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MHeritz-Mmg net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 be^ 35 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« mit entsprechendem Aus» schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird leine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die ^vrltzeritz. Zeitung« erscheint täglich mi. Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr lich 1 M. 80 Pf., zwei- monatlich 1 M. 20 Pf^ emnwnatlich 60Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf- Alle Postanstalten, Post- boten, sowie unsere Aus- träger nehmen Bestel lungen an. WMiU M AUUl fix HMMt, SjMMg U.L AmlÄIllU für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde Inserat« werden m* 20 Pf., solche aus unsevl Amtshauptmannschaf. mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Naum berech- Nr. 118 Donnerstag den 24. Mai 1917 abends 82. Jahrgang Gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1017 be treffend Regelung des Handels mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Sachsen werden folgende Ersatzmittel vom Handel innerhalb Sachsen» ausgeschlossen: Nr. Ersatzmittel Hersteller Ort der Herstellung 1 Waschmittel „Grimmaline" Lhem. Fabrik G. m. b. H. Grimma i. Sa. 2 „Dia Wusta" Brotaufstrich mit Wmstgeschmack Dia Nährmittelwerke Leipzig 3 „Urgen" auch „Waschfein*' auch „Schmiersiev" und Schmiersin" genannt Wilh. Neumann Leipzig-Eutr. 4 - » Ges. f. Molkereisortschritte Leipzig 5 „Rekordon" Scharfgewürzpulver Ernst Grunert Feuerbach b. Stuttgart Leipzig 6 Suppengrünersatz „Aromata" Neugebauer L Co. 7 „Rekordon" Slreckpfesferpulver Gebr. Paul Chemnitz 8 Waschschmiermittel Carl Schumann Callnberg-Lichtenstein 9 SauerstofsWaschmittel„UeberaIles" Gebr. Rumberg Potschappel 10 Waschmittel „Urgen", Walchfein auch Schmiersieo und Schmier- sin genannt Or. Christ. Ulrich Grimma i Sa. 11 Bleich- und Schnellwaschmiltel „Soh" Kriegrersatz Herm. Otto Schmidt Döbeln i. Sa. 12 „Döbelna" Benzinwaschpulver s o s 13 Schmierwaschmittel „Universal" Fritzsche L Paulick Dresden-N. 14 Sauerstofswaschmittel„Ueberallcs" Carl E Börner Weinböhla b. Drerd. 15 Lenz-Kräuterkaffee Th. Lenz L Co. G m. b. H. Leipzig 16 Ungar Brotaufstrich Gemüse-Paste Sutterol Raymond L Co. Berlin bl 24 Dresden, den 21. Mai 1917. Ministerium des Innern. Nr. Ersatzmittel Hersteller Ort der Herstellung 17 Echmierwaschmittel „Schneeweiß" Th. Böhme Weißenfels a. 8. 18 „Edelweiß" I Kohn L Co. Seifenverlrieb Hamburg 19 Wasch- und Bleichpuloer „Schneeweiß" M. Rudolph Bad Lauslck i. Sa. 20 „Stärko" Stärkemittel Barstz L L. Berlin Wilmersdorf 21 Soda Ersatz, Scheuer- und Reini gungsmittel Curt Gelbricht Leipzig 22 Wasch-Ersatzmittel u. kosm. Artikel Georg Wehle Sachsengoldw. Spremberg, Post Neus. Sp. 23 „Ich stärke gut" Mar Rudolph Bad LausiS t. S. 24 Waschpulver Frauenfreude Paul Weidemann Plauen i. V. 25 Adler Waschpulver Hofsmann Müller Löthen i. Anh. 26 Waschpulver „Sonco" Sonnenfeld L Co. Kattowitz i. Schl. 27 Linkas Wasch- und Bleichprä- parat Linkas Werke Berlin W 57 28 Fleischbrühersatzwürsel Marke „Agnes" Nährmittelfabrik I Lronhetm Hamburg 29 Dreifruchtgeschmack „Rara" Paul Westphal Inh. Mar Caspar Berlin-Wilmersdorf 30 „Jkuwa" Ei Trieb-Ersatz Ernst Peßler Paunsdorf b. Leipzig Beim Herannahen der wärmeren Jahreszeit wird auf die bestehende Gefahr der Entstehung von Waldbranden wiederholt hingewiesen und jedermann die äußerste Vorsicht im Umgänge mit Feuer, besonders in Waldungen oder in deren Nähe zur Pflicht gemacht. Dabei wird folgendes in Erinnerung gebracht: Da» Zigarren- und Zigarettenrauchen, sowie das Rauchen aus offenen Pfeifen in Waldungen außerhalb der Fahrstraße ist verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere strafgesetzliche Bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Hastslrafe geahndet. Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand in Waldungen herbeisührt, wird nach 8 309 des Reichsstrafgesetzbuches mit Ge fängnis bis zu ejnem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft. Bestraft wird auch unvorsichtiges Gebahren mit Feuer u -d verweigerte Hilfe leistung bei einem Waldbrande, und zwar wird nach § 368 Ziffer 6 des Reichs- strafgesetzbuchs und 88 31, 32 des Forst- und Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Haft bis zu zwei Wochen bestraft: s) wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich ihm nähert, d) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eine» Waldes brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirst oder unvorsichtig hand hab», * c) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes unbefugt Feuer anzündet oder unbefugter Weise angezündetes Feuer gehörig zu beausstch- tigen oder auszulöschen unterläßt, ch wer bei Waldbränden von der Polizeibehörde oder dem Waldbesitzer oder ihren Vertretern zur Hilse aufgefordert, keine Hilfe leistet, obgleich er der Ausforderuug ohne eigenen erheblichen Nachteil genügen konnte. Dabei weist die Kgl. Amtshaupimannschast wiederholt auf ihre Bekanntmachung vom 6 Juli 1904 hin, wonach bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 Mark oder Haftslrasen bis zu 14 Tagen Zündhölzer in Haushaltungen stet» so aufzubewahren sind, daß Kinder nicht dazu gelangen können und wonach an Kinder unter 12 Jahre" Zündhölzer nicht verkauft noch sonst abgegeben werden dürfen. Das namentlich im Vorjahre vielsach beobachtete Abbrennen alten Graswuchse» hat wiederholt zur Beschädigung angrenzender Waldbistände geführt. Es besteht die Gefahr, daß ein solcher Brand weitergreift. Der Urheber ist dann unter Umständen schadenersatzpflichtig und strafbar (88 308, 309, 3686 des Reichs strafgesetzbuchs, 8 31 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26 /2. 09). Derartige Brände müssen, soweit sie überhaupt gefahrlos und zulässig sind, wenigstens während der ganzen Brandzeit aus reichend beaufsichtigt werden. Die Ortsbehörden haben darüber zu wachen, für tunlichste Verbreitung dieser Be kanntmachung Sorge zu tragen und Zuwiderhandlungen unnachstchtllch zu bestrafen oder bet der Königlichen Amtshaupimannschast anzuzeigen. Nr. 208 L. Königliche Amtshaupimannschast Dippoldiswalde, den 14. Mai 1917. Zur Bekämpfung der Alkerdistel ergeht auch in diesem Jahre an alle Eigen tümer, Nutznießer und Bewirtschafter von Grundstücken die Aufforderung, die Acker disteln und andere schädigende Disteln auf ihren Grundstücken, sowie auf den Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, Aferränder« und Eifenbahndämmen derart rechtzeitig zu vrrtilten, daß sie nicht im blühenden oder reisen Zustande anzutresfen sind. Da die Verbreitung der Distel nicht nur durch den Samen, sondern auch durch die „Wurzelbrut" erfolgt, ist auch auf die Entfernung der Distelwurzeln mittels „Distel zangen" oder „Disteleisen" Bedacht zu nehmen. Die Ortsbehörden wollen die Durchführung der ordnungsmäßigen Vertilgung der Ackerdistel gehörig überwachen und nötigenfalls die Säumigen zwangsweise dazu an halten. Nr. 525 0. Königliche Amtshaupimannschast Dippoldiswalde, am 19 Mai 1917. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Liebenau liegt beim Postamts Lauenstein vom 25. ab 4 Wochen aus. Dresdrn-A., 21. Mat 1917. Kaiserliche Oberpostdirettio«. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Zehne Großes Hauptquartier, 23. Mai 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe de» General-Feldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern. Bet Hulluch und Bullecourt wurden mehrere englische Vorstöße, die durch starkes Feuer vorbereitet wurden, ab- gewiesen. Heeresgruppe des deutschen Kronprinzen. An der Aisne- und Lhampagnefront hielt sich vor mittags die Kompstät'gkeit der Artillerie in mäßigen Grenzen. Nachmittag» setzten nach plötzlicher Feuersleigerung von der Hochfläche von Talsly bi» zum Walde La Ville aur bois stark« französische Angriff« «in, dl« bis zum Abend mit großer Hartnäckigkeit gesteigert wurden. In zähem Nohkampfe und durch kräftige Gegenstöße hielten bayerische, hannoversche, niederschle'ische und Posener Rgtmenter ihre Stellungen gegen mehrmaligen Ansturm und warfen oen Feind zurück. Erbitterte Hand- granatenkämpse in einzelnen Grabenstücken dauertennachtran Dem weichenden Feinde fügte unser Feuer erhebliche Verluste zu. Die Franzosen haben durch Has Scheitern ihres An griffe» eine blutige Schlappe erlitten. Heeresgruppe des Generalfeldmarschall« Herzog Albrecht von Württemberg. An der lothringischen Front und im Sundgau wurden feindliche Erkundungsableilungen vertrieben. Oestlicher Kriegsschauplatz. Mit kräftigem Feuer beantworteten wir das in mehreren Abschnitten auflebende Feuer der russischen Artillerie. An der makedonischen Front war bei Sturm und Regen die Gefechtstätigkeit gering. Der Erste General Quartiermeister. Ludendorst. Oertliches und Sächsisches. — Kutscher Bernhard von hier, wohnhaft Berg straße, hat seine Liebe zum Vaterlande mit dem Tode be zahlt. Er hinterläßt eine Witwe und drei Kinder. Leicht sei ihm die fremde Erd,. — Ersatz Reservist Edwin Kummer, Sohn drs Haus manns Kummer in der Strohhhutsabrik H. H. Reichel, erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. — Han» Reichel, Jnf-Reg. 134, Sohn des Herrn Zollinspektor Reichel hier, wurde zum Oberleutnant be fördert. — Postbestelldienst zu Pfingsten. Am 1. Pfingstfeier tag, 27. Mat, ruht im Landbestellbezirke der Posibestell- dienst Am 2. Psingstseierlage, 28. Mai, wird der Be- stellungsdtenst im Landbestellbezirke wie an Sonntagen wahrgenommen. Im Ortsbestellbezirke wird am 1. Püngst- feiertage vormittag« eine Geld- und eine Pakelbesterlung ausgeführt. Die Briefbestellung im Orte findet an den Pstngslfeiertagen wir an Sonntagen statt.