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Vie MsschrMngeo -er englischen uv- srmMcheo Truppen In Afrika. Neber das Borgehen der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden fran zösischen Truppen gegen die weihe Bevölkerung der deut schen Schutzgebiet« Kamerun und Togo veröffentlicht das Re i ch »ko l o n t a l a in t soeben ein« Denkschrift, deren Inhalt sich auf die deeidiAten Angaben deutscher und neutraler Personen stützt. Während ste in ihren, zweiten Teil eine Einzeldarstellung zahlreicher Uebergriff« und Roheiten gibt, die sich Eng länder mrd Franzosen gegen die Deutschen und Neutralen in Kamerun und Togo haben zuschulden koininen lassen, und dafür in ihrem dritten Teil das Beweis material beibringt, legt die vor« »gestellte Uebersicht dar, bah die Schuld an den kriegerischen Ereignissen in Afrika vor allein Englandzur Last fällt; sic gibt dann einen allgemein gehaltenen Ueberblick über die Aus schreitungen der feindlichen Truppen gegen das Privateigentum unL Freiheit und Leben der weihen Bevölkerung. Schließlich wird an unzweideutigen Beispielen die Unzuverlässigkeit und Unrichtig- KU der dem englischen Parlament vorgelegten Drucksachen, bc- tttelt „Schriftwechsel betr. angebliche Mißhandlung deutscher Ge fangener aus Kamerun" nachgewiesen. Im einzelnen lautet der Inhalt der Uebersicht fol gendermaßen: Einen besonderen Abschnitt in dem Weltkrieg 191t bilden die kriegerischen Ereigniss« in den deutschen Schutzgebieten Afrikas und in der Südsee. Ein bemerkenswertes, aber trauriges Kapitel dieses Abschnittes ist das Verhalten der Engländer und Franzosen gegen di« wehrlose weiße Bevölkerung in Kamerun und Togo. In dieser, Schutzgebieten, ebenso wie in den anderen deut schen tropisä>en Kolonien, bestand die bewaffnet« Macht aus einer geringen Zahl ausgebildeter Eingeborener unter weißer Führung, die lediglich zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit diente. Ein Angriff deutscherseits auf feindliche K o l o n i a l g e b ie te kam somit überhaupt nicht in Frage. Ungeachtet dessen sind die Gegner Deutschlands an- grisfsweis« vorgegangen und haben dem Ansehen der weißen Rasse schweren Schaden dadurch zugefügt, daß ste vor den Augen der Eingeborenen einen Kampf der Weißen unter sich entfesselten. Deutschland hat im Interesse »er in Afrika kolonisierenden Nationen alsbald nach Ausbruch des Kriege» angeboten, von der Bestimmung des Artikels 11 der Kongoakte vom 26. Februar 188S Gebrauch zu machen. Diese« Anerbieten wurde aber von Frank reich, Belgien und England aus politischen Erwägungen zurück- «ewiefen. Zu dieser Entscheidung gab, wie aus dem Ende de» Jahres 1V14 erschienenen belgischen Graubuch hervorgeht, Eng land bei seinen Verbündeten den Ausschlag, in der offen, baren Absicht di« Machtstellung und das An» sehen Deutschland« in Afrika, wo und wie nur «mmer möglich, zu erschüttern. Di« Schädigung des Ansehens der weißen Rasse, welche durch den Kampf der »Weißen unter sich eintrat, wurde erheblich ver schärft durch die Art und Weise der Kriegführung, wie si« die verbündeten Engländer und Franzosen anwandten. Ebensowenig wie si« die Grundsätze des Völkerrecht» beachteten, hielten sie von ihnen im Eiw«lfall gemachte Zusicherungen über Schutz der Person«» und s Privateigentums. Auch ehrenwört liche Versicherungen, welch, deutschen Männern und Frauen dahin rboerlangt wurden, daß sie während des weiteren Verlaufs des Krieges nichts gegen die feindlichen Verbündeten unternehmen würden, brachten ihnen kein« besser« Behandlung. I. Die englisch-französischen Truppen hielten in Togo und Kamerun im Widerspruch mit Artikel 48 der Haager Laiid- kiegsordnung fast di« gesanite friedliche, am Kampf unbeteiligte weiß« Bevölkerung der von ihnen besetzten Gebiete — gleichviel ob Deutsche oder Neutral« — unter Bewachung schwarzer Soldaten nit aufgepflanztem Seitengewehr kriegsgefangen fest, so weit sie nicht auf andere Weis« zum Verlassen des Schutzgebietes zezwungen wurde. So wurden, ohne Rücksicht auf Stellung, di« Beamten der Kolonie, angesehen«, seit vielen Jahren in den Tropen tätige Kaufleute und Pflanzer, die Missionare, ebenso Truppenärzte und sonstiges Sanitätspersonal sowie Frauen und Kinder gefangen genommen und in Togo aus Lome, Kamin« und Atakpame und in Kamerun aus Dual«, aus dem Gebiet d«s Kam«runberg«s, der Nord- und Mittelland- bahn und der Südküste entfernt. Davon blieben auch Frauen mit Säuglingen und in schwangerem Zustande nicht verschont. ll. Das Abführen in die Gefangenschaft erfolgte in einer Art und Weis«, di« den Grundsätzen d«r Menschlichkeit ebenso wie den Anschauungen üb«r di« Stellung der Weißen zur farbigen Rass« widersprach. Die Gefangenen wurden gerade an den Plätzen und Orten «r n i e d r i g t, di« vorher das Feld ihr«r beruflichen Tätig keit gewesen waren. Englische sowie französische Offiziere und Be amten und ihre weißen Organe haben dab«i Beschimpfungen «nd Mißhandlungen der Gefangenen durch schwarze Soldaten nicht nur geduldet, sondern sich an ihnen beteiligt. Tine solch« Behandlung haben die Gefangenen von K a m i n a und Atakpame in Togo und von Duals in Kamerun über sich ergehen lassen müssen, obwohl der englische Oberbefehlshaber bei den Uedergobeoerhandlungen an diesen Orten Schutz der Person und angemessen« Behandlung zu ge sichert und in Atakpane di« Gefangenen noch durch einen Neutralitni-eid verpflichtet hatte. Die Abgabe des Neutralitäts- etdes wurde sogar unter Z w a n «gefordert. Lin« besonders erniedrigende Behandlung wurd« dem stell vertretenden Gouverneur von Togo sowie dem Bezirks» amtmann Wineke von Stadt und Bezirk Duala zuteil. Hev- vorzuheben ist auch das gewalttätige Auftreten der Engländer gegen di« Basler Misfionsstation in Buea und deren Präses die ehrrnkränkende Behandlung deutsch«» Frauen durch englische Offiziere, endlich di« schwere Gefährdung des Lebens von Frauen und Kindern durch «inen anderen eng lischen Offizier. Mit welcher Rücklicht dagegen die in Duala tätigen Engländer nach Kriegsausbruch von der deutsch«» Behörde behandelt wor den find, goht daraus hervor daß si« in der ersten Zeit ihren Geschäften nachgehen konnten und später auf «inen größeren Possa- gierdampfer der Woermannlinie, der im Hafen von Duala lag, ««gemessen untergebracht und verpflegt wunden. NI. Englisch« Soldaten traben im Zusammen winken mit Eingeborenen an der Grenze non Südknmermi und dem spanischen Munigekiet di« beiden d«utich«n Kausleut« Lehnina und Arm» mruchleriich ««mordet. ... . . ' In der Z«it, wische die Deutschen in GefanMnfchaft auf Sem Boden Togos und Kameruns zubringen muhten, .wurden st« so mangelhaft untergebracht und verpflegt, daß thre Gesundheit ernstlich in Gefahr geriet. So waren Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, wochenlang Entbehrungen und Demütigungen im Sammellager von Duala aus gesetzt. - Bet der zwangsweisen Beförderung nach England wurden selbst die bescheidensten Anforderuiigen an angemessene Unterbringung, Verpflegung, Hygiene und Behand lung nicht erfüllt. Zudem war den Gefangenen vor Antritt der Seereise n i ch t g e st a t t e t worden, sich mit genügend warmer Klcioung zu versehen. Sie litten deshalb empfindlich unter der winterlichen Kälte, als sie in die nordischen Gewässer kamen. Der englische Befehlshaber in Duala scheute sich nicht, Anfang Januar 1915 Deutsche und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, als Gefangene auf den Hilfskreuzer „Laur«ntic 2" zu überführen, trotzdem dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wurde. Die gleichen Leiden wie in den deutschen Schutzgebieten und auf den Transportschiffen hatten die Gefangenen in den Sammellagern der afrikanischen Kolonien Englands, wo ste wäh rend der Ueberführung nach England längeren Aufenthalt neh men mußten, zu erdulden. Besonders traurige Erfahrungen machte in dieser Hinsicht der Missionar Märtens während der Krankheit und beim Tode seiner Ehefrau im Sammellager M a cc r a. VII. Auf englischem Boden in Europa wurden die Ge fangenen während ihrer Ueberführung in die Gefangenenlager vor Uebergriffen und Gewalttätigkeiten nicht geschützt. In den Lagern waren für die Aufnahme der durch den Tropenaufenthalt und die Art der Ueberführung geschwächten Gefangenen keine genügenden Vorkehrungen getroffen. Die Folge war, daß alsbald Erkrankungender verschiede n- sten Art austraten. vm. Sowohl in Togo wie in Kamerun haben sich die englisch- französischen Truppen schwerer Uebergriffe gegen das Privateigentum schuldig gemacht. Bezeichnend für die Anschauung der verantwortlichen englischen Stelten in Duala sind die Worte, die der politisch« Offizier Powl dem Direktor der Deutsch-Westafrikanischen Bank in Duala auf dessen Protest gegen die gewaltsame Wegnahme der Bankschlüssel und des Bar bestandes der Bank gebrauchte: „Verdammt sei das ganze Internationale Recht! Weder achten noch schützen wir Privat eigentum, wir tun, was uns paßt; wenn Sie uns die Schlüssel nicht geben wollen, werden wir die Bank einfach aufbreche n!" In Lome und an sämtlichen von den Feinden besetzten Plätzen Kameruns wurde der friedlichen weissen Bevölkerung di« Sicherung ihres Eigentums nicht gestattet. ja direkt verwehrt. Das der weißen Aufsicht beraubte Privat eigentum wurde vielfach durch weiße und schwarz« englisch« undfranzösische Soldaten ge plündert, Handels- und Plantagenbetriebe, Geschäfts- und Privathäuser fielen dem Raub und der Zerstörung anheim. Schränk«, Kisten, Koffer und sonstig« Behältnisse wurden erbrochen und des Inhalts beraubt, wertvoll« wissenschaftliche Instrumente und Sammlungen vernichtet. In Kamerun wurden di« geweihten Geräte der Gotteshäuser zerstört oder geraubt. Trotz der Zusicherung, die der englische Ober befehlshaber vor der Uebergabe von Duala hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums gegeben hatte, wurde auch dort ge raubt und geplündert. Dabei wurden sogar die Häus«r in der Nachbarschaft des Quartiers des englischen Oberbefehlshaber» und des Regierungskrankenhauses, wo die englisch-franzssischen Stillen sich eingerichtet hatten, nicht geschont. Selbst di« ausdrückliche Verwahrung deutschen Eigentum», insbesondere der Habe der Beamten, durch die Engländer im Magazin zu Lome gewährte keinen Schutz. EnglischeOffiziere haben sich an dem zurück gelassenen Privatbesitz der Deutschen ver- griffen. Den deutschen Gefangenen wurden Klei dungsstücke, Ning«. Uhren und ähnliches von schwarzen Soldaten vom Leibe gerissen. Endlich blieb sogar di« spärliche Habe, die von den Deutschen zum persönlichen Gebrauch in wenigen Gepäck stücken in di« Gefangenschaft mitgenommen werden konnte, von diebischer Hand nicht verschont. Dies geschah sogar bei der amtliche^ Durchsuchung der Gefangenen und ihres Gepäcks. Di« Täter waren zum Teil englisch« Offizier« oder Beamte. IX. Was nicht geplündert oder zerstört wurde und verwertbar war, wurde gegen Bezahlung eines unangemessenen Zwangs preises in den meisten Fällen sogar ohne Bezahlung, selbst ohne Ausstellung einer Bescheinigung b«- schlagnahmt und ei «gezogen. Die im vorstehenden in allgemeinen Zügen geschilderten Aus schreitungen sind durch die Aussagen beeidigter Zeugen bewiesen. Im Teil II ist «in« ins einzeln« gehende Zusammenstellung der Vorgänge gegeben. Das eidliche Beweismat«rial kann durch die lückenhaften, einseitigen und zum Teil unrichtigen Behaup tungen der „Lorrespanäence relative to tbe alle^eä lll-Treat- msnt ok (terman Subjeets Lgptureck in tlie Lameronns" vom No vember 1915 (Schriftwechsel betr. angebliche Mißhandlung deutscher Gefangener aus Kamerun) betitelten englischen Parla ments-Drucksachen in keiner Weis« erschüttert werden. Welcher Wert dieser englischen Veröffentlichung bei zumessen ist, dafür ist der dort gegeben« Auszug aus dem „Vries des stellvertretenden Bezirksamtmanns Kaiser in Victoria an den Gouverneur von Kamerun" lS. 45 unter der genannten Eorre- spondence) bezeichnend. In di«s«ni Auszug ist der Passus des Katserschen Originalbriefes „obgleich natürlick Privat wert« vernichtet wurden" aus offensichtlichen Gründen in di« Wort« „altfiongü nsturallv a small amount ol private propertv rvas äestroxeä" (bowohl natürlich ein kleiner Bestand von Privateigentum zerstört wurde) geändert worden. Di« ge ringe Zuverlässigkeit der englischen Bericht erstattung erhellt ferner aus der willkürlichen Auslegung, welche der stellvertretend« Gouverneur der Goldkiiste in seinem Bericht vom 18. Juni 1915 an den Kolonialstaatss«kretär in Lon don einem Briefe des Professors Deißmann gibt (S. 39 Nr. 13 der Corr«spond«nce ....). Professor D«ißmann führt in di«s«m Brief« Beschwerde dar über, daß dem Milssionar Märtens der Zutritt zu seiner totkranken Frau seitens der englischen Behörde er schwert sei, mit den Worten: „Nur als ihr Zustand so ernst wurde, daß ihr Ende zu be fürchten war. wurde ihm am Tage vor ihrem Tode gestattet, fein« Frau zu sehen, wobei er wie ein Verbrecher durch einen bewaffneten schwarzen Soldaten bis zur Tür ihres Krankenzimmers begleitet wurde." In diesen Wort«» findet der stellvertretende Gouverneur den Beweis für di« Richtigkeit der englischen Behauptung, Martens habe sich dem Schimpf der Bewachung durch einen - schwarzen SolSaten enMehe» wollen UNS deshalb di« S«ri willig gewährte Erlaubnis -um Besuch seiner Frau nur benutz als sie rm Sterben lag. Auch die Auszüge aus schriftlichen Erklärungen eiiqeln« deutscher Männer und Frauen am Ende der genannten Eon«! sponvence haben keineswegs die Bedeutung, die ihnen die e»K lische Darstellung beimtßt. Aus den in einem Anhang nieder- gelegten Angaben zu der Mehrzahl dieser Auszüge geht her. vor, daß die den einzelnen Personen zugeschrtebenen Erklärungen von diesen nicht aus freien Stücken abgegeben, sondern von eng. lischen Offizieren und Beamten gefordert wurden. Ferner sinh diese Erklärurmen, die in deutscher Sprache abgefaßt worve» waren, bei der llebertragung ins Englische zum Teil entstellt worden. . . Die englische Regierung fußt auf ünvollständigen und ii hohem Grade unzutreffenden Berichten, wenn sie in ihrer Not vom 1. November 1915 lS. 47 der genannten Eorrespondence) erklärt, daß die in der deutschen Note vom 31. März 1915 Nr. IN 0. 18 208 behaupteten Tatsachen „vollständig unwahr" seien. Die weitere Erklärung, es könne sich bei der Verletzung des Privat- etgentums nur um Plünderungen von feiten der Eingeborene» und an solchen Plätzen handeln, die von den Deutschen verlass«», aber von den englisch-französischen Streitkräften noch nicht in Be. sitz genommen seien, steht angesichts des eidliche» Zeugenmaterials mit dem wirklichen Gang der Dinge in volle ni Widerspruch. Bei den, Borgehen der Feinde handelt es sich nicht um vereinzelte Fälle von Ausschreitungen. Vielnrehr habe» ste unter englische,» Oberbefehl an allen Stellen, wo sie von Togo nnd Kamerun Besitz ergriffen, durchweg die gleichen Wewalttätigkeiten gegen alles Deutsche verübt. Ihre Absicht ging dahin, die von Deutschen an der Svest- kiiste Afrikas geleistete Arbeit und Kultur planmäßig zu vernichten." ^riderhisnische Feldpost. Spricht man von dem Heere Friedrichs des Großen, so glaubt man am fernen Horizont Ver Geschichte ein Massiv von «Heinen Silhouetten zu sehen, von Wesen, denen das harte Kriegshand werk kaum Zett und Neigung genug gelassen hat, neben den blutigen Notwendigkeiten der Schlachten vorb«izudenken und für Menschlicheres empfänglich zu bleiben. Dieser Anschauung wider- sprechen aber erhalten gebliebene Feldpostbrief« friderizianischer Soldaten, aus denen ost ein« Zartheit des Gefühls spricht, die der beste Gegenbeweis gegen die oberflächliche Ansicht bildet, als ot man es in dem Heere Friedrichs des Großen nur mit einer au, Einzelwesen zusamm«ng«drillten Kriegsmaschine zu tun hätte. So schreibt ein Soldat vom Schlachtfeld von Lobositz an seine Frau: „Ich wollte dir wohl zu wissen tun, wer all tot und blessiret ist, ich mag aber keinen Menschen damit kränken . . Seine Frau scheint im übrigen nicht so zartfühbend gewesen zu sein wie er: denn er fühlt sich veranlaßt, auf einen ihrer Briefe mit den fol genden Zeilen zu antworten: „Ich dächte wohl, du hättest einmal die Kinderschuh vertreten, und du wärest in solchen Umständen, daß dir das Possenschreiben verging: aber allein so s«he ich, daß dir wohler ist als mir. Gebe dir hiermit einen Rath: Wenn du! nichts zu tun hast, so habe Gott vor Augen und nimm ein Buchl und b«te, daß du und ich gesund bleiben mögen, welches am Fvei- tage, als am ersten Oktober, unser einziger Trost war." Immer wieder spricht sich in den Feldpostbriefen dieses fest« Gottverlrauen aus. So schreibt ein Musketier: „Heiliger Jesus, t^uer Heiland, ich befehle mich und die lt«b«n Meinigen in dein«! tiefen Wunden, darin wollen wir allezeit unsere Zuflucht finden.", Lin anderer Mann kleidet die Tatsache, daß der Gegner endlich zu weichen anfing, in folgende Worte: „Endlich gab Gott durch unser anhaltendes Seufzen, daß der rechte Flügel von den Feinden zu wanken anfing." Ein Verwundeter schreibt: „Allein bin besorgt vor Splitterung (des Knochens), nehme aber Gott zum gute», sekundierenden Arzt an und bin unverzagten Muts." Nächst der Religiosität ist in den Bri«fen eine starke Ver ehrung für den König zu finden. So sagt ein Unteroffizier, als Friedrich der Große persönlich von feindlichem Vorposten v«r- gebens beschossen wird: „So beschützet Gott seine Gesalbten". Nach einer Nacht, in der man hatte unter freiem Himmel lagern müssen, fragte der König die Mannschaft, wie sie geschlafen habe. „Wie Ihr« Majestät, auch auf der Erde," war nach einem Soldaten« brief di« Antwort. Friedrich der Große aber erwiderte: „Nach ge taner Arbeit ist gut ruhn". Was dabei gefühlt wurde, mag jeder zwischen den Zeilen lesen. Ueber ein ähnliches^Nachtlager schreibt ein Unteroffizier: „Ich brachte meinem Lieutenant kein« Decke, sondern mein Tornister diente ihm und mir zum gemeinschaftlichen Kopfkissen und die Erde zum Bette, der Himmel aber zur Decke". Wi« sich der einzelne Mann im Felde behilft, drückt folgend« Briefstell« kurz und bündig und nicht ohne gewissen Humor aus: „Auf dem Wahlplatz eignete ich mir eine feindliche Grenadier- und ' «ine Husarenmütz« zu. Von ersterer brauche ich das Bärenfell vor den Bauch, und von dieser das Schaffell zur Nachtmütze." Es fehlen auch nicht Stelten, die von einer fast künstlerischen Anschaulichkeit sind. So die im Briefe eines Unteroffiziers über! fliehende Panduren: „Sie flatterten wie di« Katzen die Berg!« hinauf". s Ebenso wie in den Feldpostbriefen unserer Tag« offenbaren sich in jen«n Schreiben der friderizianischen Zeit Soldaten, die darum nicht weniger liebenswert und menschlich empfanden, welk st« eine übermächtige Phalanx von Feind«» dazu zwangs da« Höchstmaß kriegerischer Kraft aus sich Herauczuholen. Bottairr über dt« Kriegslieferanken. In alben französischen Anekdolensnmmlungen findet sich folgender Scherz. In einer Ge-l sellschaft, der Noltair« beiwohnte, belustigt« man sich damit. 1 Gauner- und Di«besg«schichten zu erzählen. Als Voltaire an die Reihe kam, Hub er an: „Ls war einmal ein Kriegslieserant" — Da er nicht fortfuhr, und alle gespannt wartet«», fragt« einer: „Nun weiter, weiter!" — „Meine Geschichte ist zu Ludel" m«mt« Voltaire. Witze vom Tage. Theorie undPraris. (N (zu feinem! Freunde, einem Chemiker): „Du hast deiner Frau verbalen, deine! öffentlichen gemeinnützigen Vorträge zu besuchen. Warum?" —I B.: „Sie, mar in meinem letzten Vortrage „Ueber Herstellung voni Speisen aus Nahrungsmittelsurrogaten" und des' andern Tages hat sie wirklich danach g-kochtl" — Feines Gebäck. „Hm — dein Kuchen, Els«, ist dir — gelinde gesagt — etwas vorbeigelungcn." — „Unmöglich, ich habe ihn genau nach Backvorschrift zubereitet. Die Frau Vermalter wußte ein Rezept ohne Eier, Frau Stenerrevftor ohneButter und die Frau OberpostassHtent eins ohne Zucker — und die drei Ne- 4.epte hab ich dann hübsch zu einem vereinigt." — Das Ho ch st aplerehepaar. Er: „Wenn uns der alte Herr, den ich Nestern angepumpt, nur nicht miederer'ennt!" — Sie: „Weißt du, Eduard, du läßt dir einfach den B n r t a b n e h in e n — und mir kaufst du einen neu - n H u t I" lFl'.egcnde Blätter.)