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Dl« Weißerltz - Zeitung" ittscheint täglichmit Aus» der Sonn- und wird am Lpätnachitt^^^ ausge- aeben. Preis vierteljähr lich 1 M- 6V Pf., zwei monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein- zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- Voten, sowie unsere Aus- Wäger "»ln>,en Vestel» Wslkch-Mmig TllgeszeitllW M AnzeMl str AHMlnOe, Wickberg u. ll. Inserat« werden mit 15 Pf., solche aus unser« Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur - von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteIuserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. Amtsblatt für die Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht nnd den Stadtrat zu Dippoldiswald« Mit ,Illustrierten Unterhaltungsblatt^ und täglicher Unterhaltungsbeilage. Wr dia Aufnahme eii s Inserat K-»^mter Stelle und «n bestimmten Lagen wird keine Garantie übernommen. Verantwo kicher Redaneur: Pam Jehne. — Druck und Verlag von Earl Jehns in Dippoldiswalde. Freitag den 18. Februar 1916 abends LNr. 40 82. Jahrgang Belanntmachnng, betreffend die Bieh. und Fleischmrsfuhr vom 12. Februar 1916. Zur Verhütung einer unwirtschaftlichen Verwendung von Schlachtvieh in der Zeit bis zur Aufnahme der Tätigkeit durch den Biehhandelsverband im Königreich Sachsen wird verordnet: Wer Rinder, Kälber, Schüfe und Schweine in lebendem oder geschlachtetem Zu stande, sowie Fletsch oder frisches Fett von diesen Tiergattungen in Mengen von mehr als 5 Kilogramm für die Einzeljendung aus dem Gebiete des Königreichs Sachsen aus führen will, bedarf hierzu eines Erlaubnisscheines. Der Erlaubnisschein wird erteilt in den Städten mit revidierter Städteordnung vom Stadtrat, im übrigen von der Amtshauptmannschaft. Zuständig ist diejenige Stelle, au» deren Bezirke die Ausfuhr stattfinden joil. Die Erlaubnis ist in der Regel nur dann zu erteilen, wenn die Ausfuhr mit Rück sicht auf die Fleischoersorgung des sächsischen Gebietes unbedenklich erscheint. Die Aus fuhr im bisher üblichen Verkehr nach benachbarten Ortschaften der angrenzenden reich«, deutschen Gebiete ist — vorbehältlich des Einschreitens gegen Mißbräuche — ohne weiteres zu gestatten. Die Durchfuhr durch das sächsische Gebiet bleibt von dieser Verordnung unberührt Sendungen der in Absatz I bezeichneten Art dürfen auf Eisenbahnen sowie auf Wasser- und Landwegen, soweit nicht die Befreiung des vorhergehenden Absatzes Platz greift, nur gegen Vorlegung des Erlaubnisscheins zur Beförderung angenommen werden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 der Bundesrats-Verordnung vom 25. Sep tember 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsslellen und die Versorgungsregelung (R. G. BI. S. 607) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 4. November 1915 zur Ergänzung ersterer Bekanntmachung (R.G. BI. S. 728) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe dis zu 1500 Mark bestraft. Diese Bekanntmachung tritt mit der Verkündung in Kraft. Die endgültige Regelung der Ausfuhr von Vieh, Fleisch und Fett aus dem Ge biete des Königreichs Sachsen bleibt dem Viehhandelsvorbande im Königreiche Sachsen Vorbehalten. Soweit eine solche Regelung erfolgt, treten die Bestimmungen dieser Be kanntmachung außer Kraft. Ministerium des Innern. Schutzmatzregeln zur Verhütung von Unfällen beim Betriebe von K Wäschemangeln. Zur Verhütung von Unfällen beim Beiriebe von Wäschemangeln (Rollen) werden für alle Mangeln, ohne Unterschied, ob sie zum öffentlichen oder nur zum Privat- gebrauch bestimmt sind, folgende Vorschriften erlassen: 1. Die Bahn des bewegten Mangelkastens ist an den freien Enden durch Anbrin gung eines geeigneten, mindestens 1 Meter hohen Schutzgitters, das sich nicht ohne weitere« entfernen läßt, sicher abzulperren, sofern der Abstand des Mangelkastens von der gegenüberliegenden Wand oder anderen festen Gegenständen in der Endstellung weniger als 60 Zentimeter beträgt. 2 Der Mangelkasten darf weder die Zugangstür kreuzen, noch dagegen auslaufen- sofern der Abstand zwischen Tür- und Mangelkastenendstellung weniger als 1 Meter beträgt. 3. Um die Docke ohne Gefahr einlegen zu können, muß der Mangelkasten während des Einlegens der Docken sicher festgeslellt werden können. 4. Alle mit elementarer Kraft angetriebenen Wäschemangeln sind mit Vorrichtungen (Schutzgitter) zu versehen, die verhindern, daß beim Gange der Mangel Personen über die Mangelplatte sich beugen oder zwischen Mangelkaften und Mangelgestell eingeklemmt werden können. 5. Während des Ganges der Mangel ist jedes Hantieren unter dem Mangelkasten — wie Auflegen und Ordnen der Wäsche — verboten. 6. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt zu den Mangelräumen verboten. 7. Die Verbote unter 5 und 6 sind vom Mangelbcsitzer mittels Anschlags im Mangel- raum sichtbar anzubringen. Der Anschlag ist dauernd in gut leserlichem Zustande zu erhalten. 8. Mangelbesitzer, die den vorftehrnden Anordnungen zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Hast bestraft. Dieselbe Strafe trifft die Mangelbenntzer bei Zuwiderhandlungen' gegen die Bestimmungen zu 5—6. Diese Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft mit der Maßnahme, daß an den vorhandenen Mangeln die erforderlichen Schutzvorrichtungen binnen 2 Monaten anzubringen sind Nr. 74 b v. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 12. Februar 1916 Zufolge Verort» ung des Königlichen Juttizminifteriums wird die » Geschäftszeit des hiesige« Amtsgerichts vom 1. März 1916 ab wieder aus: vormittags 8—12 Uhr und nachmittags 2—6 Ahr verlegt; Sonnabends bleibt es vei der durchgehenden Geschäftszeit von 8 Uhr vormittags bis 3 Uhr nach mittags. Dippoldiswalde, den 12. Februar 1916. V Reg. 23/16. Königliches Amtsgericht. Das im Grundbuch- für Oberrarsdorf Blatt 91 auf den Namen des verstorbenen Möbelfabrikanten Franz Hugo Heide eingetragene Grundstück soll Freitag am 14. April 1916 vormittags l/412 Ahr an der Gerichtsftelle im Wege der Awongsvollstreckuug versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche I Hekiar 32,7 Ar groß und auf 106 756 Mark — Pf geschätzt, wovon 35 426 Mark auf die Maschinen entfallen. Es ist zum Betriebe einer Holzwarrntabrik eingerichtet, mit 325,86 Steuereinheiten belegt und zur Brandkasse mit 84 690 Mark eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund- stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke, sind, soweit sie zur Zett der Ein tragung des am 27. November 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be- ,, rüäsichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu- - bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten . Gegenstandes tritt. Dippoldiswalde, den 16. Februar 1916. 2a. 12/15 Nr. 2. Königliches Amtsgericht. Sammlung von Weißblech-(Konserven-) Buchsen. Die hiesige Einwohnerschaft bitten wir hierdurch, Weißblechbüchsen zu sammeln, deren Abholung zu geeigneter Zeit erfolgen wird. Dippoldiswalde, am 17. Februar 1916 Der Stadtrat. - >. 4 Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 18. Februar. Zum Kriegsabend des Militärorreins, der gestern abend in der „goldnen Sonne" stattfand, konnte Herr Lehrer Unger wieder eine stattliche Versammlung begrüßen. Insbesondere galt die Begrüßung dem Kameraden Eurt Roche, der infolge schwerer Verwundung de» König» Rock mit dem Zivil- Heid vertauschen mußte, und die Feldgrauen Liebscher und Lindner. Letzterer, Sohn de« privatisierenden Bäcker- meister» Lindner, genügte bei Kriegsausbruch seiner Dienst- Pflicht bei der „Schweren" in Metz und rückte sofort mit ins Feld, kam später nach dem Osten und genießt jetzt nach so langer Zeit den ersten Krieg,urlaub. Der Herr Vorsitzende wünschte dem Erstgenannten eine glückliche Zu kunft und den beiden Letztgenannten nach ehrenvollem Frieden eine gesunde, dauernde Heimkehr in die liebe Heimat; dankte den Inhabern der leider nur noch kurze Zeit bestehenden hiesigen Gmesungsheime, insbesondere Herrn Arthur Reichel, dafür, daß sie unserer Bewohner schaft Gelegenheit gaben, sich hier und da dankbar zu er- weisen gegenüber den tapferen Kämpfern; dankt« ferner allen Helfern bei der schönen Katsergeburlstagifeier und gab, die Zeitereignisse streifend, den innigen Gefühlen der Anwesenden und aller Dippoidiswalder gegenüber den im Felde Stehenden in warmen Worten Ausdruck. Ein drei- I faches Hoch auf unsere Wehrmacht war die Bekräftigung I und Bestätigung der Versammelten. Weiter gedachte der I Vorsitzende des Ablebens der Kameraden Zinke in Sadie- > darf und Lehmann in Wilmsdorf (bei deren Beerdigungen der Verein vertreten wurde), sowie de« Hinscheidens des Präsidenten von Sachsens Militäroereinsbund (bei dessen Beisetzung der Vertrete: des Bezirksverbandes auch für den hiesigen Militärverein zugegen war) und mit tiesempfun- denen Worten de» aus dem Felde der Ehre gefallenen Kameraden Arthur Pietzsch, zu dessen Gedenken die Ver sammelten sich von den Plätzen erhoben. Noch ganz kurz vor seinem Tode schrieb er eine Ansichtskarte an den Ver ein: „Schützengraben in den Vogesen, 31. Januar. Heute empfing Ihren werten Brief vom 28. ds. mit Leiemale, rial und sage Ihnen hierfür meinen besten Dank. Wir haben hier das schönste Frühjahrswetter, schon 4 Wochen keinen Schnee mehr zu sehen bekommen, dafür aber immer viel Regen. Besten Gruß! Aus baldiges Wiedersehen. Arthur Pietzsch." Es sollte anders kommen! — Weiler gab Herr Unger bekannt, daß zu Gefreiten ernannt wurden die Kameraden Kurt Paul, Kurt Schmidt und Thorning, daß das Eiserne Kreuz erhielten die schon an dieser Stelle genannten Feldgrauen Donath, Winkler, Ruhsam und Bäßler und daß der Ar- tillerist Wagner (Sohn der Frau verw. Wagner von der Schuhgass») mit der Friedrich August Medaille ausgezeich net wurde. Nunmehr gab der bereit» eingangs rrwähnte Herr Roche auf Wunsch so mancherlei Jnteressanles aus s seinen reichen Erlebnissen zum besten. Bon seiner Aus- I bildungszeit im Osten, während welcher er eine Kaserne „nicht zu sehen beiam"; von der Grenzwacht tm horten Winter, wo mancher Kamerad der Kugel eines heimtücki schen Spions erlag; von dem Zuge noch Memel mit den blutigen Straßenkämpfen; vom Sturm aus Tauroggrn; von den blutigen Kämpsen an der Dubissa - Front und denjenigen um Kowno usw. usw. und schließlich vom Sturm auf die Höhe 134, die ihm die schwere Verwundung brachte, die schließlich nach der Heilung zum Ausscheiden aus dem Heere zwang. Gern lauschte man den schlichten, aber vielsagenden Soldatenworten, die er kennen ließen, daß auch bei den größten Beschwerden der Mut und der feste Wille zum Sieg unsre Braven nicht verläßt; die aber auch durchdlicken ließen, daß bei aller Freude, immerhin glücklich davongrkommen zu sein, und trotz der Vorzüge de» Aufenthalt» daheim doch rin leise- Weh das Herz des Tapferen durchzitiert, nicht mehr mit den Kameraden da draußen kämpsen zu dürfen für da» Heiligste, fürs Vaterland! Dankesworte des Vorsteher» und Erheben von den Plätzen quittierten da» Gehört«. — Aber wie rech» hatte Herr Lehrer Unger, wenn er da», was wir zuhause zu ertragen haben, als „kleine Unannrhm- Itchkeiten" bezeichnete. Ja, wir wollen sie ohne Murren tragen! — Außerordentlich reich war wieder di« Frldpost: Da erzählte unser Herr Bürgermeister, wie e» ihm jetzt