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Nr. 59 MU. . — MeiWe M WeißerjH-IÄWg. Sonnabend den I I. März 1916 abends 82. Jahrgang Vl'sNk MI ':........ »» ! ! s,!< 71. .^ri" 4 V-7° Deutsche Reichsschatzamveisungen. 57° Deutsche Reichsauleihe, uMndb« »- »^i. (Vierte Kriegsanleihe.) 'Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4'/r Vo Reichsschatzanweisungen und 5°/« Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuld verschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Ver kauf, Verpfändung usw.) verfügen. Bedingungen. I. Zeichnungssielke ist die Neichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend den 4. März an bis Mittwoch den 22. März mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichs-Hauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kassen einrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central- Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Zeichnungen auf die 50/0 Reichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, sie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsaß. 2. Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahl bar ani 2. Januar und I.Juli jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am l.Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die ein zelne Schatzanweistjng angehört, ist aus ihrem Tert ersichtlich. Die Neichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Be trag der Neichsschatzanweisungen zu begrenzen; cs empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihc zn erklären. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt, die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden l.Juli. Die Inhaber der ausgelostcn Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuld verschreibungen fordern. 3. Die Reichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgefertigt. 4. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 4l/2»/o Reichsschatzanweisungen 95 M-, - - 50/0 Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98,50 M., - - 50/0 - wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,30 M. für je 100 M. Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinscn (vgl. Ziffer 9). 5. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichs hauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurück nehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst bestehen. oTZeichnungsscheine sind bei allen Neichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensvcrsicherungsgesellschasten und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben. > 7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt, lieber die Höhe der Zu teilung entscheidet die Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenem Naum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. 8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30 0/0 des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. I. 200/g - - - - - 24. Mai - - 25 0/0 - - - - - 23. Juni - - 25 0/o - - . - - 20. Juli - - zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 10V teilbaren Beträgen des Nennwertes. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 M. ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von M. 300: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 23. Juni, M. 100 am 20. Just; die Zeichner von M. 200: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 20. Juli; die Zeichner von M. 100: M. 100 am 20. Just. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung ange meldet worden ist. Die am I.Mai d. I. zur Rückzahlung fälligen 80000000 Mark 40/o DeuHche Reichsschatzanweisungen von 1912 Serie II werden — ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stück zinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden — unter Abzug von 5 0/0 Diskont vom Zahlungstag, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. 9. Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am l.Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 50/0, für Schatzanweisungen 4>/2v/o Stückzinscn vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen vom 30. Juni bis znm Zahlungstage zu entrichten. Wegen der Post zeichnungen siehe unten. Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: Bei der Reichsanleihc erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schatzanweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 M. Nennwert. I. bei Begleichung von Reichsanleihe a) bis zum 31. März b) am 18. April c) am 24. Mai 11. bei Begleichung vouNeichsschatzanweisungen ck) bis zum 31. März e) am 18. April k) an, 24. Mai 50/g Stückzinsen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage 41/2 0/0 Stückzinsen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage um 1,25 »/o l—o/g 0,50 0/0 — 1,1250/g 0,90 0/0 0,45 0/0 Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur für Stücke 97,25 0/0 97,50 0/0 98,— 0/0 Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur 93.87SN/0 94,1O0/o 94,55 0/0 Schuldbuch eintragung 97,05 0/0 97,30 »/o 97,80 0/0 Bei Postzeichnungen (siehe Ziffer 1, letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März , geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage (Beispiel la), aus alle andern Voll- ! Zahlungen bis zum l 8. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage (Beispiel Id) vergütet. 10. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Neichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Unitausch in endgiltige Stücke das Erforder ¬ liche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenschcine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fcrtiggestellt und voraussichtlich im August d. I. ausgcgcben werden. Berlin, in: Februar 1916. Reichslmnk-Direktorium. Havenstein. v. Grimm. Amtliche Bekanntmachungen. Sparkasse zu Dippoldiswalde. Einlegerguthaben 8125 VON Mark. Geschäftszeit: Werktags 1/29 — 12 und 2—>/25 Uhr, Sonnabends ununterbrochen 1/29 bis 2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat 1/22-1/24 Uhr. Halbmonatliche Verzinsung nach jährlich 3'/2 v. H. Die am 1. und 2. eines jeden Mona'.s bewirkten Einlagen, sowie die am letzten und vorletzte« Monatetage erfolgten Rückzahlungen werden für de» betreffenden Monat voll verzinst. Aufbewahrung mündelsicherer Wertpapiere.