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. Die «Weiher?- - Zeitung* ^scheint täglich >ni. Aus- „ahme der Sonn, und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- Jnfepat« werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeils oder deren Nauin berech- nct. Bekanntmachilngen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez. 85 Pf. — Tabellarisch« undkomplizierteJnserat« »nit entsprechenden» Auf- schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltenzeile 50 Pf. monatlich 1 M. 20 Pf,, einmonatlich 60 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowie unsere Aus» träger nehmen Bestel lungen an. Meißeritz-Mung ÄMW« M Ach» Ki HMiM, WM« LII. Amtsblatt stk die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtteiligem „Illustrierten Unterhattungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr 211 Montag den 11. September 1916 abends 82. Jahrgang Ausführungsverordnung zur Reichsfleischordnung vom 21. August 1916 (RGBl. S.94I). I. I. Lu 81- Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß unter Rindvieh im Sinne von §1 Nr.! auch Kälber zu verstehen sind. Zu den Hühnern im Sinne von § l Absatz l gehören auch Kapaune und Pou larden, dagegen nicht Truthühner und Perlhühner (Hähne und Hennen), Ziegensleisch bleibt wie bisher dem Markenzwang unterworfen. 2. Lu § 6. Die jetzigen Bestimmungen über Sicherung einer gewissen Menge von Fleisch bleiben bestehen. Selbstversorgern, welche für einen Teil ihres Bedarfs Marken zum Bezüge von frischem Fleisch erhalten, ist mindestens die Hälfte des Wertes der von ihnen zurückbehaltenen Marken sicherzustellen. 3. Lu 8 9 üdsutr 4. Hausschlachtungen von Kälbern bis zu 6 Wochen und von Schafen sind nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes zulässig. Den Gast- und Speisewirtschaften ist zur Befriedigung ihres Fleischbedarss für den allgemeinen Betrieb ihres Gewerbes in der Regel erst dann Schlachtviehfleisch zuzuweisen, wenn der sicherzustellende Bedarf der übrigen Bevölkerung gedeckt ist. Um eine gleichmäßige Fleischzuteilung an die Gast- und Speisewirtschaften zu er zielen, haben die Kommunalverbände unter Zuziehung von Vertretern dieses Gewerbes den Regelbedarf der einzelnen in Betracht kommenden Betriebe zu ermitteln und darüber einen Bedarssschein auszustellen. Je nach dem Fleischvorrat ist dann allwöchentlich von der Fleischverteilungsstelle gegebenenfalls unter Mitwirkung von Vertretern des Gastwirtsgewerbes zu bestimmen, mit welchem Vomhundertsatz des Regelbedarfes die East- und Speisewirtschaften in der folgenden Woche höchstens beliefert werden dürfen. Die Regelung des Fleischbezugs für Kranke bleibt den Kommunaloerbänden über lassen. Es sollen für Kranke in der Regel nicht mehr als höchstens 750 § wöchentlich gewährt werden. 4. La 8 9 lottsr Ldsutr. Jagdberechtigte haben das Ergebnis der Strecke jeder Treibjagd an Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild dem Kommunalverbande, in welchem die Jagd abgehalten wurde, onzuzeigen und dabei anzugeben, was sie zur Selbstversorgung verwenden wollen, und an welche Privatpersonen und Händler sie die übrige Strecke abgegeben haben, auch wieviel jeder einzelne Empfänger erhallen hat. Bei Einzelabschuß ist die Monatsstrecke in gleicher Weise dem Kommunalverbande anzuzeigen. Soweit die Abgabe an Verbraucher, nicht an Händler, erfolgt ist, hat der Jagdberechtigte die Fletschmarken hierfür einzunehmen und mit einzusenden. Das Wild, welches der Jagdberechtigte in seiner eigenen Haushaltung verbrauchen will, hat er der Ortsbehörde, von der er seine Fleischmarken bezieht, spätestens bei der nächsten Entnahme von Fleischmarken anzuzeigen, damit die Verrechnung auf seinen Fleischmarkenanteil erfolgen kann. Der Kommunal- verband hat, soweit das Wild für den eigenen Bedarf des Jagdberechtigten bestimmt war oder an Händler verkauft wurde, die Anzeigen an den Kommunaloerband des Wohnort» der Empfänger und zutreffendenfalls auch des Jagdberechtigten zwecks Ueber- wachung de» Verbrauchs weiterzugeben. ll. 5. La 812- Zum Erlatz von Anordnungen nach 8 >2 (Ausfuhr von Fleischwaren) sind die Kommunalverbände mit Zustimmung der Kreishauptmannschaft zuständig. Es wird noch besonders darauf hing«wiesen, daß die Ausfuhr von Wild und Hühnern nach 8 12 der Reichsfleischordnung nicht beschränkt werden darf. 6. Lu 81S. Als Kommunaloerband im Sinne von 8 1.3 der Reichsfleischordung gelten die amt»° hauptmannschas'lichen Bezirksoerbände und die bezirk-freien Städte. Sie können sich zur gemeinsamen Regelung der Fleischversorgung vereinigen. Die Bildung eines Ge- melndeoerband» im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 1910 ist hierzu nicht ersorderlich. Die Kreishauptmannschaften werden ermächtigt, ihrerseits den Zusammenschluß mehrerer Kommunalverbände anzuordnen. Dresden, am 6. September 1916. Ministerium de« Innern. Durch die Verordnung des Bundesrat» vom 28. Junt 1915 über den Verkehr mit Kraftfuttermittrln (R.G.Bl. S. 399) und die Ergänzungs-Verordnung dazu vom 19. De zember 1915 (R.G.BI.S. 831) sind u. a. folgende Futtermittel beschlagnahmt: Wicken, Peluschken, Gemenge von Hülsenfrüchten ohne Getreide, Gemenge von Gerste mit -ülsenfrüchten, Lupinen, ASerbohnen. Die Beschlagnahme hindert die Besitzer der genannten Futtermittel nicht, sie im eigenen Betriebe zu verbrauchen, sei es zu Futterzwecken oder zur Aussaat, wer aber solche Futtermittel abletzen will, mutz dies durch Vermittlung der Bezugs-Vereini gung deutscher Landwirte tun. Es ist deshalb von der Bezug» Vereinigung deutscher Landwirte unter Zustimmung des Ministeriums die Laudwirtschastliche Zentral.Genossenschaft Dresden-A., Si» donienstr. l 1/t 3 beauftragt worden, derartige Posten auszukausen. Für die Futtermittel werden, soweit sie von mittlerer Art und Güte sind, folgende gesetzlich vorgeschriebene Preise gezahlt werden: für rooa Ke Wicken M. 350.— Peluschken - 350.— Gemenge von Hülsenfrüchten ohne Getreide 350 — Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchten - 300.— Lupinen 250.— Ackerbohnen - 350.—. Sind die Waren nicht von mittlerer Art und Güte, so tritt «in entsprechender Preis abschlag ein. Kommt keine Einigung über den Preis zustande, so setzt die Kreishauptmannschaft ihn entgültig fest. Besitzer der genannten Futtermittel, di« ihre Vorräte zu verkaufen wünschen, haben dies der Landwirtschaftlichen Zentral Gen ossenschast möglichst bald anzuzeigen. Diese wird sich dann wegen Einsendung von Proben usw. mit den Verkäufern in Verbin dung setzen. Dresden, den 6. September 1916. Ministerium de« Innern. Butter-Verkauf voraussichtlich Dienstag den 12. d. M. in Stirls Molkerei. Giltige Butterkarten sind vorher im Rathaus« zur Abstempelung vorzuzeigen. Näheres durch Anschlag am Rathause. Llacktrat vippolckismuicka. vsksnnkmsokung. Den Zeichnern auf die fünfte Kriegsanleihe wird bekannt g«geben, daß die hiesige, im Reichsbankgebäude befindliche Darlehnskasse Darlehen, welche zur Einzahlung auf gezeichnete 5. Kriegsanleihe gewünscht werden, gegen Verpfändung von Wertpapieren und Schuldbuchsorderungen zu einem Vorzugszinssatzr von zurzeit 5>/4 o/o gewährt. Die Reichsbanknebenstellen in Bautzen, Freiberg (Sa ), Meißen, Pirna, Riesa und Zittau nehmen Darlehnsanträge sowie di« zu verpfändendrn Wertpapiere zur kostenlosen Weitergabe an die hiesige Darlehnskasse entgegen und stellen alle erforderlichen Formulare im Geschäfts raum oder auf dem Postwege zur Verfügung. Dresden, den 8. Septrmber 1916. Reichsbankhaupt stelle. Schmidt. Schaefer. Ein japanischer Kreuzer untergegangen. Bern, 9. September. Der „Bund" meldet aus „Rußki Invalid", der japanische Kreuzer „Kasagi" sei während eines Sturmes an der Küste von Hokkaido gesunken. Die Besatzung habe aus 440 Mann bestanden. „Kasagi" war «in älter« geschützter Kreuzer vom Jahre 1898. Er hatte eine Wallerverdrängung von 4900 Tonnen und war mit 24 Geschützen, darunter zwei 30,3-Zenti meter-Kanonen, bestückt. Englischer Aerger über den Fall von Tutrakan. London, 8 September. „Manchester Guardian" schrribt -Partikel, der Fall von Tutrakan sei rin schlechter Beginn de» Feldzuges an der unteren Donau. Da« Aergste am Falle von Tutrakan sei, daß diese Tat- sache nickt dazu beitragen werde, daß König Konstantin und die griechische Militärpartei rasch «inen Entschluß fassen könnrn. 6V0ÜÜ Rumänen zur Verfügung Brussilows. Ueber Holland kommt di« Meldung, daß General Jlieeco 60000 Mann rumänische Truppen zur Verfügung de» General» Brussilow stellte, dessen Bewegungen im voll- ständigen Zusammenhangs mit den rumänischen erfolgen sollen. — Die Sache dürfte sich inzwischen wohl anders gestaltet haben. Die Revolte in Niederländifch-Jndien. Amsterdam, 9. Septrmber. „Telegraaf ' meldet aus Woltevreden: Die Aufständischen haben Nocare Tembese im Sturm genommen. Die inländische Polizei ist zum Sarikat Islam übergegangen. Ueber 3ÜVV Rumänen in Tutrakan gefangengenommen. Budapest, 9. September. „Az Est" berichtet aus Sofia, daß sich die Zahl der in Tutrakan gefangrngenommenen Ru mänen inzwischen auf über 30000 erhöht habe. Die Folgen des Falles von Tutrakan. Das Amsterdamer „Handelsblad" schreibt, daß durch die Einnahme von Tutrakan die rumänische Front sozu sagen in zwei Teile gespalten worden sei. Die Deutschen würden zweifellos sehr bald größere Schisssgeschütze an der Donau ausstellen und diese dadurch sperren. Unter dem Schutz« dieser Geschütze werde es ihnen auch wohl möglich sein, die Donau zu überschreiten. Bukarest bedroht. Rotterdam, 8. September. Der „Nieuwe Rotterdam- sch« Courant" schreibt: Das erste Ziel der bulgarisch-deutschen Offensive ist erreicht. Rumänien, da» eben erst den Krieg begann, sieht bereits seine Hauptstadt bedroht. Warum so fragt das Blatt, bleibt aber Sarrail tatenlos? Für die Entente ist der Stoß aus Saloniki nach der bulgarischen Grenze zu nie so nötig gewesen als jetzt. — Auch die französische Presse beginnt ungeduldig zu werden. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Für die laufende Woche sind bei der hiesigen Volksküche für den täglichen Bedarf 183 Portionen angemeldet worden. — Der Vortrag über da« „Warenumsatzsteuer-Gesetz", den Herr Amtssekretär a. D. Emil Müller aus Halle halten wird, findet am Freitag den 15. September nachmittags 3 Uhr im Gewerbehause in Dresden und nicht in der Ver sammlung des hiesigen Saalinhaberoerbande« statt, wie wir berichtigend bemerken wollen. — Am 17. und 24. September finden in Dippoldis walde die vom Kgl. Kriegsministrrium verordneten Wett kämpfe im Wehrturnen statt. Sie sollen, wie auch in Preußen, zeigen, welche Erfolge der Kriegsvorbereitungr- dirnst gebracht hat und die Jungmannschatten zu neuem Eiser bet der Vorbildung für den Heeresdienst anspornen. Diese Kämpfe bestehen im Dreikampf (tzindernlslauf über 100 Meter, Weitsprlngen ohne Sprungbrett und Vor-