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Ab-! Die „Welherttz - Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvicrteljähr- lich einschl. Zuträgerge bühr M.2.40,zweimonat lich M. 1.60, einmonat lich 80 Pf. EinzclneNum- mem lO Pf. Alle Postan stalten, Postboten, sowie unsere Austräger neh men Bestellungen an. Snserat« werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshmlptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 4S bez. 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit cntsprcchcnoem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltenzeile 50 Pf. Amläölllü für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Nedakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Weißeritz-Zeitung ÄMitW Wh AMM ßr WMwM, AMtbttis u l!. — - Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. In der letzten Sitzung des Krieg«, htlfsaurschusse» gab der Kassierer Herr Baumeister Fritsch einen Ueberbltck. Hiernach wurden bis Ende November SOS Kinder und 297 Frauen, Mütter und Väter unter stützt. Ausgezahlt wurden an Reichsunterstützung 29 l 467,69 M, an Beztrkszulchlag 74554,27 M., an Wochenbeihilfe 656,50 M., an Mietztnsuntrrstützung 2160 M., an Unter- stützungse, Höhung (5 M. auf den Kops seit l. November) 4020 M., an städtische Unterstützung 14 358,50 M., an Arbeitslosenunterstützung (städtisch) 8254 M und anRenten- beihtlsen (werden erst seit kurzem gewährt) 54 M., das macht zusammen 395 524,96 M. — Für die Goldankaufsstelle Dippoldiswalde al» Hilfs stelle für Dresden nehmen jederzeit Gaben an Oberjustizrat vr. Grohmann, Schulrat Kuhne »nd die städtische Spar kasse zu Dippoldiswalde. Reichstädt, 30. November. Heute vor 25 Jahren fand die Weihe unserer gründlich erneuerten Kirche statt. Obersrauendorf. Die Sammlung durch Schulkinder für die Säugltngsspende ergab hiestgenorts einen Ertrag von 30 M. — Dizrfeldwebel Fritz Schönfeld erhielt die Friedrich- August Medaille in Silber mit Spange. — Bei dem sich immer mehr fühlbar machenden Mangel an einem allgemeinen Bedarfsartikel wie dem Zwirn muh es auffallen, bah solcher von Hausiererinnen doch ausgebotrn werden kann, aber zu welchem Preis«: «in Röllchrn (SO Meter) — sonst 6 oder 8 Pf. - für 4 Mark. Frauenstein. Der wilde Sturm, der seit einigen Tagen über unsere Höhen braust, hat schweren Schaden in Gärten, Feldern, an Bäumen und Gebäuden ange- richlet. Daneben versagte aller Augenblicke der elektrische Snom, so daß da» Licht und die Kraft gewöhnlich dann wegbleibt, wenn man dies« Dinge am nötigsten braucht. So war untere Siadt Dienstag den ganzen Tag ohne Licht und Kraft. Erst Mittwoch mittag konnte die Störung behoben werden. Dresden. Im Laufe der Ltatsdebatte in der Zweiten Kammer ließ die sächsische Regierung durch den Mund de» Staatsministers Grasen Vitzthum von Eckslädt erklären: „Wir stehen durchaus auf dem Standpunkte, daß wir zu einer Verständigung mit unseren Gegnern bereit sind, aber die Relchstagsbeschlüsse werden uns nicht abhalten, dem Gegner, der eine Verständigung ablehnt, die Folgen seines Tuns in seiner ganzen Schwere aufzu- erlegen." — Nach behördlicher Anordnung darf in Dresden vom I. Dezember an die Temperatur in den Wohnräumen 18 Grad nicht übersteigen. Zuwiderhandlungen, die durch amtliche Nachprüfungen sestgestellt werden, ziehen eine Gefängnisstrafe bi» zu einem Jahr und eine Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder eine dieser beiden Strafen nach sich. Auch kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden. Mügeln. Die kürzlich geschlossene 10. Jubiläums- und Bezirksausstellung des hiesigen Kanlnchenzüchteroerein» „Fortschritt" war durchweg mit erstklassigen Tieren beschickt. Bei der Prämiierung wurde auch M Lohse in Dippoldis walde durch einen amtshauptmannschaftlichrn Preis aus gezeichnet. Brand-Erbisdorf. Der Sturm hat hier mancherlei Schaden verursacht. Neben zahlreichen Beschädigungen hat der Sturm das Kirchendach zertrümmert. Am schlimmsten wurde jedoch der hochgelegene Johannisschacht heimgesucht. Hier wurde da» große Dach des massiven Wohnhauses total abgehoben und ein großes Stück fortgeschleudert; die starken Balken sind wie Streichhölzer zerknickt. Das Haus mußte geräumt werden. Rittersgrün i. Erzgeb. Dem Kirchenvorstande wurden zur Anstellung einer Krankenschwester 3200 M. von dem Sägewcrkrbesitzer Hermann Bleyl zum Gedächtnis an seinen im Felde gebliebenen Sohn überwiesen. Schneeberg. Die Zahl der gesallenen ehemaligen Schüler des hiesigen Lehrerseminar» ist im letzten Kirchen jahre um 10 auf 61 gestiegen. Am Sonniag fand in der Anstalt eine Gedächtnisfeier statt. . Nr. 278 Freitag den 30. November 1917 abends 83. Jahrgang * Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des Krlegrernährungsamts wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 29. November 1917. Ministerin» de« Innern, üdvi» SSimvnwien. Vom 19. November 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmahnahmen zur Sicherung der Bolksernährung vom 22. Mai ISlb (Neichs-Eesetzbl. S 401) bez 18. Aug. 1917 (Reichs-Eesetzbl. S. 82Z) wird verordnet: 8 I. Kleesamen, Grassamen, Samen von Futterrunkelrüben, von Futterkohlrüben oder Wruien, von Stopvel- oder Waherrüben, von Futtermöhren oder Pastinac, Samen von Seradella und von sonstigen Futterkrüutern darf zu anderen als zu Saatzwecken nur mit Genehmigung der Reichs- futtermiltelstelle abgesctzt oder verwendet werden. ß 2. Wer der Vorschrift Im 8 1 zuwider Sämereien ohne die erforderliche Genehmigung ab- setzt oder verwendet, wird mit Eefüngn's bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die straf bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob lie dem Täter gehören oder nicht. 8 3. Diese Verordnnng tritt mit dem Tage der Verkündung In Kraft. Berlin, den 19 November 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. - v. Waldow. Der Etaatssekrelär de» Kriegsernährungsamts hat tm RGBl. S. 1079 die nach stehend abgedruckte Verordnung über Vie Preise von Schlachtlchweinen erlassen. Danach beträgt in Sachsen der Höchstpreis für Schlachtschweine ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Lebendgewicht der Tiere ist, 78 M. für 50 lc§. Dazu kommen noch bei Tieren von 15—75lcg Lebendgewicht die in der Verordnung zugestandenen Etückzuschläge. Für Ferkel unter 15 Ic^ Lebendgewicht bewendet «s bet den Preisfestsetzungen des Viehhandelsverbandes. Die Preise für Nutz- und Zuchtschwetne regelt eine demnächst erscheinende Bekannt machung des Viehhandelsverbande». Dresden, am 28. November 1917. Ministerium des Innern. Verordnung über die Preise von Schlachtschweinen. Vom 23. November 1917. Auf Grund des § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Preise der landwirtschaft lichen Erzeugnisse aus der Ernie 1917 und sür Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-GeietzdI. S. 243) wird in Abweichung von § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 319) folgende» bestimmt: Artikel I. Die in der Verordnung über die Preise von Schlachtschweinen vom 15. September 1917 (Retchs-Sesetzbl. S. 837) zunächst bi» zum 30. November 1917 einschließlich fest- gesetzten Höchstpreise für den Verkauf von Schlachlschweinen durch den Viehhalter dürfen bis zum 15. Januar 1918 einschließlich weilergewährt werden. Daneben dürfen bis zum gleichen Zeitpunkt sür jede» zum Verkaufe gelangende Schwein, das mehr als 15 Zwickau. Wegen Pserdemangel» bei der hiesigen Post- verwaltung wird vom 1. Dezember ab die Paketbeltellung durch die Post eingestellt. Der Empfänger hat die Paket sendung künftighin beim Postamt abzuholen. - Reichenbach. Bei den'Wahlen für die Stadtverord neten siegte die Liste der bürgerlichen Parteien. Aber auch die Liste der Sozialdemokraten hatte gegen früher einen Zuwachs erfahren. Kamenz. Nach einer von der hiesigen Amtshaupt- Mannschaft erlassenen Warnung hat der Mühlenpächter August Höntsch in Krakau an Schleichhändler Mehl ver kauft und Mehl ohne Bezugsscheine an «Inen Bäcker ab gegeben. Seine Mühle und seine Bäckerei sind dauernd geschlossen worden. Weiter hat der Bäckermeister Hu mann Pfeifer in Krakau ohne Marken Mehl aus der Muhle von Höntsch bezogen sowie markenfreie Backware zu über den Höchstpreis gehenden Preisen verkauft. Seine Bäckerei ist bis zum II. Dezember geschlossen worden. * Mühlhausen i. Thür. Einem Landwirt aus Seebach wurde von einem Poltzeibeamten eine Zervelatwurst be schlagnahmt, als er diese sür sage und schreibe 100 M. verkaufen wollte. Die Wurst wog genau 5 Pfund und der Höchstpreis sür derartige Ware beträgt 2,20 M. für das Pfund. Die Wurst wurde dem zuständigen Lebenr- mittelamte überwiesen und der Veräußerer zur Anzeige gebracht. Kirchen-Nachrichten. I. Advent, Sonntag den 2. Dezember 1917. Dippoldiswalde. Tert: Röm. 13, Bers 11—14. Lied Nummer 454. — Vormittags 8 Uhr Brich!« und heilige» Abendmahl in der Sakristei: Pastor Mosen. Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdienst: Sup. Michael. (Nach der Predigt Gedächtnisfeier für den im Kampf gefallenen Alfred Wolf, Schützen-Regiment Nr 108) Vormittags 11 Ubr Gottesdienst im Wrttinstift: Pastor Mosen. Nachmittags 2 Uhr Kindergottesdienst: Pastor Mosen. Abends 6 Uhr Predigtgottesdienst: Sup. Michael. I und nicht mehr als 75 Kilogramm Lebendgewicht hat, folgende Beträge (Stückzuschläge) I zugeschlagen werden: wenn das Lebendgewicht des Schweines beträgt: mehr als 15 bis einschließlich 30 Kilogramm 18 Mark, . . 30 - - 45 - 14 - . . 45 - - 60 - 10 - . . 60 - - 75 - 6 - Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. November 1917. Der Staatssekretär des Krieg,ernährungsamts. von Waldow. "^ »)Für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserrüben, Malrüben) werden für die Gebiete der Kreirhauptmannjchasten Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig nachstehende Großhandels- und Kleinhandelshöchstpreye festgesetzt: Großhandelspreis Kleinbandelrpreir für I Zentner: 3.50 M. für ein Pfund: 6 Pf. Die Preise für Mairüben in der Bekanntmachung vom 30. Oktober 1917 (Sächs. Staat»- zeitung Nr. 253) werdeu aufgehoben. Im übrigen wird auf die Schlutzabsätze dieser Bekannt machung verwiesen. Diese Verordnung tritt am 3. Dezember 1917 in Kraft. Dresden, am 27. November 1917. Ministerium de» Inner«. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 1. September 1917, betreffend die Kartosfelversorgung. Für den Bezug von Kartoffeln auf die Abschnitte ä und 8 der Landeskartoffel karte werden die Bezirke der Amtshauptmannschaften Freiberg, Döbeln, Dippoldiswalde und Plauen gesperrt, da diese Kommunaloerbände die ihnen aufgegebenen Lieferungen erfüllt oder wenigsten» nahezu erfüllt haben. Auf Verträge, di« unter Abgabe der Abschnitte ä oder 8 an die Kartoffelerzeuger dieser Bezirke bereits abgeschlossen sind, findrt die Sperrung keine Anwendung. Dresden, den 29. November >917. Ministerium des Innern. Die neuen Lebensmittelkarten sind gegen Vorlegung der jetzt gültigen (weißen Karten MonwRag ek«n 4. Vsmemkvn lSl7 an Gemeindeamtsstelle zu entnehmen und bis längsten« den 8. Dezember 1917 zur Eintragung in die Kundenlisten in den Geschäften adzugeben, von denen die Entnahme der Nahrungsmittel künftig beabsichtigt wird. Während der Gültigkeitsdauer der Karten ist Wechsel in der gewählten Abnahme stelle nicht angängig. Svkiiniwilsdvng, am 29. November 1917. Der Semeindevorstand.