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Beilage Ml Wkißerih-IkitiMg Freitag den 3. März 1916 abends Nr. 52 82. Jahrgang Und das. Von den Kriegsschauplätzen. Le Havre, 29. Februar. (Meldung der Agence Havas.) Der Schlepper „Au Renoir" ist von einem Unterseeboote torpediert und versenkt worden. Die Besatzung ist gerettet. Lloyds Register führt einen Dainpser „Au Nevoir" mit 1058 Tonnen auf, der in Boulogne beheimatet ist. Landskrona, 29. Februar. Der Kapitän des schwedi schen Dampfers „Tornborg", der im Mittelmeer versenkt wurde, berichtet: Der Dampfer wurde von einem öster reichisch-ungarischen Unterseeboot vierzig Meilen von Mar seille versenkt. Die Besatzung wurde von einem spanischen Dampfer gerettet und nach Livorno gebracht. i Oie amtlichen Berichte aus Wien und aus Konstantinopel. Wien, den 1. März. Amtlich wird verlautbart: Die Laae ist überall unverändert. Vie vierte Wegranielde. Seit Kriegsbeginn wendet sich die Reichsfinanzver- > waltung in regelmäßige Zeitabschnitten an das gesamte ' Volk, an die Großkapitalisten und kleinen Sparer, an die Großindustrie und die Handwerker, an alle Erwerbs- und Berufskreise, um sich immer neue Mittel zur Wehrhaft- machung des Vaterlandes und zur Fortführung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu holen. Das ist eine Bekundung der allgemeinen Wehrhaftigkeit, deren Inan spruchnahme ebenso selbstverständlich st wie ihre Befolgung. Darüber herrscht im Deutschen Reiche kein Zweifel. Nie mand, der mit offenen Blicken die weltgeschichtlichen Er eignisse an sich vorüberziehen sieht, ist in Unkenntnis über die Bedeutung des Geldes bei diesen Geschehnissen. Er weiß, daß der Krieg nicht nur Geld kostet, sondern auch immer teurer wird. Heute muß Deutschland täglich fast das Doppelte der Summe aufwenden, die es in den An- ' sängen des gewaltigen Ringens um seine Existenz ausge geben hat. Und daß die Aufbringung dieses notwendigen Aufwands nicht versage, ist eine der wesentlichen Vorbedingungen des Sieges. Die Feinde ver künden den.'Zusammenbruch der deutschen Finanzen. Wir werden ihnen beweisen, daß die Stützen ungebrochen sind und daß die Kraft des Volkes unerschöpfbar ist. I« Zeichen unbedingter Gewißheit des militärischen Sieges der Zentralmächte erscheint die vierte dentsche Kriegsanleihe. Das ist die beste Vorbedingung des Erfolges. ole Ausstattung der neuen Schuldverschreibungen ist wie der ein Beweis dafür, daß das Deutsche Reich für das, was es fordert, die entsprechende Gegenleistung zu bieten allein einen Vorteil kür den Zeichner varstellt, mit der Verwertbarkeit der Stücke nichts zu tun hat. Sie können jederzeit, wie jedes andere Wertpapier, durch Verkauf oder Verpfändung zu Geld gemacht werden. Die neue fünfprozentige Reichsanleihe bietet bei dem Preis von 98,SO und dem Tilgungsgewinn von 1.S0 Prozent eine Verzinsung von 5,07 plus 0,17 gleich 5,24 Prozent. Ein solcher Ertrag von einem Anlagepapier ersten Ranges, dessen Sicherheit durch die Macht und das Vermögen des Deutschen Reiches garantiert wird, setzt bei dem Käufer keinerlei Opfer voraus. Nach neunzehn Kriegsmonaten ist das Reich imstande,- Schuldverschreibungen anzubieten, die ebenso würdige Zeugnisse seines Kredits wie vorteil hafte Kapitalsanlagen sind. Von einer Begrenzung der Anleihebeträge wurde, nach den guten Erfolgen der drei ersten Anleihen, sowohl für die Reichsanleihe wie für die Schatzanweisungen wiederum abgesehen. Immerhin könnte, bei sehr großem Zeichnungsergebnis, die Reichsfinanz. Verwaltung sich möglicherweise genötigt sehen, den Betrag der Schatzanweisungen zu begrenzen. Allen denen, die mit ihrer ganzen Zeichnung an der Anleihe beteiligt werden wollen, sei daher empfohlen, sich bei der Zeich nung auf Reichsschatzanweisungen, wie dies auf dem grünen Zeichnungsschein vorgesehen ist, damit einver- verständen zu erklären, daß ihnen eventuell auch Neichs- anleihe zugeteilt wird. > Die Bedingungen für den Zeichner sind mit den bekannten Bequemlichkeiten auSgestattet. Die Dauer der Zeichnungen erstreckt sich wieder über einen Zeitraums von beinahe drei Wochen, und die Zahl der Zeichnungsstellen ist so groß, daß sie alle Wünsche und Wege umfaßt. Auch die Post nimmt wieder Anmel dungen an allen Schaltern entgegen, doch ist daraus zu achten, daß bei der Post Vollzahlung bis zum 18. April zu leisten ist, und daß nur Reichsanleihe, nicht auch Schatzanweisungen, bei der Post gezeichnet werden kann. Die Stückelung der fünfprozentigen Reichs anleihe und der Neichsschatzanweisungen ist wiederum auf die kleinsten Sparer zugeschnitten, und die Ein zahlungen, auch für den kleinsten Betrag von 100 sind so verteilt, daß die sofortige Bereitschaft baren Geldes nicht nötig ist. Bom 31. März an können die zugeteil ten Beträge voll bezahlt werden. Wer das nicht will, kann seine Einzahlungen an vier Terminen, vom 18. April bis 20. Juli, leisten. Teilzahlungen werden nur in Be trägen für Nennwerte, die durch 100 teilbar sind, ange nommen. Wer 100 zeichnet, braucht erst am 20. Juli zu zablen. Für die Zeit zwischen dem Zahlungstage und dem Beginn des Zinfenlaufes (1. Juli 1916) werden dem Zeichner Stückzinsen vergütet, und zwar auf die Reichsanleihe 5, auf die Schatzanweisungen 4^s Prozent. Wer Vollzahlung am 31. März leistet, bekommt die Stück zinsen auf 90 Tage, bei Zahlungen am 18. April auf 72Tage, am 24.Mai auf 36Tage. Diese Zwischenzinfen haben die Bedeutung, daß der in neuer Kriegsanleihe angelegte Betrag von dem Augenblick an Zinsen trägt, in dem er eingezahlt worden ist. Sowohl auf die Neichsanleihe als auf die Reichsschatzanweisunge» werden die am 1. Mai 1916 fälligen 80 Millionen Mark 4proz. Schatzanweisungen des Reiches in Zahlung genommen, und zwar so, daß dem Besitzer 4 Prozent Zinsen vom Verrechnungstage bis zum Fälligkeitstage in Abzug gebracht werden. Er tritt dafür schon vom Verrechnungstage, statt vom 1. Mai, an in de» Genuß der 5 oder 4Hsproz. Verzinsung. Unter normalen Umständen bekäme er das Geld für die 4proz. Schatzanweisungen erst am 1. Mai, könnte also niit dem Gelbe, das er für sie erhält, erst von diesem Tage ab Kriegsanleihe bezahlen. Dieser Schwierigkeit wird er durch den Umtausch enthoben. Auch die im Laufe be findlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden in Zahlung genommen. Große Vorteile bietet die Eintragung der gezeichneten Reichsanleihe-Beträge ins N e i ch s s ch u l d b u ch. (Die Schatzanweisungen können nicht eingetragen werden.) Die Zeichnungen sind um 20 Pfennige für je 100 billiger als die gewöhnlichen Stücke. Zudem gewinnt der Besitzer eines solchen Guthabens die Befreiung von jeg licher Sorge um die sichere Verwahrung und Verwaltung seines in Kriegsanleihe angelegten Vermögens und um die Einkassierung der Zinsen. De» Zeichnern von Stücken der Anleihe und von Schatzanweisungen bietet die Reichsbank den Vorteil kostenfreier Aufbe wahrung und Verwaltung bis zum 1. Oktober 1917. Bis zum gleichen Termin ist auch die kostenfreie Aufbe wahrung und Verwaltung der Stücke der früheren Kriegs anleihen verlängert worden. Alles in allem genommen bietet die vierte Kriegs anleihe dem deutschen Volke wieder so viele Vorteile, daß einem jede», auch unter dem Gesichtspunkte seines persön lichen Interesses, zur Zeichnung nur zugeraten werden kann. Es ist deshalb abermals ein großer Erfolg mit voller Bestimmtheit zu erwarten. Konstantinopel, 29. Februar. Das Hauptquartier teilt mit: Von den verschiedenen Fronten ist keine Meldung über irgend eine wesentliche Veränderung eingetroffen. -s- Oie Franzosen über die Kriegslage. In Besprechung der Lagebei Verdun beschäftigen sich die Pariser Militärkritiker fortgesetzt mit Vermutungen. Rousset erklärt im „Petit Parisien", daß, wenn mit dem ziemlich überraschenden Angriff in der Champagne eine Diversion beabsichtigt sei, diese einen üblen Streich bedeuten würde. Er tröstet die Leser aber, daß man jetzt wisse, daß die Hauptanstrengung der Deutschen gegen Verdun ziele und alles übrige nur den Wert einer Demonstration besitze. — Heros warnt in „Victoire" eindringlich, aus einer augen blicklichen Kampfpause etwa zu schließen, daß den Deutschen der Atem ausgegangen sei, vielmehr würden sie sebr wahr scheinlich das gewonnene Gebiet befestigen und Artillerie heranschasfen, um von neuem nunmehr die von den Franzosen besetzten paar Kilometer unter Feuer zu nehmen und von der Infanterie stürmen lassen. Ganz Frankreich erwarte mit Beklemmung die nächsten Berichte. — Clemenceau macht in seinem „Homme Enchainä" aus seiner Unzufriedenheit mit den Mißerfolgen bei der Ver teidigung von Verdun kein Hehl. „Wenn wir zurück geschlagen werden sollten." schreibt er, „so glaube ich ehr lich sagen zu können, daß weder die Sicherheit unserer Defensive noch der mögliche Beginn der allgemeinen Offensive dadurch fühlbar! beeinträchtigt werden wird. Das gilt indessen selbstverständlich nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß diese Lehre uns nützt und wir wieder zur Besinnung kommen, um unseren Führern aller Art die Pflicht aufzuerlegen, es besser zu machen, anstatt uns dumm zu machen mit Albernheiten von sogenannten Er klärungen bei jedem großen oder kleinen Fehler, den unsere Söhne mit ihrem Blut bezahlen " — Die „Agence Havas" verbreitet einen Artikel des „Journal des Döbats" in dem es heißt: Ein großer Krieg kann nur durch große Schlachten enden, daher darf uns die Schlacht bei Verdun weder in Erstaunen noch in Aufregung versetzen. Wir haben volles Vertrauen, daß sie der Welt den Beweis der Ohnmacht Deutschlands, unsere Linien LU durchbrechen, erbrinasn mlrb- Deulsches Reich. -s- Bedauern der deutschen Regierung. Der däni schen Regierung wurde seitens der deutschen das aufrichtige Bedauern darüber ausgesprochen, daß ein deutsches Flug zeug am 12. o. M. bei und über Kopenhagen dänisches Gebiet überflogen hat. Die deutschen militärischen Be hörden haben in bestimmtester Form ihre frühere Weisung erneuert, daß ein Ueberfliegen neutralen Gebietes nicht stattfinden darf. -s- Die nächste Sitzung des Reichstags findet am 15. März nachmittags 2 Uhr statt. Auf der Tagesordnung stehen Rechnungssachen und Petitionen. Tod eines Herrenhausmitgiiedes. Auf Kohl höhe bei Striegau starb am 29. Februar das Mitglied des Herrenhauses Frhr. von Richthofen-Dams dorf; 1898 bis 1911 vertrat er im Reichtage den Wahl kreis Schweiduitz-Striegau. Er hatte die Feldzüge 1866 und.l870/71 mitgemacht und war Ritter des Eisernen Ausland. -s- Holland und Deutschland. Der niederländische Minister des Aeußern gab am 29. Februar in der Ersten Kammer folgende Erklärung ab: Ich kann mit der größten Bestimmtheit versichern, daß zwischen den Niederlanden und Deutschland kein gemeinsames Bündnis besteht oder jemals bestanden hat, auch kein geheimes Abkommen oder eine Verabredung, und daß auch noch nie ein Versuch unter nommen worden ist, Verhandlungen darüber anzuknüpfen. Am 3. August IS14 teilte der deutsche Gesandte mir mündlich im Auftrage seiner Regierung mit, daß Deutschland, wenn die Niederlande neutral bleiben, die Neutralität achten wird. Auch dem niederländischen Gesandten in Berlin wurden sehr bestimmte Erklärungen gegeben. Die Mitteilung, die von deutscher Seite England gemacht wurde: „Wir haben an die Niederlande unser feierliches Wort verpfändet", kann sich deshalb nicht auf ein Abkommen beziehen, sondern nuri auf diese euöeitige, bestimmte und feierliche Erklärung, die uns von deutscher Seite gegeben wurde. Die niederländische Re- § gierung hat in reiner einzigen Hinsicht ihre Freiheit des Handelns aukaeaeben. Di« belehrten Russenfreunde in Bulgarien. Die Sobranje begann am 29. Februar die Adreß- debatte. Zuerst sprach der Führer der demokratischen Partei, Malinow, der im allgemeinen forderte, die Regie rung möge der Opposition mehr Vertrauen schenken und sie in alle Fragen einweihcn, sowie sie über die abge schlossenen Bündnisverträge und die daraus entspringenden Bündnispflichten und Rechte aufklären. Malinow hob hervor, daß die Thronrede insofern eine Lücke aufweise, als sie bloß über die Beschießung von Deveagatsch durch die Engländer und Franzosen spreche. Es sei aber kein geringerer Skandal, wenn das große Rußland die wehr lose Stadt Warna beschieße. Die Negierung müsse derart vorgehen, daß Bulgarien nach dem Kriege im rechtmäßigen Besitz aller erworbenen Gebiete bleiben könne und zu keine» Vorwürfe» Anlaß vorhanden sei. Zur wieüereröffnuüg der italienischen Kammer schreibt der Mailänder „Corriere della Sera" vom 29. Fe bruar u. a.: „Wir glauben nicht fehlzugehen in der An nahme, daß der Ministerrat hauptsächlich beschlossen bat, in der erste» Sitzung der Kammer keine politischen Mit teilungen zu machen. Eine römische Meldung des genannten Blattes be sagt, die offiziellen Vertreter der interventionistischen Partei hätten in ihrer jüngsten Sitzung die bisherige Negierungspolitik scharf kritisiert und auf die für Italien bestehende Notwendigkeit ljingewiesen, den Krieg im engsten Anschluß an die anderen Bieroerbandsmächte, also auch gegen Deutschland zu führen. gewillt ist. Die vierte Kriegsanleihe stellt der deutschen Finanztechnik insofern ein glänzendes Zeugnis aus, als sie die erste Abweichung von den, fllnfpro - zentigen Kriegszinsfuß bringt. Es erschien zweckmäßig, den Versuch mit der Einführung eines neuen Anleihetyps zu machen; und so entschloß sich oie Reichs- finanzverwalttung, neben der fünfprozentigen Reichsanleihe wieder R e i ch s s ch atz anweisungen zur Wahl zu stellen, diesmal aber viereinhalb prozentige. Damit ist, was die Verzinsung betrifft, eine neue Art von Schuldverschreibungen in die Reihe der deutschen Reichs- und Staatsanleihen eingeführt, während die Art selbst bekannt und beliebt ist. Die beiden ersten Kriegsanleihen hatten gleichfalls Schatz- anmeisungen gebracht. Das erste Mal im festen Betrag von 1 Milliarde, auf die 1340 Millionen gezeichnet wurden; das zweite Mal, unbegrenzt, mit einem Zeichnungs ergebnis von 775 Millionen. Bei der dritten Anleihe wurde das Doppelangebot unterbrochen, um jetzt wieder ausgenommen zu werden. Die Reichsschatzanweisung ist ein allgemein beliebtes Papier, das immer wieder . seine Abnehmer findet. Und der Ausgabckurs von 95 Prozent bietet bei der Rückzahlung zu 100 Prozent einen sicheren Kursgewinn von 5 Prozent. Das ist ein Reiz, der nicht unterschätzt werden wird. Die reine Verzinsung des 4V-prozentigen Papiers beträgt 4,74 Prozent. Dazu ist aber der Ver- losungsgeminn zu rechnen, der zum erstenmal am 1. Juli 1923 fällig wird. An diesem Tage beginnt die jährliche Rückzahlung der Schatzanweisungen zum Nennwert, nach dem die Auslosung jeweilig ein halbes Jahr vorher statt gefunden hat. Die Stücke, die zum ersten Rückzahlungs termin an die Reihe kommen, bringen also, nach rund 7 Jahren, einen Kursgewinn von 5 Prozent. Aufs Jahr berechnet: 0,71 Prozent, um die sich die jährliche Ver- I zinsung von 4,74 auf 5,45 Prozent erhöht. Bei der Rück zahlung nach 8 Jahren (1. Juli 1924) sind es 5,36 Prozent, nach 9 Jahren (I Juli 1925) 5,29, nach 10 Jahren (1. Juli .1926) 5,24 und selbst nach 16 Jahren (1. Juli 1932), im ^letzten Jahre der Auslosung, noch 5,05 Prozent. Die 4VLprozentigen Neichsschatzanweisungen gehen also wäh rend der ganzen Dauer ihrer Gültigkeit niit ihrem Zins ertrag nicht unter 5 Prozent. Die letzte Rückzahlung findet am 1. Juli 1932 statt. Wichtig ist, daß ein be sonderes Entgegenkommen für die vorzeitig ausgelosten Stücke besieht. Die Schatzanweisungen, die vor dem 2. Januar 1932 ausgelost werden, können in eine .lereinhalbprozentige Schuldverschreibung umgetauscht werden, die unkündbar ist bis zum Endtermin der 1. ..losungszeit, den 1. Juli 1932. Statt der Barzahlung kann ein solcher Umtausch gewählt werden, der den großen Vorteil bietet, daß der Besitzer des Papiers möglichst lange im Genus; einer oiereinhalbprozentigen Verzinsung bleibt, während es nicht sicher ist, ob nicht in der Zeit bis zum 1. Juli 1932 der allgemeine Zinsfuß wieder auf 4 Prozent zurückgegangen ist. Die fünfprozentige Neichsanleihe wird diesmal zu 98,50 Prozent angeboten. Die Ermäßigung des Preises um ein halbes Prozent gegenüber dem Ausgabekurs der dritten Anleihe ist ge- Hfhen, um den Zeichnern einen Ausgleich für die um eW halbes Jahr kürzere Geltungsdauer der neuen Reichs- SMihe zu bieten. Während die dritte Anleihe noch auf S Jahre unkündbar war, ist bei der vierten Ausgabe das Ziel des 1. Oktober 1924 nur noch 8'/- Jahre entfernt. Go wird den Zeichnern für den verhältnismäßig geringen Hinsverlust ein ansehnlicher Vorteil in der Ver- Wigung des Erwerbspreises geboten. Dabei sei wieder »Dsauf hingewiesen, daß der Termin des 1. Oktober 1924 M dieUnkündvarteit der Schuldverschrei- bWngen durch das Reich festsetzt. Das Reich muß also bi» dahin die fünf Prozent Zinsen zahlen und muß, wenn W» sie von dem genannten Tage an nicht weitergewähren Will, die Anleihe — und zwar zum Nennwert — zurück- Wlen. Natürlich bleibt es ihn; aber unbenommen, sie Wstr den alten Bedingungen über den 1. Oktober 1924 Waus fortbestehen zu lassen. Auch ist von neuem darauf kmk die Unkündbarkelt der Anleihe, die einzig und