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1 ML» 83. Jahrgang Montag den 8. Januar 1917 abends Nr. 5 's' LI 3 ! 3 S" beläuft sich auf nicht mehr als 200 000 Mark davon entfallen nach den Unterlagen auf die Zeit vom I. Oktober bis 3 l. Dezember 1916 Mark.". -- V* beläuft sich schätzungsweise auf Mark, 3 ' eL» <v »!o 2 M richtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten, gewerbetreibenden Personen und Gesellschaften aufgrfordert worden, neben dem steuerpflichtigen Betrage ihres Waren« Umsatzes im vierten Viertel des Kalenderjahres 1916 auch den gesamten steuervslichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im Kalenderjahr 1916 der zuständigen Steuerstell« an« zumelden. Hierzu wird ergänzend brkanntgegeben, daß nichts dagegen zu erinnern ist, wenn in Fällen, in denen autzer Zweifel sieht, datz der Jahresumsatz 200 000 Mark nicht übersteigt, in dem Vordruck der Anmeldung zur Entrichtung des Warenumsatzstempel» unter 4a oder 4b statt genauer Angabe des Jahresumsatzes 1916 angemeldet wird: —.. „Der Gesamtbetrag „Der Gesamtbetrag In den Fällen, für die diese Voraussetzung nicht zutrifst, sind die mit der Entgegen nahme der Anmeldung und Feststellung der Abgabe beauftragten Steuerstellen ermächtigt, aus Antrag neben der genauen Anmeldung des steuerpflichtigen Umsatzes für das letzte Vierteljahr von 1916 die Anmeldung de» Jahresumsatzes für 1916 auf Grund ge- Wissenhafter Schätzung zuzulassen, wenn glaubhaft gemacht wird, datz dessen genaue Festsetzung unverhältnismäßige Arbeit verursacht. In diesem Falle hat die Anmeldung unter 4a oder 4b zu lauten: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1916, betreffend die Entrichtung des Auf Rittergut Schweta bei Döbeln, in Masten und in Stockhausen (Amtshaupt mannschaft Döbeln) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 4. Januar 1917. Ministerium des Innern. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Zehne > 'n---» s z- s bogen, auf beiden Sommeusrrn und in einzelnen Ab schnitten der Champagne und Maasfront. Bei Sere», nördlich der Ancre, drangen im Nacht angriff« einige Engländer in den vordersten Graben. Unsere Stotztruppen holten in der Gegend von Massi ges und nordöstlich von Verdun Gefangene aus der fran zösischen Linie. vestlicher Kriegsschauplatz. Front des General-Feldmarschall» Prinzen Leopold von Bayern. Nach Scheitern seiner Vorstöße am gestrigen Morgen wiederholte der Russe nach heftiger Artillerievorbereitung seine Angriffe mit frischen Kräften zwischen der Küste und der Straße Mitau—Riga. Oestlich der Aa drang er über gefrorenen Sumps in Bataillonsbrrite unserer Stellung An allen übrigen Fronten wurde er abgewiesen. Bei Gegenstößen blieben 900 Mann und mehrere Maschinen gewehr« in unsrer Hand. Angrisfe kleinerer russischer Verbände an zahlreichen Stellen der Dünafront und nördlich des Miadziolsee» hatten keinerlei Erfolg. Front de« Genrral-Obersten Erzherzog Josef. Im Eüdteile der Waldkarpalhen starke Feuerkämpfe. Unsere Truppen schlugen nordöstlich von Kirlibaba russi sche Bataillone zurück. Südlich des Trotosultale» stürmten bayerisch« und österreichisch-ungarische Regimenter ausgedehnte Verteidi- gung,anlagen de- Feinde» zwischen Cotumba und Mt. Valtucanu. Zu den schweren blutigen Verlusten de» Geg ner» kommt die Einbuße von über 300 Gefangenen. w LIZ, v , -!> o 3 Der Angriff der unter Beseh! des General» der In fanterie v. Gerock fechtenden deutschen und österreichisch- ungarischen Truppen in den zwischen der Ostgrenze Sieben bürgens und der Lerethniederung liegenden Bergen brachte auch gestern wichtigen Geländegewinn. Mehrere hundert Gefangene wurden au» den erkämpftenStellungen elngrbracht. Heeresgruppe des GeneralfeldmarschaH» v. Mackensen. Am Gebirgsstock nordwestlich von Odobrsti stürmte ein württembergisches Debirgsbataillon neben hannöverschen, mecklenburgischen und bayrischen Jägern mehrere ver schanzte Höhenstellungen. Im Rtmnlcul-Sarat-Abschnitte nahm das westpreußische Deutsch Ordensritter-Jnsanterie Regiment Nr. 152 Slobozia und Rotesti im Sturm. Südlich des Buzaul ist die russische Brückenkopsstellung von Braila von deutschen Divisionen mit zugeteilten öster reichisch, ungarischen Bataillonen durchbrochen. Gurgueli und Romanul sind in hartnäckigem Häuser- kämpfe genommen. 1400 Gefangene und 6 Maschinen gewehre in der Hand der Sieger. Auf dem rechten Donauufer drangen deutsche und bul- garische Kräfte auf Braila und Galatz vor. Makedonische Front. Nickis Wesentliches. Der Erste General Quartiermeister. Ludendorff. Große, Hauptquartier, 6. Januar 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. In den Abendstunden starke Feuerkämpfe im Ppern- > Große» Hauptquartier, 5. Januar 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Die Kampftätlgkett der Artillerie hielt sich infolge un- günstiger Witterung zumeist in mäßigen Grenzen. In mehreren Frontabschnitten verliefen kleine Patrouillen- unternrhmungen erfolgreich. «ei der Heeresgruppe de» General-Feldmarschall» Kronprinz Rupprecht von Bayern drangen Abteilungen des altenburgischen Infanterie-Regi- ment» Nr. 153 heute früh bl» in den 4. feindlichen Graben am Ostrande von Loo» vor, fügten den Engländern bei Aufräumung und Sprengung mehrerer Stollen blutige Verlust« zu und kehrten mit 51 Gefangenen zurück. vestlicher Kriegsschauplatz. Front de» General-Feldmarschall« Prinzen Leopold von Bayern. Zwilchen der Küste und Friedrichstadt zeitweilig starker Feuerkampf. In den Morgenstunden griffen russische Bataillone Teile unserer Stellungen an. Die Kämpfe sind noch im Gange. Außerdem griff der Russe viermal mit hohem Einsatz von Menschen und Munition die ihm entrissene Insel nordwestlich von Dünaburg vergeblich an. Front de« General-Obersten Erzherzog Josef. An der Goldenen Bistritz war da» Artilleriefeurr heftig. Vorstöße russischer Kompanien und Streif-Kommandos z wischen Czokanesti und Dorna Watra scheiterten verlustreich. davon entfallen nach den Unterlagen aus den Zeitraum vom 1. Oktober bi« Ende Dezember 1916 Mark." Dresden, den 22. Dezember 1916. Königliche Generalzolldirektio«. 251 au« der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 120 bi« 130 einschließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, sind, soweit sie nicht bereit» früher wegen Abschwächung usw. eingezoge« sind, vom 1. Januar 1917 ab wegen Ablauf der staatlichen Gewährdauer zur Ei«, ziehung bestimmt. 2, Ferner sind die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 287 bis 293 einschließlich aus den Höchster Farbwerken und 102 bis 104 einschließlich aus den Behringwerken in Marburg wegen Ablaufs der staatlichen Sewahrdauer vom 1. Januar 1917 ab ebenfalls zur Einziehung bestimmt. . « . , 3. Das Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 101 aus den Behringwerken in Hamburg ist ein Trockensernm und unterliegt daher nicht der Einziehung. Dresden, am 2. Januar 1917. Ministerium des Innern. mit 15 Pf. die SpaltzeW oder deren Raum berech net. Bekanntmachung« auf der ersten Seite (n« von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 ber. 35 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnseraU mit entsprechendem Aup ' schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Telle, di« Spaltenzeile 50 Pf. arennmsaüstempcls für das Kalenderjahr 1916. In d«r Bekanntmachung der Generalzolldirektion vom 8. Dezember 1916, betreffend die Entrichtung de» Warenumsatzslempels für das Kalenderjahr 1916 sind die zur Ent Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Zehne. - Druck und Verlag von Carl Zehne in Dippoldiswalde. Inserate werden WM 20 Pf., solche aus unseW Amtshauptmannsch-Wt MNÄNL rahme der sonn« und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausae- «eben. PreisvierteljLyr- lich 1 M. 80 Pf., zwei- Unatlick 1 M. SO Pf., ^monatlich gOPf.Ein- »eine Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- boten, sowie unsere Aus- träger nehmen Vestel- lungen an. Mchtlitz-Mung TMeAW ulü AMr für HMDM, WMerg u. U. Zur Ausführung der nachstehend bekanntgemachten Anordnung der Reichsstell« für Speisefett« übrr die Zulassung von Wasserstoffsuperoryd zur Frlscherhaltung von Magermilch vom 21. Dezember 1916 (Nr. 306 des Deutschen Rekchsanzeigers vom 30. Dezember 1916 wird folgende» bestimmt: Für die Erteilung der Ermächtigung nach 8 2 und für die Durchführung der Üeberwachungrmaßnahmen nach § 5 der bezeichneten Anordnung sind die Vorstände der Kommunalverbände zuständig. Die in der Anordnung erwähnte Anleitung ist d«n Beteiligten durch die Kommunal- verbändr zu übermitteln- Dresden, den 2. Januars 917. Ministerium des Innern. Anordnung der Reichvstelle für Speisefette über die Zulassung von Wasserstoffsuperoryd zur Frischerhaltung von Magermilch. Auf Grund des A 11 der Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. Oktober 191b (Reichr-Gesetzbl. S. 1100) wird folgendes bestimmt: 8 1 ' Zur Frlscherhaltung von Magermilch darf bis auf weiteres Wasserstoffsuperoryd nach Maß- gabe der 88 2 bis 5 und der in der Beilage') enthaltenen Anleitung verwendet werden. 8 2. Die Verwendung von Wasserstoffsuperoryd zur Frischerhaltung von Magermilch ist nur Mol kereien gestattet. Die Molkereien bedürfen jedoch hierzu der Ermächtigung der Landerfettstelle oder oer von Ihr bestimmten Stelle Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. 8 3. Magermilch, die mit Wasserstoffsuperoryd versetzt ist, darf, vorbehaltlich der Vorschriften in Ab satz 2 und 3, durch die Molkereien und durch den Handel nur in solchen Gesäßen in den Verkehr gebracht weiden, die deutlich erkennbar die Ausschrift tragen: „Magermilch mit WasseUtosfluperoryd-Z'-satz". In den Geschäftsräumen der Molkereien und des Großhandels ist an geeigneter, in die Augen fallender Stelle ein Abdruck der in der Beilage enthaltenen Anleitung auszuhängen. Kleinhändler haben einen Abdruck der Anweisungen in Nr 7, 8 und 9 der Anleitung an ihren Verkaufsstellen (Laden oder Wagen) deutlich sichtbar auszuhängen. Als Kleinhandel gilt die Abgabe an den Verbraucher. 84. Die Kommunalverbände und die Gemeinden, denen die Regelung des Milchverkehrs über tragen ist, haben die Anweisungen in Nr 7, 8 und 9 der Anleitung unter geeigneter Ueberschrift und Einleitung durch wiederholte Veröffentlichungen in den Tageszeitungen und durch Anschlag zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Sie können gemäß 8 8 der Verordnung vom 3. Oktober 1915 weitere Anordnungen über den Verkehr mit Magermilch, die mit Wasserstoffsuperoryd be handelt ist, erlassen. 8 S. Molkereien und Milchhändler, die Magermilch mit Wasserftofsfuprrorydmsatz in den Verkehr bringen, sind zur genauen Befolgung der Vorschriften dieser Anordnung verpflichtet Die Landes- fettstellen oder die von ihnen bezeichneten Stellen haben Ueberwachungsmaßnahmen zu treffen. 8 5. Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder den auf Grund der 88 4 und 5 getroffenen weiteren Anordnungen zuwiderhandelt, wird ncch Maßgabe des 8 14 der Verordnung vom 3. Oktober 1915 mit Gefängnis ki« zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1916. Reichvstelle für Speisefette. von Graevenitz. ') Die Beilage Ist hier nicht mit abgedruckt. 1. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1648 bis 1685 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 329 bi» 333 einschließlich aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 395 bis 406 einschließlich au» dem Srrumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg,