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DtilM M Wchaltz-Ieitm, Rr. 279 Sonnabend den 1. Dezember 1917 abends 83. Jahrgang Amtliche Bekanntmachung. Nachstehende Verordnung über Kaffee-Ersatzmittel ist vom Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes erlassen worden. Dresden, den 28. November 1917. Ministerium des Innern. Vononiinung liker» Eskßee-k>ssirmitte>. Vom 16. November 1917. Auf Grund der Verordnung über Kaffee, (RGBl. S. 750) , ' wird verordnet: (RGBl. E. 233) Tee und Kakao vom 11.November19I5 Upril 19l6 8 1- Wer Kaffee Ersatzmittel in nicht verpackter Form (lose Ware) an Verbraucher ab gibt, ist verpslichtrt, durch deutlich sichtbaren Aushang in den Verkaufsräumen den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptniederlassung desjenigen, der die Ware herstellt, sowie den Kleinhandelspreis bekanntzugeben. Für Kaffee-Ersatzmittel, die in Packungen oder Behältnissen an Verbraucher ab gegeben werden, bleiben die Vorschriften der Verordnung über die äutzere Kennzeichnung von Waren vom 26. Mai 1916 (RGBl. S. 422) unberührt. 8 2. Als Kaffee-Ersatzmittel im Sinne dieser Verordnung gelten auch Mischungen von solchen mit Bohnenkaffee. Das Vermischen von Kaffee-Ersatzmitteln aus Getreide oder Malz mit anderen Kaffee-Ersatzmitteln ist nur mit Genehmigung des Kriegsausschusses für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H. in Berlin zulässig. 8 3. Der Preis für Kaffee-Ersatzmittel aus Getreide oder Malz darf nicht übersteigen: a) beim Verkauf an Großhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 44,30 Mark für 50 Kilogramm für lose Ware 37,75 , - 50 b) beim Verkauf an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 48,00 Mark für 50 Kilogramm für lose Ware 42,00 . - 50 - «) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist 56 Pfennig für l Pfund für andere Ware 52 - - 1 - Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eine» Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. 8 4. Der Preis für andere Kaffee-Ersatzmittel darf nicht übersteigen: «) beim Verkauf an Großhändler für Waren in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 68,50 Mark für 50 Kilogramm für lose Ware 61,25 - - 50 - b) beim Verkaufe an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 72,50 Mark für 50 Kilogramm für lose Ware 66,75 - - 50 . ,) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist 84 Pfennige für l Pfund für andere Ware 80 . - I - Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs aus ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H. in Berlin kann mit Genehmigung de» Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts für die Preise von Feigenkassee und Kasfee-Essenzen abweichende Bestimmungen treffen. 8 S. Beim Verkauf an Großhändler und Kleinhändler hat die Lieferung zu den fest- gesetzten Preisen frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers einschließlich Verpackung zu erfolgen. 8 6. Wer Stoffe zur Verarbeitung aus Kaffee-Ersatzmittel durch den Krlegsausschuß zu gewiesen erhält, hat die von ihm hergestelllen Kasfee Ersatzmittel, auch soweit sie au- anderen Stossen hergrstellt sind, nach den Weisungen des Kriegsausschusses zu liefern. 8 7. Die in dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Ge setzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August Id 14 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Eesetzbt. S. 516) in Verbindung mit den Bekannt machungen vom 21. Januar 1915 (Reichr-Gesetzbl. S. 25) 23. März 1916 (Reichs-Ge- setzbl. S. 183) und 22 März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S 253). 8 8. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu sünfzrhntausend Mark wird bestraft: 1. wer der ihm nach § I Abs. 1 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommk oder in dem vorgeschriebenrn Aushang Angaben macht, die der Wahrheit nicht entsprechen; 2. wer den Vorschriften im 8 2 Abs. 2, 8 6 oder den auf Grund der 8 4 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. Neben der Strass kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 9- Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vor schriften dieser Verordnung zulassen. Für den Verkauf von Kaffee-Ersatzmitteln, Vie sich bei Inkrafttreten dieser Ver ordnung bereits im Handel befinden, können die Kommunalverbände und Gemeinden Ausnahmen von den in dieser Verordnung festgesetzten Preisen bis zum 31. Dezember 1917 einschließlich zulassen. 8 10. Diese Verordnung tritt mit dem 23. November 1917 in Kraft. Berlin, den 16. November 1917. Der Staatssekretär de» Kriegsernährungsamts. von Waldow. i-olLlvi» lAöknsn-VsnIsauG Montag, den 3. Dezember d. I vormittags von 9—12 Uhr im Bauschuppen an der Schulgasse. Stadtrat Dippoldiswalde. Rutzholzverfteigeruug. s Z Von den Revieren Specht-Hausen, Naundorf, Grillenburg, Höckendorf und Wen- dischcarsdorf, des Forstbezirkr Bärenfels sollen im Gasthof zum Bad in Tharandt Montag den 10. Dezember 1917 von nachmittag» 2 Uhr an zusammen ungefähr 15 700 km weicher Nutzhölzer zum Teil in bereits aufbereitetem Zustande, zum Teil noch anstehend, meist als Stammholz, in verschiedenen einzeln«« Posten unter den zuvor bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres darüber besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Forstrentamt Tharandt in Empfang zu nehmenden besonderen Bekanntmachungen, sowie die von den Herren Reoierverwaltern zu beziehenden ausführlichen Verzeichnisse. Im übrigen ist auf die in den umliegenden Gasthäusern aushängenden Anzeigen zu verweisen. Kgl. Oberforstmeisterei Bärenfels, am 26. November 1917. WWNmMWM Zimmer I. 81»cktw«vdtm«!»tsr. „ 2. vüreorwolstor. „ 3. Xsdrungs- und voUvlckvll88LMt: Stadtrat Vogel, Hilfrerpedlent Ludwig. 4. StLcktlul»»«, 8touvr»wt, Lr1»r8loSa»1r!«-r»lltr»Is und Lr1»L»ttnior8«- Lwt: Kassierer Kägner. 5. 8par> uuck Ütrolrs88v (8tscktbsuh), Vortpaplor-SlutsrlosuogKSIvUo: Kassierer Herold. I. Obvngvwvlsov s „ 6. 0rl8kohlou8tollo, ÜL8-, LlsktrtrttLts- und NL88vr»M: Expedient Oelschlägel. 7. kollroi, Liuvoduorwslcks- und Lxl. 8tLvä«8»mt: Expedient Herfurt. „ 8. LvelstrLtvr, 8obul- und 2w8U88roU8trootmll888Mt, SswvlväowLlsov- rLt: Expedient Burgardt. ° iWDW sm WrtlWi des Verkehrs in kn AenWen: Fernruf: Amt Glashütte Nr. 24 und Nr. 8G Lv VvrklLßvv: vormittags 8 Uhr bis 1 Uhr mittag», 3—5 Uhr nachmittag»; 8oov»dovä»: vormittags 8 Uhr bis 3 Uhr nachmittags; AM- Zimmer 4 ist alltäglich nachmittags geschlossen; "HW »v liovv- uvck ro8ttL80v: Zimmer 3 und 7: vormittags I I—12 Uhr. Der persönliche Verkehr mit der Stadtverwaltung wird zunächst auf die Dienst stellen in den Zimmern Nr. 3 bis 8 verwiesen, von wo aus nötigenfalls Anmeldung beim Bürgermeister erfolgen wird; die Beamten der einzelnen Dienststellen sind mit entsprechender Anweisung versehen. Der Bürgermeister zu Glashütte, am 30. November 1917. Die Gemeinde - Verb.- Sparkasse Schmiedeberg ist Montags bis Freitags vormittags 8—1 und nachmittags 3—5 Uhr, an Sonnabenden uon 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags geöffnet. Die Einlagen werden vom nsvk «kon Lmzewklmmg di» »um Isgs vo^ üve» NüvkLokiung v«i»Lin»ü. MU" Verwaltung münSelficherer Wertpapiere«. — --- » Grohes Hauptquartier, 30. November 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern entspannen sich am Nachmittage vom Houthoulster Walde bis Zandvoorde lebhafte Artillerie» kämpfe, die namentlich beiderseits von Poelkappelle und nördlich von Gheluoelt mit größter tzesligkeit geführt wurden. Eigene Sturmabteilungen stießen nahe der Küste und in einzelnen Abschnitten des Kampsfelüe» in die feindlichen Linien vor und brachten zahlreiche Franzosen und Eng länder ein. Bei Armentieres, Len» und südöstlich von Arras ge steigerte Feuertäligkeit. Auf dem Schlachtfelde bei Lambrai griff der Eng länder am frühen Morgen nach heftiger Feuerwirkung unsre S'.ellungen westlich von Bourlon an. Unter schweren Verlusten wurde er zurückgeschlagen. Am Nachmittage nahm der Feuerkamps zwischen Jnchy und Fontaine wieder beträchtliche Stärke an. In der Gegend von Et. Quentin war die Artillerie- tätigteit lebhafter als in den Vortagen. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Ein eigene« Sturmlruppen-Unternehmen nördlich von