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Mchmh-Mmg Die Mittwoch den 6. September 1S1K abends Nr 207 «rahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisviertellähr« lich 1 M. 80 Pf., zwei. monatlich 1 M. 20 Pf., - rinmonatlich bOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanftalten, Post boten, sowieunsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Inserats werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtsharrptmannschaft mit 15 Pf. dre Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez. s 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnseratS - mit entsprechendem Auf- LMeitW uni» AiWM str AMMOe, UMckrg L ll. -ALS Amtsblatt für Hie Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. , 82. Jahrgang Bekanntmachung über den Einkauf von Kohlrüben und Grünkohl zur Herstellung c von Dörrgemüfe. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Kriegrernährungsamtes über den Ein kauf von Kohlrüben und Grünkohl vom 25. August 1916 — RGBl. S. 967 - zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 31. August 1916. Ministerium des Innern. Aus Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eine» Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (RGBl. S. 402) wird bestimmt: Die Vorschriften im 8 3 Abs. 1—3') der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse (RGBl. S. 914) werden auf Grund der Vorschrift im § 3 Abs. 4 daselbst auf Verträge über den Erwerb von Kohlrüben (Steckrüben, Wruken) und von Grünkohl (Braun- oder Krauskohl) zur Herstellung von Dörrgemüse für ent sprechend anwendbar erklärt. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 25. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batoeki. Vertrüge über den Erwerb von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut dürfen nur mit Genehmigung der Kriegegesellschaft für Sauerkraut, Verträge über den Erwerb von Weißkohl, Rotk hl. Wirsingkohl, - ohrrüben und Karotten zur Herstellung von Dörrgemüse dürfen nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse abgeschlossen werden. Der Genehmigung bedarf es gleichfalls zur Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge. In solche Verträge kann die Kriegsgesellschaft als Erwerber eintreten. Der Eintritt erfolgt durch Er- klärung gegenüber dem Veräußerer. Der Veräußerer kann die Gesellschaft zur Ahgabe einer Er- klärung über den Eintritt unter Setzung einer Frist, die mindestens 10 Tage betragen muß, auf fordern Lehnt die Gesellschaft den Eintritt ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb der Frist, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Ueber Streitigkeiten, die sich aus den Vorschriften des vorstehenden Absatzes ergeben, ent scheidet endgültig ein Schiedsgericht von 3 Personen, von denen eine durch die Gesellschaft, die 2. durch den zur Lieferung von Gemüse Verpflichteten, der Obmann durch die Reichsstelle für Gemüse und Obst ernannt werden. Das Nähere über das Verfahren bestimmt die Rrichsstelle für Gemüse und Obst. Verkehr mit Butter. i. Vom 12. September an ist nach den reichsgesetzllchen Bestimmungen die gesamte in Molkereien hergesleilte Butter für den Kommunalverband, in dem die Molkerei liegt, beschlagnahmt. Als Molkerei gelten nach den von der Reichsfettstelle aufgestellten Grundsätzen alle mllchwirlschaftlichen Betriebe, in denen im Tagesdurchschnitt mehr als 50 Liter Milch verarbeitet wird. Dabei ist als verarbeitet auch diejenige Milch anzusehen, die al» Frischmilch verkauft wird, vorausgesetzt, daß in dem Betriebe überhaupt Butter oder Rahm nicht lediglich für den eigenen Bedarf hergestellt wird. 2. Die in kleineren Betrieben hergestellte Butter unterliegt zwar nicht der Beschlag nahme, doch wird hiermit auf Grund von 88 >3- 16 und 18 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzler» vom 20. Juli 1916 mit Geltung für das ganze Königreich be stimmt, daß solche Butter, sogenannte „Bauernbutter", nur an die Sammelstellen oder die bestellten Ausläufer und Auskäuferinnen der Kommunalverbände verkauft werden darf. 3. Jede unmittelbare Veräußerung von Butter vom Erzeuger an den Verbraucher ist hiernach in Zukunft untersagt, soweit nicht die Kommunalverbände oder Orlsbehörden etwas Gegenteiliges anordnen. Zugelassen bleibt nur der unmittelbare Verkauf an Verbraucher, die am Orte der Butter erzeugenden Wirtschaft ihren Wohnsitz oder Grundbesitz haben und zwar nur gegen Butter- bez. Feltmarken. 4. Ueber die Einrichtung der Sammelstellen und die Bestellung der Aufkäufer und Aus käuferinnen haben die Kommunalverbände das Nötige rechtzeitig anzuordnen. Die Aufkaufspreise sind so festzusetzen, daß die Landwirte sich dabei nicht schlechter stehen als bisher bei freiem Handel. 5. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mii Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer vieler Strafen wird bestraft, wer den Anordnungen unter Ziffer 2 und 3 zuwider unbefugt Butter verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerung»- oder Erwerbs- geschäft über sie abschließt. Dresden, den 2. September 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, den Einkauf von Pflaumen für Marmeladenfabrlken betreffend. Das Verbot de» Pflückens und des Absatzes von Pflaumen in unreifem Zustand (8 1 der Verordnung vom 23. August 1916, Sächsische Staatrzeitung Nr. 196) erstreckt sich nicht aus Ware, die an Marmeladen- und Obstkonservenfabriken oder ähnliche Be triebe abgesetzt wird, welche mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen zur Herstellung ihrer Erzeugnisse noch nicht ausgereifte Pflaumen verwenden. Dresden, am 4. September 1916. Ministerium des Inner«. »sFenßlovIrvninsnIrsn werden Donnerstag, den 7. d. M. von >/211 bis 1/21 Ahr an solche Personen ousgegeben, die bei der letzten Ausgabe Marlen niokt vnksllen haben. Die Haferflocken sind erhältlich bei Kaufmann Niemand, Herman Richter und im Kon sumverein. Dippoldiswalde, am 5. September 1916. Der Stadtret. Donnerstag den 7. d. M. vormittags von >/211 bis 1/21 Uhr. Es könen nur solche Personen bedacht werden, die beim Berkaus am 5. d. M. Sier nicht erhallen haben. Stadtrat Dippoldiswalde. «ittvem Vat-rl««»r «ol» siir Mir«! AeMMMeZchmiedeberg ist bis aus weiteres ZeilSn IVIonlsg nachmittags von '^4 bis 7 Uhr in Svksnks VssRkvGv geöffnet Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 6 September. In der gestrigen Sitzung des Kriegshilfsausschusses erstattete der Kassierer Herr Kaufmann Niemand einen kurzen Bericht über die Ausgaben bis Ende August, also während der ersten beiden Kriegsjahre. Hiernach wurden ausgezahlt an Reichsunter- stütznng 133698,30 M., an Bezirkszuschlag 42 866,29 M , städtische Unterstützung (durch Weltmarken) an Krieger- flauen 57 220 M. und an Arbeitslose 5862 M, also ins gesamt 239646,59 M. An freiwilligen Spenden sind wieder eingegangen von der Geschäftsstelle der „Weißeritz- Zeitung" 5 M, von Herrn Brandoersicherungsinspektor Pohlers zwei Spenden von je 15 M, von Herrn Professor Ehemann 10 M., vom hiesigen Naturheilverein (Ueberschuß vom Preiskegeln gelegentlich der Bezirksvrrsammlung) 13,90 M , Teilerlö» des Konzert« der Kapelle de» Ersatz- Bataillon» des Grenadier-Regiment» 101 am I I. August mit 29,25 M., durch Herrn Oberlehrer Kirbach (Erlös von der Goldankaufsstelle) 14,36 M. und von Herrn Kauf mann Leon Leibner 9 M. al« Erlös aus Goldsachen und 4 städtische Weltmarken zu je 50 Pf. Gern und mit Dank nahm der Ausschuß von diesen freundlichen Gaben Kenntnis. — Gefreiter Erwin Hein« vom Inf-Reg. 182 (Sohn des Herr Ofensetzmelst«, Heine) wurde zum Unterofsizier befördert. — Ersatz - Reservist Niemand vom gleichen Truppenteil ist Gefreiter geworden. — Wie bereit, zur 4. Kriegsanleihe, errichtet auch für di« zurzeit zur Zeichnung auslkrgende 5. Anleihe unsere Bürgerschule eine Schul-Krieg,sparkasse, an der sich neben den Schulkindern auch ein jeder mit seinen Bei- trägen beteiligen kann. Der kleinste Beitrag stellt sich auf 50 Pf. Alle eingezahlten Gelder werden in hiesiger Spar kasse eingelegt und verzinst und können nicht vor dem 31. Dezember 1918 abgehoben werden, dann w rden sie mit Zins und Zinseszinsen ausgezahlt. — Rückkehr galizischer Saisonarbeiter in ihre Heimat. Wie das k. u. k. österr. ungar. Konsulat tn Dresden mit teilt, besteht kein Hindernis für die ausnahmslose Rückreise der aus Galizien stammenden, im Königreiche Sachsen beschäftigten Wanderarbeiter am Schlüsse der diesjährigen Saison. Da der Termin, zu welchem die lausenden Kon trakte gelöst werden, immer näher heranrückt, werden die beteiligten landwirtschaftlichen Kreise hieraus besonders auf merksam gemacht. Die Heimkehr dieser Arbeiter ist im Interesse der Heimat wie auch zu ihrem eigenen Besten dringend erwünscht. Alle jene, deren Heimat bereits für die Rückkehr freigegeben ist, können, mit den nötigen Grenz- übertrittsdokumenten versehen, direkt dahin zurückkehren, während jene, deren Heimat noch nicht freigegeben ist, vorläufig nach der.Saisonwandererstation O»wi«ctm reisen sollen, wo sie entweder entsprechend verpflegt aus die Freigabe der Heimat warten oder bi» dahin an eine in ländische Arbeitsstelle vermittelt werden können. Die Saison- wandererstation Oswiecim ist vom k. k. Ministerium des Innern ganz neu errichtet worden und hat ihrett Betrieb bereits seit einiger Zeit ausgenommen. Die dort aus dem Osten einlangenden Saisonarbeiter werden in westlich« Verwaltungrgebiete in Arbeit vermittelt und bi« zum Ver tragsabschlusse verpslegt. In gleicher Weise behandelt die Station die aus dem Deutschen Reiche heimkehrenden Saisonarbeiter, insoweit dieselben nach den gellenden Be stimmungen noch nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Eine Internierung der Arbeiter im Flüchtlingslager zu Chotzen wird daher in Zukunft nicht mehr stattfindcn. — Die Heeresverwaltung hat fortdauernd dringenden Bedarf an Hafer, weshalb die Kommunalverbände auf- gefordert worden sind, alle in ihrem Bezirke irgend oer- fügbaren Hufermengen so schnell als irgend tunlich abzu- liefern. Den Landwirten wird deshalb zur Vermeidung der zwangsweisen Anordnung des Ausdrusches dringend empfohlen, sofort nach der Aberntung Hafer zu dreschen. Da der gegenwärtige Höchstpreis nur gezahlt wird, wenn der Hafer bis zum 30. September 1916 geliefert ist, dann aber der Preis eine Herabsetzung erfahren wird, liegt der sofortige Ausdrusch im eigenen Interesse de, Landwirts. S chmiedeberg. In erfreulicher Weise machte sich am letzten Montage, als am zweiten Goldeinkausstage, hier eine recht lebhaste Opsersreudigkeit sürs Vaterland bemerbar. So konnten diesmal sür 448,80 M. Echmucksachen und 50 M. in bar tingelöst werden. Um aber auch anderen Kreisen Gelegenheit zu geben, an der Verstärkung de« Goldschatzes der Reichsbank mit helfen zu können, sollen Goldeinkausstage bi» aus Weiteres allwöchentlich, Montag« nachmittags von >/24- 6 Uhr im hiesigen Gasthofe statt finden. Möge Niemand zurückstehen, sondern jeder da» bringen, was er zum Wohle des Vaterlandes entbehren kann. — Auch bei unserer Volksschule können Einzahlungen für die 5. Kriegsanleihe bewirkt werden, dabei ist vornehm-