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82. Jahrgang Montag den 20. November 1916 abends Nr 270 (5 KilogrammBrutto-Eefäße für Poswcrsand) 4. Neben Svkivkl eiiv ins 4,75 I. 2. 3. -/2 r/2 I 2'/2 4 45,00 Mark 50,00 - 47,50 . 45,00 . 44,45 - 41,00 - 39,50 - - 2'/2 . 4 - 5 . 17-/2 schritten werden bei Lieferung: in -/2 Kilogramm Dosen aus Hartpapier . . - sonltigrn >/2 Kilogramm Gesäßen . . . - I Kilogramm-Gesäßen Andere Packungen sind nicht zuläslig. Die Preise schließen die Kosten der hondelrüblichen Verpackung und der Versendung bi» zur Station (Bahn oder Schiff) des Abnehmers ein. S. weit der Hersteller unmittelbar an den Kleinhändler oder Verbraucher liefert, darf er einen Zu chlcg zu den vorstehenden Preisen bis zum Betrage von 4 Marl auf je 50 Kilogramm nehmen. V2IVI V0I^2. Der Neichstagspräsident Erzrllrnz vr. Kämpf hat dem Bonner Kommerzienrat F. Cönnecken mi,geteilt, daß für die Aufschrift am Rrichstagsgebäude endgültig die Unciale gewählt worden sei. Uncialbuchstaben sind ursprünglich di« einen Zoll — uncirr hohen Buchstaben, die man meist zu Inschriften auf Denkmälern usw verwendete, damit sie schon in der Entfernung in die Augen fielen Uncial- schrif« nennen die Gelehrten eine mehr nach abgerundeten Formen strebende Kapitalschrist, d. h. eine Schrift, dir sich Inserat« werden mit 20 Pf., solche aus unser« Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeus 40 bez. 35 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. wer den Vorschristen im § l zuwiderhandelt; wer die in den 88 2 bis 4 festgesetzten Höchstpreise überschreitet; wer «inen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffordrrt, durch den die Höchstpreise (88 2 bis 4) überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; wer den Vorschristen über die Einfuhr und Durchfuhr (§ 7 in Verbindung mit den 88 27, 28 und 33 der Ausführungrbestimmungen vom 27. Sep. tember l9l6) zuwiderhandel». der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung Großes Hauptquartier, l 9. November 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern. Das seit Tagen aus unseren Stellungen beiderseits der Nncre liegende Feuer machte dort die Fortsetzung des englisch-n Angrisss wahrscheinlich. Gestern hinter der feind lichen Front auftretende Kavallerie und frühmorgens ein- setzende gewaltige Feuersteigerung kündeten einen neuen glotzen Durchbruchsversuch an. Er endete in einer blutigen Schlappe für die Eng- länder und gab ihnen nur an wenigen Stellen bedeu- dungrlosen Geländegewinn. Die unter dem Befehle der Generale Fuchs und Frei« Herr Marschall kämpfenden Truppen haben in zäher Ge genwehr den englischen Anstrengungen getrotzt. Wir sind von Serre, Grandcourt und an wenigen Punkten südlich de» Dorfes zurückgedrängt und stehen in einer der vor- bereiteten Riegelstellungen auf dem Sübuser der Anne; all« anderen Stellungen der wiederholt angegriffenen >2 Kilometer breiten Front wurden von unseren braven Truppen gehalten oder im Gegen'totz zurückgewonnen. Starkes Feuer der französischen Artillerie im Abschnitte südlich von Sailly-Saillisel leitete Kämpfe ein, die am Nordwistrande de» St. Pierre-Vaast Walde» verlustreich zu- fammenbrachen. 8 3- Beim Verkaufe von Kunsthonig vom Händler zum Händler darf, vorbehaltlich der Vorschrift im 8 4. ein Zuschlag von inrgesomt 4 Mark für je 50 Kilogramm nicht überschritten werden. Die Preise gellen frei Lager oder Laden des Empfängers. 8 4. Bei der Abgabe von Kunsthonig im Kleinmrkaufe darf zu den nach 8 3 sich er gebenden Preisen, abgesehen vom Falle des Verkaufs durch den Hersteller (8 2 Abs. 4), höchsiens «in Betrag von I I Mark für je 50 Kilogramm Reingewicht zugelchlagen werden. Dabei dürfen für die nachstehend aufgesührten Packungen die folgenden Preise nicht Überschritten werden: bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 9- Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. November 19'6. Dee Stellvertreter des Reichskanzlers. vr. Helfferich. Bei lo'em Verkauf« (Ausstich au» d«n gröberen Gefäßen) darf im Kleinverkause der Preis von 0,55 Mark für je -/2 Kilogramm nicht überschritten werden. Als Kleinverkauf gilt die Abgabe an den Verbraucher in Mengen unter 5 Kilo» gramm. § 5. Das Eigentum an Kunsthonig kann durch Anordnung der zuständigen Behörde einer von dieser bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer b g ^Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung d«s Höchstpreise« sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über Streitigkeiten, die sich au« der Anordnung ergeben. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde und al« höhere Verwaltungsbehörde anzusehen ist. Die Reichszuckerftelle kann von den Vorschriften dieser Verordnung mit Genehmi gung des Präsidenten des Kriegsernährungsamt« Ausnah nen zulassen. 8 7. Auf di« Einfuhr und Durchfuhr von Kunsthonig, Zuckerfirup, flüssig« Raffinade und ähnlichen zuckerhaltigen Aufstrichmitteln finden die Vorschriften in den 88 27 bis 33 der Aussührungsbeftlmmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Be« triebsjahr 1916/17 vom 27. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) entsprechende Anwendung. 8 8. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: Nachstehend wird di« Bekanntmachung über Kunsthonig vom 14. November 1916 Reichrgefetzblatt Seite 1271) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Behördenzusländiabit (8 5 der Bekanntmachung) regelt sich nach der Ver- ordnung des Ministeriums de» Innern vom § (Sächsische Staat-zeitung Nr 181 und 89). Drrrden, den 17. November 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Kunsthonig. Vom 14. November 1916. Auf Eiund der Verordnung über Krügsmaßrahmen zur Sicherung der Volkser nährung vom 22. Mai 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 l- Kunsthonig dars nur in fester Form h-rgestellt werden; er darf nur in fester Form und nur unter der Bezeichnung al» Kunsthonig unter Ausschluß von Bezeichnungen, die den Eindruck echter Honigware erwecken können, in den Verkehr gebracht werden. Kunsthonig dars zur gewerbsmäßigen Herstellung von anderen Nahrungsmitteln nicht verwendet werden. 8 2. Der Preis für Kunsthonig in Würfeln oder Platten zu 1/2 Kilogramm Reinge wicht, in Poppfchachteln (Kartone) verpockt, darf beim Verkaufe durch den Hersteller an den Großhändler, vorbehaltlich ter Vorschrift im Abs. 4, einschließlich Verpackung 40 M. für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen. Bei anderen Verpackungen dürfen folgende Preise einschließlich Verpackung für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht über- für l/r Kilogramm Reingewicht, einschließlich Verpackung in Würfeln oder Platten, verpackt in Pappschachteln (Partons). . in Dosen aus Hartpapier einschließlich Verpackung In sonstigen Gesäßen einschließlich Verpackung in Gesäßen einschließlich Verpackung in Gefäßen einschließlich Verpackung in Gesäßen (5 Kilogramm.Bruttogefäße für Post, versand) Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des General-Feldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Nichts Neuer. Front des General-Obersten Erzherzog Earl. OeMch des Pudnatales im Gyergyö Gebirge wiesen bayrische Regimenter Vorstöße starker russischer Kräfte süd- lich des Hegyes ab. Unsere Operationen seit Ende Oktober an der sieben- bargischen Südfront haben den beabsichtigten Verlauf ge nommen. Der Austritt au» den Gebirgshängen in die walachische Ebene ist trotz zähen Widerstandes der Rumänen von deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen er kämpft worden. Starke rumänische Kräfte sind zwischen Jiul und Gilort in der Schlacht von Targu Iiu durchbrochen und unter ungewöhnlich hohen blutigen Verlusten geschlagen, Versuche de» Feindes, mit neu herangeführten Kräften un» von Osten her zu umfassen, sind gescheitert. Im Nachdrängen haben unsere Truppen die Bahn Orsova-Lraiooa erreicht. Südlich des Roten-Turm-Passes ist die Bahn Kaimanefki-Suici überschritten. Die Eesamtbeute der 9 Armee in den Tagen vom 1. bie mit 18. November beträgt 118 Ofsiziere, 19 338 ^Velßerltz-Zettung» erscheint täglich mi. Aus nahme der Somr- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr- Uch 1 M. SO Pf., zwei monatlich 1 M. 20 Pf.» rinmonatlichKOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post-, boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. MHeritz-Mms TagesztitlU M WiM siir HMiM, AMMg v. ll. AmlSÜlüH für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. . 0,55 Mark . 0,60 - . 0,65 - . 1,25 - . 3,00 - Mann, 26 Geschütze, 17. Munitionswagen und 72 Maschinen gewehre. Balkan - Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Mackensen. An der Dobrudschafront Patrouillengefechle. Bei Si- listria wieder lebhafles Infanterie- und Artillerieseuer. Makedonische Front. Nachdem cs dem Gegner gelungen ist, an der Höhe 1212 nordöstlich von Ccgel Fortschritte zu machen, haben die deutsch, bulgarischen Truppen «ine Stellung nördlich von Monastir eingenommen. Monaftir ist damit auf gegeben worden. Der Erste General-Quartiermeister. Ludendorff. HelMftcheriW: AmOim NMsorsirM. Gasthof „zum goldenen Stern" in Frauenstein, 28. November ISlS vorm. S Ahr: 1588 w. Stämme, I I birk. und 6157 w. Klötze 7/15 cm, 4201 w. Klötze 16 und mehr cm, 105 w. Derbstangen, gek., 5 rm w. Nutzicheite, 4 rm w. Nutzknüppel. Nach». 2 Ahr : 75 rm w. Brennscheite, I rm h. und 48 rm w. Brennknüppel, 3 rm w. Zacken, 8 rm w. Beste, 408 rm w. Brennreisig. Kahlschläge: Abt. 5l). 26. 58. Einzeln in Abt. 1 bi» 58. Kgl. Forstrevierverwattung und Kgl. Forstrentamt Frauenstein. Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Lari Sehne, Dippoldiswald«