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Sechste Kriegsanleihe 5°/° Deutsche Reichsanleihe 4'/-°/° Deutsche Reichsschatzanweisungen, auslosbar mit 110°/° bis 120°/« Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ansgaden werden weitere 57« Schnlöverschrei- vungen des Reichs nnd 47, °/° Reichsschatzanweisnngen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen nnd kann daher auch ihren Zins fuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen nnd den Inhabern die Rückzahlung znm vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Die Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungeu wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Die Bestimmungen über die Schnldverschreibnngen finden auf die Schuldbuchfordernngen entsprechende MwM Bedingungen. 1. Annahmestellen. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeich nungen werden von Donnerstag den 15. März bis Montag den 16. April 1917 mittags 1 Uhr bet dem Kontor der Reichshauptban! für Wert papiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei ollen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrkchtung entgegengenommrn. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Königlichen See handlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Tentral-Genofsenschaftskasse in Berlin, der, Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Spar la Isen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungs- nesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7. Zeichnung«scheine sind bei allen vorgenannten Steilen zu haben. Dle Zeichnungen können aber auch ohne Ver wendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. 2. Einteilung. Zinsenlaus. Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinrscheinen, zahlbar am 2 Januar und l.Iuli jedes Jahres, ausgefertig«. Der Zinsenlauf beginnt am t. Juli 1917, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1918 fällig. Die Schahanweisungen sind in Truppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10000, 5000, 2000 und 1000 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgeferligt Welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Tert «rlichtlich. 3. Einlösung der Schatzanweisungen. Die Schatzanwetsungrn werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jede» Jahres, erstmals im Januar 1918, aurgelost und an dem auf die Auslosung folgenden l.Iuli oder 2. Januar mit >10 Mark sür je 100 Ma»k Nennwert zurückgezahlt Es wetden jeweils so viele Gruppen ausgelost, als dies dem planmäßig zu tilgenden Betrage von Schotzanweisungen entspricht. Dir nicht aurgelosten Schotzanweisungen sind seitens de« Reich» bis zum l.Iuli 1927 unkündbar. Frühesten« auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rück zahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Borrückzahlung 40/oige, bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nenn wert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgung»- bedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unoerlosten Schotz anweisungen zur Rückzahlung z, m Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3l/20/gjge, mit 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungrbedingungen unterliegende Schotzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen «ur auf einen Zinstermin erfolgen. ' Die z-geteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werde legung geltenden Bedingungen di» zum i. Oktober Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurüü selbst beliehen. Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden jährlich 5»/o vom Nenn wert ihres ursprünglich«» Betrages aufgewendct. Die er sparten Zinsen von den aurgelosten Schar anwestungrn werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgewhltkn Schotzanweisungen nehmen sür Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil. Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann sür die Rückzahlung der ausgelosten Schotzanweisungen maßgeben den Betrage (llOv/o, liso/o oder I20«/o) zurückLezahlt. ^4- Zeichnungspreis. Der Zeichnungspreis beträgt sür die 5 0/0 Reichsanleihe, wenn Stücke? verlangt werden 98,—Mark, für die 50/0 Reichsanleihe, wenn Ein ¬ tragung in das Reichsschuld, buch mit Sperre bis zum 19. April 1918 beantragt wird. . . 97,80Mark, sür die 41/20/0 Reichsschatzanweisungrn 98,— Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen. 3. Zuteilung. Stückelung. Die Zuteilung findet tunlichst bald noch dem Zeich- nungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gellen als voll zugeteilt. Im übrigen enstcheidet die Zeichnunprstelle über die Höhe der Zuteilung. Be sondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dasür vorgesehenen Raum ouf der Vorderseste des Zeichnung»- scheines arzvgeben. Werden derartige Wün!che nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Bei- mittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden'. Zu alten Schatzanweisungen fewohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von 10t0 M. und mehr werden aus Antrar vom Reichsbankdirektorium ausgestellte Zwischenscheine auspegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke dar Erforderliche später öffentlich bekann gemacht wird Die Stücke unter X Oo Mark, zu tcnen Zwischenscheine nichr vorgesehen lind, werden mit möglichster Be chleunigu-g fertiggestellt und voraussichtlich im September d. I. ausgegeben werden. 6, Einzahlungen. Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 31. März d. I an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleich falls erst vom 31. März ab. Die Zeichner sind verpflichtet: 300/0 des zugetetllen Betrages spätestens am 27 April d. I. 200/0 „ „ 24.MÜi „ „ 250/g „ ,, „ ,, „21 Juni „ ,, 25->/o „ „ „ „ „18 Juti „ „ zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulästig, jedoch nur in runden durch 100 tetlbann Beträgen des Nenn- wert». Auch auf die kleinen Zeichnungen stnd Teil zahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teil- baren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigsten» 100 Mark ergibt. auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reickshauptbank s ülstündig kestensrei ausbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird hmcn. Die »on dem Kcntor sür Wertpapiere ausgcseriigten De Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Umlaufe befindlichen unverzinslichen Schatz- scheine des Reichs werden — unter Abzug von 50/0 Dis kont vom Zahlungslage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. 7. Postzeichnnngen. Die Nostanstalten nehmen nur Zeichnungen auf die 50/0 Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeich nungen kann die Vollzahlung am 31. März, sie muß aber spätestens am 27. April geleistet werden. Auf bis zum 3 t . März geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 90 Tage, auf alle anderen Voilzahlungen bis zum 27. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 63 Tage vergütet. 8. Umtausch. Den Zeichnern neuer 41/2 0/0 Schotzanweisungen ist gestattet, daneben Schuldverschreibungen und Schotz anweisungen der früheren Kriegsanleihen in neue 41/2 0/0 Schatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeich ner höchstens doppelt io viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatz- anweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungrfiist bei derjenigen Zeichnung»- oder Bermittelungsstelle, bei der die Schatzanweiiungen gezeichnet worden sind, zu stellen. Die alten Stücke snd bis zum 24. Mai 1917 bei der genannten Stelle einzu- reichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten zu nächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzanweisungen. Die 50/0 Schuldverschreibungen aller oorangegangenen Kriegeanlethen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schotzanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5v/o Schatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten eine Vergütung von M 1,50, die Einlieserer von 50/0 Schotz anweisungen der 2 Kriegsanleihe eine Vergütung von M 0 50 für je 100 M. Nennweit. Die Einlieferer von 41/20/0 Schotzanweisungen der 4. und 5. Kriegsanleihe haben M. 3 — für je >00 M. Nennwert zuzuzahlen. Die mit Januar/Juii Zinsen ausgestatteten Stücke stnd mit Zinsscheinen, die am 2. Januar 1918 fällig sind, die mit April/Oltober-Zinsen ausgeslatte'en Stücke mit Zins- schetnen, die am 1. Oktober 1917 fällig find, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1917^ so daß die Einlieserer von Apiil/Okiober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für >/4 Jahr vergütet erhallen. Sollen Schuldbuchford-rungen zum Umtausch ver wendet werden, 0 ist zuvor ein Antrag aus Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reicks chuldenverwal- tung (Berlin SW 68, Oranienstroße 92/94) zu richten. Der Antrag muß «inen aus den Umtausch hinweisenderr Vermerk enthalten und spätestens bis zum 20. April d. I. bei der Reichrschuldenverwastung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichssaatzonweitungen geeignet sind, ohne Zin»scheiw- bogcn ausgrreicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Line Zeichnungsiperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 24. Mai 1917 bei den in Absatz 1 genannten Zeich» nungs- oder Vermittlungsstellen «trizureichen. r Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Riede» dr-rch diese Niederlegung nicht bedingt; dcr Zeichner kann sein !>o1scheine werden von den Darlehnstajsen wie die Wertpapiere Berlin, im März 1417. Rcichsbank-Direktorium. Havenstein, v. Grimm.