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mertt, 1000 M. gespart. Der Zuschuß zur Kirchen- lasse konnte wieder, wie schon seit einer Reihe von Jahren, mit 4077,10 M. eingesetzl werden. Unter Berücksichtigung alles dessen schließt der Haushaltplan der Stadtkajje bei 105 225,65 M. (107 556,48 M) Bedürfnissen mi! einem Fehlbetrag von 36 887,74 M. (37 534,74M) ab. 1906 hatte die Siaotkasse bei 57 728,45,M. Bedürfnissen einen Fehlbetrag von 37 265,83 M. Damals kam von diesem Fehlbeträge der Sparkassenüberschuß in Wegfall, der heute bereits in den Deckungsmitteln ausgeführt ist. Der gesamte durch direkte Steuern zu deckende Fehl betrag bezissert sich somit auf 75 193,15 M. (76980,01 M.), die aufgebracht werden sollen durch Anlage von Grund besitz nach 10 Pf. (bisher 8 Pf.) für die Einheit, durch Einkommensteuer nach Höhe von 120 Prozent der Staats- etnkommensteuer (wie bisher) und durch zwei Kriegssteuern von je 10 Prozent der vorjährigen städtischen Einkommen steuer. Bor 10 Jahren waren durch direkte Steuern zu decken 37 222,91 M. Als Anhang enthält der gedruckte Haushaltplan noch eine Ueberstcht über das Ende 1914 vorhandene Vermögen der Gemeinde und über die Schulden, sowie schließlich ein Verzeichnis der von der Stadt verwalteten Stif tungen. Hiernach beträgt das gesamte Vermögen (Grundbesitz, Gebäude, Inventar, Wertpapiere, Hypotheken, Bargeld usw.) 1366702 M. Nicht inbegriffen ist der Reservefonds der Sparkasse mit 351 203,16 M. Die Gejamlschulden belrugen^737 333,04 M. Die Ge samtsumme der^ursprüngltch.aufgenommenen Darlehen be trug 827 500 M. Getilgt wurden im Jahre 1914 8438 M. Das Verzeichnis der Stiftungen sübrt 26 solche aus Das Siistungskapital beträgt 82 694,40 M., wozu noch 30 Hektar, 7,1 Ar Grundbesitz kommen. Zum erstenmal genannt weiden die „Hedwig Eltsabeth-Stijtung" mit 500 M. Stammkapital (für HaushaHungsunterrrcht) und die „Kaiser-Wilbelm-Jubiläums-Stistung". Die Behandlung / bewaffneter Handelsdampfer. -s- Anläßlich der deutschen Denkschrift über die Be handlung bewaffneter Kauffahrteischiffe hat die englische Admiralität iu extenso die Instruktionen für die britischen Handelsschiffe, die zur Verteidigung bewaffnet sind, veröffentlicht. Die Instruktionen tragen das Datum: 20. Oktober 1915. Die wichtigsten Sätze daraus sind folgende: Das Recht oonHandelsschiffen, sich gegen Durchsuchungen gewaltsam zur Wehr zu setzen und zu ihrer Selbver- i teidigung zu kämpfen, wird im Völkerrecht anerkannt und sim deutschen Prisengesetz in einem Zusatz vom Juni 1914, also aus einer Zeit, wo bekannt war, daß eine Anzahl Schiffe zur Verteidigung bewaffnet wurden, ausdrücklich zugegeben. Die Bewaffnung geschieht ausschließlich zum sHweck, bei einem Angriff durch ein bewaffnetes feindliches Fahrzeug Widerstand zu leisten, und darf nicht zu irgend einem anderen Zweck gebraucht werden. Die Schiffe müssen, ehe sie das Feuer eröffnen, die britische Flagge hissen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß feindliche Ick-Bovte zuweilen Handelsschiffe ohne vorherige Warnung angegriffen haben. Es ist deshalb wichtig, daß diesen Fahrzeugen und den Flugzeugen nicht gestattet wird, sich bis aus einen Abstand zu nähern, von dem aus ohne Warnung und mit fast un bedingter Sicherheit des Erfolges ein Torpedo lanziert oder eine Bombe geworfen werden kann. Die Untersee boote Englands und seiner Bundesgenossen haben den Be fehl erhalten, sich keinem Handelsschiff zu nähern. Infolge- ! dessen kann man annehmen, daß jedes O-Voot und jede Flugmaschine, die absichtlich auf Handelsschiffe zusahren oder sie verfolgen, dies in feindlicher Absicht tun. In solchen Fällen kann das Handeisschiff das Feuer zur Selbst- s Verteidigung eröffnen, um voizubengen, daß das feindliche Fahrzeug oder die Flugniaschine sich bis auf einen Ab stand nähere, in dem Verteidigung gegen einen plötzlichen Bomben- oder Torpedoangriff unmöglich wäre. Ein bewaffnetes Handelsschiff, das der Mannschaft eines an deren in Seenot befindlichen Schiffes zu Hilfe kommt, soll keinen Kampf mit irgend einem feindlichen Fahrzeug -suchen, auch dann nicht, wenn es selbst angegriffen wird. Dabei kann aber das Feuer zur Selbstverteidigung er öffnet werden. Man soll sich daran erinnern, daß die Flagge kein Beweis für die Nationalität ist. Deutsche 1k-Boote und bewaffnete Handelsfahrzeuge haben häufig die britische Flagge oder die einer verbündeten oder neu tralen Macht verwendet, um sich unentdeckt zu nähern, I Wenn die Benutzung einer Maskierung und einer falschen Flagge, um der Gefangennahme zu entgehen, eine legitime Kriegslist ist, so konnte ihre Anwendung bei bewaffneten Handelsschiffen, die für die Verteidigung bewaffnet sind, doch leicht zu einer falschen Auffassung führen. Diesen Schiffen ist es deshalb verboten, irgendeine Maskierung zu gebrauchen, die zur Folge haben könnte, daß man sie für neutrale Schiffe hält. Die Admiralität bemerkt dazu: Diese Instruktionen,; die gegenwärtig gelten, find die letzte Ausgabe. Es wurden mehrere aufeinanderfolgende Vorschriften erlassen, aber nicht, weil die Politik geändert wurde. Diese ist immer gleich geblieben. Es handelt sich nur darum, den Wortlaut zu verbessern und den reinen defensiven Zweck der Be waffnung der Handelsschiffe mit größerer Deutlichkeit zu betonen. Die Admiralität hat es infolge der falschen Deutung dieser Instruktionen und infolge der sehr ge zwungenen Auslegung der durch die deutsche Regierung von früheren Instruktionen angeführten Telle für wünschenswert erachtet, diese Instruktionen in exlenno zu veröffentlichen, uin die Besorgnisse der Neutralen zu zerstreuen. j Von zuständigerSeite wird hierzu mit- geteilt: j 1. Nachdem England drei Wochen lang geflissentlich - versucht hat, die ExisteNL aebeimer Angriffsbefehle in ! Zweifel zu ziehen, kann die britische Admiralität jetzt an scheinend nicht mehr umhin, den Inhalt der deutschen Denkschrift vom 8. Februar 1910 zu bestätigen. Sie ver öffentlicht allerdings Instruktionen, die angeblich am 20. Oktober 1915 erlassen sein sollen. Der Dampfer „Wood- field", ein Transportdampfer der britischen Admiralität, auf dem die deutscherseits veröffentlichten britischen In struktionen gefunden worden sind, hat aber England erst am 26. Oktober 1915 verlassen und hatte dennoch Instruktionen vom 31. Mai 1915 an Bord! Die- britische Admiralität wird sich also nicht wundern dürfen, wenn man vorläufig annimmt, daß diese angeblich vom 20. Oktober stammen den neuen Instruktionen erst jetzt angefertigt sind. Po litische Gründe haben es außerdem offenbar gleichzeitig wünschenswert erscheinen lassen, diese neuen Befehle gegenüber den früheren Befehlen in der Fassung abzu mildern, oder, wie der englischen Admiralität es auszu drücken beliebt, sie zu „verbessern". Das Urteil über diese „Verbesserungsoersuche" und die angeblich falsche deutsche Interpretation wollen wir getrost den Neutralen über lassen, die ja die Photographien der deutscherseits aufge fundenen Instruktionen bereits lange in Händen haben. 2. Es ist unwahr, daß die Anlage zur deutschen Prisenordnung vom Juni 1914 dem Handelsschiff ein Widerstandsrecht zugesleht. Der in Frage kommende Satz lautet: „Leistet ein bewaffnetes, feindliches Kauf fahrteischiff bewaffneten Widerstand gegen prisenrechtliche Maßnahmen, so ist dieser mit allen Mitteln zu brechen." Wenn dann weiter bestimmt wird, daß die Besatzung als kriegsgefangen zu behandeln ist, so ist dies ledig lich aus Billigkeitsgründen geschehen, um die Be satzung nicht leiden zu lassen für das Befolgen der völkerrechtswidrigen Anweisungen ihrer Vorgesetzten. Da gegen bestimmt der Befehl, daß Passagiere, die sich an dem Widerstand beteiligen, als Seeräuber behandelt werden. Die Frage, wie ein Kauffahrteischiff zu be handeln ist, das gegen Kriegsschiffe angriffsweise von seinen Waffen Gebrauch macht, ist in dem Befehl über haupt nicht berübrt; Handelsschiffen gegenüber wird solches Vorgehen ausdrücklich als Seeraub bezeichnet. Es gehört schon die ganze Verdrehungskunst der Engländer dazu, um aus diesem klaren Satz herauszulesen, Deutschland habe das Recht anerkannt, daß Handelsschiffe sich gewalt sam zur Wehr setzen und zu diesem Zweck sogar zum An griff übergehen dürfen. 3. Die neuen Instruktionen enthalten nun ebenfalls den Befehl zum Angriff auf jedes in Sicht kommende II-Boot. Der Versuch, diesen befohlenen Angriff zu einer Verteidigungsmaßnahme zu stempeln, ist mehr wie dürftig. Wie verträgt sich übrigens dieser Befehl mit der feierlichen Zusicherung der englischen Regierung in Washington, wo nach britische Handelsschiffe niemals feuern werden, wenn ni Z zuvor auf sie gefeuert worden ist? Ausdrücklich sei schließlich noch sestgestellt, daß die britische Admiralität lediglich auf Grund der von ihr auf gestellten allgemeinen Vermutung, daß jedes in Sicht kom mende bt-Bootjfeindliche Absichten habe, ihren bewaffneten Handelsschiffen den Befehl zum sofortigen Angriff gegeben hat. In keiner Weise konnte die Schlußfolgerung des deutschen Weißbuches besser bestätigt werden, wo gesagt ist: Hiernach ist klargestellt, daß die bewaffneten englischen Kauffahrteischiffe den amtlichen Auftrag haben, die deut schen Unterseeboote überall, wo sie in ihre Nähe gelangen, heimtückisch zu überfallen, also rücksichtslos gegen sie Krieg zu süyren. Aus aller Mett. -l- Beisetzung Carmen sylvus. Am Sonntag vor mittag 10 Uhr fand in Bukarest die feierliche llebecführung der irdischen Hülle der Königin-Witwe Elisabeth nach Eurtea de Arges statt. Die Straßen der Stadt, durch die der Leichenzug sich bewegte, waren vom frühen Morgen von zahlreichen Menschenmengen er füllt. Dem von sechs Rappen gezogenen Leichenwagen folgten zu Fuß König Ferdinand, Kronprinz Carol, Prinz Nikolaus, die Minister und das ganze diplomatische Korps, die 'Milglieder des Parlaments, Vertreter der Behörden und Abordnungen der Offizierkorps aus allen Teilen der Landes. Der Hof und die rumänischen Behörden beglei teten den Zug bis Cuerta de Arges, wo nachmittags die Beisetzung stattfand. — Wie „Az Eft" meldet, hat Königin Elisabeth ihr ganzes Vermögen wohltätigen Zwecken hinterlassen. Die Königin stiftete letztwillig ein Waisen haus, in dem die Zöglinge für gewerbliche Berufe aus gebildet werden sollen. Auch ordnete sie im Testament den Ausbau des Schlosses Eurtea de Arges an. Zu bei den Zwecken wurde eine ansehnliche Summe ausgesetzt. st- Zugzujmnmenstosj. Agenzia Stefani meldet aus Ancona, daß auf dem Bahnhof Pedaso in der Nacht zu Sonntag ein von Ancona nach Castellamare fahrender Personenzug mit einem Militärzug zusammenstieß. Zehn Personen wurden getütet und vierzig verletzt. st- Explosion in einer französischen Pulverfabrik. In der Double Couronne-Pulverfabrik in Lacvurneuoe ereignete sich eine hestige Explosion; viele Personen wurden verletzt. Nach einer späteren Meldung ist Double Eourvnne ein Fort, das als Munitions- magazin benutzt wird. Das Feuer ist noch nicht gelöscht, wird aber auf einen Teil des Gebäudes beschränkt werden können. Zivilpersonen, die sich in der Nachbarschaft auf hielten, wurden getütet. — Nach einer Pariser Meldung wurden 22 Personen getötet, 66 verwundet. Eine Genser Meldung spricht von 45 Toten und 250 Verletzten und erzählt, daß ein im Augenblick der Explosion vorbei- jahrenber Straßenbahnwagen umgeworsen wurde. Von den 32 Insassen feien viele verletzt. Umhergeschleuderte Mauerstücke richteten an den Häusern in der Umgegend großen Schaden an. Die Fensterscheiben gingen in Trümmer. Ein ungeheurer Trichter im Erdboden be zeichnet die Stelle, wo die Explosion stattsand. Ueber die Ursache des Unglücks ist Sicheres bisher nicht zu ermitteln gewesen. st- Ein französischer Heereslieserant verhafte». Brun, einer der grüßten Heereslieseranten in Grenoble, ist aus Weisung des Kommandanten des 14. Armeekorps- Bezirks in Vellegarde verhaftet und wegen Unregelmäßig keiten dem Kriegsgerichte übei wiesen worden. Aus dem Gerichtsfaal. st- Ei« Spiouageprozesi Bern. Bor dem Dlvisions- j gerlchi 3 zu Bern sand ein öffentlicher Spionageprozeh gegen eine ausgedehnte Organisation statt, an «der hauptsächlich Engländer und Italiener beteiligt sind. Der Spionagedienst richtete sich gegen Deutschland, indem eine gewisse Agentur Ertundun- , gen militärischer Natur über Deutschland einzog Die drei eng lischen Journalisten Purcell, Service und Mackintosh leiteten die Tätigkeit im Dienste des „Daily Lhro- l nicke", der „Daily Mail", des „Daily Expreß" und auch der „New I Port World". Die Vernehmung hat, wie das „Berner Tagblatt" sagt, ergeben, daß die englische Presse es sich etwas kosten ! läßt, wenn es gilt, Nachrichten von oft zweifelhaftem Werte sich f aus Feindesland zu verschaffen. Lehrreich war ein bei Mackintosh , gefundenes Rundschreiben, aus dem sich ergibt, daß die meisten j großen Zeitungen Korrespondenten unterhalten, di« weniger für das große Publikum als sür den Generalstab nützliche Angaben ! militärischer Art machen. Die Angeklagten unterhielten in Zürich, Genf, Lausanne und Basel Bureaus und Agenturen und arbeiteten f mit unsichtbarer Tinte Namentlich Purcells Artikel über die Lage tm Feindesland wurden von der englischen Presse stets teuer ve- ! zahlt. — Nach weiterer Meldung wurden die Angeklaglcn sc«t« gcsprachcn. Geschlchtskalender. Mittwoch, 8. März. Itü-i. Friedrich I., Barbarossa, zu Aachen geicom. — lUi». E. Rittershaus, Dichter, st Barmen. — 1V0I. Kari Ferd. grhr. o. Stumm»Halberg, Großindustrieller, st Schloß Halberg. — 1V15. Aus der Lorettohöhe wer- ! den zwei Gräben erobert, « französische Offt» zier« und 2S0 Ma nnschasten gesangen, 2 Gejchütze. i Maschinengewehre erobert. — Mtßersolge der Russen bet Augustowo, Prasznysz, Lomza und RowoMtasto, im ganzen büvv Russen gesangen. j — Russische Angriff« an der K o r p a t h e n f r o n t werden unter schweren Verlusten sürdte Russen abgewiesen. Von der wirtschaftlichen Bedeutung des Beerenobstes im Kleingarten. Es ist eine feststehende und bedauerliche Tatsache, die man eigentlich nicht für möglich halten sollte, daß es viele Gärten gibt, und zwar sogenannte Nutzgärten, in f denen man mit oder ohne Absicht die Becrenfrüchte nur . nebenbei behandelt oder aber sie überhaupt nicht berück- sichtigt. Einige Aepfel- und Birnbäume, an denen man ! den „kunstgerechten Baumschnitt" probiert, genügen meistens f den Gartenbesitzern, und der Stolz der Familie ist es, i Wachsen unü Gedeihen derselben zu verfolgen und die 1 Aepfel und Birnen jedes Jahr zu zählen. Geduldig wartet > man jahrelang, ehe nennenswerte Erträge erzielt werden, und ist besonders stolz darauf, irgendeine neue und fremde Sorte im Garten zu haben. Man übersieht dabei vollständig, daß doch in erster Linie bei Nutzgärten, und hier wieder vor allem beim Garten des kleinen Mannes, des Arbeiters, des Hand werkers, kleinen Beamten usw., allein der Nutzen, den der Garten bringt, ausschlaggebend sein sollte. Denn diesen Leuten sollte doch daran liegen, aus den Erträgen ihres, oft mit gewissen Opfern erworbenen Stückchen Landes sich einen Nebenverdienst zu schaffen, der bei möglichst kleinem Anlagekapital den denkbar größten Nutzen ab wirft. Eine solche Nebeneinnahme kommt gerade dem - heute schwerer denn je im Erwerbsleben Kämpfende» sehr i zugute. Entweder verwendet er das selbstgezogene Obst ! und Gemüse im eigenen Haushalt und spart dadurch die beträchtlichen Ausgaben sür dasselbe, oder er verkauft die Erzeugnisse seines Gartens und erhöht somit seine Einkünfte. Nun sind es aber gerade die bisher leider in unver ständlicher Weise arg vernachlässigten Beerenfrüchte, die bei geringen Anlagelosten einen verhältnismäßig hohen Gewinn bringen. Einmal sind sie viel anspruchsloser hin sichtlich des Bodens, der Pflege usw. als andere Obst arten. Die Unkosten für de» Ankauf der Pflanze», sür die Bearbeitung, Eriite usw sind geringer, und da sie eine l viel größere Widerstandsfi .stell gegen die Unbilden der ! Witterung und andere äußere Einflüsse besitzen, ist man vor besonderen Verluste» durch Eiugehe» gesichert. Zum ! audern setzt die Tragbarkeit meist schon ini ersten Jahre nach der Anpflanzung ein, während man, wie schon vor her angedeutet, bei anderem Obst vielfach Jahre um Jahre auf einigermaßen nennenswerte Erträge warten muß. i Von dem Beerenobst sind im vorliegenden Falle besonders Him-, Erd-, Johannis- und Stack -beeren berufen, im wirtschnstlichsu Leben unsres Volkes noch eine hervor ragende Nolle zu spielen. Wenn man über die Bedeutung des Bcerenobstes im Wirtschaftsleben spricht, darf man nicht vergessen, daß auch in gesnndheittichcr Beziehung diese Früchte ein wertvolles Nahrungs- und Genußmittel bilden, welches mehr und mehr auch in den breitesten Schichten unseres Volkes Ein gang finden sollte. Während Aerzte und einige bestimmte Kreise lange schon das Obst als Nahrungsmittel zu schätzen wissen, beginnt man jetzt allgemein, den gesundheitlichen Wert desselben einzusehen und demnach das Obst immer I mehr als tägliches Nahrnngsmittel zu verwenden. Man ! mache nur die Probe aufs Exempel. Gebt den Kindern die Wahl frei zwischen einem mit Fleisch bezw. Wurst be legten Butterbrot und einer Butterschnitte mit einem Schüsselchen voll Bee-.eiisrüchten oder den daraus gefertigten Erzeugnissen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß von hundert Kindern neunzig das letztere vorziehen. Ein Kind greift instinktiv unter dein Guten stets das Bessere heraus, das heißt das, was ihm bekömmlicher ist. Deshalb sollte man überall bestrebt sein, die Beeren früchte mehr anzubanen und zu einem Massenerzengnis zu machen, um dem immer mehr anwnchsenden Bedürfnis nach Obst gerecht zu werden. Denn die hentige Erzcugnng deckt bei weitem noch nicht die gesteigerte Nachfrage, und die Millionen und Abermillionen, die alljährlich sür die Einfuhr dieser Früchte an das Ausland verausgabt wurden, spreche» ei»e zu deutliche Sprache und beweisen zur Genüge, wie dringend notwendig es ist, mehr Obst, in diesem Falle mehr Becrenobst, anzubanen und dadurch Unsummen unserem Vatcrlande zu erhalten.