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John Bulls Rückkehr zum Seeraub ohne Beschränkung. England hat wieder einmal einen Meisterstreich voll- : führt. Es hat durch einen scheinbar gesetzlichen Akt jetzt s gewissermaßen den Rest des Völkerrechtes, der noch be stand, beseitigt. Allerdings wird dadurch an der bisher geübten Praxis nichts geändert. Denn für John Bull war za das Völkerrecht von jeher überhaupt nur ein Stück Papier, das in seine» Augen so viel Wert hatte, als es dazu « ^dienen tonnte, die eigenen Interessen zu fördern. Deshalb ' hat es ja in diesem Kriege gleich von vornherein gegen alle 1 Regeln des Völkerrechts verstoßen, sogar auch gegen die, die seinerzeit eigens auf seinen Wunsch eingeführt worden ! find. Dazu gehört die sogenannte Londoner Deklaration, s Im Verlaufe des Krieges waren nun einzelne Bestim- mungen dieses Vertrages den Engländern lästig geworden, s und sie hatten sich natürlich daran nicht gekehrt. Als Grund gaben sie an, daß sie die Blockade Deutschlands ! nur wirksamer gestalten wollten, um eine möglichst schnelle - Abkürzung des Krieges zu erzielen. Wir wissen aber — und das ganze Verhalten der Engländer zeigt es immer deutlicher —, daß hier die Blockade gegen Deutschland nur Nebenzweck ist, während man in der Hauptsache darauf hinauszielt, die Kontrolle über den ganzen Welthandel in die Hand zu bekommen. - - Jetzt hat England kurzerhand die Londoner Deklara- iration aufgehoben. Geradezu köstlich ist die Erklärung, mit der es dabei vor die Welt tritt. An die Stelle dieses . internationalen Vertrages wird einfach eine neue Vor- schrift gefetzt, weil „die aufeinanderfolgenden Kabinetts- ! orders betr. die Seeblockade vielleicht Anlaß zu einigem l Zweifel bezüglich der Absicht Englands und seiner Alliier- ' ten, genau im Einklang mit dem Völkerrecht zu verfahren, gegeben haben". Das könnte man eigentlich als naiv bezeichne», wenn es nicht schließlich zeigte, bis zu welchem Hochmut der Dünkel Englands gestiegen ist, das jetzt den " Neutralen alles bieten zu dürfen glaubt. Uns aber ! bietet dieses Vorgehen gleichzeitig den Beweis dafür, wie John Bull den Einspruch Nordamerikas einschätzt. Der wichtigste Punkt der neuen Verordnung ist der, daß der Grundsatz von der fortgesetzten Reise oder der endgültigen Bestimmung anwendbar sein soll sowohl auf Banngut, wie auf die Blockade. Damit, und durch die anderen Bestimmungen, auf die wir hier nicht näher ein zugehen brauchen, ist tatsächlich jedes Gut auf dem Meere vogelfrei gemolden. Denn es dürfte wohl schließlich un möglich sein, restlos »achzuweisen, daß nicht doch irgend wie einmal die betreffende Ware in den Besitz eines Ange hörigen eines feindlichen Landes kommt. Nach diesemGrund- satz hat John Bull eigentlich ja schon immer gehandelt, aber er wagt jetzt, diese offene Seeräuberei mit dem Mantel des Rechtes zu umkleiden. Wie weit er dabei geht, das zeigt zur Genüge ein Vorfall der letzten Tage, wo er einfach holländisches Gold von dem holländischen Dampfer „Tji Kembang" fortnahm, der es aus einem englischen Hafen Asiens nach Niederländisch-Jndien bringen sollte. > Ob die Vereinigten Staaten, und damit auch die übrigen Neutralen, sich jetzt endlich zu einer Gegenwehr aufrassen, ist übrigens nach allem bisher Erlebten sehr zu bezweifeln. Aber es wird einmal der Zeitpunkt kommen, wo sie es bereuen werden, da den Schaden dieses letzten Völkerrechtsbruches nicht Deutschland, sondern sie zu tragen haben werden. —. Von den Kriegsschauplätzen. -j- Andauernd schwere Kämpfe beiderseits der Somme. Großes Hauptquartier, den 10. Juli 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. Beiderseits der Somme dauert der schwere Kampf ^fort. Immer wieder schicken unsere tapferen Truppen den Feind in seine Sturmstellungen zurück, und wo sie feinen sich dichtauf folgenden Angriffswellen vorüber gehend Naum geben mußten, haben sie ihn durch raschen f Gegenstoß wieder geworfen-; so wurden das Wäldchen ^von Tranes den dort eingedrungenen Engländern, das ^Gehöft La-Waisoniietie und das Dorf Barleux den Fran zosen im Sturm wieder entrissen, und gegen den Feind .in Hardecourt vorgearbeitet. Am Ovillers wird un- s unterbrochen Alaun gegen Alan» gekämpft. Im Dorfe s Viaches haben die Franzosen Fuß gefaßt. Zwischen kDarleux und völloy sind ihre vielfachen Angriffe unter D-en größten Verlusten restlos znsammengebrochc», »weiter westlich hinderte unser Sperrseuer sie am Verlassen Hihrer Gräben. Zwischen dem Meere und der Ancre, im Gebiet der kAisne, in der Champagne und östlich der Maas frischten Ndie Feuertämpse zeitweise auf; zu Insanterietätigkeit kam es westlich von warnekon, östlich von Armenliäres, in der Gegend von Tahure und am Westrande der Ar gonnen, wo vorstoßende französische Abteilungen abge wiesen wurden. Bei Hulluch, bei Givenchy und auf Vauquois sprengten wir mit gutem Erfolge. Der Flugdienst war beiderseits sehr rege. Unsere Flieger haben S feindliche Flugzeuge (1 bei Nieuport- Bad, 2 bei Cambrai, 2 bei Bapaume) und zwei Fessel ballons (je einen an der Somme und an der Maas) ab- . gejchossen. Die Oberleutnants Wal, und Gerlich haben ihren 4., ! Meutnant Lessers seinen 5., Leutnant Parschau seinen Gegner außer Gefecht gesetzt. Dem letzteren hat Seine - Majestät der Kaiser für seine hervorragenden Leistungen t den Orden I« verliehen. Oe st lich er Kriegsschauplatz. Auf dem nördlichen Teil der Front hat sich, abgesehen von einem vergeblichen russischen Angriff in Gegend von Skrobowa (östlich von Gorodischische), nichts Wesentliches ereignet. i Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Der gegen die Stöchod-Linie oorftthlende Feint» wurde überall abgewiesen; ebenso scheiterten seine Vor- stöße westlich und südwestlich von Luck. Deutsche Flugzeuggeschwader griffen feindliche Unter künfte westlich des Stochod erfolgreich an. Armee des Generals Grafen o. Bothmer. Patrouillentätigkeit und erfolgreiche Gefechte im Vor- geläude. § Balkan-Kriegsschauplatz. Unsere Vorposten südlich des Dojrau-Sees schlugen feindliche Abteilungen durch Feuer ab. Oberste Heeresleitung. (W. T.-B.) -f- Nichts Neues von der k. u. t. Nordosisront. —- Italienische Angriffe überall erfolglos. — 5 englische ' Aeberwachnngsdampser zerstört. Wien, 10. Juli. Amtlich wird v.rlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Der gestrige Tag verlief verhältnismäßig ruhig. Ver einzelte Vorstöße des Feindes wurden abgeschlagen. Italienischer Kriegsschauplatz. An der I s o n z o - F r o n t beschränkte sich die Ge fechtstätigkeit auf Artilleriefeuer und Luftkämpfe. Unsere Seeslugzeuge warfen aus die Adria-Werke neuerdings Bomben. — Z w i sch e n Br e n t a und Etsch wurde an mehreren Stellen erbittert gekämpft. Gegen unsere Linien südöstlich der Cima Dieci führten starke Alpini - Kräste mehrere Angriffe, die von Abteilungen unserer Infanterie-Regimenter Nr. 17 und 70 unter s ch w e r st e n ' V e r l ust e n des Feindes abgeschlagen wurden. Ueber 800 tote Italiener liegen vor unseren Gräben. Nachts scheiterte ein feindlicher Vorstoß im Raume des M o n t e I nterotto. Im Abschnitt öst lich des Brand-Tales griffen Alpini Valmorbia und den Monto Corno an, gelangten auch in den Besitz i dieses Berges, verloren ihn aber wieder dank eines Gegen angriffes unserer tapferen Tiroler Landesschützen, denen sich hier 455 Italiener ergaben. Südöstlicher Kriegsschauplatz. - Unverändert. Ereignisse zur See. Bei Tagesanbruch trafjunser Kreuzer „Novara" in der Otranto - Straße auf eine Gruppe von vier oder — wie alle dabei gemachten Gefangenen überein stimmend angeben — von fünf- armierten eng lischen Ueberwachungsd'ampfern und zer störte sie alle durch Geschützfeuer. Alle Dampfer sanken brennend, davon drei nach Explosion der Kessel. Von ihren Bemannungen konnte die „Novara" nur 9 Eng länder retten. 4- Türkische Erfolge zu Lande und zur See. Konstantinopel, 10. Juli. (Hauptquartierbericht vom Sonntag.) In Persien bekamen unsere Erkungungs- abteilungen Fühlung mit den aus Kermanschah vertriebenen russischen Kräften 25 Kilometer östlich davon auf dem Wege nach Hamadan. Russische Kräfte in der Umgebung von Sineh wurden durch unsere Freiwilligen angegriffen, nach siebenstündigem Kampfe geschlagen und gezwungen, sich nach Sineh zu flüchten, wo sie von unseren Frei willigen belagert werden. ' f An der Kaukasus-Front scheiterte im Tschoruk- Abschnitt die Offensivtättgkeit der Russen gegen die Flanke unserer Streitkräfte, die von ihnen seit Tagen fortwährend gegen Norden in der Absicht, unseren Vormarsch aufzu halten, unternommen worden war, vollständig. Durch eine Gegenoffensive nahmen wir einige Geländeteile von lokaler Bedeutung. — „D a v u s Selim" (unsere frühere „Gäben". D. Ned.) und „Midill i" („Breslau". D. Ned.) griffen eine Abteilung feindlicher Transportschiffe an den Ufern des Kaukasus an, versenkten vier Schiffe und mehrere Segelschiffe, beschossen die neuen Hafenanlagen bei Tuabe, südöstlich vonAoworossiski, und verursachten eine Feuers brunst in einem großen Petroleumdepot sowie an anderen dort befindlichen Materialien. Sie trafen auf ihrer Fahrt kein feindliches Schiff. > London. 9. Juli. Der Dampfer „Lisa" aus Helsing borg ist versenkt worden; die Besatzung ist gerettet. j Ein Stettiner Dampfer vcrjs >kt. Nach einer Meldung des „Schweb. Tel.-Bur." aus Stockholm wurde der Stettiner Dampfer „Dorita" am S. Juli nachts außerhalb des Fischerdorfes Trysunda in den Oernskoeldsvikschären von einem Unterseeboot ver- seiikt. Die 23 Mann starke Besatzung der „Dorita" rettete sich in das Fisrherborf. Man giaubt, daß es sich um ein Unterseeboot russischer Nationalität handelt. Deutsches Reich. ff- Heer und Flotte. An den Folgen eines Herz leidens, an dem er im Felde erkrankt war, starb am 8. Juli im 58; Lebensjahre der Korpsarzt des Gardekorps, Leibarzt des Kaisers und Königs, Generalarzt Dr. v. Ilberg. Er hat sich um die sanitären Verbesserungen unserer Armee große Verdienste erworben. Die Ablegung der Zahlmeifterprüfung ist jetzt nach einem Erlaß des Kriegsministeriums allen Zahlmeister anwärtern gestattet worden, die bis April 1914 einschließ lich das Kommando zu einer Intendantur ««getreten haben. Eino Landlags-Ersahwahl ist erforderlich geworden durch die Maudatsniederlegung des sreikonscrvatioen Ab geordneten Spinzig, der 1913 für den Wahlkreis Zeller- feld-Jlseld einstimmig mit 146 Stimmen gewählt worden war. Ausland. Umgruppierung lm englischen Sabine«. — Der tallgeskellte Grey. London, 10. Juli. (Reuter-Meldung.) Amtlich. Mon tagu, bisher Kanzler des Herzogtums Lancaster und Finanz sekretär im Schatzamt, wurde zum Munitionsminister er- nannt, McKinnon Wood, bisher Sekretär kür Schottland. zum Kanzler des Herzogtums Lancaster und zum Finanz- sekretär im Schatzamt, Tennant, bisher Parlaments- untersekretär im Kriegsamt, zum Sekretär für Schott land. — Eine amtliche Note teilt mit, daß Asquith McKinnon Wood ausgesordert habe, auf seinen früheren Posten als Finanzfekretär zurückzukehren (obwohl diese Stellung im Range niedriger ist), wegen der schweren Verantwortlichkeit des Schatzamtes während der Kriegs zeit. — Lord Curzon wurde zum Mitglied des Kriegs- komitees ernannt. Kleine politische Nachrichten. -s- Den In Berlin beglaubigten Vertretern der neutrale.» s Staaten hat die deutsche Regierung, wie die „Nordd. Allg. Ztg." j jetzt halbamtlich mitteilt, unter dem 17. Juni d. I. eine Dent- >schrift über völkerrechtswidrige Maßnahmen Englands gegen ! neutrale Firmen, die Handelsbeziehungen zum Deutschen Reiche ! unterhalten, überreicht. s -c- ocaly lecys weyeunngungen, über vArä V-.läUf "Ü Frankreich erscheinenden Blätter keinerlei Bericht bringen dursten, f hat nunmehr auch der französische Senat, wie vorher die Depu» 1 tiertenkanuner, die Erörterungen der Anfragen betr. die nationale Verteidigung beendet und mit 251 gegen ö Stimmen eine Tages ordnung angenommen, in der der Regierung das Ver trauen ausaeivrocken wird. Das französische Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, durch ! den die früheren Erlasse über die Anwendung der Regeln der Londoner Seerechtserklärung vom 25. Februar IMS außer Kraft gesetzt werden. -1- Wie das Londoner Reuter-Bureau der Welt Anreden will, hat die englische Regierung ihre Befriedigung über den Bünd nisvertrag zwischen Rußland und Japan ausgedrückt: man sei der Ansicht, daß dieser in jeder Hinsicht das englisch-japanische Bündnis stärkt und die allgemeinen Beziehungen zwischen allen Alliierten im fernen Osten festigt. — Der Beweis dafür, daß der neue Vertrag das recht locker gewordene englisch-japanische Bünd nis stärke, dürfte der englischen Regierung schwer fallen; im Gegen teil: den ostasiatischen Reibungsflächen dieser beiden „Alliierten" wird dadurch nur ein höherer Grad elektrischer Spannung verliehen, wenn Japan jetzt seine Hand in Ostasien durch ein Bündnis mit , Rußland gestärkt hat. -1- Zum 9. Juli, dem Tage, der dem argentinischen Volke vor I hundert Jahren „durch die endgültige Loslösung von seinem Mutter» l lande Spanien die volle politische Selbständigkeit gebracht hat", i bringt die halbamtliche „Nordd. Allg. Ztg." an leitender Stelle einen Glückwunschartikel, in dem sie darauf hinweist, daß „enge , wirtschaftliche Bande Deutschland mit der Republik" verbinden; „vortreffliche Beziehungen bestehen zwischen den Heeren beider Länder, und auf allen Gebieten des kulturellen und wirtschaftlichen j Lebens verbinden rege Wechselwirkungen die beiden Nationen." ' Liebknecht-Prozeß und RlMär- gerichtsverfahren. Von juristischer Seite. Gegen dos Urteil, dos von dem Berliner Kriegsgericht gegen den Reichstags- und Landtagsabgeordneten Rechts anwalt Dr. Liebknecht gefällt worden ist, haben der Ge richtsherr und der Angeklagte Berufung eingelegt. Der „Gerichtsherr" ist eine Eigentümlichkeit des Militärgerichts- Verfahrens. In diesem Verfahren gibt es grundsätzlich keine Staatsanwaltschaft, der Äerichtsherr ist unumschränkter Anorduer des Prozeßverfahrens. Der Gerichtsherr hat nicht nur die Aufgabe, eine von dem Militärgericht zu verfolgende Straftat von Anfang bis zu Ende zu be handeln, er prüft auch, ob hinreichende Verdachtsgründs vorhanden sind, die das Einschreiten gegen den Ver- dächigten rechtfertigen, verfügt die Untersuchung, bestellt den Untersuchungsführer, prüft dessen Tätigt.-» und bestimmt, so bald die Ermittlungen abgeschlossen sind, darüber, ob die Einstellung des Verfahrens oder die Erhebung der An klage erfolgen soll. Der Gerichtsherr beruft auch die Richter zu dem Gericht, dos die Straftat abzuurteilen bat, und er entsendet einen Vertreter der Anklage in die Sitzung des Gerichts. Weiter entscheidet der Gerichtsherr darüber, ob gegen das gefällte Urteil ein Rechtsmittel einzulegen ist, endlich ordnet er den Vollzug der Strafe an. Da gegen darf der Gerichtsherr der Hauptverhandlung nicht beiwohnen. In dieser Beziehung ist er darauf angewiesen, sich von dem von ihm entsandten Vertreter der Anklage Bericht erstatten zu lassen. Die Mitglieder des Gerichts find, obwohl der Gerichtsherr sie zur Urteilsfällung be ruft, von diesem bollständig unabhängig. Sie sind an seine Auffassung in keiner Weise gebunden; dagegen hat der Vertreter der Anklage die Austrüge des Gerichtsherrn zu vertreten. Gerichtsherr für die Kriegsgerichte, das ist für die Ge richtsbarkeit in erster Instanz, ist der Divisions-Komman deur, Gerichtsherr für die Oberkriegsgerichte, d. i. für die Militärgerichtsbarkeit in zweiter Instanz, ist der Kom mandierende General. Das Kriegsgericht, von dem Dr. Liebknecht verurteilt worden ist, war also von dem Di visions-Kommandeur berufen, das Kriegsgericht dagegen, das über Liebknecht in zweiter Instanz zu befinden haben wird, tritt auf Berufung des Kommandierenden Generals zusammen. Die Kriegsgerichte sind aus 4 Offizieren und 1 Kriegs gerichtsrat, in schweren Fällen aus 3 Offizieren und 2 Kriegsgerichtsräten zusammengesetzt. Ein Kriegsgerichts rat vertritt die Anklage. Das Oberkriegsgericht besteht aus 5 Ossizieren und 2 Oberkriegsgerichtsräten in allen Fällen. Die Anklage vertritt vor ihm ein Kriegsgerichts rat oder ein Oberkriegsgerichtsrat. Ferner ist als dritte Instanz das Reichsmilitärgericht in Berlin vorhanden. Es entscheidet über die gegen das Urteil des Oberkriegs- gerichtcs eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde. Beim Reichs- inilitärgericht gibt es keinen Gerichtsherrn, und bei diesem höchsten Militärgericht ist infolgedessen eine Militäranmalt- schaft eingerichtet. Hervorzuheben ist aus einem militär- gerichtlichen Verfahren noch, daß der Vorsitz in der Ver handlung dem rangültesten Offizier, die Leitung der Ver handlung dem dienstältesten Kriegsgerichtsrat zusällt. Die Sitzungspolizei wird von dem Vorsitzenden ausgeübt, Vorsitz und Verhandlungsleitung im Militm- gerichtsverfahren sind also nicht in einer und der selben Hand vereint. Als seinerzeit der Gesetz entwurf über die Militärgerichtsbarkeit beraten wurde, war es besonders der nationalliberale Abgeordnete Basser mann, der nachdrücklich davon abriet, Vorsitz und Ver- haiidliiiigsleitung zu trennen, und der dafür eintrat, den Vorsitz in der Verhandlung dem juristischen Verhandlung-;, letter zu übertragen. Diesem Verlangen wurde jedoch nicht entsprochen.