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Weißeritz-Mtung TagesMU M AheiM ftr HMM SljMelierg u.ll. 82. Jahrgang Sonnabend den 12. Mai 1917 abends Nr. 199 Nr. 2880 Mob. II. Der Kommunalverbanv. Königliches Amtsgericht. 2s. I/I7. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Jehne WM' Weitere amtliche Bekanntmachungen stehen hente in -er Beilage. "MG I. Blatt 2. Blatt 3. Blatt 4 Blatt 5. Blatt Nr. 202 des Flurbuchs, nach diesem 36,2 Ar grob, Nr. 202s des Flurbuchs, nach diesem 18,2 Ar grob, Nr. 202b des Flurbuchs, nach diesem 16,9 Ar grob, Nr. 202c des Flurbuchs, nach diesem 7,4 Ar grob, Nr. 202ä des Flurbuchs, nach diesem 6,9 Ar grob- 88, 89, 90, dl, 92, Diese füns Grundstücke stehen untereinander im wirtschaftlichen Zusammenhänge, sind auch mit geringen Ausnahmen einheitlich belastet, und werden deshalb al» Ein heit versteigert werden müssen. Sie sind zusammen mit 860,26 Steuereinheiten belegt. Ihre Gebäude führen nach den Versicherungsscheinen vom 23. März und 10. Ok tober 1911 die Nummern 24, 248, 24L und 24» der Ortrlistr und sind zur vraud- kasse insgesamt mit 141810 M. eingeichätzt. Sie bestehen in einem Kurhause mit Nebengebäuden, Logierhäusern, einem Badehaus, einem Stallgebäude und einem Post gebäude, das für jährlich 2010 M. an den Reichsfiskus vermie'et ist. Flurstück 202ck ist mit Wald bestanden. Nach der im Jahre 1907 erfolgten Schätzung betrug der Wert aller Grundstücke 198100 M. Der gegenwärtige Wert ist aus 165700 M., der des zugehörigen Inven tar» auf 17443,30 M. geschätzt woiden. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der silbrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 21. März 1917 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muh vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei« führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Dippoldiswalde, den 29. März 1917. 8 8. Bon der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung können solch« beschlag. Opfer au» unserem Orte. Den Heldentod erlitt am 19. April der im Jnf-Reg. Nr. 177, 5 Komp., dienende Soldat Alfred Lindemann von hier und am 26. April der im Ulanen Reg. Nr. 21 dienende Ulan Friedrich Eisold von hier. Auch erhielt Frau Hofmann hier die traurige Rach- richt vom Leutnant ve» Jns.-Reg Nr. 103, 4. Komp, dast am 20. April Ihr Mann, der Soldat Paul Hofmann, schwer verwundet worden ist und in englische Gefangen schaft geraten ist, und an dessen Auskommen gezweifelt wird. Dresden. Zn Hausdorf bei Dippoldi» walde ist da« für alle übrigen Arbeiten 50 v. H. auf den geltenden Buchdruckpreiltarif. Altenberg. Der Besitzer de» hiesigen weltbekannten Hotel zum „Alten Amtshau»" Gustav Freitag hat durch Fliegerbombe den Heldentod erlitten. Oelsa. Am 1. Juni tritt mit Genehmigung der ober sten Schulbehörde unser Klrchschul« und dirigierender Lehrer, Oberlehrer Kantor Hentsch, nach 44jähiiger ständiger Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand. 36 Jahr« hat er an unserer Schule segensreich gewirkt. Ma»«. Wiederum forderte der Krieg zwei schwere nahmte Gegenstände befreit werden, für die ein besonderer kunstgewerblicher oder kunst- geschichtlicher Wert durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird. Dies- Gegenstände unterliegen jedoch ebenfalls der Meldepflicht. Die Enteignung und Ablieferung von sprechenden Prospektpfeifen kann aus aus reichend begründeten Antrag vorläufig und gegen jederzeitigen Widerruf bis zur Be schaffung von Ersatzstücken zurückge teilt werden. Befreiungs- und Zurückstellungsanträge sind bei der Kgl. Amt»hauplmannschast — erstere unter Beifügung eines Kunstwertzeugnisse» — einzureichen. 8 9- Die Sammelstellen sind auch verpslichtet, folgende von der Bekanntmachung nicht betroffene Zinnpfeifen, «Schaileiter usw. entgegenzunehmen: alle Pfeifen, Schalltrichter, Schallröhren usw aus Zinn von Orgeln und anderen Musikinstrumenten, soweit sie nicht Prospektpseifrn sind. Es gift gleich, ob diese Gegenstände bereit« im Gebrauch waren oder nicht. Für jedes Kilogramm der hiernach freiwillig abgelieferten zinnernen Gegenstände werden 4 M. vergütet. Die an diesen Gegenständen befindlichen Beschläge oder Bestandteile aus anderem Material als Zinn werden nicht vergütet und sind vor der Ablieferung zu entfernen. Andere Gegenstände aus Zinn sowie au» anderem Material bestehende, mit Zinn über zogene Gegenstände werden nicht angenommen. 8 >0. Zuwiderhandlungen-gegen die Vorschriften über Beschlagnahme, Meldung und Ent eignung werden, soweit nicht die allgemeinen Strafgesetze Anwendung finden, aus Grün der erlassenen Bekanntmachung geahndet. Dippoldiswalde, den 4. Mai 1917. Amtsblatt st« die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. ! Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. OertUches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bisher sind die drei berüchtigten Eisheiltgen ohne Schaden an den Garten- und Feldpslanzen vorüber gegangen. Allgemeine Sehnsucht herrscht aber «ach einem recht durchdringenden Regen. — Eiheblichr Erhöhung der Tarifpreise für Druck sachen aller Art in Aussicht Der Deut che Buchdrucker- verein brschloh noch einer Meldung au» Leipzig eine Lr- HLHung der D'Uckivchenpreis« vom 1. Juni ab, und zwar für laufende Werke. Z it chnft«, und Zeitungen um 33 v. H, für neue Werke, Zritschrifien und Zeitungen 40 v. H, Inserat« werden MA 20 Pf., solche aus unsere» Amtshauptmanufchalc mit 15 Pf. tue Spaltzeil» oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nU« von Behörden) die zwei« gespaltene Zeile 40 bez. 35 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteInserat« mit entsprechenden, Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 60 Pf. 8 5. Die enteigneten Prospektpfeifen sind innerhalb de» in der späteren Enteignungs anordnung bestimmten Zeitraum» ouszubauen und an die bezeichneten Sammelstellen abzuliefirn. Nach Ablauf dieser Frist werden sie auf Kosten des Ablieferungspfllch« tigen zwangsweise abgrholt werden, der zur Aurbauung auch weiterhin verpslichtet ist. Orgrlbaufirmen und selbständige Orgelbauer, die den Ausbau der Prospeklpfeifen vor nehmen, sind bei den Melde- und Sammelstellen zu erfahren. 8 6. Di« abgelieferten Prospektpfeifen werden in Gegenwart des Ablieferers, der die genaue Adresse de» Eigentümer» anzugebrn hat, gewogen und darnach der Uebernahm«- pr«i» gemätz 8 8 dir Bekanntmachung M. 1./12. 16 K. R A. unter Zugrundelegung «ine» Preises von 6.30 M. für jedes Kilogramm Zinn zuzügl. einer festen Entschädigung von 35 M. für j de Orgel seltgeletzt. Die Uebernahmepreis« enthalten den Gegenwert für die abgelieferten Gegenstände «inschlietzllch aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie Entsernung der Pfeifen aus dem Prospekt und die Ablieferung an die Sammelstellen. 8 7- Sofern Einverständnis über den Uebernahmepreis erzirlt wird, erhalten die «bliesernden einen Anerkenntnisschein ausgestellt, der an d«r Kasse der Eammelstrlle sofort eingelöst werden kann. Ablieferer, -je mit dem festgesetzten Aebernahmepreis nicht einvei smnden sind, haben dies sogleich bri der Ablieferung ausdrücklich zu «klären. An Stelle des Anerkenninirscheine» wird ihnen «ine Quittung ausgestellt. Der Antrag auf endgültige Feststellung de» Uebernahmepreis«» i t von dem Betroffenen alsbald un mittelbar an bas Reichsichiedsgeiicht für Kriegswirtschaft, Berlins 10, Biktoriastratze 34, zu richten. Ueber Einzelheiten diese» Bersahren» geben die Sammel- und Melde- stellen Auskunst. Durch die Inanspruchnahme des Reichsschiedsgericht» erleidet die Ab lieferung kein«« Aufschub. Ausführungsveftimmnngen zur Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpseisen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten. 8 >. Bom 10. Januar 1917 ab sind sämtliche aus Zinn bestehenden stummen und sprechenden Prospektpfeifen von Orgeln durch Verfügung der Militärbehörde beschlag nahmt worden. Ausgenommen sind diejenigen Prospektpfeifen, welche nicht vollständig aus Zinn hergestellt sind (z. B. Holz mit Zinnüberzug, Vorderseite aus Zinn, aber Rückseite aus Zink usw). 8 2. Der Kommunalverband hat zur Durchführung dieser Beschlagnahmeverordnung die zur Erfüllung der Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von Gegenständen au» Kupfer, Messing und Reinnickel gebildeten Mel-e- und Abnahmestellen (Bekanntmachung de» Kommunalverbande» vom 17. August 1915, Weitzeritz-Zeliung Nr. 190) betraut. Ueber die Zugehörigkeit der einzelnen Orte zu den gebildeten Melde- und Abnahmestellen geben die Ortsbehörden Auskunst. 8 3. Die Besitzer haben die von der Beschlagnahme betroffenen Prospektpfeifen, soweit dies nicht schon geschehen ist und soweit nicht zur Vermeidung der Anmeldung recht zeitig freiwillige Ablieferung «folgt, unter Verwendung d» vorgeschriebenen Melde scheine, die von den Meldestellen zu beziehen sind, bis zum 20. Mai 1917 bei der Orlsbehörde ihrer Meldestelle anzumeldrn, die dann die Meldung«» nach ihrer Durchprüsung an die Königliche Amtshauptmannschast weitergibt. 8 4. Auf Grund der erstatteten Meldungen wird jedem Betroffenen eine Anordnung, betreffend Aebertragung -es Eigentums an den beschlagnahmten Gegenständen auf -«« Reichsmilttärftskus, zugestrllt wttden. Das Eigentum an den betroffenen Gegen ständen geht auf krn Reichsmilitärsiskus über, sobald die Anordnung dem Besitzer zu- geht. ^»«theritz - Zettung« erscheint täglich mi.Äus- nabme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausae- aeben. Preis vierteljähr lich 1 M. 80 Pf., zwei- Monatlich 1 M. 20 Pf^ kinmonatlich 60Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowieunsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Folgende im Grundbuche für Kipsdorf auf den Namen der Hotelbesitzerin Emma Margarete verw. Lckolpd geb. Irrgang in Kip»dorf eingetragenen Grundstücke (Hotel Fürstenhof) sollen vounorntse äva 24. Hui 1S17 vormittags »E Mir — an der Gerichtsstelle — im. Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: