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Weißeritz-MtMg Inserat« werden mH 2V Pf., solche aus unsere* Amtshauptinannschat. mit 15 Pf. üie Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez- 85 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« mit entsprechendem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeilc 50 Pf. erscheint täglich ml. Aus« «abme deic Sonn« und Heiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr» ltch 1 M. 80 Pf., zwei« monatlich t M. 2Ü Pf„ eknmonatlichSOPf. Ein- zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowie unsere Aus- > träger nehmen Bestel lungen an. TllgeszMU M AMl ftr WOWcke, SWeheberg v.U Amtsblatt str di« Königliche Amtrhmptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde- Mit achtseitigem Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird leine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehye. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 117 Mittwoch den 23. Mai 1917 abends 82. Jahrgang Gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1917 be treffend Regelung des Handels mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Sachsen wird der Handel mit folgenden Ersatzmitteln genehmigt: Nr Ersatzmittel Hersteller Ort der Herstellung 1 Waschpulver „Rapid" Industrie»»!« Freitag L Sigling Pausa i. V. 2 „Norica" Ei-Spartabletten für Koch- und Dackzwecke Johann Verfürth München 3 l)r. Bellachs Ersatz Handwasch- mitlel Friedr. Jung L Lo. Leipzig-Stötteritz 4 Fleischbrüh-Ersatzwürfel Moritz Rauschenbach Srüna Thüringer Nahrungsmittel A.-G. Großheringen Großheringen k. Thür. 5 Fleischbrüh Lrsatzwürsel „Tedagg" Thüringer Nahrungsmittel A.°G. Großheringen Großheringen i. Thür. 6 Kasfee Ersatz Volkrgetränk Ernst Nelke Dresden-A. 7 Tonwaschstück „Küntzella"-Ersatz Ludwig Küntzelmann Dresden-A. 8 Reksil Brotbelag Pulver Apotheker R. Liske Riesa a. E. 9 „Mm" Putz- und Scheuermittel Sunlicht Gel. von 1914 Rheinau-Mannheim 10 Jkuwa Kunsthonigpulver Ernst Peßler Paunsdorf b. Leipzig 11 Waschpulver „Krisit" Henkel L Lo. Düsseldorf 12 „Krisit" Waschstück Henkel L Co. Düsseldorf 13 „Globus' Scheuerpuloer Blitzblank Fritz Schulz jun. A.-G. Leipzig 14 Bleichmittel „Blitz" C. F. Schulze Halle a. Saale 15 Wasch-Ertrakt fettlos Schutzmarke „Sonne" L. F. Schulze Halle a. Saale Dresden, den 21. Mai 1917. Ministerin« de» Innern. SokHluHsokvinruuong für- Svinüss unri Oksk. I. Bei jeder Veräußerung von a) Kohllorten aller Art, Mangold, Kohlrabi, Kohlrüben, Mairüben, rote Rüben, Möhren, Karotten, Teltower Rüben, Schwarzwurzeln, Spargel, Erbsen, Bohnen, Gurken, Spinat, Salat, Rhabarber, Tomaten, Zwiebeln, d) Obst außer Pfirsichen, Aprikosen, Weintrauben, c) Südfrüchten an Großhändler oder Kleinhändler, jedoch nicht an Verbraucher, hat der ver- iußerer, das ist entweder der Erzeuger — bei Obst auch der Pächter — oder der Groß händler oder der Zwischenhändler, einen Schlußschein in zwei Ausfertigungen ans» rufSUen und zu unterzeichnen. Je eine Ausfertigung des Schlußscheines muß der- Erwerber und der Veräußerer bei Frühgemüse und Frühobst drei Monate, im übrigen acht Monate ausbewahren und auf Verlangen den zuständigen Ueberwachungsorganen vorlegkn. Jeder Kleinhändler muß somit durch Vorlegung eine« Schlußscheines für seine Ware den Nachweis führen können, woher und zu welchem Preise er sie bezogen hat. II. Schlußscheinfrei bleibt außer der Abgabe unmittelbar an Verbraucher die Ab gabe der Ware seitens de« Erzeuger» fauch Obslpächter») an einen Sammelstellenleiter oder an einen Händler im Umherziehen. Dieser letztere bedarf zum Handel mit Gemüse und Obst im Umherziehrn der Ge nehmigung der Königlichen Amtshauptmannfchaft bez. des Stadtrate» der Städte mit rev. Slädteordnung, wo der Handel betrieben werden soll. III. Wer sich für schlußscheinpfllchtige Veräußerungen nicht des Schlußscheines be dient, setzt sich der Festsetzung der Preise durch den Kommunalverband aus. VI. Bei Ausstellung der Schlußschrine sind die amtlich vorgcfchriebenen Muster zu verwenden. Sie werden in Heften von I00 Stück mit Durchschlägen durch die Ge meindebehörden aurgegeben. Diese erhalten sie ihrerseits vom Kommunaloerbande. Bl» auf weiteres erhalten: l. Erzeuger und Zwischenhändler Hefte mit dem Aufdruck k. 2. und der fortlaufenden Buchnummer; 2. Großhändler Hefte mit der bloßen Buchnummrr ohne Buchstaben; 3. Sammelstellenleiter Hefte mit dem Ausdruck 8. und der fortlaufenden Buch nummer. Da» Heft lostet 2 Mark. Strafbestimmungen. V. Mit Gefängnis bi» zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Sirafen wird bestraft, wer den Vorschriften über die Verpflichtung zur Ausstellung, Aushändigung, Aufbewahrung und Vorlegung von Echlußscheinen zu« w-derhandelt. Vl. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Dippoldiswalde, den 19. Mai 1917. Nr. 2802 ck Mob. ll. Der Kommunalverband. WiEvni-vvkBiokvTui-üvIrlioIKung von Vvli'iobsuuassvr». Heber unregelmäßige Wasserführung der Bäche und Flüsse in den Bezirken der unterzeichneten Amt«Hauptmannschaften, besonders in den Weißeritzflüssen unterhalb der Talsperren wird geklagt. Die Ursache ist in unbefugtem Anstalten und Zurückhalten von Betriebswasser durch einzelne Triebwerkrbesitzer zu suchen. Infolgedessen wird auf Folgende» nachdrücklichst hingewiesen: Nach § 31 des Wafsergesetze» dürfen die besonderen Wasserbenuhungen, wozu auch die Stauanlagen gehören, nur unter billiger Berücksichtigung der zulässigen be sonderen Benutzungen Anderer ausgeübt werden. Nach § 47 des Wassergesetzes ist es verboten, aufgestaute Wassernüssen Plötzlich abzulaffen, wenn vorauszusehen ist, daß dadurch Gefahren oder erhebliche Nachteile für da, Gemeinwohl oder Eittzeltte entstehen. Nach 8 82 Zisser 1 des Wasserp-s-tzes dürfen die Anlieger dem regelmäßigen Wasserabflüße kein« Hindernisse bereiten, die nicht mit einer zulässigen besonderen Be nutzung des Wassers Zusammenhängen. Da» Zurückhalten des Wasser» in Stauanlagen führt zu erheblichen Betriebs störungen bei den tieferliegenden Triebwerken. Außerdem wird den letzteren durch das plötzliche Ablassen größerer aufgestauter Wassermengen die Möglichkeit ihrer zweckmäßigen Ausnutzung entzogen. Das Zurückhalten und Ansammeln des Wassers in den Gräben ist bei Erteilung der Genehmigung von Stauanlagen meist ausdrücklich untersagt worden. Aber auch soweit dies nicht geschehen ist, haben alle Besitzer von Stauanlagen dafür zu sorgen, daß das Wasser, sofern es nicht ins Wildbett abgeschlagen wird, in dem gleichen Maße, als es ihren Anlagen zufließt, zu gleicher Zeit und ohne Unterbrechung au, ihnen absließt. Die besonderen satzungsmäßigen Verpflichtungen der Welßeritztalsperren-Genossenschaft werden hierdurch nicht berührt. Die Besitzer von Stauanlagen, desgleichen die von ihnen mit der Bedienuug der Wasferkraftanlage verantwortlich betrauten Personen werden hiermit aufge fordert, die gesetzlichen Bestimmungen bezw. die bei Genehmigung der Anlagen gestellten Bedingungen genau zu beachten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 166 Ziffer 2 de» Wassergesetzes mit Geldstrafe bis zu >50 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bezw. nach 8 >47 Ziffer 2 der Reichsgewerbrordnung mit Geldsirafe bis zu 300 Mark oder Hast bt» zu 6 Wochen bestraft. Die Königlichen Amtshauptmannschasten Dresden-Altstadt und Dippoldiswalde, am 4 Mai 1917. Gesuche um Gewährung von Staatsbeihilfen sür Volksbibliotheten sind unter Benutzung des von der Mauckifch'schen Buchhandlung in Freiberg herausgegebenen — in der Buchhandlung von Kästner, Dippoldiswalde, vorrätigen — Vordrucke» bis 25. Juni hierher einzureichen. Später eingehende Gesuche können in diesem Jahre nicht berücksichtigt werden. Nr. 426 l). Königliche Amtshauptmonnschaft Dippoldiswalde, am 16. Mal 1917. AunsKkonig, 290 Gramm auf den Kopf der nivkllandwirtschaftlichen Bevölkerung, ist vor» 25. AI. ad gegen Abschnitt „Di" der Lebensmittelkarte in sämtlichen Verkaufs» stellen erhältlich. Stadtrat Dippoldiswalde. Bürgerschule Dippoldiswalde. Am Freitag den Ai. Mai vorm. 10 Ahr findet in der Turnhalle die Wer -es WMiMS 8. M. 8mg Frieilrilh Anglist III. statt, zu der die Kaiserlichen, Königlichen und städtischen Behörden, die Eltern unsrer Kinder und all« Freunde unsrer Schule im Namen der Lehrerschaft ergebens« eingeladen werden. Schuldirektor Ebert. Große» Hauptquartier, 22. Mat 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe de» Generalfeldmarschall» Kronprinz Rupprecht von Bayern. Im Ppernbogen, bei Len», Oppy und in breiter Front südlich der Scarpe war di« Kampstättgkeit der Artillerie tagsüber lebhafter. Bei mehreren starken Vorstößen, die vormittags bei Bullecourt, später bei Croiselle einsetzten und frhlschlugen, »litten die Engländer blutige Verluste und büßten über 90 Gefangene ein. Heeresgruppe de» deutschen Kronprinzen. Zwischen den Höhenstellungen de» Chemin-des-Dame» und der Aisne, nördlich von Reims und vom oberen Vesle- bis zum Suippestale «niwickelten sich zeitweilig hef tige Artillerirkämpfe. Südwestlich und südlich von Nauroy griffen die Franzosen im Laufe de« Tage» mehr mals unsere tzöhenstellungen an. Die dort fechtenden württembergischen Regimenter schlugen den Feind im Gegenstoß zurück und behielten üb» 150 Gefangene ein. Abend» brach ein franzöjischrr Vorstoß am Südhange de» Pöhlberges, südöstlich von Moronviller«, zusammen. Oestltch der Maa» lebte gestern das Feuer auf. Es kam dort zu kleinen Vorseidgesechten, die uns Gefangene einbrachten. Eine unserer Jagdstaffeln schoß im gleichzeitigen An griff bei Bouoancourt, nordwestlich von Reims, 5 feindlich» Fesselballone in Brand. Hreresgrupp« des Generalfeldmarschall» Herzog Albrecht von Württemberg. Nichts Neues. Oestlicher Kriegsschauplatz. Di« Lage ist unverändert. Makedonische Front. Zwischen Prespasee und Lerna, auf beiden Vardar-