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Wo ist sie?" fuhr Hans dazwischen. k sein- 83. Jahrgang Freitag den 12. Januar 1917 abends Nr. 8 des Dresden, II. Januar. Seine Königliche Hoheit Prinz Friedrich Christian reiste heute nachmittag 2 Uhr 5 Minuten vom Neustädter Bahnhos wieder zur Front ab. Dohna. Die hiesige Stadt entwickelt sich augenschein- lich mehr und mehr als Jndustrieort. Im Müglitztal- IW die Gußstahlziehnei große Bauten ausführen. Eben hat ferner die Firma Humann L Teisler einen ansehn lichen Erweiterungsbau beendet und wird demnächst in erheblich großem Maßstabe weitere Neubauten errichten lassen. In den neuen Fabrikräumen sollen dann einige hundert Arbeiter mehr als fetzt lohnende Beschäftigung finden. Nossen, I I. Januar. Zur feierlichen Eröffnung der neuen Rathauses traten die städtischen Körperschaften gestern vormittag in Anwesenheit des Kreishauptmanns vr. Krug v. Nidda zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, in der Bürgermeister l)r. Eberle das neue Rathaus mit einer Rede einweihte. Der Kreishauptmann überbrachte die Glück wünsche der Staatsregierung. Leipzig. Die städtische Wurstküche in Leipzig befindet sich nunmehr in vollem Betriebe. Hergestellt wird eine Einheitrwurst folgender Sorten: Blut«, Leber-, Met- und Sülzenwurst. Gegenwärtig werden wöchentlich 450 bis 500 Zentner Wurst hergestellt, so daß aus den Kopf der Beoölkerung 50 Gramm kommen. Bei der Anlage kann aber bedeutend mehr Wurst hergestellt werden, sobald mehr Schweine zur Verfügung stehen. Der gesamte Betrieb der zentralen Wurstberettung steht unter der Aufsicht von zwei Fleischerobermeistern, während die Bearbeitung der Wurst selbst durch 60 gelernte Arbeiter erfolgt, über die zahl reiche selbständige Fleischermetster die fachmännische Auf sicht aurüben. am 3l. Januar geht sie 7 Uhr 52 Min. auf und 4 Uhr 59 Min. unter. Die Bormittage nehmen also um 24 Min., die Nachmittage um 50 Min. zu. Berreuth. In dem Saale des Berreuther Schlosser versammelte sich gestern eine große Anzahl von Herren und Frauen, um durch ihre Gegenwart bei der Trauer- feier der leidtragenden Familie ihr Beileid über das Ab leben des Freiherrn Pergier von Perglas zum Aus druck zu bringen. Gesänge des Kirchenchors eröffneten und schlossen die Feier. Herr Geh. Konsistorialrat Hempel sprach über l. Tim. l: „Dies Gebot befehle ich dir, daß du eine gute Ritterschaft übest" herzliche Trostesworte. Unter dem Geläute der Glocken vom Schloßturme setzte sich der lange Trauerzug nach unserem Friedhöfe in Be wegung. Ein Wagen mit den kostbarsten Blumengewinden und Palmen fuhr voran, und 18 Wagen folgten. Die Milchversorgungsgesellschaft Dresden war mit ihrem Banner vertreten. Neichstäöt. In Verbindung mit dem Vormittags- gottesdtrnste findet nächsten Sonntag Gedächtnisfeier für die fürs Vaterland gefallenen Reichstädter Krieger Martin Schlieder und Paul Fleischer statt. Schmiedeberg. Bei der hiesigen Gemeinde-Verbands- Sparkasse wurden im Monat Dezember v. 1.69 Elnzahlun- gen im Betrage von 9119 M. 48 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 78 Rückzahlungen im Betrage von 40210 M. 58 Pf. leinschlirßltch 31 509 M. 97 Pf. Rückzahlungen für Kriegsanleihe. Kipsdorf. Der hiesige Postschalter ist vom Montag den 15. Januar weltags nur von 8—12, 3—6 Uhr und Sonntag» von 8—9. 11 — 12 Uhr geössnrt. Niederfrauendorf. Grenadier Arthur Richter ist am 6. Januar verwurdet worden und liegt zurzeit in einem Kriegslazarett. SokaleK und Sächsisches. Dippoldiswalde. In der Hauptversammlung des Männergrsangvereins gedachte der Vorsteher Herr Mieth ehrend der verstorbenen Mitglieder. Der Kassenbericht der Herren Schäfer und Zetzsche ergab ein Vereinsvermögen von 1857 M. Auf Grund dieses günst gen Kassenbrstandes wurde beschlossen, Lie Jahressteuern während des Krieges zur Hälfte, also auf 3 M. zu ermäßigen, von den Kriegs- IMnrhmern aber auch weiterhin kein« Verein-beilräge zu «heben. Die Wertpapiere sollen der Sparkasse zur Ver waltung übergeben werden. Die Verelnrämter blieben in den bisherigen Händen, doch wurden im Linberusungs- falle als ihre Vertreter die Herren Oberlehrer Buckel, Prioatus Hentsch und Aktuar Hering gewählt. — Alle Vereinsmitglirder und alle, die sich dafür interessieren, insbesondere aber die Frauen der im Felde stehenden Mitglieder seien ausdrücklich aus die Versamm- lung des hiesigen Landwirtschaftlichen Verein» htngewiesen, in der der Leiter der Buchstelle de» Landeskulturrater, Herr Marquardt, über die neuen Kriegssteuern sprechen wird. Um sich vor unrichtigen Angaben über dieselben und vor alsdann unoeimrtdlichen Strafen zu bewahren, ist eine genaue Kenntni» der Gesetze unerläßlich. — Unserer heutigen Nummer liegt der am 3. Januar in Kraft grtrriene Fahrplan unsere» Verwaltungsbezirkes, der aus dünnem Papi« gedruckt und deshalb leicht in der Brieftasche getragen wrrden kann, unserer Gesamtauflage bei. — Es geht wieder aufwärts! Nachdem die Sonne mit Winters Anfang den südlich ten Punkt ihrer Bahn durch- lausen hat, wandert sie im Lause de» Monat» Januar wieder langsam nach Norden zu. Die Tageslängr nimmt um «ine Stunde 14 Min. zu; am 1. Januar ging die Sonne 8 Uhr 17 Min. auf und 4 Uhr 9 Min. unter, Oeffentliche Aufforderung. Veranlagung der Kriegsabgabe von Gesellschaften und anderen juristischen Personen. Auf Grund des 8 26 Abs. 2 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 561) werden die Vorstände, persönlich hastenden Gesellschafter, Repräsentanten, Ge- schäftsführer oder Liquidatoren a) aller inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien, Berggewerkschaften und anderer Bergbau treibenden Vereinigungen, letzterer, soweit sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränk ter Haftung und eingetragenen Genossenschaften, b) aller Gesellschaften der vorbezeichneten Art, die ihren Sitz im Auslande haben, aber im Inland einen Gelchäftsbetrieb unterhalten, ausgrfordert, die Kriegssteuererklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck bis zum 31. Januar 1917 an die Gemeindebehörde des Orte», in deren Bezirke sich der Sitz der Gesellschaft oder o« juristischen Person oder bei ausländischen Gesellschaften die Betriebsstätte befindet, schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Soweit die Kriegssteuererklärung nicht die sämtlichen in Betracht kommenden Kriegsgeschästrjahre umfaßt, ist eine weitere Steuererklärung zum Zwecke der endgil- tigen Festsetzung der Krtegrsteuer binnen 6 Monaten nach Abschluß des letzten Kriegs- geschäftsjahres abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Kriezssteuererklärung ver pflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zuge gangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Kriegssteuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Kriegssteuyerklärung ver säumt, ist gemäß A 54 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 524) mit Geldstrafe bis zu 500 M. zur Abgabe anz«halten. Auch wird der von ihm vertretenen Gesellschaft oder jnristischen Person ei» Zuschlag von 5 bis 10°/a der geschuldeten Kriegsabgabe auferlegt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Kriegssteuererklärung sind in den 76 bis 78 des Besitzstcuergesetzes verbunden mit 88 33, 34 des Kriegs steuergesetzes mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu einem Jahre und neben der Gefängnisstrafe mit dem Verluste der bürgerlichen Ehren rechte bedroht. Dippoldiswalde, den. 12. Januar 1917. Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besttzsteueramt. /velßeritz - Zeitung» erscheint täglich mi. Aus nahme der Sonn- und Leffcntliche Aufforderung. Veranlagung der Vesitzsteuer und der Kriegsabgabe der Einzelpersonen. Aus Grund des 8 52 des Besitzsteuergesetzss vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 524) und 8 26 Abs 1 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 561) werden § ^alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20 000 Mark und darüber, welche nicht zum Wehrbeilrag veianlagtsind, sowie °Ue Personen, deren Vermögen sich seit der Veranlagung zum Wehrbeitrag um mehr als Inserat« werden »M 20 Pf., solche aus unser» Amtshauptmannschaft, mit 15 Pf. die SpaltzeM oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 40 bez. 35 Pf. — Tabellarisch» undkomplizierteJnserat» mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. .lertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisviertelsähr» sich t M. 80 Pf., zwei- monatlich 1 M. 20 Pf., «inmonatlich OOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. AllePostanstalten.Post. boten, sowieunsere Aus träger nehmen Vestel» W eiß eritz -Z eitims WszeitW M WM sör HDWMe, Amtsblatt str d!. d.. ' Verantwortlicher Redakteur: Paul Zehnen- Druck und Verlag von Carl Jehne m DlPP b) alle Personen, deren Vermögen sich seit dem 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1916 um mehr als 3000 Mark auf mindestens 11 000 Marl «höht hat, c) alle Personen, die andere Personen zu vertreten haben, auf welche die Vor aussetzungen unter a oder b zutreffen, aufgefordert, die Steuererklärung nach dem vorgeschnebenen Vordruck in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich 15. Februar 1917 an die Gemeindebehörde ihres Wohnortes lchristlich unter du Versicherung abzugeb«), daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Steuererklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeinde behörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Steuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefe». Vor cklo krlst rar Ldgado ckor Uva odlloevackoa LtoaorordILraar vorsäawt, Ist eowLÜ 8 54 ckos Sosltrstoaoreosotros mit «blckstrsto bl» ra 500 Usrk rar Ldgod« saradaltoa, saod bst or oiaoa Laovdlog voa 5 dl» 10 o/o ckor go- »vdalckotoa Losltrstoavr aack LrlogsLdgsbo vorwlrkt. Wissentlich unrichtige öd« unvollständige Angaben in der Steuererklärung sind in den 88 76 bis 78 des Besitzsteuergesetzes verb. mit 88 33, 34 des Kriegssteuergesetzes mit Oolckstrsloa und gegebenen Falles mit üokäogals dl» ra olaom «ladro und neben der Gefängnisstrafe mit dem Vorlasto ckor dürßsrUodoa Lbrooroodto bedroht. Wegen der Vorauszahlung der Krtegrabgabe wird auf die Bestimmung in 831 Abs. 4 des Kriegssteuergesetzes verwiesen. VIppolcktswLlcko, am 12. Januar 1917. Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. Formulare und andere Drucksache» für Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Earl Jehne, Dippoldiswald« vorusssodelae L »lack vorrätig!