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Die Amtsblatt Freitag den 8. Juni 1917 abends Nr. 130 geordnet: »» vertrage« der Reichsstelle für Gemüse und Obst für Frühgemüse Ministerium de« Innern. 6. Dresden, den 7. Juni 1917. Ministerium des Innern. Der Gemeindevorstand. Svkiniwelwbwr'g, am 6. Juni 1917. st Diese Verordnung tritt sosort in Kraft. Dresden, am 7. Juni 1917. H L 'M W vertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. In der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstage sind auf einem an der Bergstraße gelegenen Kartoffelfeld« «Ine Anzahl ausgelegter Kartoffeln entwendet worden. Die aufgehenden Kartosfelpslanzen verwelken und gehen ein. Zur Ermittelung der Täter werden in solchen Fällen die Betroffenen ersucht, sofort Anzeige zu erstatten, damit die zurückgelassenen Spuren für den Polizeihund gesichert werden können. — In der Zeit vom vergangenen Sonnabend abend bis Montag früh sind aus dem am Mühlgraben gel-genen Zimmerplotze zwei Teerfässer von unbefugten Personen geöffnet worden. Der Teer ist zum großen Teil ausge laufen, wodurch dem Besitzer großer Schaden entstanden ist. Außerdem ist noch verschiedener Unfug auf dem Zimmerplotze verübt worden. Der Blsitzer hat für die Ermittelung der Täter eine angemessene Belohnung aus gesetzt. — Gefreiter Richard Lang, Res-Inf-Reg. Nr. 103 lauf der Eartenltroße wohnhaft) erhieli vor kurzem die Friedrich-August-Medaille. ' — Gegen Unfoll sind alle Personen versichert, die in der Landwirtschaft Hilfe leisten. Aus eine Anfrage des Vorstandes einer landwirtschaftlichen Berufrgenossenfchast hat das Reichsoersicherungsamt erwiLeit: Wer eine Be- schäftigung im Sinne des Gesetzes über den vaterländischen Hilstdienst vom 5. Dezember I9l6aucübt, unterliegt, auch wenn er nicht Lienstpslichtig nach 8 1 dieses Gesetzes ist, den Borfchiisten über die reichens tzliche Arbeiter- und Angefiellten-Berslchkrung, soweit du Bvr derratsverordnung vom 24. Februar 1917 nichts anderes bestimmt. Das gilt auch dann, wenn die Beschäftigung nicht aus Grund frei williger Meldung stattsindet. Als im valerländischen Hliidicnst tätig gelten alle Pironm, die in der Land- und Forstwirtschaft be chäftigt sind, soweit ihre Zabl Las Bedürfnis n cht übersteigt. Alle diese Personen unterliegen der riicheglsetzt chin Unfaliveis chnnng Dabei mockt es »einen Unterschied, ob die Personen hilssdienstpslichtig sind Bekanntmachung, Ablieferung und Meldmig beschlagnahmter Bronze glocken, Prospeltpfeifen ans Zinn von Orgeln, anderen Zinupfeifen nsw., Bierglasdeckel» aus Zinn nnd sonstigen Zinngegenständen sowie von Gegenständen ans Aluminium betreffend. < Unter Hinweis auf die Bekanntmachungen des Kommunalverbandes Dippoldis- lAsnmvIsel« (Ai-ivgsmus) 3/4 Pfund auf den Kovf der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung, ist vom 11. b. R. ab gegen Abschnitt „L" in sämtlichen Lebensmittelgeschäften erhältlich. Stadtrat Dippoldiswalde. Nach dem überaus vollen, üppigen Blütenstand der Kirsch bäume konnte man eine recht gute Kirschenernte erwarten, was aber nicht der Fall sein wird; wir dürfen nur auf eine Mittelernte rechnen. Dresden. Die Kohlenfrage wird in den nächsten Tagen den Gegenstand der Beratungen in der ersten Kammer und im Stadtverordneten-Kollegium bilden. Die I. Kammer wird sich mit den beiden Anträgen der Abge- ordnrten Castan und Genossen sowie l)r. Niethammer und Genossen, betr. den Kohlenmangel, beschäftigen, während im Stadtverordnetrn-Kollrgium ein Antrag des Vizeoor- stehers Hofrat Holst vorliegt, der die Kohlenverforgung der Dresdner Einwohnerschaft für den nächsten Winter betrisft. Die Zufuhr böhmischer Kohlen nach Sachsen ist in der letzten Woche bedauerlicher Weise immer noch gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Seitens der sächsischen Staatsregierung sind bereits seit längerer Zeit Verhand- lungen mit der österreichischen Negierung im Gang-, die aus Besserung der Kohlenzusuhr aus Böhmen abzirlen. . Zschaitz. In mehr als 40 Fällen sind in Zschaitz, Eoselitz, Baderitz, Lüttewitz und Möbertitz Magen- und Darmkrankheüen mit heftigem Erbrechen aufgetreten. Man vermutet, daß Fleisch, oder Fischvergiftung die Ursache sei. Außer den der Ablieferungspflicht unterliegenden Gegenständen können an den Annahmetagen auch solche Gegenstände aus Bronze, Zinn und Aluminium freiwillig abgeliefert werden, Lie Ver Beschlagnahme an sich nicht unterliegen. oder nicht. Insbesondere g lt dies auch von den Schülern und Schülerinnen höherer Lehranstalten, welche in der Landwirtschaft als freiwillige Erntehelfer tätig sind. — Neue 15 Ps.-Briefmarken sind in den Verkehr ge kommen. Der Druck, der bei den alten Marken dunkel- braun war. ist bei den neuen blau-schwarz. Damit ist eine Verwechselung der l5>Pf.-Marke mit der Z. Pf.-Marke, die bei ungenügendem Licht bisher leicht vorkommen konnte, ausgeschlossen. — Die 1. Klasse der nächsten (171.) Kgl. Sächsischen Landerlotterie wird am 13. und 14. lausenden Monats gezogen. Altenberg. In unserm Bolksschulbetrieb ist schon wieder eine empfindliche Störung dadurch eingetreten, als der seit einigen Monaten hier vikarisch tätige Herr stuck, paeck. Gröger eine Berufung an die 1. städtische höhere Töchter- und Frauenberuf,schule in Leipzig erhalten und die Stelle bereits angetreten hat. An unserer Volksschule sind zurzeit nur noch zwei Lehrkräfte statt fünf tätig und zwar Herr Kantor Noack, sowie Herr Pastor Ranft als Vikar. Börnchen. Anläßlich des Geburtstages unseres Königs erhielt der Wirtschafisbesttzer Oito Glöß, im Westen flehend, die Friedrich-August Medaille. Prssendors. Der Soldat Grenadier Kurt Schneider hier, zurzeit Ilurschütze in Dresden Räcknitz, hat für seine Tapferkeit bei den Kämpfen im Westen das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhalten. — Bei den, hiesigen Standesamt kamen im Monat Mai zur Anmeldung: i Geburtsfoll, 5 Eheschließungen, 5 Todesfälle, darunter 2 rotgebcrene Kunden, 1 Kind weiblichen Geschlechts und 2 erwachsene Persoi en. — Die du »jährige Obsternte läßt sich in hiesiger Gegend ungesähr so beurteilen: Die Apsclernte wird gering l-rssaUen, nur bestimmte Sorten werden einen mittleren Ertrag geben Die Pfiaumenernte wird noch geringer werden, hingegen ist auf eine re-che Birnenerntc zu rechnen. Verbot des Verkaufs unreifer Stachelbeeren. Der Verkauf unreifer Stachelbeeren hat erfahrungsgemäß einen übermäßigen Ver brauch von Zucker zur Folge, da diese Beeren nur bei Verwendung sehr großer Zuckermengen genießbar gemacht werden können. Bei der Knappheit an Zucker ist es jedoch erforderlich, die verhältnismäßig geringen Mengen, die zur häuslichen Obstver- wertung zur Verfügung gestellt werden konnten, so wirtschaftlich wie möglich zu ver wenden. Auf Grund von 88 12 Nr. I, 15 Absatz 3 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep tember/4. November 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 657 und 728 — wird deshalb bestimmt: Das Feilhalten und der Verkauf von Stachelbeeren In unreifem Zustande ist verboten. Zuwiderhandlungen werden aus Grund von 8 l? der Bundesratsverorduung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe di« zu 1500 Mark bestraft. Wiedereinführung von Höchstpreisen für Spargel. » Durch die-Entwicklung der Epargelernte und des Marktangebotes sind die Voraus setzungen für die Verordnung vom 24. Mai 1917, betresfend Aushebung der Spargel- höchst-und-richtpreise (Sächsische Staatszeitung Nr. 118) weggefallen. Unter Aushebung der genannten Verordnung werden daher für das Gebiet des Königreichs Sachsen nach Anhörung der Kreisstellen für Gemüse und Obst nachstehende Erzeugerhöchstpretse an- Freiberg. Die Kohlenhändler der Stadt Freiberg haben sich zu einer Vereinigung zusammengeschlossen, die den Zweck hat, die geschäftliche« nnd wikt chastlichen Interessen der Mitglieder zu wahren und all im Kohlen handel zutage tretenden Uebcfttände zu belämpfen. Pirna. Das Sch ule schwänzen scheint jetzt bei unserer Volksschuljugend geradezu epidemisch zu werden. Noch niemals sind soviel Aniläge ans polizeiliche Zuführung von Schulkindern, insl"sondere von Knaben, seitens der schule gehellt worden. Die Kinder verlassen morgens mit dem Schulranzen die el!->l che Wohnung, treffen aber nicht in der Schule ein, sondern treiben sich umher und treiben alterst l Unfun, beteilig-n sich auch vielfach an kb inen und größeren Diebstähien. Diese Verwuhrlosun^ der Jugend 82. Jahrgang Inserat« werden mit 20 Pf., solche aus unseol Amtshauptmannfchak. mit 15 Pf. die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nu» von Behörden) die zwei gespaltene Zette 40 bez- 35 Pf. — Tabellarisch« nndkoinplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Meiheritz. Zeitung« erscheint täglich mi. Äus- »akme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- aeben. Preisvierteljähr- lich 1 M. 80 Pf., zwei. Monatlich 1 M. 20 Pf., einmonatlichKOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- boten, sowieunsereAus träger nehmen Bestel lungen an. sortiert 1 75 Pf. für das Pfund „ II und III 52 unsortiert 48 Suppenspargel 22 „ „ „ „ Diese Höchstpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise im Sinne des 8 5 des Normal- Weißtlih-Muilg ÜMwU mS »jM str AMME Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stell» und an bestimm en »S Divvoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne m Dippowrsw malde in Nr. t09 und IN der „Weißeritz-Zeitung" wird für die Melde-und Annahme- stelle Sokrnieilvbvi'g folgendes bekannt gegeben. Ld°°N°L Schönfeld und Seyde. ? Wer die B-stand-anmeldung und spätere Enteignung der beschlagnahmten Gegen- °»"> i-n I,. .->»-11817 °d« Dienstag den 26« 3uni 1817 vormittags zwischen 8 -12 nnd nachmittags zwischen 2-6 Ahr im neuen Gemeindegrundstück zu Schmiedeberg (gegenüber dem Gasthaus „Zur Post ) °^Die'Be,ahlung der Uebernahmcpreise erfolgt sofort bei der Gemeindekasse. 4. Alle der Beschlagnahme unterliegenden und an den vorbezeichneten Tagen nicht freiwillig zur Ablieferung gelangten Gegenstände obengenannter Art sind unter Ver wendung der vorgeschriebenen und bei oen Herren Gemelndeoorstanden zu entnehmen- den Vordrucke ,z„^^ns den 30. 2«ni 1917 bei dem unterzeichneten Gemeindeoorstano zu melden. 5. Ferner sind zu den Annahmetagen nunmehr auch alle beschlagnahmten, bi», ber aber zuruckgestellten und noch nicht zur Ablieferung gelangten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel mit zur Ablieferung zu bringen. 7. Zuwiderhandlungen werden nach den vom Stellvertretenden Generalkommando erlassenen Bekanntmachungen bestraft.