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Ein Gedenktag der deutschen Arbeiterversicherung und Sozial politik. Von Geh. Reglerungsrat Dr. O Poensgen. Am 17. November sind es 35 Jahre geworden, daß Haller Wilhelm I. jene berühmte Botschaft an den Reichs tag richtete, zur „Fürverung des Wohles der Arbeiter", welche die öffentlich-rechtliche Versicherung der Arbeiter für die Fälle der Krankheit, des Unfalls, der Erwerbs unfähigkeit und des Alters in Aussicht nahm. Der Kaiser hoffte dadurch „dem Vaterlande neue und dauernde Bürg schaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen". Die stetig fort schreitende deutsche Sozialpolitik beginnt mit dieser Botschaft, deren Gedanken unser Kaiser Wilhelm II. sich zu eigen gemacht und mit seinen Erlassen vom 4. Februar 1890 und vom 17. November 1906 — am 25. Jahrestage der ersten kaiserlichen Botschaft — wetter geführt hat. Heute können wir Überblicken, wie jener Plan des Jahres 1881 ausgebaut und erweitert ist, der nunmehr drei große Gebiete umfaßt: Zunächst ist es die Sicherung des Arbeiters gegen Schicksaisschlüge und Notlagen bei Unfall, bei Krankheit, bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter, eine Sicherung, die auf die Familie durch die Hinterbliebenenfürsorge ausgedehnt wurde. Weiter handelt es sich um die Sicherung der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter durch die Schutzvorschriften für die Arbeits stätten und Betriebe. Zu diesen beiden tritt hinzu noch die rechtliche Sicherung des Arbeiters durch den erleichterten Nechtschutz in den Gewerbegelichten. Diese Sozialpolitik ist im weiteren Verlaufe auch auf den neuen Mittelstand der Angestellten ausgedehnt worden (Ange stelltenversicherung, Erweiterung der Krankenversicherung, Kaufmannsgerichte). Von Anfang an war dabei die ganze Durchführung dieser Sozialpolitik von dem Steinschen Gedanken der Selbstverwaltung getragen. ! Blicken wir auf das Wirken und die Erfolge der deutschen Sozialpolitik zurück, so können wir feststellen, daß durch sie die geistigen, sittlichen und auch körperlichen Kräfte in unserem Arbeiterstande gestärkt und dadurch die Kultur und das Wirtschaftsleben unseres Volksganzcn wesentlich gefördert sind. Die Hilfeleistungen, welche die Versicherung für die verschiedenen Notlagen vorsieht, er möglichen dem Arbeiter die Aufrechterhaltung seines Haus standes, die Erhaltung seiner Familie, die Erziehung seiner Kinder, die Heilung und Wiederherstellung seiner Gesundheit. Alles dies aber * «ichl als ein Almosen, sondern als ein selbsl- erworbenes Recht des Arbeiters. Die gewerblichen Schuhgesetze suchen l gesundheitliche Schädigungen des Arbeiters zu oer- ! hindern, sie sorgen durch das Verbot der Kinder arbeit und durch die Regelung der Arbeit der jugendlichen und weiblichen Personen dafür, daß auch das kommende Geschlecht gesund heranwächst. Durch die Selbstverwaltung und durch die Beteiligung an der Rechtsprechung schulen sie den Arbeiter zu klarem Denken und selbändiger Entscheidungsfähigkeit. Insge- s samt aber wirkt die Sozialpolitik, wie Bismarck in den der Botschaft folgenden Neichstagsverhandlungen aus- s führte, dahin, daß die arbeitenden Klassen den Staat nicht nur als einen fordernden Herrn betrachten, der Rekruten und Steuern verlangt, sondern daß auch die Arbeiter mit Vertrauen auf den Staat blicken können, dem sie ange hören. Dieses Bewußtsein der Solidarität mit dem Staatsganzen kommt jetzt im Kriege noch stärker zum Aus druck als im Frieben, wo der Lärm der Tageskämpse es übertönt. Wie sieht es mit der ArbeUerfürsorge im feindlichen Auslands aus, das gegen uns angeblich für Kultur und Volksrechte kämpft? Noch immer fehlt eine allgemeine Zwangs- versicherung gegen Unfall und Krankheit in Frankreich, Belgien und Italien, für Alter und Invalidität in Italien und Belgien, während letztere in Frankreich zwar be schlossen, aber nicht durchgesührt ist. In Belgien mußte die deutsche Verwaltung erst die notdürftigsten Arbeiter- schutzbestlmmungen einführen. Die Zustände in den Gold bergwerken an der Lena sind für Rußland, wie die in den siziiischen Schweselgruben für Italien bezeichnend. So hat denn auch die durch die Botschaft von 1881 angeln udigte > deutsche SozlalpoliM im Kriege ihre Probe bestanden: Sie hat zur wirtschaftlichen Gesundheit unserer ArbeUer- fchasl und unseres gesamten Volkskörpers beigetragen, die uns die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Kriege über stehen läßt, sie hat auch zur Tüchtigkeit unseres Heeres und unserer Kriegsmittel mit gewirkt. Alles, was unsere Industrie heute an Schissen und Munition und all den tausenden Werkzeugen des Krieges schasst, wäre nicht möglich ohne eine gut geschulte und intelligente Arbeiterschaft. Die Sozialpolitik hat dazu gesüksrt, daß auch der gewerb liche Arbeiter seine körperliche Rüstigkeit bewahren konnte, daß seine Kinder zu leistungs- und waffenfähigen Men schen heranwuchsen; sie hat den Arbeitern das Bewußt sein der vaterländischen Zusammengehörigkeit verstärkt, sie hat ihnen die sittliche Kraft, die Bildung und die Selb ständigkeit des Denkens gegeben, die ihn auch als Sol daten feinen Feinden überlegen macht. So berühren sich Krieg und Frieden. Mas als Frie denswerk begonnen und durchgesührt wurde, hilft mit, den Kr eg zum siegreichen Ende zu bringen. Ist aber der Sieg eneicht, bann wird die Sozialpolitik dazu beitragen, Vie vom Krieg geschlagenen Wunden zu heilen. und ein neues Cmporblühen e>mötzlichen, ebenso wie sich ' durch Lie Blüte des Deutschen Reiches nach dem Krieg« § von 1870 die in der Kaiserproklamation damals ausge-' ! sprochene Hoffnung erfüllt hat, daß es dem Deutschen Kaiser verliehen sein soll, „allzejt Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern i in den Werken des Friedens, auf dein Gebiete nationaler ! Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung". ' '' ! Aus Groß-Berlin. Zur Goldspende de« Kaisers wird noch gemeldet, ' daß unter den überwiesenen Gegenständen sich ein präch- , tiger, etwa 50 Zentimeter hoher goldener Pokal befindet, ! das Geschenk eines bekannten Großindustriellen, ferner eine schwere goldene Dose, Geschenk eines ausländischen : Fürsten, und eine prächtige Vase, der Preis, den der Kaiser bei einer Kieler Regatta mit seiner Jacht gewonnen hatte. Diese drei Gegenstände haben allein einen Wert von rund 100 000 Massenspeisung bei den Postämtern. Um dem in erster Linie alleinstehenden weiblichen Personal der Neichs- post- und Telegraphenverwaltung ein kräftiges und preis wertes Mittagessen zu gewähren, wird demnächst bei den größeren Berliner Postämtern versuchsweise mit der Einrichtung von Massenspeisungen begonnen werden. Das Essen soll durch die städtischen Küchen zu den bekannten Bedingungen geliefert werden. Die Beerdigung der Opfer des Rahnsdorfer Eisen- ! bahnnnglüiks am Donnerstag gestaltete sich zu einer er- ! greifenden Feier. Nach der Rede am Grabe auf dem Rahnsdorfer Friedhöfe legte Eisenbahn-Präsident Redlin einen Kranz der Kaiserin nieder. Regierungsrat Rübensam überbrachte den Kranz der Königlichen Eisenbahn-Direktion. > Auch die Beamten und Arbeiter der 46. Bahnmeisterei f legten einen Kranz auf die Gruft. Ebenso die Hoch- und > Tiefbau-GesellschaU in Breslau, die ihre Spende ihren l getreuen und fleißigen Arbeiterinnen widmete. Die Pfarrer ! von Türkwitz und von Deutsch - Nasselwitz dankten im Namen beider Heimatsgemeinden allen Beteiligten für f die aufopferungsvolle Vorbereitung und Leitung der Be erdigung und der Tranerfeier. f Aus dem Reiche. - Höchstpreise für Kunsthonig. ! i Die Verwendung von Kunsthonig als Streichmittel ! hat im Laufe des Krieges an Bedeutung sehr gewonnen. Es hatte sich im vorigen Jahre der Kettenhandel ganz beson ders auf diese Ware geworfen, so daß Kunsthonig, der von Fabriken zu etwa 35 für 1 Zentner abgegeben wurde, im Zwischenhandel auf 80 und mehr Hinaufgetrieben wurde. Der Preis im Kleinhandel kam daher oft auf über 1 das Pfund zu stehen. Sobald die amtliche Bewirt- , schaftung des Zuckers einsetzte, fand naturgemäß eine Bindung der Preise für Kunsthonig, der zu vier Fünfteln ! aus Zucker besteht, statt. Für 1 Pfund in Papierpackung > wurde ein Preis von 0,55 bei Abgabe an den Ver- f braucher im Kleinverkauf festgesetzt. Da durch die Bin dung an diese Vertragspreise aber nicht sämtlicher Kunst- l Honig getroffen wurde, also eine Kontrolle sehr erschwert war, hat sich das Kriegsernährungsamt nunmehr zu Höchstpreisen für Kunsthonig entschlossen. (Bekanntm. d. Stellv, d. Neichsk. v. 14. November N.G.Vl. S. 1271.) § Trotz der Steigerung des Preises für Fabrikzucker ist es ! möglich gewesen, die bisherigen Vertragspreise zu halten, l so daß ein Zentner in der genannte» Packung beim Her- s steiler höchstens 40 im Großhandel 44 im Klein- ! verkauf 55 kostet. Der Appell Hindenburgs. Der Brief des Generalfeldmarschalls von Hindenburg, in dem er den Reichskanzler bittet, allen Bundesregie rungen, Verwaltungs- und Kommunalvertrelungen in ein dringlicher Weise den Ernst der Ernährungssrage in der Kriegsindustrie vor Augen zu führen, ist datiert, der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, vom 27. September. Der Reichskanzler hat dem Wunsche des Generalfeldmarschalls alsbald durch ein dringliches Rundschreiben an sämtliche Behörden entsprochen. — lieber einen schönen Erfolg des Schreibens wird bereits aus Usingen im Taunus berichtet. Das dortige Landratsamt verfügte unter Hinweis aus Hindenburgs Wunsch, daß bei Hausschlachtungen be stimmte Mengen von Schmalz abzugeben sind, um die deutschen Munitionsarbeiter ausreichend mit Fett versorgen zu können. Wer seit dem 1. Ok ¬ tober d. I. bereits geschlachtet hat, muß nachträglich durch Vermittlung des Bürgermeisters seines Wohnortes, je nach dem Schlachtgewicht des Schweines, 1h'-> bis 3^/i ! Pfund Schmalz der Kreissettstelle abltesern. Das Pfund § Schmalz wird mit drei Mark bezahlt. Höchstpreise für Mohrrüben. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst bringt nochmals allgemein in Erinnerung, daß seit der Verordnung vom 26. Ottober 1916 der Erzeuger-Höchstpreis für Möhren aller Art, also auch für rotfleischige Mohrrüben 4 be trägt. Ein Hinweis hierauf ist deshalb notwendig, weil sowohl im Groß- wie auch im Kleinhandel für rote Mohr rüben jetzt noch vielfach ein verhältnismäßig hoher Preis gezahlt wird. (W. T.-B.) Noch ein Brief an den Reichskanzler. Der Vorstand des Deutschen Landwirtschastsrats hat am 13. d. M. eine vom Präsidenten des Preußischen Abgeordnetenhauses Grafen von Schwerin-Löwitz unterzeichnete Eingabe wegen S i ch e r u n g der Kriegs ernährung an den Reichskanzler gerichtet. Es wird darin darauf hingewiesen, baß bisher der Landwirtschaft trotz aller Mahnungen der dringend erforderliche Stick stoffdünger nicht in hinreichender Menge geliefert worden sei, obwohl es jetzt möglich sei, künstlichen Stickstoff in nahezu unbegrenzter Menge herzustellen. Werde der Landwiltschaft bis zum nächsten Frühjahr nicht mehr Stickstoffdünger als bisher — mindestens rund 500 000 Tonnen — zur Verjügung gestellt, so erscheine die Gefahr unabweislich, daß die Erträge der für die Volksernährung unentbehrlichsten Nahrungsmittel, wie des Getreides und der Hackfrüchte linken werden. Neben der Produktionsm ö g li ch keit sei der Land- Wirtschaft aber die Produktions fre u d i g ke i t zu er- halten. Empörend sei es, wie wenig Verständnis von der städtischen und einem Teil der Arbetterbevölkerung — oder doch ihren Zeitungen — der ungeheuren vaterlän- bischen Aufgabe und Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Kriege entgegengebracht werde — ja daß im Gegenteil von gewisser Seite ungestört und ohne behörd lichen Widerspruch das Verhalten der Landwirte in der Lebensmittelversorgung in- der schamlosesten Weise verdächtigt werden dürfe. Dazu komme, daß durch eine unabsehbare und erdrückende Fülle von Ver ordnungen und Verfügungen, von denen die eine die andere aufhebe oder in kürzester Zeit wieder abändere, kein Mensch auf dem Lande mehr wisse, was er in seinem Betriebe tun dürfe oder nicht, und daß er so jeden Augenblick ge wärtig sein müsse, durch Uebertretung einer ihm gänzlich unbekannten Verordnung zu einer Geldstrafe verurteilt oder gar ins Gefängnis gesteckt zu werden. So sei es nicht zu verwundern, daß in den ländlichen Kreisen immer stärker eine tiefe Verstimmung und Verärgerung erkennbar werde, die sich zu ernsten Gefahr auswachsen müsse, wenn nicht bald eine Abkehr von diesem Wege fühlbar werde. Unter Hinweis auf das Schreiben von Hindenburgs wird schließlich möglichste Aufhebung des staatlichen Zwanges und dafür Einführung einer großzügig organisierten Pro paganda zugunsten der freiwilligen Mitwirkung aller Schichten der Bevölkerung in Stadt und Land zur Sicherung unserer Volksernährung und Durchführung aller vaterländischen Arbeiten gewünscht. Die Arago der allgemeinen voiksfpelsung. Die sozialdemokratische Fraktion stellte, dem „B. T." zufolge, im Münchener Magistrat einen Dringlichkeitsantrag, wo nach der Reichstag ersucht werden soll, eine allge meine Volksspeisung zweckmäßig sofort reichs gesetzlich zu organisieren. L'our i« »Ivi it«. Fltegerleutnant Gustav Lessers aus Wilhelmshaven erhielt für den Abschuß des neunten englischen Flugzeuges den Orden kour le Llerits. Er ist 22 Jahre alt und kam als Kriegsfreiwilliger im Januar 1915 zur Front. 40 Jahre Schriftleiter. Am Sonntag den 19. No vember feiert Alexander Wyneken, der Leiter der „Königsberger Allgemeinen Zeitung", das Jubiläum der 40 jährigen Zugehörigkeit zu der Zeitung, die er als Chef redakteur und Verleger zu hoher Blüte geführt hat. Die Feuerbestattung Gefallener. Auf eine Eingabe des Verbandes preußischer Feuerbestattungsvereine um Erleichterung der Vorschriften bei der Einäscherung von Gefallenen, die nach der Heimat übergeführt werden, hat der Minister des Innern, der „Voss. Ztg." zufolge, ver fügt, daß für die fernere Dauer des Krieges die Feuer bestattung von Leichen Gefallener oder im Lazarett ge storbener Kriegsteilnehmer, die aus dem Felde in die Heimat übergeführt werden, in dem Transportsarge ohne Oeffnung desselben und ohne Aenderung der Totenklei dung gestattet ist, sofern die sonstigen Vorbedingungen zur Vornahme der Einäscherung erfüllt sind. Die Vor bedingungen bestehen darin, daß eine letztwillige eigen händig unterzeichnete Erklärung des Betreffenden, daß er nach seinem Tode eingeäschert zu werden wünscht, vor- aeleat werden nink. Vermischtes. Lin chinesischer Salomo. Einer der europäischen Missionare in China, die wohl überhaupt die beste Gelegenheit hatten, die Eigenart des Volkes zu studieren, erzählt in seinen Aufzeichnungen von dem salomonischen Urteil eines chinesischen Richters. In der Stadt Sjüpu (Provinz Hunan), so heißt es dort, lebte ein wohlhabender Mann, namens Kung.seng, der eine rechtmäßige Gattin und eine Nebensrau besaß. Beide Frauen wurden fast gleichzeitig — es lag nur ein Tag dazwischen — entbunden, und zwar die Gattin von einem Knaben, die andere von einem Mädchen. Die letztere, neidisch und arglistig, nahm ihrer Herrin, während diese schlief, das Söhnchen und legte ihr eigenes (weibliches) Kind an deren Seite. Am andern Tage merkte Frau Kung seng den Betrug und stellte die andere zur Rede; diese aber leugnete hartnäckig und zankte sich mit ihr. Der Mann kam dazu, konnte jedoch nicht darüber entscheiden, wer von ihnen recht hatte. Ueber einen Monat lang dauerte der Unfrieden, bis Frau Kung sengs älterer! Bruder dem Untersuchungsrichter der Stadt, dessen Name Je kung war, die Sache anzeigte. Dieser zitierte beide Frauen vor sein Tribunal? da erneuerte sich ihr Gezänk, und auch der Richler blieb zunächst im unklaren. End- lich ersann er eine List; er ließ das streitige Knäblein zu sich bringen und sagte zu dem Vater: „In meiner Amts- wohnung ist eine Amme; dieser will ich das Kind (aus besonderen Gründen) eine Nacht hindurch zur Pflege übergeben und morgen mein Verhör fortsetzen." Dann ließ er durch seinen Diener einen großen lebendigen Fisch kaufen und in ein Gefäß mit frischem Wasser legen; der Amme aber gab er einige notwendige Weisungen. Am andern Tage besclüed Je kung die beiden Frauen zur Fortsetzung der Untetsuchuiig auf ein Fahrzeug im Flusse. Als sie nun wieder einander auszuschelten ansingen, rief er: „Man bringe das Knäblein Herl" Die Amme hatte dieses unierdes entkleidet, seine Kleidchen dem Fisch angelegt und kam nun, den Fisch wie einen Säug ling aus dem Arme tragend. Jetzt sprach der Richter mit zornigem Ausdruck: „Ihr oeide verdient gar nicht, einen Sohn zu haben — du Amme, wirf da« Kind in den Fluß!" Die Amme tat, wie er geboten, und der Fisch zappelte im Wasser. Die recktmäßige Gattin und rechte Mutter, wäh nend, es sei wirklich ihr Söhnchen, sprang zu seiner Rettung über Bord, aber die Nebenfrau blieb ruhig stehen. Der Richter befahl einem seiner Leute, nachzuspringen; dieser holte die Frau und das Bündel wieder auf das Schiff, und jetzt erst bemerkte sie, daß es einen Fisch ent hielt. Je kung gab nun den Befehl, das wirkliche Kind vom Tribunal zu holen, und sagte, voll Zorn zu der an geblichen Mutter: „Wenn es dein Sohn ist, warum hast du nicht dein Leben gewagt, um ihn zu retten?" Die Schuldige war vor Bestürzung lange sprachlos, und dann bekannte sie ihre ganze Schändlichkeit.