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- W eiß mtz -Z eitung Jnfevate werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 4S bez. 85 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserate mit entsprechenoem Auf schlag. —Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. " Lie -Welherttz. Zettnng" erscheint tägliAmit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschl. Zuträgerge- bührM.2.4ü,zweimonat ¬ lich M. 1.60, einmonat ¬ lich 80 Pf. EinzelneNum- l d V .. MZZ WW« M WM stk SWckim L lt Amtsblatt M die Königliche Amtshauptmann,chast, das Königliche Amtsgericht und den St-dtrat zu Dipp°Id.-walde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" nn- täglicher Unterhaltungsb g . Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wir § iw EN Verantwortlicher Redakteur- Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. 82. Jahrgang Dienstag den 24. Juli 1917 abends Nr. 169 Verordnung, betreffend «li« okstanntv 1317. Auf Grund der Bundesrat-verordnung über di- Errichtung von Prelrprüfungr- stellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September—4. November 1915 wird zur Regelung des Verkehrs mit Aepfeln, Birnen und Pflaumen folgendes angrordnet: 1. Die Abgabe von Aepfeln, Birnen und Pflaumen gegen Entgelt seitens der Er. zruger an Verbraucher überhaupt oder an solche Händler, welche nicht mit einem be sonderen Ausweis der Landesstelle für Gemüse und Obst versehen sind, ist untersagt. 2. Die Versendung von Aepfeln, Birnen und Pflaumen mit der Bahn oder mit dem Schiff, auch als Expreßgut, oder mit der Post ist nur zulässig aus Grund eines von der Geschäftsabteilung der Landrsstelle für Gemüse und Obst ausgefertigten Ver sandscheiner. 3. Es wird in jeder Amtshauptmannschast mindestens eine Bezirks-Obstsammelstelle errichtet. Diese Sammelstellen sind beauftragt und verpflichtet, sämtliche Arpsel, Birnen und Pflaumen, welche in dem Bezirk der betreffenden Sammelstellen erzeugt sind, aufzunehmen. 4. Sämtliche Erzeuger, Pächter oder sonstige Personen, die berechtigt sind, Obst der genannten Art zu ernten, einschl. Kommunalverbände und Gemeinden sind ver pflichtet, ihr tzbft, weiches sie gegen eine Gegenleistung (Entgelt, Tausch oder dergleichen) abzugeben haben, ausschließlich an die in Nr. 3 erwähnten Sammelstellen ihre» Bezirks in frischem, versandfähigem Zustande zu verkaufen. Dies gilt auch für die Versteigerung von Obst auf dem Baum oder von gepflücktem Obst. 5. Dem Verkauf an die Sammelstellen steht gleich die Abgabe de» Obstes an eine Ortssammelslelle, weiche in Gemeinden des Erzeugergebietes nach Anweisung der Landes- stelle für Gemüse und Obst errichtet werben können. 6. Die Erzeuger (Pächter usw.) sind verpflichtet, für die Beförderung des von ihnen geernteten Obstes mindestens bis zur nächsten Ortssammelstelle zu sorgen. 7. Zug um Zug gegen Abgabe des Obstes an die Bezirks-Obstsammelstelle hat die Bezahlung des angelieserten Obstes zu erfolgen, und zwar z» den jeweils festge- setzien Erzeugerhöchstpreisen, sofern das Obst in frischem, versandfähigem Zustande an- grltefert wird, andernfalls mit einem dem Minderwert entsprechenden Abzug. Die Vergütung für den Aufkauf, die Beförderung und die Verpackung des Obste» von der Orts sammelstelle wird von der Landesstelle sür Gemüse und Obst festgesetzt. 8. Die Ablieferung de» Obstes seitens der Bezirks-Obstsammelstellen erfolgt ledig lich an die von der Geichäftsabteilung der Landesstelle sür Gemüse und Obst zu be stimmenden Grohverbraucher und an Kömmunalverbände oder an die von den Kommunal- verbänden zur Abnahme für diese bestimmmten Großhändler oder Stellen. Die weitere Verteilung wird den Kommunaloerbänden überlassen. Die von den Abnehmern (Fab riken, Großverbrauchern und Kommunalorrbänden) zu zahlenden Preise werden jeweils von der Landes,teile für Gemüse und Obst festgesetzt, die sonstigen Lieferung,bedingungen von d-r-n E-Mft-^ Sammelstellen wird der Geschästsabteilung . «' Lübertragen. Diese ist berechtigt, -in, D-bühr bi. zu 1 '/2 o/o des Erzeugrrhöchstpreises der durch die Sammelstellen erfaßten Mengen zu "^10 Ausgenommen von dem V-rkaufsv-rbot unter Nr. 1 ist in Gemeinden bi, zu 3OOoLwMn ^Abgabe von Obfl seitens der^eu^ A NN die Einwohner der betr. Gemeinde in Mengen von nicht mehr al, 1 Pfund für die Person und den Tag der Ernte zum Selbstoerbrauch. Jedoch ist diese Abgabe beschränkt auf di- Stunden von 6 bi- 8 Uhr vormittags, und nur zulässig für D^Landes^telle für Gemüse und Obst ist befugt, sür einzelne Bezirke und Gemeinden andere Verkaussstunden festzusetzen. 11. Wer diesen sowie den von der Landesstelle ,ür Gemüse und Obst in Aus führung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Verordnung des Bundesrats über die Preisprüsungsstellen und die Vn- sorgungsregelung vom 25. September — 4. November 1915 mit Gefängnis ms zu 0 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft, sofern nicht eine höhere Strafe nach anderen Vorschriften verwirkt ist. . . „ ,., 12. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorordnung wird noch festgesetzt. Dresden, den 20. Juli I9l7. Ministerium des Irmern. Ksknenlesen. Das Aehrenlesen ist — die Genehmigung des Feldbesihers vorausgrsetzt — nicht verboten. Da aber alles Getreide sür den Kommunalverband beschlagnahmt ist, so müssen diesem auch die erlesenen Körner zugesührt werden. andere Verwendung ist unzulässig und strafbar. Die Aehrenleser haben daher die Körner an die Orts» behörde oder die von dieser beauftragte Stelle abzuliefern, durch die auch die Ver teilung des Erlöses erfolgen wird. Dippoldiswalde, am 21. Juli 1917. Nr. 4273 Mob. II. Königliche Amtshauptmannschast. knsupvm, 170 8 auf den Kopf der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung, Verkaufspreis 11 Pf., sind vom 25. d. M. ab gegen Abschnitt S der Lebensmittelkarte erhältlich bei Anders Grahl, Mühlstraße, Hamann, Hegewald, Konsumverein, Joh. Richter, Scheibe und Wolf. Dippoldiswalde, am 24. Juli 1917. Der Stadtrar. 88 Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Wie vor einiger Zeit angekündig wurde, sollen in diesem Jahr, dem Reformations-Gedenk jahr, monatliche Vortragsabende, die an Stelle der Kriegs- betstunden treten, der Gemeinde Luthers Person und Werk in Erinnerung bringen. Nachdem d-r erste am 27. Juni stallgefunden hat, der über Luthers Kampf berichtete, soll am nächsten Mittwoch den 25. Juli der zweite gehalten werden, dessen Thema im Anschluß an den ersten „Luthers Steg" sein wird. Die Gaben, die an diesen Abenden ein gelegt werden, sollen der Jubiläumsgabe und dem Liebes werk an unseren Glaubrnsbrüdern in der Zerstreuung zu Gute kommen. Es sei schon heute aus diesen Vortrags abend hingewiesen. Möchte die Gemeinde sich recht zahl, reich einfinden, um sich immer neu in Dankbarkeit unsere« Luther und seines Werles zu erinnern und sich zu stärken in der Treue zu unserer evangelischen Kirche. — Es wurde seinerzeit bekannt gegeben, daß der Kirchenvorstand beschlossen hat, den Kriegrgefangenen aus unserer G-meinde den vom Landesverein der Inneren Mission herausgegebenrn „Heimatgruß" zu übermitteln. Die Angehörigen werden noch »inmal gebeten, deren Adresse aus der Superintendent»! zu melden, und zwar spätestens bis Ende dieser Woche, damit die Uebersendung der Blätter erfolgen kann. Gedenket unserer gefangenen Brüder, denen jede Botschaft, jeder Gruß aus der Heimat eine große Freude in ihrer schweren Lage be deutet. — Theater. Endlich ist auch bei uns „Der selige Balduin" über die Bretter gegangen und zwar zur Zu friedenheit des völlig ausverkauften Hauser. Man kann wohl sagen, es war von Inseraten und Plakaten nicht zu viel gesagt, denn es klappte bi» auf die letzte Note; sämtliche Mitspieler waren auf den richtigen Platz gestellt. Aus die morgen stattsindende Vorstellung ,,Die beiden Waisen" machen wir an dieser Stelle noch aufmerksam, denn di« Direktion wird ihr ganze» Können auch im Lustspiel beweisen. — Di- 3. Klass- der 171. König!. Sächsischen Land», lotterie wird am 8. und 9. August gezogen. Die Lose sind noch vor Ablauf des 30. Juli bei den Staatslotterieein- nehmern zu erneuern. — Von der Arbeitsstelle ist heute Dienstag früh ein serbischer Kriegsgefangener namens Radenkowitsch Nr. 2669 entwichen. Kipsdorf. Nächsten Donnerstag den 26. Juli soll in der hiesigen Kirche anstelle der Kriegsbetstunde ein Re- formations-Gedenkabend abgehalten werden. Ein Vortrag über das Thema: „Wie es zur Reformation kam" soll im Mittelpunkte stehen, von Lutherliedern umrahmt. Einige weitere solche Abende sollen später folgen. Nächsten Sonntag den 29. Juli soll bei günstiger Witterung hinter Or. Schmidts Kuranstalt nachmittags 1/25 Uhr -Wald- gottesdienst gehalten werden; bei ungünstiger Witterung zur seiden Zeit Predihtgottesdienst in der Kirche, währens der Vormittagsgottesdienst ausfällt. Kreischa. Dem hiesigen Flurschutz-Kommando gelang es in der Sonntagnacht, auf Saidaer Flur Kartoffel diebe festzunehmen, die dort ihr unsaubere» Gewerbe schon mehrere Nächte ausgeübt hatten. Es sind Marener Einwohner. — Liner der Flurschutzsolbaten stürzte beim Kirschen pflücken vom Baum und brach den Arm. Er ist dieser- halb abgelöst worden. Pirna. Die Diebe werden immer dreister! Am hellichten Tage erwischte man am Sonntag ein etwa 15- jähriges Bürschchen, das gegenüber dem Seminar über den Zaun des Waisenhausgartens gestiegen war und dort munter Obst stehlen wollte. Königstein. Das Wasser im Elbslromr ist soweit zurückgetreten, daß sich di- Hungersteine bereits bemerkbar machen. Die Stege an der Elbüberfahrt sowie die hier befindlichen ausgedehnten Heger reichen bi» in die Mitte des Strombette». In der Fahrrinne können nur noch beladene Kähne mit höchstens 80 Zentimeter Tiefgang schwimmen. Ross-n. Im nahen Nieder,ula wurde in der Nacht zum 20 Juli in einem Gehöft eingebroche» und aus einem Kassenschranke 3000 M. entwendet. Die Einbrecher hatten eine Fensterscheibe ausgeschnitten. Dahle«. Eine beim Guts- und Gasthofsbesitzer Hof- I mann in der Ernte beschäftigte Frau hatte ihr Kind mit genommen. Beim Getreidemähen mit der Haumaschine geriet es in einem unbewachten Augenblick in das Ge triebe der Maschine, wodurch ihm von den Messern der Maschine beide Beine bi» auf die Knochen zerschnitten wurden. Leipzig. Lin Brommebild im Leipziger Stadtgeschicht- lichen Museum. Karl Bromme, der Admiral dcr ersten deutschen Flotte von 1849, ist Leipziger Kind. In dem Hause Breite Straße 15 in Leipzig-Anger ist er 1804 geboren worden und in einem Hause der Reichsstraße hat er die Völkerschlacht miterlebt. Dann freilich zog cs ihn sehr früh in die Welt hinaus. Im griechischen Marine dienst war er zu hohen Würden emporgestiegen, al» er Ende 1848 als Reichskommissar für eine erst zu schaffend- deutsche Flotte in die Heimat zurückberufen wurde. Erin« Leistungen sind bekannt genug, auch das unwürdige Ge schick, das seiner Schöpfung zuteil wurde und das Brommer Lebensabend verdüstert hat. So war es ein Leipziger, der der deutschen Seegeltung mit Bahn brechen half, und diese Tatsache dauernd festzuhalten, dient eine Stiftung, die dem Stadtgeschichtlichen Museum mit einem Bildnis Brommes kürzlich von Frau Kommerzienrat Nau- Hardt gemacht wurde. Das Bild stammt etwa aus dem Jahre 1857. Bücherfchau. „Unsere Heimat — der Bezirk Dippoldiswalde", von Rudolf Unger. 2,50 M. l63 S. Illustriert. Zu be ziehen durch alle Buchhandlungen. Urteil von Professor R. Kötzichke in Leipzig an den Verfasser: Die Bearbeitung einer Heimatkunde für die Stadt Dippoldiswalde und ihre Umgebung ist mit Freude zu begrüßen, zumal da es bisher an einem geeigneten Hilfsmittel dafür gefehlt hat. Das von Ihnen geschriebene Buch, welche- die Aufgabe in sehr mannigfaltiger Weise erfaßt und den fleißig gesammelten Stoff in gefälliger, an Herz und Gemüt sich wendender Darstellung oorsührt, wird dankbare Leser finden und auch den Fernerstrhenden