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82. Jahrgang Montag den 1k. Oktober 191K abends Nr. 241 Inserat« werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 1k Pf. die Spaltzetl« oder deren Rainn berech- 35 Pf. - Tabellarische undkomplizierteJnserato mit entsprechenden, Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. Die /Welbers- - Zeitung« erscheint täglich mk Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am WHmtz-Mmlg MKW M AM flr HMMe, M Amtsblatt für -le Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit abseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Spätnachmittag ausae- geben. Preisvierteljähr lich 1 M. 80 Pf., zwei- Monatlich 1 M. 20 Pf., rinmonailich KOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- boten, sowieunsereAus- , träger nehmen Bestel- net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 40 bez. Sekretär Baßler al« Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Unter Aushebung de« Schösfengerichtsurtrils wird auf die Berufung der König lichen Staatsanwaltschaft der Angeklagte Hermann Friedrich Liebing wegen Ueber- schreitung der Höchstpreise für Quarkkäse zu einer Geldstrafe von eintausendzweihundertundachtzig Mark verurteilt. Im Falle der Uneinbringlichkeit hat für je fünfzehn Mark ein Tag Gefängnl« einzutreten. Diese Verurteilung Liebing» ist auf seine Kosten binnen drei Wochen nach Rechtskraft d« gegenwärtigen Urteil» je einmal in der „Weitzeritz - Zeitung", dem „Dippoldiswalde» Tageblatte" und dem „Boten vom Wilisch« öffentlich bekannt zu machen. Die Berufung de» Angeklagten wird verworfen. Er hat auch die Kosten der beiderseitigen Rechtsmittel zu tragen, äv. 31/16. Kartoffelversorglmg. I. Da sich da« Kgl. Ministerium des Innern (Landrskartoffelstelle) infolge der allge meinen groben Kartosfrlknappheit trotz des dringenden Ersuchen» der Amtshauplmann- schäft «utzer Stande gesehen hat, dem hiesigen Bezirke Kartoffeln von auswärts zuzu weisen, mutz sich der Bezirk mit den wenigen Kartosfeln, die er geerntet, bis zum Früh jahr selbst behelfen. Die LartMolauHugoa, die bereits an die einzelnen Erzeuger ergangen sind Wb«»»» »ulroodt «rdsltsu dlolbov. Wo die Erzeuger mit über l ba Anbaufläche hierzu allein autzrr Stande sind, haben alle übrigen Kartoffelerzeuger der betreffenden Gemeinde zur Erfüllung der Auflage beizutragen. Mo llwloguog bat äurob älv Lrt»bobörüo ru orlolgou. 2. LurüobdoduNoll werden dürfen nach den uouou vruoüsLtrou der Landeskartoffel, stelle nur 40 Zentner (nicht 45 Zentner) Loalgul für den Hektar und ll/z Mrmä (nicht 2 Pfund) für den Kopf und Tag »um Vsrdrauck im eignen Hausstand. Zur Vvr- küttoruoe an Svdwoloo und üvklügol dürfen our uueouloLbaro Lartokkolu zurück- behalten werden und zwar nach täglich 2 Pfund für das Schwein und täglich 1 Pfund für 10 Stück Geflügel. Die laeoowouxo kür äls Vorbrsuodor ist von l 1/2 Psd. suk l Maack darad- gosvttt worckva. Die Bedarfemenge der Zuschußgemeinden mindert sich in entsprechender Weise. - i! MWSd-z. Die Lasodvügowolockoa böoooa »al aoao Luvolsaugou nickt roobaoa. Sie werden aber vrwävdtlgl, bet verweigerter Kartofsellieserung den tattäcdUcdsll Lartokksl- bootkwck bot ckow sdgsdopkUoblteoa üsrtoHolsrrougor durch eine Kommission kost. »astoUva. Die Ortsbehörde bez. der Gutsvorsteher des Kartosfelerzeugers sind vorher zu benachrichtigen und aufzufordern, der Nachprüfung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen. Ms üsrtoüolorrougsr »lack vorpkltodtot, Ibro sLwtlicdou LsrtolkslvorrLtv ckor Kemmtssiou ckor vockorksgomotacko »wook» Lodlaaß »agüogte zu machen Lllwlüvrdoucklougoa werden nach 8 6 der Bekanntmachung des Präsidenten des Krlegsernährungsamtes vom 2. August 1016 (RGBl. S. 875) wtt voUagato dt» ra 6 Mouotoa ockor wtt üolckstrsko dt» ra 1800 Larll dvstrskt. Auch können die betr. Vorräte neben der Strafe emgezogen werden. Bei sich notwendig machender Latotguaag talolgo olvdt kroiwilllkvr LdgLbo der Kartosfeln vorwlackort »tob der krois von 4 Mark sak 2,SV Lorik. Die Amtshauptmannschaft verkennt nicht die schwierige Lage, in die die meisten Kartoffelerzeuger drs Bezirks angesichts der sehr schlechten Kartoffelernte durch vorstehende Anordnung versetzt werden. Um aber den soast allvormoickUodoa Aotttanck kür ckoa Vlator tunlichst abzuwenden, sieht sich die Amtshauptmannschaft gezwungen, bei ungerechtfertigten Zurückhaltungen in» allvi». SvIiSnkv llllck oboo Lllsodvll ckor k»r»o» vorzugehen, j 4. Da im Frühjahr ein sehr großer Loolbortokkolbockork zu befriedigen sein wird, empfiehlt es sich dringend, die Lastallvogvo schon jetzt bei dem Landeskulturrat oder der Amtshauptmannschast »vkroeoboo. Ueber den Preis ist noch nichts bekannt. Dippoldiswalde, am 14. Oktober 1916. Der Kommunalverband. Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen den am 14. November 1866 zu Kohren bei Frohburg geborenen Käsereibesitzer Hermann Friedrich Liebing in Bärenklause wegen Höchstpreirüberschrellung hat auf die von der Königlichen Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten gegen das Urteil de» Königlichen Schöffengerichts zu Dippoldiswalde vom 20. Juli 1916 ein- gelegten Berufungen die Ferienstrafkammer de» Königlichen Landgerichts zu Freiberg in der Sitzung vom 28. Auguft 1916, an der teilgenommen haben: 1. Landgerichtsrat Obersustizrat Jacobi al« Vorsitzender, 2. Landgerichtsrat Krantz, 3. Landrichter l)r. Große, 4. Landrichter vr. Thomas, 5. Hilf,lichter Or. Dreysel al« beifitzende Richter, Oberstaatsanwalt Rebentrost al» Beamter der Staatsanwaltschaft, In dem Konkursverfahren über da» Vermögen des Inhabers eines Korb- und Spielwarengeschäfts Paul Richard Oehme in Dippoldiswalde wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter» und zur Beschlußfassung der Gläubiger — über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf Montag den 13. November 1916 vormittags I I Uhr vor dem hiesigen Kgl. Amtsgerichte bestimmt. K 3/16. Kgl. Amtsgericht Dippoldiswalde, am 14. Oktober 19! 6. Die für die laufende Woche bei der Sammelstelle angemeldete Butter ist bl» Mitt woch d-n 18. d. M abends in Stirl's Molkerei abzuholen. Ttadtrat Dippoldiswalde. Süseittsvkvn Okskvei-Ksuß Dienstag den 17. d. M. mittags von 1—4 Uhr im Rathause, viojooigoll »ollvll, ckio übst »llk Svrugsksrloll llocd ru korcksro dadao, würssll Solod« ru gvuglllllsw Lottponkla addoloa. übrigen wlrck übst — »owolt ckio vor- dalläsllvll Loogou »llsreicdsu — sack »0 Mvdtlodabor von vsrugsdartoll »d- gveoboll. Stacktrst vtppolckiswslcks Aivn gelangen MItwoch den 18. d. M. In Stirls Molkerei zum Verkauf. Stadtrat Dippoldiswalde. Sammlung von Knochen, RinderMen «nd Hornschlänchen. Nach § 1 der Bundesratsverordnung vom 13. April 1916 dürfen Loocks», Mllcksr- küüo llllck üoillscdläucdv olvdl vsrdrav»1, vsrerako» ockor ook nackoro Votto vorlllodtot, llocd uovorsrdoltot »a vüllgerweckell vorwoockot wsrcksa; sie sind vielmehr getrennt von anderen Abfällen aufzubewahren. Visse vestlwmullg wlrck dttrwtt kür ckoll StLcktdottrd vippoläiswalcko Lllcd kür Lllocdva, Killckorküüo llllck Lorllscdläucdo, iliis in Kauakallungen abiksllvn, LllSgockodllt. Mit der Abholung und Annahme ist Herr Rohprodukten- händler Kramer hier beauftragt worden, der für die Sammelknochen eine mäßige Ver gütung bezahlt. Wer obigen Anordnungen zuwiderhandelt, wird nach 8 7 der Bundesratsverk ordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 Mar- bestrast. Dippoldiswalde, am 11. Oktober 1916. Der Stadttat. wenn sie mehr al» 20 und weniger al» 40 Zentner ge erntet haben, eine Höchftmenge von 20 Zentnern zur Ver wendung als Saatgut oder zu sonstigen Zwecken in dem eigenen landwirtschaftlichen Betriebe freigegeben. Derartig« Anträge sind, möglichst gesammelt, in Listenform, ge- gebenenfall» in Verbindung mit Anträgen auf Ausstellung von Mahlkarlen bei der Kgl. Amtshauptmannschaft einzu- reichen. Nach neuerlicher Verordnung der Relchsfutler- mittelstille ist diese ermächtigt, auch solchrn Landwirten, die weniger als 50 Zentner geerntet haben und nach 8 6 — Der gestrige Sonntag sah die Faustballmannschaft der Turnvereine Dippoldiswalde und Seifersdorf abermals im Wettkampfe. Da» Spiel war anfangs mäßig, gegen das Ende aber sehr lebhaft zu nennen und endete mit 44:40 bei einer Spieldauer von 50 Minuten zugunsten des Turnverein» Seifersdorf. — Nach 8 ll Absatz 3 der Bundesrats-Verordnung über Gerst« vom 6. 7.1916 (R. G Bl. S. 800) ist Land- wirten, die 20 Zentner und weniger geerntet haben, vom Kommunalvrrband aus Antrag d!« gesamte Gerste, und Lokale» »nd Sächsische». Dippoldiswalde. Am heutigen 16. Oktober begingen die Herren Klempnermeifter Niezrl und Schuhmacher- meister Zschocke den Tag, an welchem sie vor 50 Jahren den Bürgrreid leisteten. Lin« Abordnung der städtischen Kolle- gken, bestehend aus drnHerrrn stellvertretenderBürgermeister Stadtrat Liebel und Stadtverordneten Vorsteher Jäckel be- glückwünschte sie zu ihrem Jubeltage und überreichte ihnen al» Angebinde rin Gedenkblatt seitrn» der Stadt- gemeinde. Verpachtung. Der an der Reinholdshainer Straße gelegene Teil des hiesigen kkarrgvtsu soll in Elnzelparzellen , . vollnsrskae cksu IS. Oktober oackmittaes 1 vkr an die Meistbietenden unter den vor dec Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen uas 6 Jahre verpachtet werden. Vsrsammlnogsorl: Verrinszimmer der alten Schule. Reinhardtsgrimma, den 11. Oktober 1916. Hgx LttodsovorstUllck.