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— —7— Sonnabend den 4. März 1916 abends 82. Jahrgang Nr. 53 Merkblatt zur vierten Kriegsanleihe Uhr r. bis Betrages I, bezahlen. Im zu 30» 20« 25« 25 0 0 o o o 18 April 1916, 24. Mai 1916, 23. Juni 1916, 20. Juli 1916 Heu an zum »» spätestens n »» »» ige- ;er. 4777° Deutsche Reichsschatzanweisungen. 5"/g Deutsche Reichsanleihe, unkündbar bis 1924 Mehr als 18 Monate sind verstrichen seit Beginn des ge waltigen Krieges, der dem deutschen Volke von seinen Feinden in unerhörtem Frevel aus Neid-, Rach- und Eroberungssucht ausgezwungen worden ist. Harte Kämpfe waren bei der Ueber- zahl der Feinde zu bestehen. So schwer und blutig auch das Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste geleistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. Aus allen Kriegsschau plätzen in West und Ost haben sie glänzende Wafsenerfolge er rungen, an ihrer todesmutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins Werk gesetzten Angriffe der Feinde zerschellt. Die Feinde sind jedoch noch nicht niedergerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen diesen mit zuversichtlichem Vertrauen aus unsere Kraft und unser reines Gewissen entgegen. Auch das hinter der Front kämpfende deutsche Volk hat sich allen durch den Krieg hervorgerusenen wirtschaftlichen Erschwer nissen durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Einteilung und Or ganisation gewachsen gezeigt,- es wird auch fernerhin in Selbst zucht und fester Entschlossenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende. Der Krieg hat fortgesetzt hohe Anforderungen an die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die Notwendigkeit vor, eine 4. Kriegsanleihe auszuschreiben. Ausgegeben werden 472 prozentige auslosbare Neichsschatz- anweisungen und 5 prozentige Schuldverschreibungen der Reichs anleihe. Die Schatzanweisungen werden eingeteilt in 10 Serien, die von 1923 ab jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Auslosung der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefunden hat. Der Zeichnungspreis ist für die Schatzanweisungen auf 95 7° festgesetzt. Da die Schatzanweisungen eine Laufzeit von durchschnittlich H V2 Jahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirkliche Verzinsung etwas höher als aus 57». Dabei be steht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung und Rück zahlung zum Nennwert noch einen beträchtlichen Kursgewinn, be stehend in dem Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs von 951», zu erzielen. Dem Inhaber der ausge losten Schatzanweisung soll aber auch das Recht zustehen, an Stelle der Einlösung die Schatzanweisungen als 4'>2proz. Schuld verschreibung zu behalten, und zwar ohne daß sie ihm vor dem 1. Juli 1932 gekündigt werden könnte. Der Zeichnungspreis für -ie fünfprozentigeu Schuldver schreibungen der Reichsanleihe beträgt 98,56 Mark, bei Schnldbncheintragnngen 98,36 Mark für je 166 Mark Nennwert. Die Schuldverschreibungen find wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, das heißt sie gewähren bis zu diesem Zeitpunkt einen fünfprozentigen Zinsgennft, ohne das; ein Hindernis bestände, über sie auch schon vor dem 1. Oktober 1924 zu verfügen. Da die Ansgabe 11-1° unter dem Nennwert er folgt und außerdem die Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirk liche Verzinsung höher als 51°. Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen sind nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betrachtet als gleichwertig anzusehen. Beide Arten der neuen Kriegsan leihe können als eine hochverzinsliche nnd unbedingt sichere Kapitalanlage allen Volkskreisen aufs wärmste empfohlen werden. Für die Lvlodaaorvo ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Loator ckor votodsdaapIdLak kür VortvLpioro la Norlin fPosts-beckkonto Berlin Nr. 99) und bei »voll Lvoi8»a8t»tt«a ckor kolebsdouk wlt LL88«ll-Llll- rlvdtvak entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. Mai 1916, die übrigen 100 Mark erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. Mai 1916 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 23. Juni, den Rest am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Es findet immer eine Berschiebung zum nächsten Zahlungs termin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen sind. Vor dvt ckor ?08t zeichnet, muh bis späteltens zum 18. April d. I. Vollzahluug leisten, soweit er nicht schon am 31. März einzahlen will vor oroto Ltassedota ist am 2. Januar 1917 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am I.Juli 1916. Für die Zeit bis zum 1. Juli 1916, frühestens jedoch vom 31. März ab. findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzins- berechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler bei der Anleihe 5^g Stückzinsen, bei den Schatzanweisungen 4^2 o^o Stückzinsen von dem aus die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die 5^o Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für die Einzahlungen am 31. März 1916 1,25 Mark, für die Einzahlungen am 18 April 1916 1 Mark, für die Ein zahlungen am 24 Mai 1916 0,50 Mark. Die 4^2 osg Stückzinsen betrogen sür die Einzahlungen zu den gleichen Terminen auf je 100 Mark berechnet: 1,125 Mark, 0,90 Mark und 0,45 Mark. Auf Zahlungen nach dem 30. Juni har der Einzahler die Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Bei den Postzeichnungen werden auf bis zum 31. März geleistete Bollzahlungen Zinsen sür 90 Tage, auf alle anderen Bollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage vergütet. kur ckto vlorLdlaaeoll ist nickt orkorckorllod. cksü ckor Lotodaor ckss volck dar . doroitii08«ll ÜLl. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank ver fügt, kann dieses sür die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so erössnen ihm die Darlehnskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Biertelprozent er mäßigt, nämlich auf 51,4, während sonst der Darlehenszinssatz 5l^o beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehens kassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Dariehns, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu be sorgen ist. Vik um 1. Asi ck. rar «üokradlvve kätlteoa 4vroroaUe«u ckoutsedoo Vvlod88ed«trsvrrvjsllaß0ll von 1912 Seriell werden — ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugetrilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bi« 30 April in Zahlung genommen. Der Einreicher erlangt damit zugleich einen Zins- vorteil, da die ihm zugutekommenden Stückzinsen der Kriegsanleihe 50jo oder 4lj2^o betragen, während die von dem Nennwert der Schatzanweisungen abzuzichenden Stück- zinsen nur 4 ausmachen. Wer für die Reichsanleihe 8odalckdllvdr»todaaa8«a wählt genießt neben einer , Kursvergünstigung von 20 Psennig sür je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kotten der Vermögens- Verwaltung erspart, da die Eintragungen in da» Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder . übersandt werden, Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch > nicht vor dem 15. April 1917 zulässig jein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. An- i des gezeichneten der LüatkUvdva 8ovdtmaiaoß (kronülovdo ütLLtsdsuk) und der ?r«aütLod«L Lvll1rLl-voll088008odLttskL8S0 la Vorlill, der LüulkUodoa kLUptdLllk tu ULm- dors und ihrer Zweigan Italien sowie sämtlicher deutschen vsnktsn, ÜLllKtors und ihrer Filialen, oLmtUodor deutschen ökloaMvdoa 8pLrkLS80ll und ihrer Verbände, bei jeder deutschen Loboo8vor8ledoraoes8«8vHsvkLtt und jeder deutschen LrvlUtxoaossoa- sokatt, endlich für die 8vdaIckvor8vbrvtdaoLoa der Reichsanleihe bei Liisa kort- Sll8lsitoa LM 8vksitvr erfolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Michs die bequemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten, i Vor rolvdava «UI, dat 8tvd raaLvdst oiasa Lolodaankssodola ra do- nodLÜSll, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Ver wendung von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da bei ihnen nur rvvt Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine vereinfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsschetne durch den Postboten bezogen werden. Die aus- gefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse „an die Post' entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrieskasten zu stecken. vL8 volck draaodt maa rar Lott ckor Lvtodaaoe aook aiodt 808lslvd ra radtva; die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 31. März ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 M. sind sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 M. sein