau und Mettzen. Auch dte für die Gatt'ptel- reise verpflichteten Damen sind Mitglieder angetehener Bühnen. Die künstlerische Leitung liegt in den Händen de» Herrn Richard Bendey vom Dresdner Zentrabheater, dte aeschästltche Leitung wurde Herrn Redakteur Alfred Pröhl au» Mittweida, Redner der Sächstichen Landesver bandes für Volksbildung, übertragen. Zur Aufführung kommt hür da» heitere vieraktige Bolkbück mit Gesang und Tanz „Im Krug zum grünen Kranze" von L. Spännuth-Dodensledt, Musik von Mirmor Rosendahl. Dieses prächtig unterhaltende Stück ist in Dresden 45 Mal vor ausoerkauftem Hause gegeben worden und auch alle bisherigen Gastspiele des Theaters der Feldgrauen fanden vor gänzlich ausverkauflem Hause statt. Der Reinertrag der Gastspiele wird dem stellv. Generalkommando >2 für Kriegswohlfahrlszwecke überwiesen. Die Eigenart des Unternehmens und sein guter Zweck dürsten auch hier zu einem vollen Hause beitragen. Der Kartenvoroerkauf be findet sich bei H^rrn Friseur Kothe. — In der, gestrigen Kirchenvorstandssitzung wurde be schlossen, infolge Kohlenmangels die Kriegsdetstunden am Mittwoch ausfallen zu lassen und dafür Sonntage an Stelle des Abendgottesdienstrs zu halten. Und zwar sollen diese sonntägigen Kriegsbetstunden nicht von 6 bis 7, sondern von 5 bis 6 Uhr stattsinden, eine Zeit, di- für Stadt und Land gleich günstig erscheint. Der Beschluß tritt sofort in Kraft, so datz also morgen keine Kriegsbet- stunde ist, sondern erst am Sonntag nachmittag 5 Uhr. Bon Sonntag an wird die Kirche gehetzt sein. — Eine unruhige Nacht liegt hinter uns. Um Mitter nacht ertönte Feueralarm. Das grotze, in der Haupt- fache hölzerne Schuppengebäude der Kranigschen Gärtnerei, in dem Lehrling und Kriegsgefangener ihre Schlafstellen hatten, in dem aber auch Schweine, Kaninchen, Hühner, die Winterkohlen. Vorräte und Handwerkszeug untergc- bracht waren, ist ein Raub der Flammen geworden Das Feuer ist aus der Westseite ausgekommen, sodaß der heftige Wind die Flammen über da« lange Gebäude htntrieb. Als die ersten Hilfsbereiten anlangtrn, stand bereits der ganze Dachstuhl in Hellen Flammen; ja, es war überhaupt nicht mehr möglich, in das Gebäude ein- zudringen. Die am ander«, Ende des Gebäudes Schlafen- den haben nicht einmal vollständig ihre geringe Habe zu retten vermocht. Di« Freiwillige Feuerwehr konnte nur noch vom Hydranten au» ablöschen. Herr Kranig, den leider empfindlicher Schaden treffen dürfte, steht zurzeit im Heere. — Rechtzeitige Weihnachtsanzeigen sind doppelt wertvoll, sowohl für da» Publikum, da» danach beizeiten seinen Bedarf ouswShlen kann, wie für den Geschästr- mann, üer nach den harten Jahreswochen vielfach auf die Einnahmen während der Weihnachtszeit angewiesen ist Das Wcihnachtsangebot an Waren ist im aonzen ge nommen noch immer reichlich, aber die Menge der ein zelnen Gegenstände ist beschränkt. Wer also seinen Wunsch auf einen bestimmten Artikel richtet, mutz sich be eilen. Im Interesse seiner Kundschaft mutz also jeder Geschäftsmann darauf Hinweisen, und die Kundschaft sich danach richten. — Obschon auf allen Gebieten unserer Äriegk Wirt schaft Mangel an Arbeitskräften herrscht, sind die Fälle nicht ganz vereinzelt, datz dienstentlajjene Kriegsbeschä- digt« durch offenes Betteln oder Hausieren usw. die öffent liche Mildtätigkeit in Anspruch nehmen Die Bevölkerung mutz darüber aufgeklärt werden, datz sie durch ihre gut gemeinte Mildtätigkeit, das begreifliche Mitleid mit den Kriegsbeschädigten, dazu beiträgt, minderwertige und volks wirtschaftlich wertlose Menschen heranzuziehen. Tatsächlich werden alle Kriegsbeschädigten mit verschwindend wenigen Ausnahmen in der Lage sein, sich neben der Rente durch ihrer Hände Arbeit einen auskömmlichen Verdienst z« sichern. Sollte wirklich einmal, infolge des Zusammen treffens ungünstiger Verhältnisse, die staatliche Versorgung unzureichend sein, so wird sicher der Heimatdank oder eine andere gemeinnützige Organisation helfend eingreifen. — Es ist die Frage gestellt worden, ob der 8 234 des BGB. (Sicherheitsleistung durch Wertpapiere zu 75 0/0 ihres Kurswertes) auf Kricgsanieiheslücke zutresfe. Darauf ist bejahend zu antworten. — Eine Aendrrung de» 8 234 in Bezug auf die Kriegsanleihe ist bisher nicht erfolgt. Da aber die Krlegsanleihepapiere mit ihren 5«/oig«n Zinsfuß jetzt die besten Staatspapiere sind und es auch nach dem Kriege bleiben werden, da weiter nach mensch licher Voraussicht der Kur» der Kriegsanleihe nur ganz wenig sinken, höchstwahrscheinlich aber wesentlich steigen wird, so beleihen die Darlrhnskassen Kriegsanleihrpuptere jetzt schon mit 85 0/0 ihres Aurgabewertcs. Da» ist ein schlagender Beweis für die Sicherheit der deutschen Kriegs anleihe. — Zur Bekämpfung der gefährlichen Bisamratte, die sich in letz er Zeit in Böhmen stark ausgebreitet hat, ist von der sächsischen Regierung ein Beobachtungsdienst an der sächsych-bühmisch-baynschen Grenze eingerichtet worden, der von tesonderen Sachverständigen ausgeübt wird. Am lO Dezember wird außerdem an der Forst akademie in Thurandt ein unentgeltlicher Lehrgang zur