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und Küpser Nr. 3592 Mob. II Der Kommunalverband K8/I4. Auf Grund der erstatteten Meldungen wird jedem Betroffenen der Gruppe L ein Königliches Amtsgericht I Luther« Kampf berichtete. Tein fein geschärftes Gewissen 3.50 M. 2.25 M. 3,75 M. 2.25 M. heiterten an mehreren Stellen der wn Erkundungsabteilungen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Beschlagnahme, Meldung und Enteignung werben, soweit nicht die allgemeinen Strafgesetze Anwendung finden, auf Grund der erlassenen Bekanntmachungen geahndet. Dippoldiswalde, am >8. Juni 1917. erfolglos. Ebenso, Arrasfront Angriff! Sofern Einverständnis über den Uebernahmepreis erzielt wird, erhalten die Ab. liefernden einen Anerkenntnisschein ausgestellt, der an der Kasse der Sammelstrlle so- fort elngelöst werden kann. Ablieferer, die mit dem festgesetzten Uebernahmepreis n.cht einverstanden sind, erhalten eine Quittung ausgestellt. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Kalliopt Musikwerke, Aktiengesellschaft in Dippoldiswalde wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dippoldiswalde, am 19. Juni 1917. bei Apparaten bis zu einem Gesamtgewicht von 200 Ke (Kupfer legierung) für das Ke Kupfer - . . Legierierung (Messing, Rotguß, Bronze) . bei Apparaten mit einem Gesamtgewicht von über 200 Ke für das Ke Kupfer - - . . - Legierung in» Kloster trieben und ängstlich alle Bußübungen aus- sühren ließen, ihm aber doch nicht den Frieden brachten, bis er sich zum Erkenntnis der Gnade Gottes durchgerungen hatte. Dem Seelenkampse folgte der Kampf mit Rom, veranlaßt durch den schmählichen Ablaßhandel. Trotzdem sich die Päpstlichen mit allen erdenklichen Mitteln zur Wehr setzten, wird Luthers Kampf doch zum Siege. Niemals hat In der Kirche der Kampf aufgehört, so wandte sich der Prediger an seine evangelische Gemeinde, und wenn wir auch jetzt den Burgfrieden hallen wollen, so darf unsre Friedensliebe doch nicht so wtit gehen, daß wir uns selbst aufgeben und unsre evangelische Kirche ver» leugnen, darum halte, was du hast, daß niemand deine Krone raube. An späteren Abenden wird über Luthers Sieg und Friedensarbelt gesprochen werden. Durch zrit- und terigemäße Lhorgesänge erhielt der Lutherabend eben falls rin festliches Gepräge. — Tage-ordnung für die 9. Sitzung der Stadtver» ordneten Freitag den 29. Juni 1917 abend» 8 Uhr. Ausführungsvestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Enteignung von Destillations apparaten aus Kupfer und Kupferlegiernngen und freiwillige Ablieferung von anderen Brennerei gegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen Z (Messing, Rotguß, Bronze). . Die Bestimmungen der Bekanntmachung gelten für 1 alle Brennereien und zwar a) landwirtschaftlich« Brennereien, b) Obstbrennereien, c) Brennereien, die den Obstbrennerelen gleichgestellt sind, ä) gewerbliche Brennereien, insbesondere sür alle Getreide-, Kartoffel-, Wein-, Obst-, Beeren- und Melassebrennereirn; 2. Likör- und Hefefabriken; 3. Betriebe der Spirituoienindustrie, insbesondere Essenzen, Kognak-, Obst- wein-, Sprit-, Essig- und Trinkbranntweinfabriken, Alkoholrektisizier- und -reinigungsanstalten; 4. Fruchtsaft- und Limonadenfabriken. anzumelden. Hierbei werden unterschieden: Betriebe der Grvppe L (aufrecht zu erhaltende Betriebe), das sind solche, die dauernd arbeiten oder als Kampagnebetriebe nach zeitweiliger Betriebs unterbrechung bestimmt im Herbst 1917 wieder arbeiten müssen. Betriebe der Gruppe L (stillgelegte Betriebe), das sind solche, die nicht unter die Gruppe fallen. Für jeden Betrieb ist ein besonderer Meldeschein einzureichen. Die Besitzer von Betrieben, welche aufrecht erhalten werden müssen (Gruppe ü), haben sich sogleich um die Beschaffung des Ersätze» für die b schlagnahmten Gegenstände zu bemühen und bereits in der Meldung anzugeben, welche Firma sie voraussichtlich mit der Ersatz lieferung beauftragen werden. Die Meldung der Betriebe der Gruppe L ist in doppelter Ausfertigung zu er statten. Anordnung, betreffend Uebertragung des Eigentums an den beschlagnahmten Gegen ständen auf den Reichemilitärfiskus zugestellt werden. Der Zeitpunkt für die Enteignung und Ablieferung der Gruppe wird von der Metall-Mobilmachungsstelle nach Sicherstellung der Ersatzbeschaffung AAsetz- Das Eigentum an den betroffenen Gegenständen geht aus den Reichsmilllärsksku« über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. 8 5. Die enteigneten Gegenstände sind innerhalb de« ^ignungs« Große» -avptquartter, 27. Juni 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des General-Feldmarschall« Kronprinz Rupprecht von Bayern. Bei schlechter Sicht war die beiderseitige Artlllerietätig- keit an der Front geringer al» in den Vortagen. Nur an einzelnen Abschnitten nahm das Feuer zeitweise zu. In den Morgenstunden wurden gegen den vorsprin genden Lens-Bogen angreifende englische Kräfte unter schweren Verlusten abgeschlagen. In einem Vorfeld- graben beiderseits der Straße Arras—Lens setzte sich der Gegner fest. Bet Fontaine blieben Vorstöße feindlicher Abteilungen Die Besitzer haben die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände, soweit dies nicht schon geschehen ist und soweit nicht zur Vermeidung der Anmeldung recht zeitig freiwillige Ablieferung erfolgt, bei der Kgl. Amtshauptmannschast unter Verwen dung der von dieser zu beziehenden vorgeschriebenen Meldescheine bi» 5. Juli 1917 Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Lutherabend In der Kirche. Gleichviel ob Frieden oder Krieg, der Tag von Witten- berg bleibt von hervorragender Bedeutung Nicht laute Jubelleier, aber dankbare« Gedenken de« Reformations- werke» im Jubeljahre. Da« waren die Gedanken, mit denen Herr Superintendent Michael seine Ansprache im ersten Lutherabrndc eiuleiiete, an dem er zunächst über Die Sammelstellen sind auch verpflichtet, freiwillig abzuliefernde Gegenstände an« Kupfer, Messing, Rotguß und Bronze, wie Kühlvorrichtungen, Gesäße und Brennerei- armaturen, in Lmpfung zu nehmen. Der Uebernahmepreis hierfür beträgt für 1 k^ Kupfer 3,50 M. - 1 - Legierung 2,25 M. Beschläge und Bestandteile aus anderem Material als Kupfer oder Kupferlegierung werden nicht vergütet; sie sind vor der Ablieferung zu entfernen. Von Althandl»nge» dürfen die vorstehend erwähnten Gegenstände zu den angegebenen Uebernahmepreisen nicht angenommen werden. net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 40 bez, 88 Pf. - Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, ml redaktionellen Teile, dl« Heeresgruppe de« deutschen Kronprinzen. Abgesehen von starkem Feuer nordwestlich von Traonelle sowie beiderseits der Straße Lorbeny—Berry- au-Bac hielt sich die Kampfiättgkeit im allgemeinen in mäßigen Grenzen. Nack Ablauf dieser Frist werden sie aus xopen or» -uo, Ausbauung auch weiterhin verpflichtet ist, zwangsweise abgeholt werden. Die Verpflichtung der Besitzer zum Entfernen der enteigneten Destillationrapparate usw. aus ih^ zur EMsernung der Beschläge usw. besteht auch für di- zwangsweise abzuholenden Gegenstände. 8 o. Die Apparate M vor der Ablieferung so zu zerlegen, daß Kupfer und Kupfer legierung, jedes gesondert für sich, gewogen werden kann. Die abgelieserten Gegenstände werden in Gegenwart des Ablieferers, der die ge naue Adresse des Eigentümers anzugeben hat, gewogen und darnach der Uebrrnahmo- preis gemäß § 8 der Bekanntmachung M. e. 100/2 17. K.R.A. unter Zugrundelegung Vom 15. Mai 1917 ab sind beschlagnahmt worden: sämtliche ganz oder teilweise au» Kupfer oder Kupserlegterungen bestehenden Destilla- tions', Rektifizier, und Ertrakiions-Apparate mit Ausnahme derjenigen, bei welchen nur kleine Teile aus Kupfer oder Kupserlegierungen gefertigt sind (eiserne Maischekolonnen, eiserne Dephlegmatoren, eiserne Echlemperegulotoren), insbesondere 1. Blafenapparate, bestehend aus Blase, Helm, Kondensator und Dephleg mator; 2. kontlnnkerllche Apparate, bestehend aus: Kolonne, Dephlegmator, Kon densator und Schlemper egulator, alles einschließlich der daran besindlichen Teile aus Kupfer und Kupferlegierungen. Heeresgruppe des Generalfeldmarschall» Herzog Albrecht von Württemberg. Keine wesentlichen Ereignisse. Oestlicher Kriegsschauplatz. Südlich der Bahn Lemberg—Tarnopol und an der Narajowka blieb das Artillerie- und MInenseuer lebhaft. An der Zlota Lipa brachten wir von einem gelungenen Lrkundungsvorstoße mehrere russische Gefangene zurück. Makedonische Front. Im Lernabogen und östlich lebte die Feuertätigkeit zeitweise auf. Der Erste General-Ouarttermeister. Ludendorff. Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr» sich 1 M. 80 Pf., zwei- monatlich 1 M. 20 Pf, eknmonatlichKOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen am , Amtsblatt Pir dle Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dq-paldi-walde. MI« -chts-Iti,«m „SlMstrI-rt-n Unt.r»alt««,-»l»tt und täglich« «n » " jU>ern»mmen. M. »I. Aufnahme .in» -n,°°^ NN bestimmte- Stelle UN» NN d-Mmm.« --- n. V--°ntw°-Mch-r Redakteur: Paul J-Hne. - Dm- und Verlag °°n Carl J-Hne m Dippoldiswalde. s»«s««at« werden-rnU SO Pf, solche aus unsere» Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech- beträgt. Beschläge oder Bestandteile aus anderem Material als Kupfer oder Kupfer- legierung werden nicht vergütet, sie sind vor der Ablieferung zu entfernen.