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83. Jahrgang Donnerstag den 13. September 1917 abends Nr. 213 I. 2. 3. 4. 5. >« » >» lind. vor Stacktrat. Oertliches und Sächsisches Dippoldiswalde. Wir machen nochmals aufmerksam t auf den am 20. d. M. stattfindenden Obst- und Gemüse. bis der 12 15 20 I» »» Weizen a) Wintelfrucht, l>) Sommerfrucht; Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommer- fruchi); Roggen a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht; Gerste 2) Winterfrucht, b) Sommerfrucht; Safer; Jährliche Mindestgebühr 12 M , auch dann, wenn 25 Kerzen nicht ««geschlossen Die Beträge werden vom 1. Oktober 1917 ab monatlich im Voraus erhoben. Die Lampen dürfen brennen in der Zeit vom Beginn der Abenddämmerung ab 10 Uhr abend». Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird nach dem §8 Abs. 4 Etrombezugsbedlngungen verfahren. Der Preis für Treppenlampen (lc) wird auf 7 M. erhöht. Für Betriebskraft und gewerbliche Zwecke (ll) beträgt der Preis für eine Kilowatt- 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 b-z. 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechenoem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. 6. Gemenge aus den Getreidearten 1—5 auf Grund der bei der Ernteflächenerhebung vom 15. bis 25. Juni 1917 aufgestellten Ortslisien unter Zuziehung von Sachverständigen und der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertleter einer Nachprüfung zu unterziehen. Diese Nachprüfung ist für jeden land- wirtschaftlichen Betrieb gesondert vorzunehmen. Die al« richtig befundenen Ernteslächen aller landwirtschaftlichen Betriebe sind mit Angabe des Betriebsinhabers und der lau senden Nummer in die Ortsliste einzutragen. 2. Gleichzeitig mit der Nachprüfung der Ernteflächen sind von jedem landwirt schaftlichen Betrieb der vom ka geerntete Durchschnittsertrag und der Gesamtertrag der unter 1 genannten Früchte zu ermitteln und in die Ortsliste einzutragen. Bei Spelz — Dinkel und Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht) ist der Ertrag in enthülster Frucht (Kernen) anzugeben. 3. Die Ortslisten sind sofort nach Beendigung der Erhebung zu einer Gemeinde summe aufzurechnen und mit Einschluß der Ortslisien der Städte mit revidierter Städte- ordnung bi« zum 10. Oktober 1917 an die Amtshauptmannschaft einzureichen. 4. Die Amlshauptmannschaften und bezirkssreien Städte haben die Ortslisten durch die für die Erntevorschätzungen gebildeten Kommissionen nachprüfen zu lassen und eine Zusammenstellung der Ergebnisse, die Amtshauptmannschaften eipe solche nach Gemeinden, Wir wünschen den Kampf nicht, aber wir müssen ihn tragen. Es ist ein Irrtum, zu meinen' der Feind würde lächelnd uns die Friedenshand reichen, wenn wir rasch Belgien und Kurland herausgeben würden. Dieser Wahn ist eine entsetzliche Gefahr für unser Denken und Handeln. Nie Feinde wollen etwa« ganz andere», denn sie sind keine Gegner, sondern entschlossene wirkliche Feinde. Sie wollen unsere Kraft vernichten. Deutschland soll niedergezwungen werden; darin sind sie alle einig, der englische Lord und der englische Arbeiter, die franzö sischen Minister, Sozialisten und Friedensfreunde, die Ru'sen und Italiener. Wir sollen in den nächsten hundert Jahren zu unseren eigenen Schulden auch noch die der sämtlichen andern Böller tragen. Dazu sollen wir unsere Schiffe und Kohlen, unser Eisen und Bro«, unsere Eisenbahnen und Banken verpfänden. Auch Land und Boden sollen wir verlieren. Wir sollen so ähnlich werden wie «inst die Juden in Aegypten: fronende Hörige. Ja, der ein- zelne russische Bauer, der dir jetzt al» Gefangener deine Garben drischt, würde vielleicht «inen milderen Frieden schlichen, vielleicht auch nicht; aber er macht den Frieden nicht. Den schlichen London, Pari« und Petersburg, vor allem aber London. Und London will uns niedertreten, wie es einst die Macht von Spanten, Holland und Frank- reich nicht geduldet hat Dann ade du guter Arbeitslohn, du freie Volkschul», du saubere Arbeitrkleidung. Dann geht, uns wie nach dem Dreitzigjährtgen Krieg und manche unserer Städte «ragen noch heute jene Narben. Weil wir das nicht wollen, kämpfen wir noch. stunde während der I. bis 300. Benutzungsstunde innerhalb eines Jahres 25 Pfg. während der 301. bis 600. Benutzungsstunde innerhalb eines Jahres. 15 Pfg. während jeder weiteren Benutzungsstunde innerhalb eines Jahres . .10 Pfg. Der Tarif IV (für Grotzabnehmer) wird diesen Abnehmern besonders mitgeteilt. Der neue Tarif tritt am 1. September 1917 in Kraft. Dippoldiswalde, ani 11. September 1917. Verordnung über die rlsn und die im>JahreI1917; ' > vom>7. September 1917. Nach Verordnung des Präsidenten de« Kriegsernährungsamt« vom 30. August . 1^17 (RGBl. S. 753) findet aus Grund der Verordnung über Kriegsmahnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (RGBl. S. 401) in der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 eine Erhebung der Getreideernte in Verbindung mit einer Nachprüfung der auf Grund der Verordnung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1917 vom 20. Mai 1917 (RGBl. S. 413) vorgenommenen Ernteflächenerhe- bung statt. Zur Ausführung dieser Erhebung wird für do« Königreich Sachsen fol gende» verordnet: I. Die Gemeindebehörden haben in der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 di« Ernteslächen von 8tnan»i>i»visvnkokung Keir-, Die Strompreise für Brleuchtungszwecke nach dem Zählertarif la werden infolge der außerordentlich hohen Kohlenpreise und der Einführung der Kohlensteuer in den einzelnen Tarifstufen um 5 Pk. erhöht, also von 45 Pf. auf 50 Pf. usw. für- die Kilo wattstunde. Bei Münzzählern (Automaten), ist die übliche Zählrrmikte nachzuzahlen, da die Apparate nur für 50 Pf. eingerichtet sind. Die Preise nach dem Pauschaltarif lb betragen für eine Lampe von 16 Hefnerkerzen 8 Mark pro Jahr -inschliehlich der Ortsliste«, bi« zum 20. Oktober 1917 an das Statistisch- Landesamt -inzmeichen. Zusammenstellungsvordrucke werden den Amtshauptmann- WM- L °°m AEW-- MB«, eiluna übersandt Di- Vordrucke sind rechtzeitig an die Gemeinden weiterzugeben. 6 Di G meindebehörden, Sachverständigen und Kommisttonsmitglieder sind be- auf Verlangen Auskunft über Anbau- und Ernt-verhältnisse sowie über di- Ernt«- eraebnilie zu geben und darüber vorhandene Aufzeichnungen vorzulegen. Die' Amtshauptmannschaften und die Stadträte der Städte mit revidierter Städte ordnung können den probeweisen Ausdrusch von Getreide anordnen. 7 Die Ernteflächen sind nur in ba und die Erträge nur in Zentnern anzugeben. ' 8 Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die vorsätzlich di« Angaben, zu denen sie auf Grund dieser Verordnung und der zu ihrer Ausführung ergehenden Bestimmungen verpflichtet sind, nicht oder wissentlich unrichtig oder unvoll ständig machen, oder die den nach Punkt 6 Abs. 2 getroffenen Anordnungen nicht nach- kommen, werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehn tau end Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Betrieb,inhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die fahrlässig die An gaben, zu denen sie auf Grund dieser Verordnung oder der zu ihrer Ausführung er gehenden Bestimmungen verpflichtet sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Dresden, am 10. September 1917. Ministerium des Innern. -Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und. Feiertage und wird am' Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr lich einschl. Zuträgerge- bührM.2.40,zweimonat lich M. 1.60, einmonat lich 80 Pf. EinzelneNum- memtOPs. AllePostan- stalten, Postboten, sowie unsere Austräger neh- Ehrentafel iir>MtT«sMiN!M. Au, der Verlustliste Nr. 443 der Kömgl. Sächs. Armer. Beckert, Hugo, Wendischcarsdorf, I. o. Büttner, Mar, Hennersbach, schw. v. Gärtner II, Otto, Oberfrauendorf, schw. v. Kempe, Hermann, Holzbau, I. o., b. d. Tr. Knauthe, Mar. Wilmsdorf, gefallen. Mösche, Otto, Altenberg, l o., b. d Tr. Rinne!«, Richard, (Kranktr), Lungkwitz, schw. v. Straubeköglrr, Fritz, Ltn. u. Kompführ., Frauen stein, l. v., b. d. Tr. Züchner, Richard, Lungkwitz, l. v. Kirst, Martin Emil, Lauenstetn s. verwertungskursus und wünschen diesem Kursus einen recht zahlreichen Besuch. Anmeldungen nimmt auch der Kassierer des Bezirksobstbauvereins, Herr Privat«» Enderlein, ent gegen. — Alfred Kothe, Sohn des Herrn Friseur K. in Dippoldiswalde, erhielt die Friedrich-August-Medaille in Bronze. — Von der Dresdner Operetten-Verelnigung wird am heutigen Donnerstag in der „Reichskrone" da« dreiaktige Preis-Lustspiel „Die Augen der Liebe" zur Aufführung kommen. — Vom l 5. d. M. ab werden für sämtliche Kgl. Brand versicherungsämter die Dienststunden auf die Zeit von S bl« 3 Uhr festgesetzt. — Die Verlängerung der Schulferien zur Streckung van Heiz- und Beleuchtungsmaterial im kommenden Winter w'rd jetzt in verschiedenen deutschen Städten erwogen. U a. ist von der Deputation der höheren und Gemeinde- schulen in Schömberg bei Berlin der Vorschlag gemacht worden, die Weihnachtsferien auf etwa sechs Wochen auszudehnen, daiür aber die Hrrbstferien vollständig fort- nu lassen- Andere Erwägungen gehen dahin, di- Grob-Berliner Schulen zusammenzulegen. Ein -ntgültig» ^'utz drs Provinz,chullollegiums steht bevor. In Dippold smalde sind, wie wir von zuständiger Seite hören, Beschlüsse in dies« Frage ebenfall« noch nicht gefotzt worden, da sie natürlich ganz von der Kohlenfrage ab hängen, die zurzeit noch in der Schwebe ist Wtißklitz-Mmg tWsM« M ßr , Amtsblatt für die Königliche Amt-Hauptmann,chaft, das Königliche Amtsgencht und den StaLtrat zu Dippoldiswalde Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten T^ Dippoldiswalde Verantwortlicher Redakteur- Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne m Dippoldiswalde. 25 32 50