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von >om Dienstag den 18. Mai 1917 abends d wie rein troll Zan! bcm arzc gwa wur aber Neil vuri idei en las e Ab Sutmü den nme 4 Lil« Magermilch oder I Pfund Quark oder l/2 Pfund Käse :sdoi Vitir r un chter dab« ckoh! rankt sjagd d vo ch a n au u gc lzeug gzeu Die Luskadr vo» Suarst, Lüvo uuck Lagormllek aus dem Bezirke des Kom- munalverbands ist von Montag den 2l. Mai 1917 ab vor noch wlt ausdrücklicher Svaodwlguog der Amtshauptmannschaft mrlättig. Eie muh versagt werden, solange der Bezirk sein Ablieferungssoll nicht erfüllt. Die abgelieferten Gegenstände werden in Gegenwart des Ablieferer», der die ge naue Adresse de» Eigentümer» anzugeben hat, gewogen und darnach der Uebernahme- Die Lrrougor dürfen sowohl von den Aufkäufern wie auch von den Verbrauchern für Quark mit einem Wassergehalt von höchstens 75v/o (schnitt- und stichfest) einen kroll» dl» m 50 kk. für das Pfund verlangen. Die LllldLulor dürfen ihrerseits von der Hauptsammelstelle und von den Der- brauchern nicht mehr als 57 kl. für das Pfund fordern. Den gleichen Preis haben die Hauptsammelstellen an Erzeuger zu bezahlen, die ihren Quark unmittelbar an diese abliefern. Die Abgabe von Lporrluurt» zulässig, «u»»»tllod höchsten» gewährt. Die Ausgabe der Karten erfolgt noch im Laufe dieser Woche. Es wird jeder Ueberschußgemeinde von der Amtshauptmannschaft mitgeteilt, wie« viel Saust ockor Miro 0 Pfund Quark — l/2 Pfund Käse) sie unter Berücksichtigung ihres Viehbestandes, ihres eigenen Bedarfes und ihrer Ausfuhr an Vollmilch »b»ll- Uokoru hat. Die LdUvIuvllgiMttUm ergeben sich aus dem unter D beigefügten Verzeichnisse. die zwei» >eue 4V bez. tabellarisch» undkompltzierteJnserat» mit entsprechendem Auf» schlag. — Eingesandt, im redanioneilen Teile, di« LagormUed, Saust uuck M»o ist aar vood 5050a olao die jedem, der nicht Selbstversorger ist, ein Bezugrrecht von Zuwiderhandlungen werden m't Gefängnis bl, zu l Jahr oder Geldstrafe bi» 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dippoldiswalde, am 13. Mai 1917. Der Kommuualverband. Auf Grund der erstatteten Meldungen wird jedem Betroffenen eine Anordnung, betreffend Ae-«trag»ng de, Eigentum» an den beschlagnahmten Gegenständen ans den Reichsmilitarsisku» zugestellt werden. Da» Eigentum an den betroffenen Gegen ständen geht auf den Reichsmililärsiskus über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. 8 6. Die enteigneten Gegenstände sind innerhalb de» in der späteren Enieignungsanord- bestimmten Zeiträume» an die in dieser bezeichneten Sammelstelle abzuliefrrn. Nach «blauf dieser Frist werden sie aus Kosten de» Ablieferung»pslichtigen zwangs- erscheint täglich mi.Äus» nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- aeben. PreisvierteljShr« llch 1 M. 80 Pf., zwei monatlich 1 M. 20 Pf^ eknmonatlich KOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Von der Beschlagnahme werden alle in § 2 der Bekanntmachung vom 1./3.1917 genannten aus Aluminium bestehenden GebrauchsgegenstSnbe und Küchengertto betroffen. Der Beschlagnahme unterliegen nicht mit Aluminium überzogene Gegenstände, di» aus einem anderen Material als Aluminium hergestellt sind. Die Vrt»d«dörcko hat ihrerseits die auf die Gemeinde im ganzen gelegte Laüllgo »al ckto olorslooa Vlvstdultru unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähig keit ihrer Stalles awaalllgoa. Zur Erfassung dieser Mengen sind von der Ortsbehörde Sllust»vlstüa!u (Butter- frauen u. dergl.) zu bestimmen, für die, fall« nicht schon geschehen, Auskaufscheine bei der vmtrhauptmannschast zu beantragen wären. Sie erhalten von der Ortsbehörde «ine Liste über das Ablieferungssoll der einzelnen Wirtschaften des Ortes und sind ver pflichtet, den Quark mittel» rogolwüülgva Lal»llvd«U8 — wöchentlich zweimal — von den Erzeugern »blladoloa und der für den Ort zuständigen Hauptsammelstelle (vergl. da» Verzeichnis unter D) ruruküdroa. In der Regel haben die S»apt»»wwol»1oU»ll den gesamten Quark »ll die ihnen von der Amtshauptmannschaft bezeichnet« mumürüga Lduadwostollo abzuliefern. Der Preis beträgt 67 kl. für das Pfund (67 M. für den Zentner). Er schließt die Kühlung der Quark», etwaigen Schwund, die Beschaffung der Fässer, das Verpacken und die Verladung auf der nächsten Station ein. Die Fracht hat die Abnahmestelle zu tragen. Soweit einzelne in Zuschußgemeinden gelegene Hauptsammelstellen mit Genehmi gung der Amtshauptmannschasl Quark auch »a Vudr»avstu abgeben dürfen, beträgt der Verkaufspreis 62 kl. für da» Pfund. Der Kommunalverband hat zur Durchführung dieser Beschlagnahmeoerordnung die zur Erfüllung der Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel gebildeten Melde- und Abnahmrsiellen (Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 17. August 1915, „Weißeritz-Zeitung" Nr. 190) betraut. Ueber die Zugehörigkeit der einzelnen Ort« z» den gebildeten Melde- und Abnahmestellen geben die Ortsbehörden Auskunft. 8 4. Alle Besitzer (natürliche und juristische Personen einschließlich Lffentlich-rechtlichrr Körperschaften und Verbände), auch Erzeuger und Händler haben die von der Beschlag nahme betroffenen Gegenstände, soweit die« nicht schon geschehen ist und soweit nicht zur Vermeidung der Anmeldung rechtzeitig freiwillige Ablieferung ersolgt, unter Ver wendung der vorgrschrtebenen Meldescheine bi» zum 26. Mai 1917 bei der Ortsbehörde ihrer Meldestelle, wo auch die Meldescheine zu haben sind, anzu melden, die dann die Meldungen nach ihrer Durchprüfung an die Kgl. «mtshanpt- Mannschaft weitergibt. Mit achtseittgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" un- täglicher Unterhaltungsbeilage. Kür hf, Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen mir- leine ^aran Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Vom 1. März 1917 ab sind die obrn genannten Gegenstände durch Verfügung der Militärbehörde beschlagnahmt worden mit der Wirkung, daß Veränderungen an ihnen und recht-geschäftliche Verfügungen über sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kommunaloerbandes erfolgen dürfen. Inserat« werden mR 20 Pf., solche aus unsew» Amtshauptmannfchakr mit 15 Pf. dm Spaltzell» oder deren Raun» berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur Vvr-l««I,i» mit Quanle, Risss unrl lAsgsnmllvk. Mit Rücksicht darauf, daß der Kommunalvrrband wöchentlich 293 Zentner Quark in aridere Bezirke abzuliefern hat, wird zur Sicherstellung dieser Menge folgendes an geordnet: hweisc Ver r Bei ständi nando uppen ckelse nglü zün cd de n ker n in de b< Alte ko m duri ick hc nter lebrül : Soh aft bi Idente > bei! ^nabe Mm 4. Molkerei Sietzelt—Cunnersdorf: Cunnersdorf, Luchau, Schlottwitz. 5. Molkerei Hauswald—Glashütte: Gla,Hütte. Berthelsdorf, Börnchen b. L., Börnersdorf, Dittersbach, Döbra, Johnsbach, Waltersdorf. 6. Molkerei Holzapfel—Hermsdorf i. Erzgrb.: Hermsdorf i. Erzgeb., Seyde. 7. Molkerei Holzapfel-Nassau: Nassau, Holzhau, Rechenberg. 8. Molkerei Moritz—Ruppendorf: , Ruppendorf, Beerwalde, Börlas, Höckendorf, Obercunnrrsdorf, Paulohat«, Seifersdorf, Spechtritz. 9. Molkerei Gebr. Pfund-Lauenstein: » Lauenstein, Stadt Bärenstein, Geising, Dorf Bärenstein, Breitenau, Fürstenau, Fürstenwalde, Hennersbach, Liebenau, Löwenhain, Oelsengrund. 10. Molkerei Schüller-Hennersdorf: Hennersdorf, Ammelsdorf, Bärenburg, «Srenfels, Dönschten, Falkenhain, Kip-dors, Naundorf, Niederpöbel, Obercarsdorf, Sadisdorf, Schmiedeberg, Schönfeld. 11. Molkerei Theilen—Pretzschendorf: , , Pretzschendorf, griebersdors, Hartmannsdorf, Röthenbach. 12. Molkerei Schmidt—Burkersdorf: Burkersdorf, Dittersbach. 13. Molkerei Stiel—Dippoldiswalde: Dippoldiswalde, Berreuth mit Etifen, Elend, Malter, Ri-derfraurndorf, Oberhäslich, Paulsdorf, Reinholdshain, Ulberndorf. 14. Molkerei Wagner—Reichstädt: Reichstädt. 15.BulttrsammeIsteIle Altenberg: Altenberg, Georgenfeld, Hirschsprung, Rehefeld-Zaunhaus, Scheller hau, Zinnwald. Ausführnngsveftimmnngen zm Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Melde pflicht, Enteignung und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium. Die Preise in Ziffer 5 und 6 sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetze». 8. Katstäalu uuck L»ap1»»mwsl»l8Uoa haben über Tin- und Verkauf 50mm Luvst zu führen. Darau» muß ersichtlich sein: Menge und Herkunft der Ware, sowie Tag de» Eingangs- und des Weiterverkauf». Haben Hauptsammelstellen Quark übrig, so ist dies umgehend der Amtshauptmann- fchaft anzuzeigen. Hauptsammelstellen and die zugehSrige« Orte. 1. Molkerei Abbühl—Reichenau: * Reichenau, Frauenstein, Kleinbobritzsch. 2. Molkerei Bieaer—Hilschbach: * Hirschbach, Bärenklause, Kautzsch, Gombsen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippol- diswalde, Kreischa, Lungkwitz, Oberfraurndorf, Reinberg, Reinbardtsgeimma, Saida, Theisewitz, Wendtschcarsdorf, Wittgrnsdorf. 3. Mllchhandlung Etßrlch - Possendorf:) Possendorf, Börnchen b. P, Großölsa, Hänichen, Kleincarsdorf, Quohren, Wilmsdorf.