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t, sich auf unangenehme Üeberraschungen gesoßt machen Müssen. -s- Velsor» wird weiter beschossen. Wie der französische Armeebericht vom 10. d. M. meldet, „warfen" an diesem Tage „die Deutschen wiederum zwei großkalibrige Granaten in der Richtung Belfort. Unsere Artillerie nahm sofort den gestern festgestellten (??D. Red.) Aufstellungsplatz der feindlichen Batterie „ unter Feuer. Gleichzeitig feuerten wir aus die militärischen Anlagen von Dörnach südwestlich von Mülhausen." -s W>e ein französischer Jachmann über eine deutsch- englische Seeschlacht denkt. Im Pariser „Petit Journal" vom 10. d. M. erklärt, wie aus Genf gemeldet wird, der französische Admiral Darguy, er habe die Ueberzeugung, daß die Deutschen während der achtzehn Kriegsmonate große Fortschritte im B-Boot-Kriege erzielt hätten, und daß eres im Falle emer Seeschlacht zwischen der deutschen und der englischen Kriegsflotte für wahrscheinlich halte, daß die Englaicher ivoraelegt; von osr Besieuerung sollen alle Personen uno weieu- schaften betroffen werden, die lSlü ein höheres Einkommen als in ! den beiden vorhergehenden Jahren hatten. - s- Lie italienische Amtszeitung veröffentlicht etb Di««, wonach alle vor der Kriegserklärung an Oestskreich>-Un-ar« ge- gründnen Gesellschaften keine höhere Dividend* al, ach» Prozent des Betriebskapitals auszahlen dürfen; ein etwaig« Nebelschütz des Gewinnes muß ln einem besonderen Re» ^-servefonds angelegt werden. - l- Aus Washington verbreitet das Londoner Reuter-Bureau die Nachricht, daß der nordamertkanische KriegssekretärGarrison > demissioniert habe, weil ein« große Mehrheit des Kongresses gegen seinen Vorschlag betr. eine Kontinentalarmee war; auch der stellvertretende Sekretär des Kriegsdepürtements, Breckinridge, habe lsein Entlassungsgesuch eingereicht. — Neben Wilsons jüngsten j Wahlreden, ln denen der Präsident die Rüstungsnotwenoigkeit so nachdrücklich betont hatte, wäre das ein recht bedeutsames Stim» mungrsymptom. - t- Gemeinsame deutsche und üsterreichisch-unga- rische Hilfsaktionen. Für Görz und Ostpreußen sind seit einiger Zeit gemeinsame deutsche und österreichisch-unga rische Hilfsaktionen in die Wege geleitet worden. Die Wiener Blätter begrüßen diese Aktionen mit großer Ge nugtuung als neuen Beweis der Blutsbrüderschaft der verbündeten Reiche. Das „Fremdenblatt" schreibt: Genau so, wie wir siegen wollten, bisher siegten und auch weiter siegen werden, wollen wir auch wieder aufbauen. Di« „Neue Freie Presse" sagt: Zn der Wafienbrüderschaft an der Front tritt jetzt die Waffenbrüderschaft der Hüfs- Bereitschaft, das SchuIter-an-Schulterstehen des Saina« "Tritertums. Von den Kriegsschauplätzen. - s- vergebliche sranzösische Wiedergewinnungs- Versuche bei Vimy und südlich der Somme. Großes Hauptquartier, den 11. Februar 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. Nordwestlich von vimy machten die Franzosen nach stundenlanger Artillerievorbereitung viermal den Versuch, die dort verlorenen Gräben wiederzugewinnen. Ihre Angriffe schlugen sämtlich fehl. Auch südlich der Somme konnten sie nichts von der verlorenen Stellung wiedergewinnen. An der Aisne und in der Champagne stellenweise lebhafte ArtiNeriekämpse. Einer unserer Fesselballons riß sich unbemannt los und trieb bei Vailli) über die seindlichei» Linien ab. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nördlich des Dryswjaty-Sees wurde der Vorstoß einer stärkeren russischen Abteilung abgewiesen. Balkan-Kriegsschauplatz . Nichts Neues. Oberste Heeresleitung. (W. T.-B.) -s- Flucht englischer Kreuzer vor deutschen Torpedo- A booten. — Dec englische Kreuzer „Arabis" versenkt. Berlin, 11. Februar. (Amtlich.) In der Nacht vom 10. zum 11. Februar trafen bei einem Torpedobootsoor stoß unsere Boote auf der Doggerbank etwa 120 See meilen östlich der englischen Küste auf mehrere englische Kreuzer, die alsbald die Fluch» ergriffen. Ansere Boote nahmen die Verfolgung auf, versenkten den neuen Kreuzer „Arabis" und erzielten einen Tor» pedolreffer aus einen zweiten Srenzer. — Durch unsere Torpedoboote wurden der Kommandant der „Arabls", ferner zwei Offiziere und 21 Mann gerettet. Ansere Streiträfte haben keineriei Beschädigungen oder Ver luste erlitten. . Der Chef des Adntiralstabes der Marine. (W. T.-B.) -s- Tirana von den k. u. k. Truppen besetzt. Wien, 11. Februar. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Die Tätigkeit feindlicher Erkundungstruppen gegen Lie Front der Armee Erzherzog Joseph Ferdinand dauer» an. Unsere Sicherungsabteilungen miesen die Russen überall zurück. Die Vorposten des ungarischen Infanterie- Regimentes Nr. 82 zersprengten einige russische Kom pagnien. Italienischer Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die in Albanien oorrückeuden österreichisch-ungarischen Streitkräfte haben am 9. d. M. Tirana und die Höhen «s, zwischen preza und Bazar Sjak besetzt. Türkische Erfolge an der Irak- und an der Kaukasus-Front. Konstantinopel, 11. Februar. Amtlicher Bericht des Hauptquartiers. An der Irak-Fron» zeitweiliges Feuer der Artillerie und der Infanterie. Der Feind, der vom rechten Ufer her vordringen wollte, wurde nach zwei heftigen Ge fechten gezwungen, auf seine alten Stellungen zurück- zugehen. Bei Kut-el-Amara keine Veränderung. An der Kaukasus-Front scheiterten heftige Angriffe feindlicher Vorposten an unserem kräftigen Gegenstoß. An der DardaneNen-Fron» schleuderte am Nachmittag des 9. Februar ein Kreuzer auf der Höhe von Jenischehir fünf Bomben gegen Tekke-Buru n. Unsere anatoli- schen Batterien erwiderten das Feuer, und er zog sich nach Imbros zurück. Zwei Monitor«, die vor dem Ein gang zur Meerenge kreuzten, wurden gezwungen, sich zu entfernen. -s- vcr bulgarische Sriegsminisler über die Balkanoperulionen. Sofia, 10. Februar. Kriegsminister Najodenow er klärte Vertretern der Presse: Welche Vorbereitungen die Engländer und -ranzosen in Saloniki auch treffen werden, sie werden ihre Pernichtuna viel leicht verzögern, aber nicht abwenden. Deti Engländern selbst ist es kein Geheimnis, daß ihr WeiteroetbleibtN ib Saloniki nicht nur nutzlos, sondern sogar schädlich für d« EbieNte ist. Sobald die Saloniki-Aktion erledigt sein wltd, ist Wr Krieg füt utis beendet, insofern wir nur kämpfen werden, wenn Man UNS aas dem Balkan noch angreisen sollte. Die Italiener haben noch nicht erklärt, ob sie Valona bis zum Sichersten halten wollen. Entschließen sich die Lesterreithöb, Valona anzugreifen, werden sie es sicher nehmen. Die Ereignisse festigen sowieso das vorzügliche Verhältnis der Bundesgenossen. Auf den Schlacht feldern leben die bulgarischen Soldaten in brüderlichen Beziehungen zu den Verbündeten. Daraus wird sich das künftige vollkommene Einvernehmen unter den Mitgliedern des Bündnisses ausbauen. -s- Eine feindliche Finke. Ueber die Schweiz gelangen, angeblich aus Süd amerika kommend, Nachrichten hierher, daß es deutschen Handelsschiffen gelungen sei, trotz der Bewachung durch englische Kriegsschiffe unter der Flagge der Vereinigten Staaten südamerikanische Häfen zu verlassen, um im At lantischen und Stillen Ozean zu kreuzen. Wie Wolff» Tel.-Bur. nun von zuständiger Stelle erfährt, „beruhen diese Nachrichten auf freier Erfindung. Unsere Gegner können sich unschwer davon überzeugen, daß die Schiffe noch in den Häfen liegen. Wir können in einer Verdäch tigung der Schiffe nur eine feindliche Finte erkennen." -s- Sieben feindliche Schiffe vermiß». London, 10. Februar. „Lloyds" melden als vermißt f die britischen Dampfer „Satrap", „Tynemouth", „Gle- nariff" und „Hummersea", ferner die britische Bark „In- vermark" und die italienischen Dampfer „Iniziativa" und „M. Beniliure". -s- Die Aeberführung unserer Kameruner. Amsterdam, 10. Februar. Das Neutersche Bureau meldet aus San Fernando: Ein Regiment Marineinfan terie erhielt den Auftrag, sich zur Abfahrt bereitzubalten. Es wird wahrscheinlich auf mehrere Transportdampfer verteilt werden, die die Fahrt der deutschen Untertanen aus Kamerun zu überwachen haben. Diese werden dem nächst nach Spanien gebracht. Der ehemalige vurenstthrer als Feldherr gegen Deuksch-Ostasrika. Wie eine Londoner amtliche Meldung besagt, hat der englische General Smith-Dorrien aus „Gesundheitsrück sichten" auf den Oberbefehl über die für Ostafrika be stimmten Truppen verzichtet. Der südafrikanische Ver teidigungsminister, General Smuts, trete an seine Stelle. -s- Französische Flieger über Smyrna. Aus Athen melden die Londoner „Daily News" unterm 10. d. M.: Man erfährt aus Mytilene, daß gestern ein französisches Flugzeuggeschwader Smyrna bombardiert hat. Ueber den angerichteten Schaden wird nichts ge meldet. -t- Relkerfcharmützel bei Tanger. Wie dem Pariser „Petit Journal" zugegangene Privat nachrichten aus Tanger besagen, haben bei dem Lazarett Menar in der Nähe von Tanger Reiterscharmübel statt gefunden ; über den Ausgang ist nichts gesagt, -s- von einer Kosakenpatrouille gefangen. Teheran, 11. Februar. (Meldung der Petersb. Tel.« Ag.) Bei Keredje nahm eine Kosakenpatrouille vier Euro päer fest, in denen man den türkischen Botschafter in Teheran Asfim Bey, den Militärattache Oesterreich-Ungarns und zwei Oesterreicher erkannte, die in russische Kriegs gefangenschaft geraten und nach Persien entflohen waren. Venkschrlst der deukfchen Regierung über eine Vorfchärfung des l^-Vootkrieges gegenüber bewaffneten feindlichen Handelsdampfern. In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" .wurde Donnerstag abend eine Denkschrift der deutschen Regierung über die Behandlung bewaffneter Kauffahrteischiffe ver- üffentlicht, die am gleichen Tage auch den diplomatischen Vertretern der neutralen Mächte in Berlin mitgeteilt worden ist. Wir geben diese Denkschrift nachstehend im Wortlaut wieder: L. 1. Schon vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges hatte die Britisiye Negierung englischen Reedereien Ge legenheit gegeben, ihre Kauffahrteischiffe mit Geschützen zu armieren. Am 26. März 1913 gab der damalige Erste Lord der Admiralität, Winston Churchill, im britischen Parlament die Erklärung ad (Anlage 1), daß die Admi ralität die Reedereien ausgefordert habe, zum Schutze gegen die in gewissxn Fällen von schnellen Hilfskreuzern anderer Mächte drohenden Gefahren eine Anzahl erst klassiger Liniendampfer zu bewaffnen, die dadurch aber nicht etwa selbst den Charakter von Hilfskreuzern an nehmen sollten. Die Negierung wollte den Reedereien dieser Schiffe die notwendigen Geschütze, die genügende Munition und geeignetes Personal zur Schulung von Be dienungsmannschaften zur Verfügung stellen. 2. Die englischen Reedereien sind der Aufforderung der Admiralität bereitwillig nachgekommen. So konnte der Präsident der Royal Mail Steam Packet Company Sir Owen Philipps den Aktionären seiner Gesellschaft bereits im Mai 1913 mitteilen, daß die größeren Dampfer der Gesellschaft mit Geschützen ausgerüstet seien; ferner veröffentlichte im Januar 1914 die britische Admiralität eine Liste, wonach 29 Dampfer verschiedener englischer Linien Heckgeschütze führten. 3. In der Tat stellten bald nach Ausbruch des Krieges deutsche Kreuzer fest, daß englische Liniendampfer be waffnet waren. Beispielsweise trug der Dampfer „La Correntina" der Houlder-Linie in Liverpool, der am 7. Oktober 1014 von dem deutschen Hilfskreuzer „Kron- prinz Wilhelm" aufgebracht wurde, zwei 4,7-zöllige Heck geschütze. Auch wurde am 1. Februar 1915 ein deutsches Unterseeboot im Kanal durch eine englische Jacht beschossen. II. 1. Was den völkerrechtlichen Charakter bewaffneter Kauffahrteischiffe betrifft, so hat die Britische Negierung für die eigenen Kauffahrteischiffe den Standpunkt einge nommen. dak solche Schiffe so lange den Charakter von friedlichen Handelsschiffen behalten, als sie die Waffen nur zu Verteidigungszwecken führen. Dem gemäß hat de- Britisch* Bütschäster in Washington der Amerikanischen RegietAng in einem Schreiben vom LS. August 1914 (Anlage 2) die weitestgehenden Versiche rungen abgegeben, dich bMiscbe Kauffahrteischiffe niemals zu AngrisfszwetteN, fanden Nur zur Verteidigung be waffnet werden, daß sitz infolgedessen Niemals feuern, er sei denn, daß zuerst auf sie gefeum wird. Für bewaffnete Schiffe, anderer Flaggt» hät dagegen die Britische Regie rung den Grundsatz ausgestellt, daß sie als Kriegsschiffe zu behandeln seien; in den krire Court Rules, die durch die Orcker in Oouncü vom 5. August 1914 erlassen worden sind, ist unter Rr. 1 der Order I ausdrücklich bestimmt: „»Kip ok «ar skull incluäs arweck skip". 2. Die Deutsche Regierung hat keinen Zweifel, daß ein Kauffahrteischiff durch die Armierung mit Geschützen kriegsmäßigen Charakter erhält, und zwar ohne Unterschied, ob die Geschütze nur der Verteidigung oder auch dem Angriff dienen sollen. Sie hält jede kriegerische Betätigung eines feindlichen Kauffahrteischiffes für völker rechtswidrig, wenn sie auch der entgegenstehenden Auf fassung dadurch Rechnung trügt, daß sie die Besatzung eines solchen Schiffes nicht als Piraten, sondern als Krieg führende behandelt. Im einzelnen ergibt sich ihr Stand punkt aus der im Oktober 1914 der Amerikanischen Re gierung und inhaltlich auch anderen neutralen Mächten mitgeteilten Aufzeichnung über die Behandlung bewaffneter Kauffahrteischiffe in neutralen Häfen (Anlage 3). 3. Die neutralen Mächte haben sich zum Teil der britischen Auffassung angeschlossen und demgemäß be waffneten Kauffahrteischiffen der kriegführenden Mächte den Aufenthalt in ihren Häfen und Reeden ohne die Be- schränkungen gestattet, die sie Kriegsschiffen durch ihre Neutralitätsbestimmungen auferlegt hatten. Zum Teil haben sie aber auch den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen und bewaffnete Kauffahrteischiffe Krieg führender den für Kriegsschiffe geltenden Neutralitätsregeln unterworfen. lll. 1. Im Laufe des Krieges wurde die Bewaffnung eng lischer Kauffahrteischiffe immer allgemeiner durch geführt. Aus den Berichten der deutschen Seestreitkräste wurden zahlreiche Fälle bekannt, in denen englische Kauf fahrteischiffe nicht nur den deutschen Kriegsschiffen bewaff neten Widerstand entgegensetzten, sondern ihrerseits ohne weiteres zum Angriff auf sie übergingen, wobei sie sich häufig auch noch falscher Flaggen bedienten. Eine Zusammenstellung solcher Fälle findet sich in der Anlage 4, die nach Lage der Sache nur einen Teil der wirklich erfolgten Angriffe umfassen kann. Auch geht aus der Zusammenstellung hervor, daß sich das geschilderte Verhalten nicht auf englische Kauffahrteischiffe beschränkt, vielmehr von den Kauffahrteischiffen der Verbündeten Englands nachgeahmt wird. 2. Die Aufklärung für das geschilderte Vorgehen der bewaffneten englischen Kauffahrteischiffe enthalten die in den Anlagen 5 bis 12 photographisch wiedergegebenen geheimen Anweisungen der britischen Ad miralität, die von deutschen Seestreitkräften auf weg genommenen Schiffen gefunden worden sind. Diese An weisungen regeln bis ins einzelne den artilleriestischen Angriff englischer Kauffahrteischiffe auf deutsche Untersee boote. Sie enthalten genaue Vorschriften über die Auf nahme, Behandlung, Tätigkeit und Kontrolle der an Bord der Kauffahrteischiffe übernommenen britischen Geschütz» Mannschaften, die z. B. in neutralen Häfen keine Uniform tragen sollen,-^also offenbar der briti schen Kriegsmarine angehören. Vor allem aber ergibt sich daraus, daß diese bewaffneten Schiffe nicht etwa irgendeine seekriegsrechtliche Maßnahme der deutschen Unterseeboote abwarten, sondern diese ohne wei teres angreifen sollen. In dieser Hinsicht sind fol gende Vorschriften besonders lehrreich: a) Die „Regeln flir die Benutzung und die sorgfältige Instandhaltung der Bewaffnung von Kauffahrtei schiffen, die zu Verteidigungszwecken bewaffnet sind" (Anlage 5, 6) bestimmen in dem Abschnitt „Gefecht" unter Nr. 4: „Es ist nicht ratsam, das Feuer auf eine größere Entfernung als 800 Yards zu eröffnen, es sei denn, daß der Feind bereits das Feuer vorher eröffnet hat." Grundsätzlich hat hiernach das Kauffahrteischiff die Aufgabe, das Feuer zu eröffnen ohne Rücksicht auf die Haltung des Unterseebootes. d) Die „Anweisungen, betreffend Unterseeboote, heraus gegeben für Schiffe, die zur Verteidigungszwecken bewaffnet sind" (Anlage 9, 10) schreiben unter Nr. 3 vor: „Wenn bei Tage ein Unterseeboot ein Schiff offensichtlich verfolgt, und wenn dem Kapitän augenscheinlich ist, daß es feindliche Absichten hat, dann soll das verfolgte Schiff zu seiner Verteidi gung das Feuer eröffnen, auch wenn das Unter seeboot noch keine entschieden feindliche Handlung, wie z B. Abfeuern eines Geschützes oder eine» Torpedos, begangen hat." Auch hiernach genügt also das bloße Erscheinen eines Unterseebootes im Kielwasser des Kauffahrteischiffes als Anlaß für einen bewaffneten Angriff. In allen diesen Befehlen, die sich nicht etwa nur auf die Seekriegszone um England beziehen, sondern in ihrem Geltungsbereich unbeschränkt sind (vergl. für das Mittel meer Anlage 12), wird ans die Geheimhaltung der größte Nachdruck gelegt, und zwar offenbar deshalb, damit das völkerrechtswidrige und mit den britischen Zusicherungen (Anlage 2) in vollem Widerspruch stehende Vorgehen der Kauffahrteischiffe dem Feinde wie den Neutralen verborgen bleibe. 3. Hiernach ist klnrgestellt, daß die bewaffneten eng lischen Kauffahrteischiffe den amtlichen Auftrag haben, die deutschen Unterseeboote überall, wo sie in ihre Nähe gelangen, heimtückisch zu überfallen, also rücksichtlos gegen sie Krieg zu führen. Da die Seekriegs regeln Englands von seinen Verbündeten ohne weiteres übernommen werden, muß der Nachweis auch für die be waffneten Kauffahrteischiffe der anderen feindlichen Staaten als erbracht gelten. IV. 1. Unter den vorstehend dnrgelegten Umständen haben feindliche Kauffahrteischiffe, die mit Geschützen bewasinet